Rechtsprechung
| OLG Hamm, 17.12.2013 - I-26 U 54/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zahnarzt, Aufklärung über Behandlungsmethoden, Aufklärungsfehler, Schmerzensgeld, Einzelkronen, Verblockung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 823, 253, 249 ff BGB
Zahnarzt, Aufklärung über Behandlungsmethoden, Aufklärungsfehler, Schmerzensgeld, Einzelkronen, Verblockung - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§§ 823, 253, 249 ff BGB
Anforderugnen an die Aufklärung über Behandlungsalternativen bei Zahnersatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Medizinrecht: Zur ärztlichen Aufklärungspflicht
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Brücken statt Einzelkronen - 6.000 Euro Schmerzensgeld für Zahnbehandlung wegen fehlerhafter Aufklärung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
6.000 Euro Schmerzensgeld für Zahnbehandlung ohne wirksame Einwilligung der Patientin
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Aufklärungspflicht eines Zahnarztes über medizinisch indizierte und übliche Behandlungsmethoden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Aufklärungspflicht eines Zahnarztes über medizinisch indizierte und übliche Behandlungsmethoden
- haerlein.de (Kurzinformation)
Arzthaftungsrecht - Zahnarzt zu Schmerzensgeldzahlung verurteilt weil er nicht über alternative Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt hat
- prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)
Aufklärungspflicht über echte Behandlungsalternativen
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
6.000,00 Schmerzensgeld wegen unzureichender Aufklärung beim Zahnarzt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Verletzung von Aufklärungspflicht durch Zahnarzt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verletzung von Aufklärungspflicht durch Zahnarzt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Zahnarzt darf Patientin nicht die Wahl nehmen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Patientin erhält nach Zahnbehandlung ohne wirksame Einwilligung 6.000 Euro Schmerzensgeld - Zahnarzt muss Patienten über alle möglichen Behandlungen mit unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen vollständig aufklären
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Aufklärung über Behandlungsalternativen bei Zahnersatz
Besprechungen u.ä.
- rpmed.de
(Entscheidungsbesprechung)
Verletzung der Aufklärungspflicht bei gleichwertigen Behandlungsalternativen
Verfahrensgang
- LG Bochum, 06.02.2013 - 6 O 359/10
- OLG Hamm, 17.12.2013 - I-26 U 54/13
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 4366
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …
Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2013 - 26 U 54/13
Gibt es jedoch mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht demnach also eine echte Wahlmöglichkeit für die Patientin, dann muss dieser nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko sie sich einlassen will (vgl. BGH-Urteil v. 15.03.2005 - VI ZR 313/03 -, Juris-Veröffentlichung unter Rz. 10;… Steffen / Pauge, Arzthaftungsrecht, 12. Auflage, Rdn.449 m.w.N.).
- LG Aachen, 04.02.2025 - 15 O 1/23
Zahnarzthaftung; Recht auf Nachbesserung; Behandlungsfehler; Unzumutbarkeit der …
Rn. 91 (b) Unter Zugrundelegung dessen hält die Kammer ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000,00 Euro (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 17.12.2013 - 26 U 54/13, BeckRS 2014, 4366; OLG Koblenz, Hinweisbeschl. v. 19.06.2007 - 5 U 467/07, NJW-RR 2008, 269 f.) für angemessen (§ 287 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB). - OLG Brandenburg, 11.03.2021 - 12 U 112/20
Schadensersatzansprüche gegen einen Zahnarzt wegen nicht indizierter und dazu …
- Urteil des OLG Hamm vom 17.12.2013 - 26 U 54/13: 6.000,00 EUR bei fehlerhafter Aufklärung über Behandlungsalternativen (vgl. Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 39. Aufl. 2021 Nr. 2505;.
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