Rechtsprechung
| BGH, 30.10.2014 - V ZB 196/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Ablehnung eines Richters im Notarkostenverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei früherem Kontakt des Richters mit dem Kostengläubiger
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 42 Abs 2 ZPO
Ablehnung eines Richters im Notarkostenverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei früherem Kontakt des Richters mit dem Kostengläubiger - IWW
§ 6 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 48 Alt. 1 ZPO, § 45 Abs. 1, § 46 Abs. 1 ZPO, § 42 Abs. 2 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit bei Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 6 Abs. 1 S. 1
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit bei Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MDR 2015, 50
- BeckRS 2014, 22136
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite …
Auszug aus BGH, 30.10.2014 - V ZB 196/13
Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10 mwN).Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, aaO).
- OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 1 U 14/08
Selbstablehnung eines Richters: Beurteilungsmaßstab; Begründungserfordernis; …
Auszug aus BGH, 30.10.2014 - V ZB 196/13
Rn. 7 b) Bei dieser Sachlage liefe die Bejahung einer Besorgnis der Befangenheit auf die Entziehung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) hinaus (vgl. OLG Brandenburg, OLGR 2009, 307, 308).
- BGH, 19.11.2020 - V ZB 59/20
Besorgnis der Befangenheit durch Bestehen einer engen langjährigen Freundschaft …
Dafür genügt es, dass die Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben, da es bei den Vorschriften der Befangenheit von Richtern darum geht, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (st. Rspr., vgl. Senat…, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Beschluss vom 30. Oktober 2014 - V ZB 196/13, MDR 2015, 50 Rn. 4; jeweils mwN).Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung zu geben (vgl. Senat…, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Beschluss vom 30. Oktober 2014 - V ZB 196/13, MDR 2015, 50 Rn. 4; jeweils mwN).
- BFH, 05.09.2018 - XI R 45/17
Besorgnis der Befangenheit eines Richters
Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 15. März 2012 V ZB 102/11, NJW 2012, 1890; vom 20. August 2014 AnwZ 3/13, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2014, 1465; vom 30. Oktober 2014 V ZB 196/13, MDR 2015, 50, jeweils m.w.N.).Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, einem Beteiligten Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben (vgl. z.B. BGH-Beschlüsse in NJW 2012, 1890; in MDR 2015, 50).
Rn. 14 c) Bei dieser Sachlage liefe die Bejahung einer Besorgnis der Befangenheit auf die Entziehung des nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes gewährleisteten Rechts auf den gesetzlichen Richter hinaus (vgl. dazu BGH-Beschluss in MDR 2015, 50, m.w.N.).
- BGH, 25.03.2021 - III ZB 57/20
Richterablehnung im Schadensersatzprozess eines Kraftfahrzeugkäufers wegen …
Insofern bestehen erhebliche Unterschiede zu der Fallgestaltung, die dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 2014 (V ZB 196/13, MDR 2015, 50) zugrunde lag; zudem haben dort alle Beteiligten erklärt, sie sähen in dem 15 Jahre zurückliegenden Streit keinen Anlass für eine Befangenheit der Richterin (…BGH aaO Rn. 6).
- OLG Stuttgart, 10.03.2025 - 3 W 10/25
Ablehnung einer Videoverhandlung als Befangenheitsgrund
Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BGH, Beschluss vom 30.10.2014 - V ZB 196/13 = MDR 2015, 50). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2019 - 3d A 1533/15
Rechtsschutz gegen eine Disziplinarverfügung wegen eines Dienstvergehens in Form …
Rn. 114 Vgl. BGH, Beschluss vom 30.10.2014 - V ZB 196/13 -, juris Rn. 4. - BGH, 04.12.2023 - VIa ZB 17/23
Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz wegen der Verwendung …
Gleichzeitig ist ein Richter im Fall der Interessenparallelität nicht dauerhaft von solchen Verfahren ausgeschlossen, sondern nach der Geschäftsverteilung zuständig, wenn die Bejahung einer Besorgnis der Befangenheit auf die Entziehung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) hinausliefe (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - V ZB 196/13, MDR 2015, 50 Rn. 7). - OLG Brandenburg, 12.05.2016 - 10 WF 61/16
Selbstablehnung eines Richters in einer Kindschaftssache: Besorgnis der …
Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, dem betroffenen Beteiligten Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (…BGH, NJW-RR 2015, 445 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 30.10.2014 - V ZB 196/13, BeckRS 2014, 22136;… BGH, NJW 2012, 1890 Rn. 10). - BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 22/23
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
Gleichzeitig ist ein Richter im Fall der Interessenparallelität nicht dauerhaft von solchen Verfahren ausgeschlossen, sondern nach der Geschäftsverteilung zuständig, wenn die Bejahung einer Besorgnis der Befangenheit auf die Entziehung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) hinausliefe (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - V ZB 196/13, MDR 2015, 50 Rn. 7). - OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
Sofortige Beschwerde, Beschwerdeverfahren, Streitwertfestsetzung, Beweisaufnahme, …
Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BVerfG, Beschluss v. 12.12.2012, 2 BvR 1750/12, juris; BGH, Beschluss v. 30.10.2014, V ZB 196/13, juris; BGH, Beschluss v. 08.01.2014, VII ZR 148/13, juris; BGH, Beschluss v. 15.03.2012, V ZB 102/11, juris;… Zöller-Vollkommer, ZPO, § 42, Rn. 8 f;… Vossler in Beck-OK, ZPO, § 42, Rn. 5;… MüKo-Gehrlein, ZPO, § 42, Rn. 4 f). - OLG Rostock, 24.01.2022 - 3 W 144/21
Besorgnis der Befangenheit eines Richters nach dessen Strafanzeige und …
Wenn schon aktuelle Streitigkeiten zwischen Partei und abgelehntem Richter nicht zwingend den Vorwurf der Voreingenommenheit begründen können (s.o.), dann gilt dies erst Recht für Vorgänge aus der Vergangenheit, zumal nicht vorgetragen worden ist, dass es hiernach zu weiteren persönlichen Diskrepanzen zwischen Partei und abgelehntem Richter gekommen ist, selbst wenn es an einer ausdrücklichen Erklärung beider Parteien fehlt, dies dem jeweils anderen nicht mehr vorzuhalten (vgl. hierzu auch: BGH, Beschluss v. 30.10.2014 - V ZB 196/13 -, zit.n. juris, Rn. 4). - BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 27/23
- BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 21/23
Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …
- BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 23/23
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen den Hersteller …
- OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
Terminverlegungsantrag abgelehnt: Nur ausnahmsweise ein Befangenheitsgrund!
- BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 19/23
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 26/23
- BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 25/23
Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …
- BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 24/23
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
- BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 20/23
- LG Freiburg, 14.03.2016 - 1 OH 1/10
Bauträgervertrag mit Streitpartei macht Richter nicht befangen!
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