Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 22.11.2010 - 10 U 706/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 823 Abs 2 BGB, § 14 Abs 1 Nr 1 StGB, § 266a StGB, § 64 Abs 2 GmbHG, § 302 InsO
GmbH: Geschäftsführerhaftung wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen; Voraussetzung einer Haftungsfreistellung des Geschäftsführers bei unterlassener Abführung der Sozialversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Drei-Wochen-Frist vor Stellung eines ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Geschäftsführer, Insolvenzstrafrecht, Insolvenzverfahrensverschleppung
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 11.05.2010 - 1 O 534/09
- OLG Koblenz, 22.11.2010 - 10 U 706/10
Papierfundstellen
- BeckRS 2011, 16406
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.07.2003 - 5 StR 221/03
Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Zahlungsunfähigkeit; Lauf der …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.11.2010 - 10 U 706/10
Rn. 5 Der Beklagte kann sich vorliegend auf die von ihm angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach welcher der Geschäftsführer einer GmbH nicht wegen Vorenthaltung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nach § 266a StGB bestraft werden kann, wenn er während des Laufs der Insolvenzantragsfrist nach § 64 Abs. 1 GmbHG in der bis zum 31.10.2008 geltenden Fassung die Abführung der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherung unterlässt (vgl. Beschluss v. 30.7.2003, 5 StR 221/03), nicht berufen.Dieser ist nach dem auch hier geltenden Grundsatz der Einheitlichkeit der Rechtsordnung dadurch aufzulösen, dass die Regelung des § 64 Abs. 2 S. 1 GmbHG während des Laufs der Drei-Wochen-Frist die Nichtabführung der Arbeitnehmerbeiträge rechtfertigt (BGH Beschluss v. 30.7.2003 - 5 StR 221/03).
- OLG Düsseldorf, 16.09.2014 - 21 U 38/14
Haftung des Geschäftsführers wegen Beitragsvorenthaltung
Nach deren Ablauf ist die Nichtbeachtung der strafbewehrten Pflicht zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge auch nach der früheren Rechtsprechung nicht mehr gerechtfertigt (BGH Beschluss vom 30.07.2003, 5 StR 221/03 und NJW 2009, 295; OLG Koblenz, Beschluss vom 22.11.2010, 10 U 706/10 - BeckRS 2011, 16406).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".