Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 29 ZPO, § 18 Nr 1 VOB/B, § 36 Abs 1 Nr 3 ZPO
Zu den Kriterien für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 29; VOB/B § 18 Nr. 1; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstands für den Auftragnehmer und den Gewährleistungsbürgen; Erfüllungsort einer Bürgschaftsverpflichtung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zuständigkeitsbestimmung i.R.e. Kostenerstattung als Folge einer Selbstvornahme bzgl. Werkleistungen eines Erblassers zur Restaurierung von Fenstern an einem Kirchengebäude
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Klage gegen Schuldner und Bürgen: Welches Gericht zuständig?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Klage gegen Bauunternehmer und Bürgen: Welches Gericht ist örtlich zuständig? (IBR 2012, 184)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden - 2 O 271/11
- OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
- OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 11 AR 140/11
Papierfundstellen
- BauR 2012, 692
- BeckRS 2012, 6898
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11
Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.). - BGH, 29.01.2009 - VII ZB 79/08
Ausschluss einer Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts des ersten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es um Bauverträge mit öffentlichen Auftraggebern geht (BGH NJW 2009, 1974;… weitergehend für grundsätzliche Geltung Ingenstau/Korbion/Joussen, 17. Aufl., § 18 Abs. 1 VOB/B Rd. 16ff, 41; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1999, 604). - BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90
Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.).
- BGH, 18.04.1985 - VII ZR 359/83
VOB-Vertrag: Gerichtsstandsvereinbarung
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
Dies folgt aus dem Zweck der Regelung, den öffentlichen Auftragebern die Prozessführung zu erleichtern und den Auftragnehmer in der Wahl des örtlich zuständigen Gerichts einzuschränken (vgl. BGH NJW 1985, 2090). - BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 20/97
Bestimmung des zuständigen Gerichts für Unterhaltsabänderungsklagen gegen ein …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 03.09.2010 - 17 U 169/09
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.). - BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
Streitgenossenschaft bei Klage auf Rückzahlung der Einlage nebst …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.). - OLG Frankfurt, 18.12.1998 - 21 AR 99/98
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es um Bauverträge mit öffentlichen Auftraggebern geht (BGH NJW 2009, 1974;… weitergehend für grundsätzliche Geltung Ingenstau/Korbion/Joussen, 17. Aufl., § 18 Abs. 1 VOB/B Rd. 16ff, 41; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1999, 604).
- OLG Brandenburg, 25.07.2025 - 1 AR 20/25
Gerichtsstandsbestimmung bei Klage gegen Mieter und Bürge als Streitgenossen
Nach ihrem Sinn und Zweck findet die Regelung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO über den Wortlaut hinaus allerdings auch dann Anwendung, wenn ein gemeinsamer allgemeiner Gerichtsstand gegeben ist, einer der Beklagten jedoch infolge eines ausschließlichen anderweitigen Gerichtsstandes dort nicht verklagt werden kann (vgl. Senat…, Beschluss vom 18.12.2002 - 1 AR 58/02, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.01.2012 - 11 AR 140/11, BeckRS 2012, 6898;… BeckOK ZPO/Toussaint, 56. Ed., § 36 Rn. 15; s.a. Senat…, Beschluss vom 14.04.2011 - 1 AR 14/11, juris Rn. 8).
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