Rechtsprechung
| BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Nichtannahmebeschluss: Zum Verhältnis zwischen der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) und dem eigentumsrechtlich geschützten Urheberrecht (Art 14 Abs 1 S 1 GG) - hier: Wiedergabe bildlicher Werke in Online-Archiv einer Tageszeitung - keine verfassungsrechtlichen Bedenken ...
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Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 5 Abs 2 GG, § 19a UrhG
Nichtannahmebeschluss: Zum Verhältnis zwischen der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) und dem eigentumsrechtlich geschützten Urheberrecht (Art 14 Abs 1 S 1 GG) - hier: Wiedergabe bildlicher Werke in Online-Archiv einer Tageszeitung - keine verfassungsrechtlichen Bedenken ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 5 Abs 2 GG, § 19a UrhG
Nichtannahmebeschluss: Zum Verhältnis zwischen der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) und dem eigentumsrechtlich geschützten Urheberrecht (Art 14 Abs 1 S 1 GG) - hier: Wiedergabe bildlicher Werke in Online-Archiv einer Tageszeitung - keine verfassungsrechtlichen Bedenken ... - Wolters Kluwer
Abwägung des Verhältnisses von Pressefreiheit und Urheberrecht bei der Verwendung von Online-Archiven
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Abwägung des Verhältnisses von Pressefreiheit und Urheberrecht bei der Verwendung von Online-Archiven
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
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Online-Archiv verstößt gegen Urheberrecht
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Auslegung des § 50 UrhG bei Online-Archiven
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 27.08.2008 - 117 C 304/08
- LG Braunschweig, 12.08.2009 - 9 S 417/08
- BGH, 05.10.2010 - I ZR 127/09
- BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11
Papierfundstellen
- BVerfGK 19, 193
- NJW 2012, 754
- GRUR 2012, 389
- MMR 2012, 177
- K&R 2012, 203
- BeckRS 2012, 45905
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
Pflichtteil
Auszug aus BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11
Demgegenüber ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, den Zivilgerichten vorzugeben, wie sie im Ergebnis zu entscheiden haben (vgl. BVerfGE 94, 1 ; 112, 332 ; 120, 180 ).Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist vielmehr erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des jeweiligen Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind, insbesondere weil darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 112, 332 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Juli 2011, a.a.O.).
Rn. 14 Angesichts der expliziten gesetzlichen Regelung bedurfte es neben der Auslegung und Anwendung der urheberrechtlichen Vorschriften keiner gesonderten Grundrechtsabwägung; die Abwägung hatte vielmehr im Rahmen der Auslegung und Anwendung von § 50 UrhG zu erfolgen (vgl. BVerfGE 112, 332 ; vgl. auch BGHZ 154, 260 "Gies-Adler").
- BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66
Schulbuchprivileg
Auszug aus BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11
Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG steht unter dem Schutz des Eigentumsgrundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 79, 1 ).Der Ausschluss eines Vergütungsanspruchs - wie hier durch § 50 UrhG - kann allerdings nicht durch jede Gemeinwohlerwägung gerechtfertigt werden; hierfür muss ein gesteigertes öffentliches Interesse gegeben sein (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 49, 382 ; 79, 29 ).
Eine losgelöste Einzelfallabwägung durch die Gerichte würde in das vom Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 79, 1 ) bereits allgemein geregelte Verhältnis von Urheberrecht und Recht der Berichterstattung übergreifen.
- BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09
Anwendungserweiterung
Auszug aus BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11
Rn. 10 c) Die Zivilgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung des Urheberrechts die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen zu beachten und müssen die im Gesetz zum Ausdruck kommende Interessenabwägung in einer Weise nachvollziehen, die den Eigentumsschutz der Urheber ebenso wie etwaige damit konkurrierende Grundrechtspositionen - hier die Pressefreiheit - im Wege praktischer Konkordanz beachtet und unverhältnismäßige Grundrechtsbeschränkungen vermeidet (vgl. BVerfGE 89, 1 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 "Cassina" -, ZUM 2011, S. 825 = ZIP 2011, S. 1809 = WM 2011, S. 1874, zu C. II. 2. a).Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist vielmehr erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des jeweiligen Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind, insbesondere weil darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 112, 332 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Juli 2011, a.a.O.).
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11
Rn. 10 c) Die Zivilgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung des Urheberrechts die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen zu beachten und müssen die im Gesetz zum Ausdruck kommende Interessenabwägung in einer Weise nachvollziehen, die den Eigentumsschutz der Urheber ebenso wie etwaige damit konkurrierende Grundrechtspositionen - hier die Pressefreiheit - im Wege praktischer Konkordanz beachtet und unverhältnismäßige Grundrechtsbeschränkungen vermeidet (vgl. BVerfGE 89, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 "Cassina" -, ZUM 2011, S. 825 = ZIP 2011, S. 1809 = WM 2011, S. 1874, zu C. II. 2. a).Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist vielmehr erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des jeweiligen Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind, insbesondere weil darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 112, 332 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Juli 2011, a.a.O.).
- BGH, 05.10.2010 - I ZR 127/09
Kunstausstellung im Online-Archiv
Auszug aus BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11
gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 2010 - I ZR 127/09 - .Rn. 2 Der Bundesgerichtshof hat mit dem angegriffenen Urteil (veröffentlicht unter anderem in GRUR 2011, S. 415) entschieden, dass die Beschwerdeführerin - ein Zeitungsverlag - dadurch, dass sie ihre mit Abbildungen von Werken der bildenden Kunst versehenen Artikel in ihr öffentlich zugängliches Online-Archiv im Internet eingestellt habe, in das von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (Klägerin) wahrgenommene ausschließliche Recht der Urheber aus § 19a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) eingegriffen habe, ohne sich auf die Schrankenbestimmung des § 50 UrhG berufen zu können.
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Urheberrechtsgesetz
Auszug aus BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11
Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG steht unter dem Schutz des Eigentumsgrundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 79, 1 ).Eine losgelöste Einzelfallabwägung durch die Gerichte würde in das vom Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 79, 1 ) bereits allgemein geregelte Verhältnis von Urheberrecht und Recht der Berichterstattung übergreifen.
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11
Rn. 16 bb) Die Beschwerdeführerin weist zutreffend darauf hin, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die "allgemeinen Gesetze" im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG ihrerseits aus der Erkenntnis der Bedeutung der Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer diese Grundrechte beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken sind (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 71, 206 ). - BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"
Auszug aus BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11
Soweit allerdings die Einwirkung der grundrechtlichen Pressefreiheit auf privatrechtliche Vorschriften in Frage steht, können ihr im Hinblick auf die Eigenart der geregelten Rechtsverhältnisse engere Grenzen gezogen sein als in ihrer Bedeutung als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe (vgl. BVerfGE 66, 116 ). - BGH, 24.01.2002 - I ZR 102/99
Keine Panoramafreiheit für Verhüllten Reichstag
Auszug aus BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11
In solchen Fällen verbietet sich die Anwendung der Regel, nach der Schrankenregelungen des Urheberrechts grundsätzlich eng auszulegen seien (wie hier BGHZ 150, 6 "Verhüllter Reichstag" m.w.N.; BGH…, Urteil vom 27. Januar 2005 - I ZR 119/02 "Wirtschaftswoche" -, GRUR 2005, S. 670 ), ebenso wie diejenige der umgekehrten Regel, dass der Meinungs- und Pressefreiheit grundsätzlich der Vorrang vor dem nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Urheberrecht einzuräumen sei (…vgl. zum Meinungsstand Dreier, in: Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl. 2008, Rn. 7 vor §§ 44a ff.;… Melichar, in: Schricker/Loewenheim, a.a.O., Rn. 18 ff. vor §§ 44a ff.; jeweils m.w.N.). - BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB
Auszug aus BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11
Rn. 16 bb) Die Beschwerdeführerin weist zutreffend darauf hin, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die "allgemeinen Gesetze" im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG ihrerseits aus der Erkenntnis der Bedeutung der Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer diese Grundrechte beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken sind (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 71, 206 ). - BGH, 27.01.2005 - I ZR 119/02
WirtschaftsWoche
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
- BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01
Junge Freiheit
- BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00
Verfremdung des Bundesadlers - Gies-Adler
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86
Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe …
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
- BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
Werkszeitungen
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 727/84
Postzeitungsdienst
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
- BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71
Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von …
- BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76
Tendenzbetrieb
- BGH, 30.04.2020 - I ZR 115/16
Zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings
Angesichts der ausdrücklichen Regelungen der Richtlinien würde eine von der Auslegung und Anwendung der urheberrechtlichen Vorschriften losgelöste Grundrechtsabwägung durch die Gerichte in das vom Richtliniengeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit bereits allgemein geregelte Verhältnis von Urheberrecht und Schrankenregelung übergreifen (zum deutschen Urheberrecht vgl. BVerfG, GRUR 2012, 389 Rn. 14 mwN;… BGH, GRUR 2017, 895 Rn. 51 - Metall auf Metall III, mwN). - BGH, 01.06.2017 - I ZR 115/16
EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings
Angesichts der ausdrücklichen Regelungen der Richtlinien würde eine von der Auslegung und Anwendung der urheberrechtlichen Vorschriften losgelöste Grundrechtsabwägung durch die Gerichte in das vom Richtliniengeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit bereits allgemein geregelte Verhältnis von Urheberrecht und Schrankenregelung übergreifen (zum deutschen Urheberrecht vgl. BGHZ 154, 260, 266 f. - Gies-Adler; BVerfG, GRUR 2012, 389 Rn. 14 mwN). - BGH, 30.04.2020 - I ZR 228/15
Presseveröffentlichung von Buchbeiträgen eines ehemaligen Bundestagsabgeordneten
Angesichts der ausdrücklichen Regelungen der Richtlinie würde eine von der Auslegung und Anwendung der urheberrechtlichen Vorschriften losgelöste Grundrechtsabwägung durch die Gerichte in das vom Richtliniengeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit bereits allgemein geregelte Verhältnis von Urheberrecht und Schrankenregelung übergreifen (zum deutschen Urheberrecht vgl. BVerfG, GRUR 2012, 389 Rn. 14 mwN; BGH…, Beschluss vom 1. Juni 2017 - I ZR 115/16, GRUR 2017, 895 Rn. 51 = WRP 2017, 1114 - Metall auf Metall III, mwN).
- BGH, 30.04.2020 - I ZR 139/15
Urheberrechtlicher Schutz militärischer Lageberichte
Angesichts der ausdrücklichen Regelungen der Richtlinie würde eine von der Auslegung und Anwendung der urheberrechtlichen Vorschriften losgelöste Grundrechtsabwägung durch die Gerichte in das vom Richtliniengeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit bereits allgemein geregelte Verhältnis von Urheberrecht und Schrankenregelung übergreifen (zum deutschen Urheberrecht vgl. BVerfG, GRUR 2012, 389 Rn. 14 mwN; BGH…, Beschluss vom 1. Juni 2017 - I ZR 115/16, GRUR 2017, 895 Rn. 51 = WRP 2017, 1114 - Metall auf Metall III, mwN). - BGH, 27.07.2017 - I ZR 228/15
Volker Beck gegen Spiegel Online: EuGH-Vorlage zum Umfang des urheberrechtlichen …
Angesichts der ausdrücklichen Regelung der Richtlinie würde eine von der Auslegung und Anwendung der urheberrechtlichen Vorschriften losgelöste Grundrechtsabwägung durch die Gerichte in das vom Richtliniengeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit bereits allgemein geregelte Verhältnis von Urheberrecht und Schrankenregelung übergreifen (zum deutschen Urheberrecht vgl. BGHZ 154, 260, 266 f. - Gies-Adler; BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. November 2011 - 1 BvR 1145/11, GRUR 2012, 389 Rn. 14 mwN).Wie alle Grundrechte kann allerdings auch die Pressefreiheit eingeschränkt sein; soweit die Einwirkung des Grundrechts auf privatrechtliche Vorschriften in Frage steht, können ihm im Hinblick auf die Eigenart der geregelten Rechtsverhältnisse andere, unter Umständen engere Grenzen gezogen sein als in ihrer Bedeutung als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe (zu Art. 5 Abs. 1 GG vgl. BVerfGE 66, 116, 135; BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. November 2011 - 1 BvR 1145/11, GRUR 2012, 389 Rn. 16).
- BGH, 01.06.2017 - I ZR 139/15
Urheberrechtlicher Schutz geheimer militärischer Lageberichte der Bundesregierung …
Angesichts der ausdrücklichen Regelung der Richtlinie würde eine von der Auslegung und Anwendung der urheberrechtlichen Vorschriften losgelöste Grundrechtsabwägung durch die Gerichte in das vom Richtliniengeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit bereits allgemein geregelte Verhältnis von Urheberrecht und Schrankenregelung übergreifen (zum deutschen Urheberrecht vgl. BGHZ 154, 260, 266 f. - Gies-Adler; BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. November 2011 - 1 BvR 1145/11, GRUR 2012, 389 Rn. 14 mwN). - LG Köln, 02.10.2014 - 14 O 333/13
Urheberrechtsschutz an militärischen Lageberichten
In solchen Fällen verbietet sich die Anwendung der Regel, nach der Schrankenregelungen des Urheberrechts grundsätzlich eng auszulegen seien, ebenso wie diejenige der umgekehrten Regel, dass der Meinungs- und Pressefreiheit grundsätzlich der Vorrang vor dem nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Urheberrecht einzuräumen sei (BVerfG, BeckRS 2012, 45905).Die Abwägung hat vielmehr im Rahmen der Auslegung und Anwendung der Schrankenregelungen §§ 50, 51 UrhG zu erfolgen (BVerfG, BeckRS 2012, 45905; vgl. BVerfGE 112, 332, 358).
- OLG Stuttgart, 04.04.2012 - 4 U 171/11
Urheberrechtsschutz: Öffentliche Zugänglichmachung eines kleinen Teils eines …
Rn. 70 Wie das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 17.11.2011 (NJW 2012, 754, [755 Rn. 10 und 17]) zum Zusammenspiel von § 19a UrhG einerseits und der Schrankenregelung zu Gunsten der Tagesberichterstattung in § 50 UrhG andererseits ausgeführt hat, ist auch im vorliegenden Fall das Aufeinandertreffen beziehungsweise Spannungsverhältnis zwischen dem eigentumsrechtlich geschützten Urheberrecht und dem Recht auf Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre im Sinne einer praktischen Konkordanz zu lösen. - LG Hamburg, 07.09.2017 - 308 O 287/17
Schanzenviertel-Video - Urheberrechtsverletzung: Übernahme einer Laufbildsequenz …
Wie alle Grundrechte kann auch die Freiheit der Medien eingeschränkt sein; soweit die Einwirkung des Grundrechts auf privatrechtliche Vorschriften in Frage steht, können ihm im Hinblick auf die Eigenart der geregelten Rechtsverhältnisse andere, unter Umständen engere Grenzen gezogen sein als in ihrer Bedeutung als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe (BGH…, Beschluss vom 27.7.2017 - I ZR 228/15 -, BeckRS 2017, 121634 Rn. 33 - Reformistischer Aufbruch; zu Art. 5 Abs. 1 GG vgl. BVerfGE 66, 116, 135; BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. November 2011 1 BvR 1145/11, GRUR 2012, 389 Rn. 16). - OLG München, 24.10.2013 - 29 U 885/13
Haftung eines Buchhändlers wegen Urheberrechtsverletzungen in einem von ihm …
Diese sichert die Freiheit der Herstellung und Verbreitung von Druckerzeugnissen (vgl. BVerfG GRUR 2012, 389 - Kunstausstellung im Online-Archiv Tz. 7 m. w. N.). - KG, 10.06.2015 - 24 U 101/14
Strittmatter-Brief - Urheberrechtsverletzung durch Abdruck eines Briefes zum 100. …
- ArbG Berlin, 21.12.2017 - 41 BV 13752/17
Wegfall des Rechtsschutzinteresses für den Antrag auf gerichtliche Zustimmung zur …
- BPatG, 23.03.2015 - 7 W (pat) 7/14
Patentbeschwerdeverfahren - zur Gewährung von Akteneinsicht durch Übersenden von …
- AG Hamburg, 22.09.2014 - 36a C 98/14
Lieder & Geschichten - Urheberrechtsverletzung: Prüfungspflicht eines …
- LG Köln, 13.08.2020 - 14 O 77/19
Feindliche Übernahme
- OLG Köln, 06.12.2017 - 6 U 8/17
Rechtsstellung des Bundesinstituts für Risikobewertung hinsichtlich einer im …
- BPatG, 16.06.2014 - 7 W (pat) 7/14
Patentbeschwerdeverfahren - zur Gewährung von Akteneinsicht - das Übermitteln von …
- OLG Hamburg, 23.12.2021 - 5 U 62/20
Zulässigkeit einer Nutzung eines Fotos zur Bebilderung eines Artikels
- KG, 30.10.2019 - 24 U 66/19
Unterlassungsanspruch bei "Abmalen" eines geschützten Bildes; Urheberrechtliche …
- ArbG Berlin, 07.02.2019 - 41 Ca 4536/18
Betriebsübergang - übergangsfähige wirtschaftliche Einheit - …
- LG Hamburg, 03.03.2020 - 310 O 360/19
Nutzung von Video-Standbildern durch Presseunternehmen in Print- und …
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