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Rechtsprechung
   LG München I, 09.10.2009 - 33 O 4273/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,39951
LG München I, 09.10.2009 - 33 O 4273/09 (https://dejure.org/2009,39951)
LG München I, Entscheidung vom 09.10.2009 - 33 O 4273/09 (https://dejure.org/2009,39951)
LG München I, Entscheidung vom 09. Oktober 2009 - 33 O 4273/09 (https://dejure.org/2009,39951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vollstreckung des Kostenfestsetzungsbeschlusses: Rüge eines Verstoßes der gegnerischen Prozessbevollmächtigten gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

  • BRAK-Mitteilungen

    Auswirkungen eines Verstoßes gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen im Prozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 48 (Leitsatz)

    § 43a Abs. 4 BRAO; § 134 BGB
    Auswirkungen eines Verstoßes gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen im Prozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 4749
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • LG München I, 18.02.2003 - 33 O 8439/02

    Leo Kirch hat Anspruch gegen Deutsche Bank wegen kreditschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG München I, 09.10.2009 - 33 O 4273/09
    Auf die Klage wird die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts München I vom 19. April 2007, Az. 33 O 8439/02, in der Fassung des Beschlusses des Oberlandesgerichts München vom 9. Dezember 2008, Az. 11 W 817/08 hinsichtlich der Beklagten zu 1) und des Beklagten zu 2) jeweils in Höhe von EUR 789.904,76 für unzulässig erklärt.

    die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts München I vom 18. April 2007 (Az. 33 O 8439/02) für unzulässig erklärt.

    der Kläger verurteilt, die ihm erteilten vollstreckbaren Ausfertigungen des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Landgerichts München I vom 18. April 2007 (Az. 33 O 8439/02) an die Beklagten herauszugeben.

    Der Kläger, Gründer und Namensgeber der K Gruppe, ging im damaligen Rechtsstreit (Az. 33 O 8439/02, Landgericht München I) aus eigenem Recht und aus abgetretenem Recht vor, und zwar der T Holding GmbH & Co. KG, der zentralen Management Holding der K Gruppe, und der P Beteiligungs GmbH, ... der ... (mittelbaren) Tochtergesellschaft der T Holding GmbH & Co. KG.

    Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts vom 19. April 2007 legte der Kläger mit Schriftsatz vom 08. Mai 2007 (Bl. 94/95 der beigezogenen Verfahrensakten 33 O 8439/02) sofortige Beschwerde ein.

    Die Beklagten legten mit Schriftsatz vom 18. Juni 2007 (Bl. 106/118 der beigezogenen Verfahrensakten 33 O 8439/02) Anschlussbeschwerde ein.

    die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts München I vom 19. April 2007, Az. 33 O 8439/02, in der Fassung des Beschlusses des Oberlandesgerichts München vom 9. Dezember 2008, Az. 11 W 817/08 wird für unzulässig zu erklären.

    die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts München I vom 18. April 2007 (Az. 33 O 8439/02) für unzulässig zu erklären.

    den Kläger zu verurteilen, die ihm erteilten vollstreckbaren Ausfertigungen des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Landgerichts München I vom 18. April 2007 (Az. 33 O 8439/02) an die Beklagten herauszugeben.

    Dies war hier der 15. November 2006, nämlich der Eingangstag des Kostenfestsetzungsantrags der Beklagten bei Gericht (Bl. 65/69 der Akten zur Kostenfestsetzung des beigezogenen Verfahrens 33 O 8439/02).

  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 60/08

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht und Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LG München I, 09.10.2009 - 33 O 4273/09
    Jedenfalls beeinflusst ein derartiger Verstoß die Wirksamkeit der von den Parteivertretern vorgenommenen Prozesshandlungen nicht, da die bei Verstoß gegen Art. 1 § 1 RBerG oder bei Tätigwerden eines Rechtsanwalts, dem die Zulassung entzogen wurde, geltenden Gesichtspunkte auf einen möglichen Verstoß gegen § 43 a IV BRAO nicht übertragen werden können (BGH WM 2009, 1296, 1297 f.).

    Der Schutz des Mandanten gebietet bei eventuellen Verstößen gegen ein berufsrechtliches Tätigkeitsverbot nicht die Unwirksamkeit von Rechtshandlungen des Rechtsanwalts (BGH WM 2009, 1296, 1297).

  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 167/07

    Zulässigkeit der Vereinbarung der Zahlung einer "Vergleichsgebühr für den Fall …

    Auszug aus LG München I, 09.10.2009 - 33 O 4273/09
    § 43 a IV BRAO soll den Rechtsanwalt nicht bestrafen, indem ihm der Honoraranspruch entzogen wird (BGH WM 2009, 1249, 1253).
  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 320/98

    Bereicherungsrechtliche Abwicklung bei Zahlung des Darlehensgebers des Käufers …

    Auszug aus LG München I, 09.10.2009 - 33 O 4273/09
    Da in dem Schreiben des Klägers vom 16. Juli 2007 (Anlagenkonvolut K 16) an die Beklagten eine Aufforderung zur Erteilung einer Genehmigung gemäß § 177 I BGB zu sehen ist - diese Aufforderung kann auch ergebnisoffen sein (BGH NJW 2000, 3128) - und sich die Beklagten auf eine derartige Genehmigung innerhalb der Zweiwochenfrist ... des § 177 II 3 Hs. 1 BGB nicht berufen haben, gilt die Genehmigung gemäß § 177 II 3 Hs. 2 BGB als verweigert und die Abtretung ist gemäß § 177 I BGB unwirksam.
  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 39/93

    Verstrickung des Kostenerstattungsanspruchs zugunsten eines im Wege der …

    Auszug aus LG München I, 09.10.2009 - 33 O 4273/09
    Dass sich der Kläger im vorliegenden Verfahren nicht auf einen eventuellen Verstoß gegen § 43 a IV BRAO berufen kann, folgt letztlich auch aus dem Rechtsgedanken des § 767 II ZPO, auch wenn diese Bestimmung auf die vorliegende Vollstreckungsabwehrklage nicht anwendbar ist (BGH NJW 1994, 3292).
  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 246/84

    Tenorierung bei teilweiser erfolgreicher Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus LG München I, 09.10.2009 - 33 O 4273/09
    Die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss war nicht auf Grund eines eventuellen Verstoßes gegen § 43 a IV BRAO, sondern allein auf Grund der von den Beklagten erklärten Aufrechnung in Höhe von EUR 789.904,76 je Beklagtem teilweise für unzulässig zu erklären (vgl. BGH NJW-RR 1987, 59).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …

    Auszug aus LG München I, 09.10.2009 - 33 O 4273/09
    Von den Verfahrenskosten wurden dem Kläger 2/3 und den Beklagten je 1/6 auferlegt (Urteil vom 24. Januar 2006, XI ZR 384/03; NJW 2006, 830; hier vorgelegt als Anlage K 1).
  • LG München I, 31.03.2009 - 33 O 25598/05

    Schadensersatzansprüche von Unternehmen der KirchGruppe gegen die Deutsche Bank …

    Auszug aus LG München I, 09.10.2009 - 33 O 4273/09
    Die vorliegende Vollstreckungsgegenklage erledige den Streit über die Nichtigkeit der Anwaltsverträge nicht abschließend, denn die Beklagten hätten bereits die Festsetzung der Kosten im Verfahren K GmbH gegen die Beklagten (Az. 33 O 25598/05) beantragt.
  • OLG München, 28.06.2010 - 17 U 4977/09

    Vollstreckung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses: Rüge eines Verstoßes der …

    Rn. 11 I. Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 9.10.2009, Az.: 33 O 4273/09,.
  • OLG Celle, 12.12.2017 - 20 W 20/17

    Übernahme von Hannover 96: Erneuter Erfolg für 96-Präsident Kind

    Bereits aus den vom Antragsteller in Bezug genommenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 17. Oktober 1988, Aktenzeichen 8 U 58/88) und des Landgerichts München I (Urteil vom 9. Oktober 2009, 33 O 4273/09, BeckRS 2010 04749) ergibt sich, dass ein etwaiger Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, selbst wenn er vorläge, zum Schutz des Vertretenen die Wirksamkeit der Prozessvollmacht nicht beeinträchtigte.
  • LG Köln, 28.03.2017 - 31 O 304/15
    Rn. 35 Gleichwohl ist davon auszugehen, daß - soweit trotz nichtigen Rechtsan-waltsvertrages prozessual wirksam vorgenommene Prozesshandlungen gebührenrechtliche Tatbestände erfüllen - diese Kosten auch erstattungsfähig anfallen und ein Verstoß nicht zum Wegfall des gebührenrechtlichen Erstattungsanspruchs führt (LG München I, Urteil vom 09.10.2009 - 33 O 4273/09 -, juris, zu § 43 a Abs. 4 BRAO).
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