Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.12.2013 - III-1 Ws 562/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
StPO § 119; StPO § 126
Zustädnigkeit, Vorsitzender, Haftentscheidung - openjur.de
Zuständigkeit, Vorsitzender, Kammer
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO §§ 119, 126 Abs. 2 S. 3, 309 Abs. 2
Zuständigkeit, Vorsitzender, Kammer - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuständigkeit des Kammervorsitzenden für Entscheidungen gemäß § 119 Abs. 1 StPO; Aufhebung eines unter Verstoß gegen die Zuständigkeitsvorgabe des § 119 Abs. 1 StPO ergangenen Beschlusses in der Beschwerdeinstanz
Verfahrensgang
- LG Siegen - 21 KLs 15/13
- OLG Hamm, 10.12.2013 - III-1 Ws 562/13
- OLG Hamm, 18.03.2014 - 1 Ws 77/14
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 1267
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 10.02.2010 - 2 Ws 77/10
Besetzung des Gerichts bei der Anordnung von Maßnahmen im Rahmen der …
Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2013 - 1 Ws 562/13
Soweit anstelle des funktional allein zuständigen Vorsitzenden das Kollegialgericht entscheidet, wird teilweise vertreten, dies sei unschädlich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Januar 1985, 1 Ws 38/85 zitiert nach juris) bzw. rechtlich unbedenklich, da sich der Vorsitzende bei Entscheidung durch das Kollegium seiner Entscheidungsmöglichkeit nicht begebe (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10. Februar 2010 - 2 Ws 77/10, zitiert nach juris). - OLG Düsseldorf, 16.01.1985 - 1 Ws 38/85
Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2013 - 1 Ws 562/13
Soweit anstelle des funktional allein zuständigen Vorsitzenden das Kollegialgericht entscheidet, wird teilweise vertreten, dies sei unschädlich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Januar 1985, 1 Ws 38/85 zitiert nach juris) bzw. rechtlich unbedenklich, da sich der Vorsitzende bei Entscheidung durch das Kollegium seiner Entscheidungsmöglichkeit nicht begebe (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10. Februar 2010 - 2 Ws 77/10, zitiert nach juris).
- OLG Karlsruhe, 01.10.2026 - 3 Ws 302/26
Nebenklage, gemeinschaftlicher Beistand, Bestellung, Zuständigkeit, …
Denn alleine ihr ist die Zuständigkeit für Entscheidungen nach § 397b StPO zugewiesen; eine Auffangzuständigkeit des Kollegialgerichts besteht nicht ( OLG Stuttgart…, Beschluss vom 08.02.2022 - 1 Ws 21/22 , BeckRS 2022, 2423 Rn. 6; OLG Hamm, Beschlüsse vom 10.12.2013 - 1 Ws 562/13, BeckRS 2014, 01267; vom 13.01.2009 - 2 Ws 388/08, BeckRS 2009, 06220;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 126 Rn. 13).Insofern unterscheidet sich das vorliegende Beschwerdeverfahren etwa von solchen, die Haftbeschränkungen nach § 119 Abs. 1 StPO betreffen, und bei denen die Beschwerdegerichte eine eigene Sachentscheidung gemäß § 309 Abs. 2 StPO in Fällen für möglich erachten, in denen anstatt des zuständigen Vorsitzenden der ganze Spruchkörper entschieden hat (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 08.02.2022 - 1 Ws 21/22 , BeckRS 2022, 2423 Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2013 - 1 Ws 562/13, BeckRS 2014, 01267).
- OLG Bamberg, 29.04.2021 - 1 Ws 260/21
Rückwirkende Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach rechtskräftigem …
Auch die Erwägung, die Entscheidung durch den gesamten Spruchkörper biete eine höhere Richtigkeitsgewähr, vermag daran nichts zu ändern, da die Kammer zwar eine materiell richtige Entscheidung treffen mag, im Einzelfall dabei aber die Möglichkeit besteht, dass der an sich allein zuständige Vorsitzende überstimmt und der Betroffene damit seinem gesetzlichen Richter entzogen wird (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.04.2021 - 1 Ws 195/21 bei juris; OLG Hamm Beschluss vom 10.11.2013 - 1 Ws 562/13; OLG Rostock Beschluss vom 19.04.2005 - I Ws 158/05;… vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt § 126 Rn. 10 u. KK/Schultheis a.a.O. § 126 Rn. 13). - OLG Hamm, 18.03.2014 - 1 Ws 77/14
Untersuchungshaft; Entscheidungskompetenz; Beschränkungen
Rn. 19 Ergänzend ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass für die richterlichen Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO gemäß § 126 Abs. 2 S. 3 StPO ausschließlich der Strafkammervorsitzende allein zuständig und eine Entscheidung des Kollegialgerichts anstelle des Vorsitzenden nicht unschädlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2013, 1 Ws 562/13; juris).Dies allein würde für sich genommen jedoch noch nicht zwingend der Beschwerde zum Erfolg verhelfen; vielmehr ist in derartigen Fällen regelmäßig unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses eine eigene Sachentscheidung des Senats veranlasst (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2013, a.a.O.).
- OLG Zweibrücken, 22.11.2021 - 1 Ws 278/21
Verfahren über einen Bewährungswiderruf: Fall notwendiger Verteidigung
Auch der Verweis auf eine höhere Richtigkeitsgewähr einer Entscheidung des gesamten Spruchkörpers greift nicht durch, da im Einzelfall die Möglichkeit besteht, dass der an sich allein zuständige Vorsitzende überstimmt und der Betroffene damit seinem gesetzlichen Richter entzogen wird (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.04.2021 - 1 Ws 195/21; OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2013 - III-1 Ws 562/13; OLG Rostock, Beschluss vom 19.04.2005 - I Ws 158/05; alle zitiert nach juris;… KK/Schultheis, StPO, § 126, Rn. 13). - KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15
Untersuchungshaftbefehl: Aufhebung und Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren; …
Die Wirkung eines Instanzverlustes rechtfertigt eine Zurückverweisung nicht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 111;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO Rn. 9;… Zabeck in KK-StPO 7. Aufl., § 309 Rn. 7 mwN; s. auch OLG Hamm, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - III-1 Ws 562/13 - [juris]; a.A. - ohne jede Begründung - OLG Düsseldorf StV 1984, 159). - OLG Hamm, 02.12.2025 - 3 Ws 478/25
Funktionelle Zuständigkeit für Verschärfung von Haftverschonungsauflagen
Rn. 28 Ungeachtet des Umstands, dass eine etwaige gegen die funktionelle Anordnungskompetenz des Vorsitzenden nach § 126 Abs. 2 S. 3 StPO verstoßende Entscheidung des Kollegialgerichts - jedenfalls dann, wenn die funktionelle Zuständigkeit des Vorsitzenden nicht willkürlich umgangen worden ist - nicht zu einer Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Ausgangsgericht, sondern zu einer Aufhebung des Beschlusses und einer eigenen Sachentscheidung des Beschwerdegerichts nach § 309 Abs. 2 StPO führen würde (OLG Hamm Beschl. v. 10.12.2013 - 1 Ws 562/13, BeckRS 2014, 1267; OLG Rostock Beschl. v. 19.4.2005 - I Ws 158/05, BeckRS 2010, 27378; OLG Stuttgart, Beschl. v. 8.2.2022 - 1 Ws 21/22, BeckRS 2022, 2423;… MüKoStPO/Böhm, 2. Aufl. 2023, StPO, § 126, Rn. 20, beck-online;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl. 2023, StPO, § 126 Rn. 13, beck-online;… Gärtner in: Löwe-Rosenberg, StPO, 28. Auflage 2025, § 126 StPO, Rn. 34), war die Kammer vorliegend für die den Haftverschonungsbeschluss verschärfende Anordnung der Meldeauflage funktionell zuständig. - OLG Bamberg, 08.04.2021 - 1 Ws 195/21
Pflichtverteidigerbestellung durch unzuständigen Spruchkörper - Entscheidung des …
Auch die Erwägung, die Entscheidung durch den gesamten Spruchkörper biete eine höhere Richtigkeitsgewähr, vermag daran nichts zu ändern, da die Kammer zwar eine materiell richtige Entscheidung treffen mag, im Einzelfall dabei aber die Möglichkeit besteht, dass der an sich allein zuständige Vorsitzende überstimmt und der Betroffene damit seinem gesetzlichen Richter entzogen wird (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 10.11.2013 - 1 Ws 562/13; OLG Rostock Beschluss vom 19.04.2005 - I Ws 158/05, jeweils bei juris;… vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt StPO 63. Aufl. § 126 Rn. 10;… KK/Schultheis StPO 8. Aufl. § 126 Rn. 13).
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