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Rechtsprechung
   OLG München, 10.03.2011 - 33 WF 430/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23287
OLG München, 10.03.2011 - 33 WF 430/11 (https://dejure.org/2011,23287)
OLG München, Entscheidung vom 10.03.2011 - 33 WF 430/11 (https://dejure.org/2011,23287)
OLG München, Entscheidung vom 10. März 2011 - 33 WF 430/11 (https://dejure.org/2011,23287)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wertfestsetzung in Familiensachen: Gegenstandswert bei der Festsetzung von Ordnungsmaßnahmen gegen die titulierte Pflicht zur Herausgabe eines Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 89; RVG § 25 Abs. 1 Nr. 2; RVG § 33
    Festsetzung des Wertes für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Zuwiderhandlung gegen die Pflicht zur Herausgabe eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bei Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Zuwiderhandlung gegen die titulierte Pflicht zur Herausgabe eines Kindes ist der Wert der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag zu bestimmen; Wertberechnung für die anwaltliche Tätigkeit bei Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1686
  • BeckRS 2011, 5389
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 23.04.2009 - 13 W 32/09

    Gegenstandswert des Ordnungsmittelverfahrens

    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 33 WF 430/11
    14 Er richtet sich jedenfalls nicht nach der Höhe des - beantragten oder festgesetzten bzw. festzusetzenden - Zwangsgeldes oder Ordnungsgeldes (vgl. OLG Celle Beschluss vom 23.4.2009 - 13 W 32/09 = OLG-Report Celle 2009, 657 mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Saarbrücken, 19.08.2009 - 5 W 181/09

    Streitwert eines Zwangsvollstreckungsantrags bei Verhängung eines Ordnungsmittels

    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 33 WF 430/11
    Liegen derartige besondere Umstände nicht vor, erachte der Senat ein Drittel des Wertes der Hauptsache als angemessen (ebenso OLG Saarbrücken Beschluss vom 19.8.2009 - 5 W 181/09 u.a., zit. nach juris Rn. 21).
  • AG Frankfurt/Main, 16.04.2020 - 456 F 5086/20

    Umgangsboykott wegen Corona-Pandemie

    Für die Festsetzung des Verfahrenswertes ist die Höhe des festgesetzten Ordnungsgeldes nicht maßgeblich (OLG München FamRZ 2011, 1686).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2024 - 7 WF 25/24

    Erhöhung des Ordnungsgeldes bei mehrfachen Verstößen gegen Pflicht zu Herausgabe …

    Diese Gläubigersicht ist für beide erstinstanzlich tätigen Rechtsanwälte maßgeblich, also auch für die Antragstellerin, die den Kindesvater vertreten hat (so wohl auch OLG München, Beschl. v. 10.03.2011 - 33 WF 430/11 = BeckRS 2011, 5389).

    Andere meinen, es müsse lediglich ein Bruchteil des Hauptsachewertes angesetzt werden, dessen konkrete Höhe sich nach den Umständen des Einzelfalls richte (KG, Beschl. v. 24.06.2021 - 16 WF 79/21 = BeckRS 2021, 21963; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.06.2019 - 18 WF 105/19 = BeckRS 2019, 15569; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 07.11.2018 - 6 W 88/18 = BeckRS 2018, 30543, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 03.07.2014 - 18 WF 11/14 = BeckRS 2014, 14734; OLG München, Beschl. v. 10.03.2011 - 33 WF 430/11 = BeckRS 2011, 5389; OLG Celle, Beschl. v. 23.04.2009 - 13 W 32/09 = NJOZ 2010, 9; AG Korbach, Beschl. v. 07.12.2023 - 7 F 312/18 OV1, n.v.; Völker FPR 2012, 485 (490): 1/3;… Zöller/Herget ZPO § 3 Rn. 16.127).

  • KG, 24.06.2021 - 16 WF 79/21

    Gegenstandswert einer Vollstreckungsentscheidung in einem Umgangsverfahren

    Dieses ist zu schätzen (vgl. OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 33 WF 430/11, FamRZ 2011, 1686 [bei juris Rz. 13]).

    Allerdings kann sich dieser Bruchteilswert entsprechend den Umständen des jeweiligen Einzelfalles erhöhen oder ermäßigten (vgl. OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 33 WF 430/11, FamRZ 2011, 1686 [bei juris Rz. 15]).

  • KG, 25.06.2021 - 16 WF 79/21

    Gegenstandswert einer Vollstreckungsentscheidung in einem Umgangsverfahren

    Dieses ist zu schätzen (vgl. OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 33 WF 430/11, FamRZ 2011, 1686 [bei juris Rz. 13]).

    Allerdings kann sich dieser Bruchteilswert entsprechend den Umständen des jeweiligen Einzelfalles erhöhen oder ermäßigten (vgl. OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 33 WF 430/11, FamRZ 2011, 1686 [bei juris Rz. 15]).

  • OLG Karlsruhe, 22.02.2024 - 20 WF 27/24

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des …

    Dieses ist zu schätzen (OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 33 WF 430/11, FamRZ 2011, 1686 [bei juris Rz. 13]).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2021 - 13 WF 96/21

    Zulässigkeit der teilweisen Verweigerung der Verfahrenskostenhilfe für einen …

    Die Anzahl der einem Ordnungsmittelverfahren zugrunde liegenden Verstöße wirkt sich nicht werterhöhend auf den als Festgebühr gemäß Fam-KV 1602 nicht vom Gericht festzusetzenden Wert (OLG München, FamFR 2011, 182) für die Gerichtsgebühren aus.
  • AG Frankfurt/Main, 07.05.2020 - 456 F 5092/20 OGH 1

    Umgangssache - Ordnungsgeldverhängung bei Zuwiderhandlung gegen Umgangsregelung

    Für die Festsetzung des Verfahrenswertes ist die Höhe des festgesetzten Ordnungsgeldes nicht maßgeblich (OLG München FamRZ 2011, 1686).
  • AG Wiesbaden, 05.07.2013 - 536 F 75/13

    Verhängung von Ordnungsgeld gegen Umgangsberechtigten bei Umgangsverweigerung

    Es war vorliegend kein Verfahrenswert, vielmehr der Wert der anwaltlichen Tätigkeit gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG festzusetzen und hierbei diesen Wert zu schätzen (OLG München, FamRZ 2011, S. 1686 f.).
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