Rechtsprechung
| BGH, 12.12.2013 - IX ZR 299/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Schlüssigkeit eines Klagevorbringens: Ersatz schriftsätzlichen Vortrags durch Vorlage von Tabellen, Rechnungen und den Akteninhalt eines anderen Verfahrens
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 543 Abs 2 ZPO
Schlüssigkeit eines Klagevorbringens: Ersatz schriftsätzlichen Vortrags durch Vorlage von Tabellen, Rechnungen und den Akteninhalt eines anderen Verfahrens - Wolters Kluwer
Zurückweisung der Beschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung
- ra.de
- RA Kotz
Vorlage von Tabellen ist prozessual kein schlüssiger Vortrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
Zurückweisung der Beschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorlage von Tabellen und Rechnungen ist kein schlüssiger Vortrag!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vorlage von Tabellen und Rechnungen ist kein schlüssiger Vortrag! (IBR 2014, 188)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 765
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.07.2003 - I ZR 295/00
Individualisierung der Klagegründe durch Bezugnahme auf eine Anlage
Auszug aus BGH, 12.12.2013 - IX ZR 299/12
Es war nicht die Aufgabe des Berufungsgerichts, den entscheidungserheblichen Sachverhalt selbst aus den Schriftsätzen, der aus sechs Seiten und 16 Spalten bestehenden Tabelle K 6a und dem 221 Seiten umfassenden Anlagenkonvolut K 32 zusammenzusuchen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 295/00, MDR 2004, 219;… Beschluss vom 12. Juli 2008 - IX ZR 210/04, WM 2007, 1886 Rn. 6;… vom 11. April 2013 - VII ZR 44/12, n.v. Rn. 14). - BGH, 12.07.2007 - IX ZR 210/04
Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters in einem …
Auszug aus BGH, 12.12.2013 - IX ZR 299/12
Es war nicht die Aufgabe des Berufungsgerichts, den entscheidungserheblichen Sachverhalt selbst aus den Schriftsätzen, der aus sechs Seiten und 16 Spalten bestehenden Tabelle K 6a und dem 221 Seiten umfassenden Anlagenkonvolut K 32 zusammenzusuchen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 295/00, MDR 2004, 219; Beschluss vom 12. Juli 2008 - IX ZR 210/04, WM 2007, 1886 Rn. 6;… vom 11. April 2013 - VII ZR 44/12, n.v. Rn. 14). - BGH, 11.04.2013 - VII ZR 44/12
Berücksichtigung des letzten Vertragsjahres oder einen längeren Zeitraum im …
Auszug aus BGH, 12.12.2013 - IX ZR 299/12
Es war nicht die Aufgabe des Berufungsgerichts, den entscheidungserheblichen Sachverhalt selbst aus den Schriftsätzen, der aus sechs Seiten und 16 Spalten bestehenden Tabelle K 6a und dem 221 Seiten umfassenden Anlagenkonvolut K 32 zusammenzusuchen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 295/00, MDR 2004, 219;… Beschluss vom 12. Juli 2008 - IX ZR 210/04, WM 2007, 1886 Rn. 6; vom 11. April 2013 - VII ZR 44/12, n.v. Rn. 14).
- BGH, 17.07.2015 - V ZR 84/14
VermG § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b, Satz 4, § 7 Abs. 7 Satz 4 Nr. 3
Richtig ist insoweit zwar der Einwand der Beklagten, dass die Grenzen einer nach § 137 Abs. 3 ZPO möglichen Verweisung auf Anlagen überschritten sind, wenn das Gericht sich aus diesen den entscheidungserheblichen Sachverhalt selbst heraussuchen muss (BGH, Urteil vom 3. Oktober 1956 - IV ZR 58/56, NJW 1956, 1878; Urteil vom 3. Mai 2005 - IX ZR 401/00, NJW 2005, 2927, 2929; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - IX ZR 299/12, IBR 2014, 188). - LG Hamburg, 22.06.2018 - 308 O 343/16
Schadensersatzanspruch wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund des öffentlichen …
Schlüssiger Vortrag kann nicht durch die Vorlage von Akteninhalten aus einem anderen Verfahren ersetzt werden (vgl. BGH Beschl. v. 12.12.2013, Az. IX ZR 299/12, BeckRS 2014, 00765). - OLG Düsseldorf, 26.05.2015 - 23 U 80/14
Umfang der Beauftragung eines Architekten
Anlagen können lediglich zur Erläuterung des schriftsätzlichen Vortrags dienen, diesen aber nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 12.12.2013 - IX ZR 299/12, BeckRS 2014, 00765;… Urt. v. 02.07.2007 - II ZR 111/05, NJW 2008, 69;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.11.2014 - 22 U 37/14, BauR 2015, 495; OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.06.2012 - 1 U 105/11, BauR 2013, 1453).
- OLG Düsseldorf, 15.12.2015 - 23 U 27/14
Haftung für fehlerhafte Errichtung/Wartung einer Heizungs- und Sprinkleranlage?
Es ist nicht die Aufgabe des Gerichts, den entscheidungserheblichen Sachverhalt selbst aus dem umfangreichen Anlagenkonvolut zusammenzusuchen (s. nur BGH Beschluss vom 12.12.2013 - IX ZR 299/12, juris, m. w. Nachw.). - LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 Sa 480/14
Vergütungsanspruch - Schadensersatzanspruch - Untreue - schlüssiger Vortrag
Für einen schlüssigen Vortrag genügt es nicht, kopierte Notizblätter einzureichen ohne die streitgegenständlichen Einzelforderungen zusammenhängend und nachvollziehbar darzustellen, denn es ist nicht Aufgabe des (Berufungs-)Gerichts, den entscheidungserheblichen Sachverhalt aus den eingereichten Unterlagen ("Zettelwirtschaft") zusammenzusuchen (vgl. BGH 12.12.2013 - IX ZR 299/12 - Juris). - LG Flensburg, 22.12.2023 - 2 O 177/20
Schadensersatzansprüche eines selbstständigen Handwerkers aufgrund einer …
Überdies ist es nicht Aufgabe des Gerichts, den entscheidungserheblichen Sachverhalt selbst aus einem umfangreichen Anlagenkonvolut - wie Anlage K5 - zusammenzusuchen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - IX ZR 299/12 - juris, Rn. 1). - LAG Schleswig-Holstein, 19.02.2015 - 5 Ta 25/15
Prozesskostenhilfe, Ratenzahlungsanordnung, sofortige Beschwerde, …
Es ist nicht Aufgabe des (Beschwerde-)Gerichts, entscheidungserheblichen Sachverhalt aus den eingereichten Unterlagen herauszusuchen (BVerfG, Beschl. v. 04.09.2000 - 1 BvR 142/96 -, juris; BGH, Beschl. v. 12.12.2013 - IX ZR 299/12 -, juris). - LG Köln, 16.06.2015 - 16 O 231/14
Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Auftragsgebers im Abnahmeprotokoll zu …
Es ist nicht Aufgabe des Gerichts sich aus einem Anlagenkonvolut entsprechenden Vortrag heraus zu suchen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2013, IX ZR 299/12). - LG Heilbronn, 04.09.2020 - 4 O 204/19
Rückzahlung von Vermittlerprovisionen eines Versicherungsvertreters
Schlüssiger Tatsachenvortrag kann nicht durch einen Verweis auf Anlagen ersetzt werden (BGH, Beschluss vom 12.12.2013 - IX ZR 299/12). - LG Hamburg, 05.09.2025 - 310 O 188/23 Rn. 80 aa) Angesichts des Grundsatzes, dass es nicht Sache von Gericht und Gegner ist, sich aus umfangreichen Anlagen die passenden Tatsachen herauszusuchen (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 12.12.2013 - IX ZR 299/12, BeckRS 2014, 765 Rn. 1), erscheint es der Kammer bereits zweifelhaft, ob überhaupt nachvollziehbarer Vortrag der Klägerin dazu vorliegt, aus welcher Quelle welche Produktfotografien stammen sollen.
- LG Köln, 21.07.2022 - 2 O 415/20
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