Rechtsprechung
| BGH, 22.10.2012 - 1 StR 534/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Grundsätze zur Begründung der Anhörungsrüge im Revisionsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 265; GG Art. 103 Abs. 1
Grundsätze zur Begründung der Anhörungsrüge im Revisionsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 22355
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 26.04.2011 - 2 BvR 597/11
Nichtannahmebeschluss: Offensichtlich unzulässige "zweite" Anhörungsrüge hält …
Auszug aus BGH, 22.10.2012 - 1 StR 534/11
Sollte mit dem Schriftsatz vom 15. Oktober 2012 auch eine erneute Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 25. September 2012 (1 StR 534/11), mit dem die erste Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, erhoben sein, wäre der Antrag unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11). - BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Grenzen der Begründungspflicht)
Auszug aus BGH, 22.10.2012 - 1 StR 534/11
Es ist schon grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen eines Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, zumal es nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht verpflichtet ist, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06 mwN). - BGH, 05.12.2011 - 1 StR 399/11
Unstatthafte und unbegründete erneute Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 22.10.2012 - 1 StR 534/11
Sollte mit dem Schriftsatz vom 15. Oktober 2012 auch eine erneute Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 25. September 2012 (1 StR 534/11), mit dem die erste Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, erhoben sein, wäre der Antrag unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11). - BGH, 09.11.2006 - 1 StR 360/06
Anhörungsrüge; nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BGH, 22.10.2012 - 1 StR 534/11
Mit diesem Vorbringen kann er aber im Rahmen des § 356a StPO nicht gehört werden (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 9. November 2006 - 1 StR 360/06 mwN). - BGH, 23.02.2012 - 4 StR 422/11
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 22.10.2012 - 1 StR 534/11
Die Anhörungsrüge dient, wenn - wie hier - (zumal im Rahmen einer Revisionshauptverhandlung) rechtliches Gehör gewährt worden ist, nicht dazu, das Revisionsgericht zu veranlassen, das Revisionsvorbringen nochmals zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 422/11 mwN).
- BGH, 08.07.2013 - 1 StR 557/12
Unstatthafte Anhörungsrüge
Ein Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 1 StR 534/11 und vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11), ebenso wie (sofortige) Beschwerden gegen Beschlüsse des Bundesgerichtshofs, § 304 Abs. 4 Satz 1 StPO. - BGH, 12.01.2021 - 2 StR 45/20
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unstatthaft
Ungeachtet dessen, dass die durch den Verurteilten am 2. November 2020 zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schwalmstadt erklärte Begründung seiner ersten Anhörungsrüge Gegenstand der Beratung am 11. November 2020 gewesen ist, ist ein solcher Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, unstatthaft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11, BeckRS 2011, 50363;… BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11, BeckRS 2011, 29861 Rn. 2; vom 22. Oktober 2012 - 1 StR 534/11, BeckRS 2012, 22355 Rn. 6;… vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12, BeckRS 2013, 12714 Rn. 6).
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