Rechtsprechung
| VG München, 01.08.2013 - M 2 E 13.3322 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einstweiliger Rechtsschutz; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; Einstellung von Straßenbauarbeiten; Ausführung des Straßenunterbaus auf Privatgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 48424
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 ZB 12.116
Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch kann nach § 275 Abs. 2 BGB …
Auszug aus VG München, 01.08.2013 - M 2 E 13.3322
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 5.11.2012 - 8 ZB 12.116 - juris) kann zwar ein öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch nach § 275 Abs. 2 BGB auch in Fällen grob fahrlässiger Überbauung ausnahmsweise ausgeschlossen sein, wenn sie einen geringen Umfang aufweist und der Nutzen eines Rückbaus für den betroffenen Grundstückseigentümer marginal ist.Ferner spricht Einiges dafür, dass die Antragsgegnerin fahrlässig handelt, wenn sie ohne verbindliche und im Zweifel von ihr zu belegende Klärung ihrer Rechte an dem Grundstück "sehenden Auges" Privateigentum in Anspruch nimmt (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2012 - 8 ZB 12.116 - juris Rn. 14 ff.;… B.v. 17.4.2000 - 8 ZB 00.671 - juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 17.04.2000 - 8 ZB 00.671
Auszug aus VG München, 01.08.2013 - M 2 E 13.3322
Ferner spricht Einiges dafür, dass die Antragsgegnerin fahrlässig handelt, wenn sie ohne verbindliche und im Zweifel von ihr zu belegende Klärung ihrer Rechte an dem Grundstück "sehenden Auges" Privateigentum in Anspruch nimmt (…vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2012 - 8 ZB 12.116 - juris Rn. 14 ff.; B.v. 17.4.2000 - 8 ZB 00.671 - juris Rn. 4).Auf die erheblichen Bedenken, die hinsichtlich der Anwendung der Grundsätze des Überbaus nach § 912 BGB auf Fälle der vorliegenden Art ohnehin bestehen (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2000 - 8 ZB 00.671 - juris Rn. 3), kommt es deshalb nicht mehr an.
- VGH Bayern, 25.11.2010 - 8 ZB 10.192
Räumdienst für Außenbereichsgrundstück
Auszug aus VG München, 01.08.2013 - M 2 E 13.3322
Er setzt neben einer Beeinträchtigung von Rechten des Bürgers durch Realakt der Verwaltung insbesondere die Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung voraus (vgl. BayVGH, B.v. 25.11.2010 - 8 ZB 10.192 - juris Rn. 5 m.w.N.).
- VG München, 14.04.2021 - M 23 K 19.927
Polizeirecht, Sicherstellung einer Musikanlage, Lärmbelästigung, …
Er setzt neben einer Beeinträchtigung von Rechten des Betroffenen durch hoheitliche Handlungen insbesondere die Rechtswidrigkeit derselbigen voraus (…vgl. BayVGH, B.v. 25.11.2010 - 8 ZB 10.192 - juris Rn. 5 m.w.N.; VG München, B.v. 1.8.2013 - M 2 E 13.3322 - BeckRS 2014, 48424), überdies die konkrete Gefahr der Wiederholung der Beeinträchtigung (OVG Rh.-Pf., B.v. 21.1.2004 - 6 A 11743/03.OVG - GewA 2005, 27 m.w.N.). - VG Bremen, 11.12.2019 - 1 K 85/18
Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 OBG - Beirat; …
Er setzt neben einer Rechtsbeeinträchtigung insbesondere die Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung voraus (vgl. VG München, Beschl. v. 01.08.2013 - 2 E 13.3322, BeckRS 2014, 48424, beck-online). - VG München, 10.09.2021 - M 2 E 21.4060
Kein Anspruch auf vorläufige Untersagung der Errichtung einer Straße
Rn. 21 Als Anspruchsgrundlage für das Begehren der Antragsteller kommt hier ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch in Betracht, dessen Voraussetzungen ungeachtet der umstrittenen Herleitung in der Rechtsprechung geklärt sind (…vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2018 - 8 CE 18.1059 - juris Rn. 21; VG München, B,v, 1.8.2013 - M 2 E 13.3322 - juris Rn. 11).
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