Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.01.2012 - III-3 RVs 1/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO § 45
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 44; StPO § 45
Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag; Wegfall des Hindernisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die formgerechte Anbringung eines Wiedereinsetzungsantrags bei Bestehen eines Hindernisses i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 1 StPO
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 12 Ns 12/11
- OLG Hamm, 24.01.2012 - III-3 RVs 1/12
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 7384
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.08.2010 - 2 StR 365/10
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2012 - 3 RVs 1/12
Jedenfalls in Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages die Mitteilung des Antragstellers, wann das Hindernis im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO weggefallen ist, da ohne diese Angabe nicht geprüft werden kann, ob die Frist für die Anbringung des Antrages gewahrt ist (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 - ; BGH, NStZ 2006, 54; BGH, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1987, 217;… KK-Maul, 6. Aufl. [2008], § 45 StPO Rdnr. 6).Rn. 10 Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 - ; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. [2011], § 45 Rdnr. 3) - aus dem Verwerfungsbeschluss des Landgerichts vom 15. August 2011 entnehmen konnte, dass die Frist zur Begründung der Revision versäumt war.
- BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der …
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2012 - 3 RVs 1/12
Jedenfalls in Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages die Mitteilung des Antragstellers, wann das Hindernis im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO weggefallen ist, da ohne diese Angabe nicht geprüft werden kann, ob die Frist für die Anbringung des Antrages gewahrt ist (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 - ; BGH, NStZ 2006, 54; BGH, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1987, 217;… KK-Maul, 6. Aufl. [2008], § 45 StPO Rdnr. 6). - BGH, 11.11.1986 - 2 StR 504/86
Zulässigkeit eines vorsorglich gestellten Antrags auf Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2012 - 3 RVs 1/12
Jedenfalls in Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages die Mitteilung des Antragstellers, wann das Hindernis im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO weggefallen ist, da ohne diese Angabe nicht geprüft werden kann, ob die Frist für die Anbringung des Antrages gewahrt ist (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 - ; BGH, NStZ 2006, 54; BGH, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1987, 217;… KK-Maul, 6. Aufl. [2008], § 45 StPO Rdnr. 6).
- OLG Hamm, 13.07.2012 - 3 RBs 192/12
Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Jedenfalls in Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages die Mitteilung des Antragstellers, wann das Hindernis im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO weggefallen ist, da ohne diese Angabe nicht geprüft werden kann, ob die Frist für die Anbringung des Antrages gewahrt ist (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2012 - III-3 RVs 1/12 -, BeckRS 2012, 07384; BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10 - ; BGH, NStZ 2006, 54; BGH, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1987, 217;… KK-Maul, 6. Aufl. [2008], § 45 StPO Rdnr. 6).
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