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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.2010 - VIII ZR 283/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7287
BGH, 27.04.2010 - VIII ZR 283/09 (https://dejure.org/2010,7287)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2010 - VIII ZR 283/09 (https://dejure.org/2010,7287)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2010 - VIII ZR 283/09 (https://dejure.org/2010,7287)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 11348
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.03.1963 - V ZR 224/60
    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - VIII ZR 283/09
    Zwar kann eine Räumungsfrist auch noch im Revisionsurteil ausgesprochen werden (BGH, Urteil vom 13. März 1963 - V ZR 224/60;… MünchKommZPO/Krüger, 5. Aufl., § 721 Rdnr. 2;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 721 Rdnr. 21; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 32/20

    Wohnraummietvertrag: Erheblichkeit des zur außerordentlichen Kündigung wegen …

    Rn. 33 Die Entscheidung über die Räumungsfrist, die auch im Revisionsurteil noch ausgesprochen werden kann (BGH, Beschlüsse vom 27. April 2010 - VIII ZR 283/09, juris Rn. 4;… vom 24. April 2014 - V ZR 74/14, juris Rn. 7;… siehe auch Urteil vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 325/09, NJW 2010, 3571 Rn. 21 sowie bereits Urteil vom 13. März 1963 - V ZR 224/60, NJW 1963, 1307), beruht auf § 721 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 ZPO.
  • LG Berlin, 09.02.2016 - 67 S 18/16

    Räumungsprozess gegen den gekündigten Wohnraummieter: Vollstreckungsschutz in der …

    Rn. 29 Die formalen Voraussetzungen zur Gewährung einer Räumungsfrist sind unabhängig von der - im Berufungsrechtszug gesondert erfolgten - Antragstellung durch die beklagte Mieterin erfüllt, da eine Entscheidung darüber gemäß § 721 Abs. 1 Alt. 2 ZPO auch von Amts wegen ergehen kann und die Kammer als Berufungsgericht ebenso wie das Revisionsgericht zur originären Gewährung einer Räumungsfrist gemäß § 721 Abs. 1 ZPO - auch im Falle ihrer Versagung durch die Vorinstanz(en) - befugt ist (…vgl. BGH, Urt. v. 13. März 1963 - V ZR 224/60, NJW 1963, 1307; Beschl. v. 27. April 2010 - VIII ZR 283/09, MietPrax-AK § 721 ZPO Nr. 1; Beschl. v. 24. April 2014 - V ZR 74/14, WuM 2014, 354 Tz. 7; Schuschke, NZM 2015, 233, 235).

    Rn. 31 Die Kammer sieht sich auch befugt, im laufenden Rechtsmittelverfahren isoliert über die Gewährung einer Räumungsfrist zu befinden (a.A. BGH, Beschl. v. 27. April 2010 - VIII ZR 283/09, MietPrax-AK § 721 ZPO Nr. 1; Beschl. v. 24. April 2014 - V ZR 74/14, WuM 2014, 354 Tz. 7).

  • BGH, 30.11.2021 - VIII ZR 81/20

    Wohnraummiete: Widerspruch des langjährigen Mieters gegen eine an sich …

    Eine vom Urteil isolierte Gewährung einer Räumungsfrist sieht das Gesetz - von dem hier nicht vorliegenden Fall einer auf zukünftige Räumung erkennenden Entscheidung (§ 721 Abs. 2 ZPO) abgesehen - hingegen nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2010 - VIII ZR 283/09, WuM 2010, 322 unter II;… vom 24. April 2014 - V ZR 74/14, WuM 2014, 354 Rn. 7; jeweils mwN).
  • LG Lüneburg, 25.03.2025 - 6 S 8/25

    Räumungsbegehren aufgrund einer Eigenbedarfskündigung

    Der Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist nach § 721 Abs. 1 ZPO wäre bereits unzulässig, da eine Räumungsfrist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - VIII ZR 283/09 - Beschluss vom 24. April 2014 - V ZR 74/14 -, jeweils zitiert nach juris; ebenso OLG München, Beschluss vom 19. Februar.2010, 32 W 827/10, NZM 2010, 720; OLG Dresden, Beschluss vom 19. Juni 2019 - 5 U 1168/19 -, zitiert nach juris) nicht isoliert - von dem hier nicht vorliegenden Fall einer auf zukünftige Räumung erkennenden Entscheidung (§ 721 Abs. 2 ZPO) abgesehen - möglich ist.
  • LG München I, 08.11.2023 - 14 S 3525/23

    Räumungsvergleiche, Berechtigtes Kündigungsinteresse, Verletzung rechtlichen …

    Auch der Wortlaut des § 721 Abs. 1 ZPO, wonach das Gericht "auf Räumung […] erkannt" haben muss, steht einer solchen Vorgehensweise nicht zwingend entgegen, da zwar nicht in den Beschlüssen nach §§ 522 Abs. 1, Abs. 2, 516 ZPO auf Räumung erkannt wird, jedoch erstinstanzlich bereits dergestalt erkannt worden ist (strenger augenscheinlich u.a. Musielak/Voit/Lackmann § 721 Rn. 9 m.w.N., BGH, Beschl. v. 24.04.2014 - V ZR 74/14, WuM 2014, 354 sowie BGH, Beschl. v. 27.04.2010 - VIII ZR 283/09, BeckRS 2010, 11348, wonach sich aus § 721 Abs. 1 ZPO ergebe, dass von dem zuständigen Prozessgericht eine Räumungsfrist nur in dem Urteil, in dem auf Räumung erkannt wird, gewährt werden könne.
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