Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - I-2 U 95/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- d-prax.de
Polstervorrichtung II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Polstervorrichtung zum Einschließen eines Amputationsstumpfes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Polstervorrichtung zum Einschließen eines Amputationsstumpfes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 22.09.2011 - 4a O 150/10
- OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - I-2 U 95/11
- OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 2 U 94/11
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 21294
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07
Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 2 U 95/11
Aus Gründen der Rechtssicherheit und Billigkeit genügt dabei das Wissen um die den Anspruch begründenden tatsächlichen Umstände und kommt es darüber hinaus nicht auf eine zutreffende rechtliche Würdigung der Tatumstände an (BGH, MDR 2008, 615).Sie ist nur ausnahmsweise dann zu fordern, wenn die Rechtslage derart unübersichtlich und zweifelhaft ist, dass sie selbst ein Rechtskundiger nicht zuverlässig einzuschätzen vermag (BGH, MDR 2008, 615).
Nach der - auch im Rahmen von § 141 PatG zu beachtenden (BGH, MDR 2008, 615) - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 852 BGB ist allerdings die Kenntnis eines rechtsgeschäftlichen Vertreters grundsätzlich unbeachtlich und nur die Kenntnis des verletzten Rechtsinhabers selbst geeignet, den Lauf der Verjährungsfrist in Gang zu setzen (BGH, GRUR 1998, 133, 137 - Kunststoffaufbereitung).
- OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11
Leflunomid/Teriflunomid II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 2 U 95/11
Aus der regelmäßigen Notwendigkeit einer positiven streitigen Rechtsbestandsentscheidung folgt umgekehrt aber auch, dass, sobald sie vorliegt, grundsätzlich von einem für ein einstweiliges Verfügungsverfahren hinreichend gesicherten Bestand des Verfügungspatents auszugehen ist (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11).Vielmehr hat es die von der zuständigen Fachinstanz (DPMA, EPA, BPatG) nach technisch sachkundiger Prüfung getroffene Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Verfügungspatents hinzunehmen und, sofern im Einzelfall keine besonderen Umstände vorliegen, die gebotenen Schlussfolgerungen zu ziehen, indem es zum Schutz des Patentinhabers die erforderlichen Anordnungen zur Unterbindung weiterer Verletzungshandlungen trifft (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11).
- BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93
"Kunststoffaufbereitung"; Beginn der Verjährungsfrist zu Lasten des Lizenznehmers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 2 U 95/11
Nach der - auch im Rahmen von § 141 PatG zu beachtenden (BGH, MDR 2008, 615) - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 852 BGB ist allerdings die Kenntnis eines rechtsgeschäftlichen Vertreters grundsätzlich unbeachtlich und nur die Kenntnis des verletzten Rechtsinhabers selbst geeignet, den Lauf der Verjährungsfrist in Gang zu setzen (BGH, GRUR 1998, 133, 137 - Kunststoffaufbereitung).Bei Patentverletzungen kommt eine Wissenszurechnung nach diesen Regeln nur in Betracht, wenn der Patentinhaber den Dritten mit der Geltendmachung von Rechten aus dem Patent beauftragt hat (BGH, GRUR 1998, 133, 137 - Kunststoffaufbereitung).
- OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09
Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 2 U 95/11
Rn. 64 Grundsätzlich kann nur dann von einem hinreichenden Rechtsbestand ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent sich mit dem geltend gemachten Inhalt in einem erstinstanzlichen Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren als bestandskräftig erwiesen hat (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset). - OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
Olanzapin
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 2 U 95/11
Rn. 64 Grundsätzlich kann nur dann von einem hinreichenden Rechtsbestand ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent sich mit dem geltend gemachten Inhalt in einem erstinstanzlichen Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren als bestandskräftig erwiesen hat (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset). - BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88
Unterlassen der Prüfung von Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 2 U 95/11
Nur wenn und soweit der Verletzte einen Dritten mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut hat, darf dem Rechtsinhaber ausnahmsweise dasjenige Wissen zugerechnet werden, welches der andere in dem ihm zugewiesenen Aufgabenbereich erlangt hat (BGH, NJW 1989, 2323 mwN; BGH, NJW 1968, 988). - OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 35/08
Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im Verfahren der Patentverletzung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 2 U 95/11
Nachdem die Verfügungsklägerin über einen vorläufig vollstreckbaren Hauptsachetitel verfügt und sie dementsprechend bei erster Gelegenheit (nämlich in der Berufungsverhandlung) die Hauptsache für erledigt erklärt hat (Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator), ist festzustellen, dass das Verfügungsbegehren bis zum Eintritt der Erledigung zulässig und begründet war. - BGH, 29.01.1968 - III ZR 118/67
Haftung des Geschädigten für das Wissen Dritter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 2 U 95/11
Nur wenn und soweit der Verletzte einen Dritten mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut hat, darf dem Rechtsinhaber ausnahmsweise dasjenige Wissen zugerechnet werden, welches der andere in dem ihm zugewiesenen Aufgabenbereich erlangt hat (BGH, NJW 1989, 2323 mwN; BGH, NJW 1968, 988).
- LG Düsseldorf, 19.11.2015 - 4c O 61/15
Schutzfähigkeit der Verwendung von Fulvestrant bei der Herstellung einer …
Rn. 78 Soweit die Verfügungsklägerin weiterhin geltend macht, dass eine den Rechtsbestand des Verfügungspatentes bestätigende Entscheidung vorliege, da die Einspruchsabteilung des EPA mit der Zwischenentscheidung vom 11. Februar 2015 (Anlage HE 2/2a) das Verfügungspatent im Umfang der eingeschränkt geltend Ansprüche bestätigt habe, ist ihr zwar zuzustimmen, dass grundsätzlich das Erfordernis einer den Rechtsbestand bestätigenden Entscheidung im Sinne der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf 2 U 47/12, BeckRS 2013, 13744; OLG Düsseldorf 2 U 95/11, BeckRS 2012, 21294;… OLG Düsseldorf 2 U 41/11, Urt. v. 10.11.2011; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattelscheibenbremse II) erfüllt wird. - LG Düsseldorf, 19.11.2015 - 4c O 62/15
Schutzfähigkeit des Verfügungspatents mit der Bezeichnung …
Die Einspruchsabteilung des EPA hat zwar mit der Zwischenentscheidung vom 11. Februar 2015 (Anlage HE 2/2a) den Rechtsbestand des Verfügungspatentes des Parallelverfahrens im Umfang der eingeschränkt geltend Ansprüche bestätigt, so dass grundsätzlich das Erfordernis einer den Rechtsbestand bestätigenden Entscheidung im Sinne der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf 2 U 47/12, BeckRS 2013, 13744; OLG Düsseldorf 2 U 95/11, BeckRS 2012, 21294;… OLG Düsseldorf 2 U 41/11, Urt. v. 10.11.2011; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattelscheibenbremse II) erfüllt wird.
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