Rechtsprechung
| BGH, 27.09.2007 - IX ZR 74/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 144 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 144 Abs. 2 Satz 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vergrößerung des Aktivvermögens bei Übernahme der Verbindlichkeiten des späteren Schuldners durch den Anfechtungsgegner
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 144 Abs. 2 § 133 Abs. 1
Gläubigerbenachteiligung bei Befreiung der Masse von einer Verbindlichkeit - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.01.2004 - 35 O 567/02
- KG, 21.02.2006 - 14 U 41/04
- BGH, 27.09.2007 - IX ZR 74/06
Papierfundstellen
- BeckRS 2007, 16641
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZR 74/06
Eine solche liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f). - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZR 74/06
Eine solche liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f). - BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZR 74/06
Art. 103 Abs. 1 GG soll gewährleisten, dass eine Partei sich vor Gericht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht äußern kann; darüber hinaus garantiert er, dass das Gericht das Vorbringen im Rahmen seiner Entscheidung auch zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfGE 83, 24, 35; BVerfG NJW 1995, 2095, 2096). - BVerfG, 02.05.1995 - 1 BvR 2174/94
Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZR 74/06
Art. 103 Abs. 1 GG soll gewährleisten, dass eine Partei sich vor Gericht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht äußern kann; darüber hinaus garantiert er, dass das Gericht das Vorbringen im Rahmen seiner Entscheidung auch zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfGE 83, 24, 35; BVerfG NJW 1995, 2095, 2096).
- OLG Hamm, 06.12.2007 - 28 U 58/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
Dass die Kammer die Frage des Verfügungsanspruchs ausschließlich unter dem ersichtlich auszuscheidenden sachenrechtlichen Aspekt des § 1004 BGB anstatt des sich wegen der geltend gemachten Nichtigkeit des Kaufvertrages aufdrängenden bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungsverhältnisses prüfen würde, damit musste der Kläger auch als kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter nicht rechnen (vgl. insoweit BGH in BeckRS 2007 16641 [Rdn. 9];… NZM 2007, 663 [Rdn. 12];… NJW 2007, 2117 [2118 Rdn. 8]) und deshalb von vornherein die insoweit vorliegende Rechtsprechung und Literatur zu der Frage des vom Beklagten mit keinem Wort angezweifelten - Verfügungsanspruchs zitieren.
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