Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.08.2011 - I-2 W 27/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die mündliche Übersetzung von Schriftsätzen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die mündliche Übersetzung von Schriftsätzen
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 04.04.2011 - 4a O 354/05
- OLG Düsseldorf, 08.08.2011 - I-2 W 27/11
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 5112
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20
Vergütung bei einer Übersetzung des Inhalts von Tonaufzeichnungen
Übersetzer i. S. v. § 11 JVEG ist, wer schriftlich von einer in eine andere Sprache überträgt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. August 2011 - I - 2 W 27/11, juris Rn. 7). - OLG Schleswig, 23.03.2015 - 1 Ws 79/15
Abgrenzung von Dolmetscher-, Übersetzer- und Sprachsachverständigentätigkeit: …
- LG Düsseldorf, 26.07.2021 - 2 KLs 3/20 Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag damit in der Interpretation des Gesprochenen und entspricht damit nicht der gewöhnlichen Tätigkeit einer Übersetzung, die im Schwerpunkt aus einer schriftlichen Übersetzung besteht (…vgl. hierzu KG Berlin, Beschluss v. 3. April 2014 - 1 Ws 65/13, Rn. 7 m.w.N., juris; OLG Stuttgart, Beschluss v. 28. Februar 2020 - 4 Ws 45/20, Rn 12f., juris; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 8. August 2011 - 2 W 27/11, BeckRS 2012, 5112).
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