Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 04.08.2011 - I-2 U 88/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- d-prax.de
Gabelfräskopf II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 9 Nr. 3; PatG § 138 Abs. 1
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen getriebelosen Arbeitsspindelkopf für eine Fräsmaschine - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen getriebelosen Arbeitsspindelkopf für eine Fräsmaschine
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 08.07.2010 - 4b O 45/09
- OLG Düsseldorf, 04.08.2011 - I-2 U 88/10
Papierfundstellen
- BeckRS 2011, 20945
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
"Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2011 - 2 U 88/10
Dass ein weiter gefasster Patentanspruch nicht durch die Beschreibung in seinem Sinngehalt eingeengt und erst recht nicht auf die in der Patentschrift beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele beschränkt werden darf, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. nur BGH GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe jeweils m.w.N.). - BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05
Mehrgangnabe
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2011 - 2 U 88/10
Dass ein weiter gefasster Patentanspruch nicht durch die Beschreibung in seinem Sinngehalt eingeengt und erst recht nicht auf die in der Patentschrift beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele beschränkt werden darf, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. nur BGH GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe jeweils m.w.N.). - BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05
Ziehmaschinenzugeinheit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2011 - 2 U 88/10
Dass ein weiter gefasster Patentanspruch nicht durch die Beschreibung in seinem Sinngehalt eingeengt und erst recht nicht auf die in der Patentschrift beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiele beschränkt werden darf, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. nur BGH GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe jeweils m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 15.10.2026 - 2 U 50/25
Stereofotogrammetrie
Die entsprechende Formulierung lässt nicht erkennen, welche konkreten Maßnahmen begehrt werden und gegen welches Begehren sich der Beklagte verteidigen soll (Senat, Urt. v. 04.08.2011 - I-2 U 88/10, BeckRS 2011, 20945;… Urt. v. 30.07.2020 - I-2 U 31/19, GRUR-RS 2020, 45854 Rn. 55 - Hebeschlinge;… Urt. v. 13.08.2020 - I-2 U 10/19, GRUR-RS 2020, 44647 Rn. 117 - Zündkerze;… Urt. v. 06.05.2021 - I-2 U 48/20, GRUR-RS 2021, 10556 Rn. 77 - Kindersitz;… BeckOK PatR/Fricke, 41. Ed. 1.8.2026, PatG § 140a Rn. 61).Die Neufassung dient der Klarstellung und Präzisierung, eine inhaltliche Veränderung der Rückrufverpflichtung ist damit nicht verbunden, wobei an dieser Stelle weiter klarzustellen ist, dass der erstinstanzliche Rückrufausspruch bereits die Verpflichtung erfasst, die aufgrund des Rückrufs zurückgegebenen Erzeugnisse wieder an sich zu nehmen (Senat, Urt. v. 04.08.2011 - I-2 U 88/10, BeckRS 2011, 20945;… Urt. v. 30.07.2020 - I-2 U 31/19, GRUR-RS 2020, 45854 Rn. 55 - Hebeschlinge;… Urt. v. 06.05.2021 - I-2 U 48/20, GRUR-RS 2021, 10556 Rn. 77 - Kindersitz).
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