Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - I-24 U 180/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ZPO § 256 Abs. 1
Negatives Feststellungsinteresse des klagenden Mieters bei (fortbestehendem) Berühmen eventueller noch zu prüfender Mietzinsrückstände seitens des Vermieters
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 133, 774 Abs. 1
Berühmung einer Forderung im Rechtsstreit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 256 Abs. 1
Rechtsschutzbedürfnis für die Klage eines Mieters auf Feststellung des Nichtbestehens von Mietzinsansprüchen des Vermieters - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsschutzbedürfnis für die Klage eines Mieters auf Feststellung des Nichtbestehens von Mietzinsansprüchen des Vermieters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Negative Feststellungsklage: Wann liegt das notwendige rechtliche Interesse vor?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 18.07.2013 - 15 O 70/12
- OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - I-24 U 180/13
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 23101
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09
Besonderer Mechanismus
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
Rn. 27 Eine negative Feststellungsklage ist zulässig, wenn ein rechtliches Interesse an der baldigen Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, weil der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Ungewissheit dadurch droht, dass die Beklagte es ernstlich bestreitet oder sie sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt und das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09 -, juris, Rn. 15 m.w.N.).Ein Berühmen liegt schon dann vor, wenn der Gegner geltend macht, aus einem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Ersatzanspruch ergeben; dagegen reicht nicht die Ankündigung, unter bestimmten Voraussetzungen in eine Prüfung einzutreten, ob ein Anspruch gegen den Betroffenen besteht (vgl. BGH, Urteil vom 12.Juli 2011 -X ZR 56/09 - juris, Rn. 15 m.w.N.).
Ohne Belang ist auch der (zutreffende) Einwand der Beklagten, die Verteidigung gegenüber einer negativen Feststellungsklage hemme die Verjährung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09 -, juris, m.w.N.) und sie hätte, wenn sie sich der Rechte denn berühmt hätte, diese nicht ungehindert verjähren lassen.
- BGH, 02.03.1993 - VI ZR 74/92
Beweislast bei negativer Feststellungsklage
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
Bleibt unklar, ob die streitige Forderung besteht, dann muss der negativen Feststellungsklage ebenso stattgegeben werden, wie wenn das Nichtbestehen feststeht (vgl. BGH, Urteil vom 02. März 1993 - VI ZR 74/92 -, juris). - BGH, 04.12.1986 - III ZR 51/85
Begriff des Erfolgshonorars
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
Einen einseitigen Verzicht auf einen schuldrechtlichen Anspruch mit rechtlicher Bindung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner sieht das Gesetz jedoch nicht vor (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1986 - III ZR 51/85 -, juris, Rn. 24).
- BGH, 22.03.1995 - XII ZR 20/94
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage; Wegfall der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
Ein zur negativen Feststellungsklage berechtigtes Berühmen braucht nicht notwendig ausdrücklich zu geschehen; Schweigen oder rein passives Verhalten reicht aber nur aus, wenn der Kläger aufgrund vorausgegangenen Verhaltens der Beklagten nach Treu und Glauben eine ihn endgültig sicherstellende Erklärung erwarten kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 1995 - XII ZR 20/94 -, juris, Rn. 9; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 28. April 2011 - I-2 U 12/10, 2 U 12/10 -, juris, Rn. 39). - BGH, 05.07.1993 - II ZR 114/92
Steuerbegünstigte Kreditaufnahme durch Kommanditisten - Rechtsschutzbedürfnis bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
Es könnte insbesondere die Gefahr nicht ausgeschlossen werden, dass er von einem möglichen Rechtsnachfolger in einem Prozess mit der Geltendmachung der Forderung behelligt würde (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1988 - II ZR 152/87 -, juris; BGH, Urteil vom 5. Juli 1993 - II ZR 114/92 -, juris). - BGH, 27.06.1995 - XI ZR 8/94
Wirksamkeit von Globalabtretungen und Sicherungsübereignungen nach AGB-Banken
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
Zwar wird das Feststellungsinteresse ausnahmsweise bejaht trotz möglicher Leistungsklage, wo schon das Feststellungsurteil zu endgültiger Streitbeilegung führt, wenn z.B. der Beklagte erwarten lasse, dass er bereits auf das Feststellungsurteil hin leisten werde (…vgl. Zöller/ Greger, ZPO, 27. Auflage, § 256, Rn. 8) bzw. wenn Einvernehmen der Parteien besteht, ihren Streitpunkt durch Feststellungsklage klären zu lassen, wobei entscheidend sei, dass eine erneute Inanspruchnahme der Gerichte zur Durchsetzung des Anspruchs vorliegenden Rückzahlungsanspruchs bzw. Freistellungsanspruchsanspruchs ausgeschlossen werden könne (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 1995 - XI ZR 8/94 -, juris, Rn. 17, 18). - BGH, 01.02.1988 - II ZR 152/87
Rechtsschutzbedürfnis für negative Feststellungswiderklage; Pflichtenstellung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
Es könnte insbesondere die Gefahr nicht ausgeschlossen werden, dass er von einem möglichen Rechtsnachfolger in einem Prozess mit der Geltendmachung der Forderung behelligt würde (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1988 - II ZR 152/87 -, juris; BGH, Urteil vom 5. Juli 1993 - II ZR 114/92 -, juris). - BGH, 08.07.1955 - I ZR 201/53
Lagerhalterhaftung. Verjährung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
Das Feststellungsinteresse muss noch bei Schluss der mündlichen Verhandlung vorhanden sein (vgl. BGHZ 18, 98, 106). - BGH, 08.07.1983 - V ZR 48/82
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
Das Interesse muss also gerade gegenüber der Beklagten bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 08. Juli 1983 - V ZR 48/82 -, juris, Rn. 18 m.w.N.). - OLG Hamburg, 25.04.2002 - 3 U 360/01
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage aufgrund der Anspruchsberühmung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13
Rn. 34 Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (vgl. Urteil vom 25. April 2002 - 3 U 360/01 -, juris, Rn. 58) steht der hier vertretenen Rechtsauffassung nicht entgegen. - OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 12/10
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage hinsichtlich des Nichtbestehens …
- KG, 09.08.2005 - 4 W 37/05
Feststellungsinteresse für positive Feststellungsklage; Widerruf nach HWiG; …
- AG Hamburg, 11.06.2021 - 9 C 95/21
Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen im Fitnessstudio während behördlicher …
Hierfür reicht aus, dass der Beklagte geltend macht, aus einem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen den Kläger ergeben (BGH NJW 2016, 66; NJW 1992, 436; OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 23101 Rn. 20). - AG Brandenburg, 05.06.2025 - 30 C 17/24
Wann können die Vorauszahlungen erhöht werden?
Das Interesse muss gerade gegenüber dem Beklagten/Vermieter bestehen; außerprozessuales Bestreiten bzw. Berühmen reicht insofern aus (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2014, Az.: 24 U 180/13; LG Paderborn, Beschluss vom 28.07.2023, Az.: 1 T 19/23).Die Rechtsstellung des Mieters ist schon dann schutzwürdig betroffen, wenn geltend gemacht wird, aus dem bestehenden Mietrechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch des Vermieters gegen ihn ergeben (BGH, Urteil vom 02.10.2018, Az.: X ZR 62/16; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2014, Az.: 24 U 180/13; LG Paderborn, Beschluss vom 28.07.2023, Az.: 1 T 19/23).
- LG Paderborn, 28.07.2023 - 1 T 19/23 Das Interesse muss gerade gegenüber dem Beklagten bestehen; außerprozessuales Bestreiten bzw. Berühmen reicht aus (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 13.5.2014 - 24 U 180/13, BeckRS 2014, 23101; BeckRS 2015, 11550;… Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage 2022, § 256 ZPO).
Demgegenüber enthält die bloße Ankündigung, unter bestimmten Voraussetzungen in eine Prüfung einzutreten, ob ein Anspruch gegen den Kläger besteht, noch keinen ernsthaften, hinreichend bestimmten Eingriff in dessen Rechtssphäre, der ein alsbaldiges Interesse an gerichtlicher Klärung eines Rechtsverhältnisses der Parteien zu begründen vermag (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 2.10.2018 - X ZR 62/16; BGH BeckRS 2011, 22754 m.w.N.; OLG Düsseldorf Urt. v. 13.5.2014 - 24 U 180/13, BeckRS 2014, 23101;… Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage 2022, § 256 ZPO;… Saenger, ZPO, § 256, Rn. 1-25;… BeckOK ZPO/Bacher, 48. Ed. 1.3.2023, ZPO § 256 Rn. 20-23 ;… Assmann in: Wieczorek/Schütze, ZPO, § 256 Rn. 179 ff.).
Die Kläger haben jedoch durch die ausgesprochene Erledigungserklärung den Verzicht konkludent angenommen (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 13.5.2014 - 24 U 180/13, BeckRS 2014, 23101).
- LG Rottweil, 04.05.2022 - 3 O 62/18
Amtshaftungsansprüche bei Baumfällarbeiten auf Privatgrundstück infolge …
Hierfür reicht aus, dass der Beklagte geltend macht, aus einem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen den Kläger ergeben (…BGH NJW 2016, 66 Rn. 15; NJW 1992, 436 (437); OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 23101 Rn. 20). - LG Essen, 25.02.2020 - 12 O 229/18
Negative Feststellungsklage bzgl. Darlehensschuld
Er muss die Berechtigung seiner Berühmung beweisen (BGH, Urteil vom 02. März 1993 - VI ZR 74/92 -, juris; BeckRS 2014, 23101, beck-online). - LG Düsseldorf, 14.12.2021 - 7 O 60/20 Rn. 78 Eine negative Feststellungsklage ist zulässig, wenn ein rechtliches Interesse an der baldigen Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, weil der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Ungewissheit dadurch droht, dass der Beklagte es ernstlich bestreitet oder er sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt und das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (OLG Düsseldorf Urt. v. 13.5.2014 - I-24 U 180/13).
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