Rechtsprechung
| OLG Köln, 08.11.2013 - I-6 U 34/13 |
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MarkenG § 15 Abs. 5
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MarkenG § 15 Abs. 5
Berücksichtigung einer außergewöhnlich hohen Umsatzrendite und des Ausmaßes des Verschuldens des Verletzers bei der Schadensberechnung im Wege der Lizenzanalogie - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Fair Play"
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Außergewöhnlich hohe Umsatzrendite kann lizenzerhöhend zu berücksichtigen sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Außergewöhnlich hohe Umsatzrendite kann lizenzerhöhend zu berücksichtigen sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung einer außergewöhnlich hohen Umsatzrendite und des Ausmaßes des Verschuldens des Verletzers bei der Schadensberechnung im Wege der Lizenzanalogie
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.02.2013 - 31 O 446/12
- OLG Köln, 08.11.2013 - I-6 U 34/13
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 249
- BeckRS 2014, 174
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BGH, 29.07.2009 - I ZR 169/07
BTK
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
Die Höhe der danach zu zahlenden Lizenzgebühr ist vom Tatrichter gemäß § 287 ZPO unter Würdigung der besonderen Umstände des Streitfalls nach seiner freien Überzeugung zu bemessen (BGH, Urteil vom 29.7. 2009 - I ZR 169/07 - GRUR 2010, 239 Tz. 20 f. - BTK).Berücksichtigung finden kann allenfalls ein Marktverwirrungsschaden (BGH, Urteil vom 29.7. 2009 - I ZR 169/07 - GRUR 2010, 239 Tz. 29 - BTK), den das Landgericht hier auch zutreffend in seine Erwägungen miteinbezogen hat.
Der Bundesgerichtshof hat dazu ausgeführt, dass vernünftige Vertragsparteien bei der Bestimmung der Lizenzhöhe auch die Umsatzrendite des Lizenznehmers in ihre Überlegungen einbeziehen werden, da kein vernünftiger Lizenznehmer bereit sein werde, eine Lizenzgebühr zu zahlen, dass über seinem zu erwartenden Gewinn liege (in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ein Lizenzsatz von 2% bei einer Umsatzrendite von 1%, BGH, Urteil vom 29.7. 2009 - I ZR 169/07 - GRUR 2010, 239 Tz. 48 ff. - BTK).
Bei Unternehmenskennzeichen ist … die Erteilung von Lizenzen verkehrsüblich" (BGH, Urteil vom 29.7. 2009 - I ZR 169/07 - GRUR 2010, 239 Tz. 23 - BTK, m. w. N.).
- OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 20 U 62/09
Höhe des Schadensersatzes für die Benutzung einer Wort-/Bildmarke im Wege der …
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
Lizenzerhöhend ist das zeitliche Element bei einer sehr intensiven Nutzung über einen sehr langen Zeitraum vom OLG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 27.4.2010 (20 U 62/09 - juris Tz. 31) berücksichtigt worden.Rn. 63 Soweit der Beklagte erstinstanzlich auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf verwiesen hat, in der eine fiktive Lizenz ein Lizenzsatz von 0, 25% angenommen worden ist (Urteil vom 27.4. 2010 - 20 U 62/09 - juris Tz. 32), so betrifft dieses Urteil einen besonders gelagerten Einzelfall, der unter anderem durch außergewöhnlich hohe Umsätze des Verletzers gekennzeichnet war (…a. a. O. Tz. 31).
- BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04
Euro Telekom
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
Das schließt es allerdings nicht aus, einem einzelnen Zeichenbestandteil unter bestimmten Voraussetzungen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beizumessen und die Gefahr einer Verwechslung der beiden Gesamtbezeichnungen daher im Falle der Übereinstimmung der Zeichen in ihren sie jeweils prägenden Bestandteilen zu bejahen (BGH, Urteil vom 19.7. 2007 - I ZR 137/04 - GRUR 2007, 888 Tz. 22 - Euro Telekom).
- BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04
Steckverbindergehäuse
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmung des verletzungsbedingten Gewinnanteils nicht im Sinne einer adäquaten Kausalität, sondern - vergleichbar mit der Bemessung der Mitverschuldensanteile im Rahmen des § 254 BGB - wertend zu verstehen ist (BGH, Urteil vom 21.9. 2006 - I ZR 6/04 - GRUR 2007, 431 Tz. 37 - Steckverbindergehäuse). - BGH, 15.12.1988 - III ZR 110/87
Umfang des Schadensersatzes bei rechtswidriger Bausperre
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
Stellt sich dies im Betragsverfahren heraus, ist die Klage trotz eines bindenden Grundurteils abzuweisen (BGH, Urteil vom 15.12.1988 - III ZR 110/87 - NJW 1989, 2117); für die bezifferte Klage nach rechtskräftiger Feststellung der Schadensersatzpflicht kann nichts anderes gelten. - BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90
Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
Dabei kann der Gläubiger das ihm zustehende Wahlrecht zwischen den einzelnen Berechnungsarten auch noch während eines laufenden Zahlungsklageverfahrens ausüben; denn dieses Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsweise geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (BGH, Urteil vom 17.6. 1992 - I ZR 107/90 - NJW 1992, 2753, 2755 - Tchibo/Rolex II; Urteil vom 25.9. 2007 - X ZR 60/06 - GRUR 2008, 93 Tz. 7 ff. - Zerkleinerungsvorrichtung;… Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl. 2012, § 14 Rn. 460 f., jeweils m. w. N.). - BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05
"THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen …
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
Wenn ein Begriff infolge seiner Unschärfe und Verschwommenheit vom Verkehr nicht ohne Weiteres konkreten Dienstleistungen oder Produkten zuordnen kann, weist er allenfalls geringe beschreibende Anklänge auf und ist nicht rein beschreibend (BGH, Urteil vom 13.9. 2007 - I ZR 33/05 - GRUR 2008, 254 Tz. 31 - "THE HOME STORE"; vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.3. 2004 - 6 U 186/03 - GRUR-RR 2004, 352 .f - Lifestyle/LIFEstyle, wo das OLG letztlich offen ließ, ob "Lifestyle" als Zeichen für Uhren nur schwach unterscheidungskräftig sei). - BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02
Noblesse
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Beruht der vom Verletzer erzielte Gewinn nur zu einem kleinen Teil auf der Schutzrechtsverletzung, kann der Schaden in Form einer Quote des Gewinns nach § 287 ZPO geschätzt werden, wenn nicht ausnahmsweise jeglicher Anhaltspunkt für eine Schätzung fehlt (BGH, Urteil vom 6.10.2005 - I ZR 322/02 - GRUR 2006, 419 Tz. 15 f. - Noblesse). - BGH, 25.09.2007 - X ZR 60/06
Eintritt der Rechtskraft bei Zurücknahme der Berufung nach Ablauf der …
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
Dabei kann der Gläubiger das ihm zustehende Wahlrecht zwischen den einzelnen Berechnungsarten auch noch während eines laufenden Zahlungsklageverfahrens ausüben; denn dieses Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsweise geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (BGH, Urteil vom 17.6. 1992 - I ZR 107/90 - NJW 1992, 2753, 2755 - Tchibo/Rolex II; Urteil vom 25.9. 2007 - X ZR 60/06 - GRUR 2008, 93 Tz. 7 ff. - Zerkleinerungsvorrichtung;… Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl. 2012, § 14 Rn. 460 f., jeweils m. w. N.). - OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03
Markenrechtsverletzung: Benutzung des Zeichens "Lifestyle"
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
Wenn ein Begriff infolge seiner Unschärfe und Verschwommenheit vom Verkehr nicht ohne Weiteres konkreten Dienstleistungen oder Produkten zuordnen kann, weist er allenfalls geringe beschreibende Anklänge auf und ist nicht rein beschreibend (BGH, Urteil vom 13.9. 2007 - I ZR 33/05 - GRUR 2008, 254 Tz. 31 - "THE HOME STORE"; vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.3. 2004 - 6 U 186/03 - GRUR-RR 2004, 352 .f - Lifestyle/LIFEstyle, wo das OLG letztlich offen ließ, ob "Lifestyle" als Zeichen für Uhren nur schwach unterscheidungskräftig sei). - OLG Düsseldorf, 12.12.2001 - 27 U 12/01
Berechnung des Ausgleichs für die Verletzung markenrechtlich geschützter …
- OLG Köln, 19.08.2011 - 6 U 10/11
Erschöpfung des Verbietungsrechts aus Marken für Glückspielstätten
- OLG Stuttgart, 14.01.2021 - 2 U 34/20
Markenverletzung: Berechnung des nach Lizenzanalogie zu ersetzenden Schadens …
Rn. 77 Eine wichtige Rolle für die Bemessung des Lizenzsatzes ist der Bekanntheitsgrad und der Ruf des verletzten Kennzeichens (…BGH, GRUR 2010, 239, Rn. 25 - BTK; GRUR 1966, 375, 378 - Meßmer Tee II; OLG Köln BeckRS 2014, 174 sub 3.a) - Fair Play II; Goldmann in BeckOK MarkenR, aaO., § 14, Rn. 772). - OLG Nürnberg, 23.12.2025 - 3 U 2375/24
Schadensersatz, Verwechslungsgefahr, Auswahlentscheidung, Kennzeichnungskraft, …
Umgekehrt kann eine außergewöhnlich hohe Umsatzrendite lizenzerhöhend berücksichtigt werden (OLG Köln, Urteil vom 08.11.2013 - 6 U 34/13, WRP 2014, 206, Rn. 29 - Fair Play).So hat das Oberlandesgericht Köln bei einer Umsatzrendite von 24, 9% eine Lizenzgebühr von 2% als angemessen angesehen (OLG Köln, Urteil vom 08.11.2013 - 6 U 34/13, WRP 2014, 206, Rn. 29 - Fair Play).
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