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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.07.2012 - 14 W 400/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37526
OLG Koblenz, 25.07.2012 - 14 W 400/12 (https://dejure.org/2012,37526)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.07.2012 - 14 W 400/12 (https://dejure.org/2012,37526)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - 14 W 400/12 (https://dejure.org/2012,37526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrkosten des Unterbevollmächtigten: Wer bestellt, der bezahlt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mehrkosten des vom Hauptbevollmächtigten in eigenem Namen beauftragten Terminvertreters sind nicht erstattungsfähig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 124
  • BeckRS 2012, 24557
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.07.2011 - IV ZB 8/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Glaubhaftmachung von Terminsvertreterkosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.07.2012 - 14 W 400/12
    Deshalb reicht im Kostenfestsetzungsverfahren zur Glaubhaftmachung die Vorlage einer Kostenberechnung allein des Prozessbevollmächtigten mit Einstellung der für den Terminvertreter angesetzten Gebühren und Auslagen nicht aus ebenso wenig wie dessen anwaltliche Versicherung (BGH, Beschluss vom 13.07.2011 - IV ZB 8/11 - in ZfSch 2011, 582 - 584 = AnwBl 2011, 787 = AGS 2011, 568 - 569 = JurBüro 2012, 29 - 30 = VersR 2012, 737 - 738).
  • OLG Hamm, 15.10.2019 - 25 W 242/19

    Pauschalvergütung eines Terminvertreters

    Rn. 23 Die Gegner der Erstattungspflicht meinen, der Prozessbevollmächtigte kaufe durch die Beauftragung eines Terminsvertreters die Terminsgebühr gewissermaßen für sich ein mit der Folge, dass es sich bei der Vergütung für den Terminsvertreter nicht um gegenüber der Partei abrechenbare Auslagen i.S. von Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses und damit auch nicht um festsetzungsfähige Kosten handele; die Kosten könnten auch nicht mit dem Hinweis auf fiktive, durch die Beauftragung des Terminsvertreters ersparte Reisekosten geltend gemacht werden, weil diese nur anstelle von tatsächlich angefallenen Kosten zu erstatten seien, die der Partei aber im Zusammenhang mit der Terminswahrnehmung gerade nicht entstanden seien (OLG Stuttgart…, Beschluss vom 21.07.2017, 8 W 321/15, AGS 2017, 540 = BeckRS 2017, 122235 Rn. 9 f., ebenso LG Flensburg…, Beschluss vom 12.03.2018, 6 HKO 69/16, BeckRS 2018, 10065 Rn. 4 ff., im Fall einer angemeldeten Vergütung nach RVG, ihm zustimmend Hansens RVGreport 2018, 388 f., ebenso bereits ders. in RVGreport 2012, 122 f., 131 sowie 248 f.; LAG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 01.04.2019, 26 Ta (Kost) 6009/19, NZA-RR 2019, 384, Rn. 14 ff.;… im Ergebnis ebenso Jaspersen, in: BeckOK-ZPO, 33. Ed., Stand: 01.07.2019, § 91 Rn. 185 a. E.;… Gierl, in: Saenger, ZPO, 8. Aufl. 109, § 91 Rn. 56; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.07.2012, 14 W 400/12, BeckRS 2012, 24557, …sowie Beschluss vom 02.04.2015, 14 W 215/15, BeckRS 2015, 20537, für eine Vergütung nach dem RVG, zustimmend Jungbauer, in: Bischof/Jungbauer, RVG, 8. Aufl. 2018, Nr. 3401 VV RVG Rn. 63 ff.).
  • OLG München, 12.08.2022 - 11 W 467/22

    Kosten des vom Hauptbevollmächtigten in eigenem Namen beauftragten …

    7 Abs. 1 VV-RVG i.V.m. §§ 675, 670 ff. BGB geltend machen (vgl. BGH, Beschl. v. 13.07.2011 - IV ZB 8/11; OLG Koblenz, Beschl. v. 25.07.2012 - 14 W 400/12: "Wer die Musik bestellt, bezahlt").

    Rn. 14 3. Erstattungsfähige gesetzliche Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des RVG fallen für einen Terminvertreter nur an, wenn dieser von der Partei selbst beauftragt wird, nicht aber, wenn deren Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen den Auftrag zur Terminvertretung erteilt (BGH, Beschluss vom 13.07.2011 - IV ZB 8/11 - juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 14 W 400/12 -, juris; so zuletzt auch Senatsbeschluss vom 27.10.2021 - 11 W 1283/21 oder bereits Beschl. v. 14.11.2014 - 11 W 1957/14).

  • LG Flensburg, 12.03.2018 - 6 HKO 69/16

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen …

    Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des RVG fallen für einen Terminvertreter nur an, wenn dieser von der Partei selbst beauftragt wird, nicht aber, wenn deren Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen den Auftrag zur Terminvertretung erteilt (BGH, Beschluss vom 13.07.2011, IV ZB 8/11, FD-RVG 2011, 321357, BGH, Urteil vom 29.06.2000, I ZR 122/98, NJW 2001 753 [754]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.07.2017, 8 W 321/15; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.07.2012, 14 W 400/12, BeckRS 2012, 24557; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.09.2001, 5 W 2891/01, NJW-RR 2002, 1288 [1289]; zit. jeweils Beck-online).
  • OLG Koblenz, 02.04.2015 - 14 W 215/15

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines Unterbevollmächtigten

    Der Rechtspfleger hat schon deshalb richtig entschieden, weil nach gefestigter Senatsrechtsprechung eine Erstattung der Mehrkosten eines Unterbevollmächtigten nur dann in Betracht kommt, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Partei selbst den Terminvertreter beauftragt hat (Senatsbeschluss vom 25. Juli 2012 - 14 W 400/12 - in MDR 2013, 124 = JurBüro 2013, 143 = AGS 2013, 150 mit weiteren Nachweisen).
  • AG Schweinfurt, 02.10.2023 - 1 C 507/22

    Rechtsanwaltsvergütung - Umfang der erstattungsfähigen Kosten bei …

    Ebenso wird auf folgende Rechtsprechung Bezug genommen: OLG Köln, Beschluss vom 5.8.2021, Az..: 17 W 201/19, bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.10.2019, Az.: 25 W 242/19, bei juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.11.2017, Az.: Az.: 13 WF 999/17, bei juris; Beschluss vom 2.4.2015, Az.: 14 W 215/15, bei juris; Beschluss vom 25.7.2012, Az.: 14 W 400/12, bei juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.09.2001, Az.: 5 W 2971/01, bei juris; LG Flensburg, Beschluss vom 6.7.2018, Az.: 3 O 291/16, bei juris; Beschluss vom 12.3.2018, Az.: 6 HK O 69/16, bei juris.
  • LG Flensburg, 06.07.2018 - 3 O 291/16

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines für die …

    Soweit dies in der Rechtsprechung (OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.07.2017 - 8 W 321/15, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.07.2012 - 14 W 400/12, juris Rn. 2; LG Flensburg, Beschluss vom 12.03.2018 - 6 HKO 69/16 , juris) anders beurteilt wird, teilt das Gericht diese Auffassung nicht (wie hier: LG Flensburg, Beschluss vom 08.12.2017 - 8 T 4/17, n.v.).
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