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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 11.10.2010 - 3 W 170/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,30395
OLG Rostock, 11.10.2010 - 3 W 170/10 (https://dejure.org/2010,30395)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.10.2010 - 3 W 170/10 (https://dejure.org/2010,30395)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. Oktober 2010 - 3 W 170/10 (https://dejure.org/2010,30395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 63 Abs. 1 S. 2; GKG § 67
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Wertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Wertfestsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 1536
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Bremen, 24.11.2021 - 4 T 431/21

    Streitwert, Herausgabeklage, Mandantenunterlagen

    Die Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist gemäß §§ 63 Abs. 1 Satz 2, 67 Abs. 1 Satz 1 GKG dann zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung zugleich beinhaltet, dass die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung weiterer, nach dem vorläufig festgesetzten Streitwert berechneter Kosten abhängig gemacht wird; anderenfalls ist die Partei durch die nur vorläufige Streitwertfestsetzung nicht beschwert (Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 02. Juni 2020 - 1 W 16/20 -, Rn. 3, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 25. April 2019, Az.: 6 W 21/19, juris Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2016, Az.: 10 WF 38/16;… juris Rn. 5, 6; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010, Az.: 3 W 170/10, juris Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 1 W 16/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung

    Die Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist gemäß §§ 63 Abs. 1 Satz 2, 67 Abs. 1 Satz 1 GKG nur zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung zugleich beinhaltet, dass die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung weiterer, nach dem vorläufig festgesetzten Streitwert berechneter Kosten abhängig gemacht wird; anderenfalls ist die Partei durch die nur vorläufige Streitwertfestsetzung nicht beschwert (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 25. April 2019, Az.: 6 W 21/19, juris Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2016, Az.: 10 WF 38/16;… juris Rn. 5, 6; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010, Az.: 3 W 170/10, juris Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 26.01.2021 - 11 W 2/21
    Einwendungen gegen die vorläufige Festsetzung des Streitwerts sind gem. § 63 Abs. 1 S. 1 GKG vielmehr gem. § 63 Abs. 1 S. 2 GKG nur im Rahmen der Beschwerde nach § 67 Abs. 1 GKG zu prüfen (vgl. OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2012, 06903;… OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Rostock, BeckRS 2011, 01536; OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 14697; OLG Karlsruhe, BeckRS 2007, 16249).
  • KG, 05.10.2016 - 19 AR 4/16

    Erinnerungsverfahren gegen den Ansatz von Gerichtskosten: Gebührenpflichtigkeit …

    Rn. 4 Mit Rücksicht darauf, dass nur die statthaften Rechtsmittel gebührenrechtlich privilegiert seien und von Gesetzes wegen nicht vorgesehene unstatthafte Beschwerden Gebühren auslösen, wird zwar ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass die nach den Kostenverzeichnissen zum GKG und zum FamGKG für erfolglos bleibende Rechtsmittel vorgesehenen (Fest-)Gebühren angesetzt werden können, wenn die übergeordnete Instanz mit unstatthaften Rechtsmitteln befasst werde (BGH Beschluss vom 7. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - VI ZB 19/08; vgl. auch BFH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 B 64/07 - OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 5 W 108/04 - zu § 3 ZPO; Aufgabe mit Beschluss vom 23. August 2012 - 5 W 466/12 - OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 2 W 149/10 - zu § 5 f. BeratHiG; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 3 W 170/10 - zu § 63 Abs. 3 GKG; OLG Köln…, Beschluss vom 31. Mai 2013 - 17 W 34/13 - zu § 21 GKG, dort Rn. 8; alle zitiert nach Juris).
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