Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 20.05.2011 - 2 U 73/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 812 BGB, § 181 BGB
Konkludent zustande gekommener Mietvertrag als Rechtsgrund für Mietzahlungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Konkludent zustande gekommener Mietvertrag als Rechtsgrund für Mietzahlungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 26.02.2010 - 2 O 298/09
- OLG Frankfurt, 20.05.2011 - 2 U 73/10
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 10119
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68
Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2011 - 2 U 73/10
Ein Stimmrechtsausschluss kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn es nur um Geschäfte bzw. Prozesse mit nahen Angehörigen geht (BGH, Urteil vom 29.03.1971, III ZR 255/68, BGHZ 56, 47, zitiert nach juris, Rdnr. 29).
- AG Oberhausen, 06.10.2020 - 37 C 863/20
Coronabedingte Betriebsuntersagungen: Hälftige Kürzung der Gewerberaummiete wegen …
Rn. 41 Zwischen den Parteien ist jedoch durch Vollzug, d.h. durch tatsächliche Nutzung konkludent ein unbefristetes Mietverhältnis ab dem 01.02.2020 inhaltlich zu den Konditionen des ursprünglichen Vertragsverhältnisses entstanden (OLG Karlsruhe Hinweisbeschluss v. 21.5.2012 - 9 U 18/12, BeckRS 2012, 22937; BGH, Urteil vom 17.6.2015 - XII ZR 98/13; OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 20.5.2011 - 2 U 73/10, BeckRS 2012, 10119).
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