Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - I-2 U 39/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- d-prax.de
Rapssaatenschälung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; BGB § 398
Pflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH zur unentgeltlichen Anbietung und Überlassung einer Erfindung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Jurion (Kurzinformation)
GmbH-Geschäftsführer ist zur unentgeltlichen Anbietung und Überlassung einer Erfindung an Gesellschaft verpflichtet
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Zuordnung und Vergütung der Erfindung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH zur unentgeltlichen Anbietung und Überlassung einer Erfindung
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Anspruch einer GmbH gegen ihren Geschäftsführer
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 4b O 43/11
- OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - I-2 U 39/12
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 5731
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- OLG Düsseldorf, 10.06.1999 - 2 U 11/98
Behandlung von Erfindungen des Geschäftsführers; Verpflichtung der Gesellschaft …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 39/12
Rn. 67 a)Es ist anerkannt, dass sich aus dem Geschäftsführeranstellungsvertrag eine Pflicht des Geschäftsführers ergeben kann, seine Erfindung der Gesellschaft zu überlassen - sei es im Sinne einer vollständigen Rechtsübertragung, sei es im Sinne der Einräumung einer einfachen oder ausschließlichen Lizenz (Senat, GRUR 2000, 49, 50 - Geschäftsführer-Erfindung).Zu berücksichtigen sind insoweit die gesamten Umstände des Falles (Senat, GRUR 2000, 49, 50 - Geschäftsführer-Erfindung;… Bartenbach/Volz, ArbNErfG, 5. Aufl., § 1 Rdnr. 72).
Für eine Anbietungs- und Übertragungspflicht spricht es dabei, wenn der Geschäftsführer nach dem Inhalt des Anstellungsvertrages für den technischen Bereich eingesetzt ist, ggf. sogar mit dem erklärten Ziel, auf technische Neuerungen bedacht zu sein, und die Erfindung überwiegend auf Mitteln, Erfahrungen und Vorarbeiten des Unternehmens beruht (vgl. Senat, GRUR 2000, 49, 50 - Geschäftsführer-Erfindung;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 1 Rdnr. 74; Bartenbach/Fock, GRUR 2005, 384, 385 jew. m. w. Nachw.).
Besteht eine vertragliche Anbietungspflicht des Geschäftsführers, ist des Weiteren zu klären, ob die Übertragung unentgeltlich verlangt werden kann oder ob die Gesellschaft, wenn sie die Erfindung übernimmt, hierfür eine besondere Erfindervergütung zu zahlen hat (Senat, GRUR 2000, 49, 50 - Geschäftsführer-Erfindung).
Letzteres ist regelmäßig der Fall, wenn es sich bei der Erfindung um eine überobligationsmäßige (und deshalb durch die vereinbarten Geschäftsführerbezüge noch nicht abgegoltene) Sonderleistung handelt (Senat, GRUR 2000, 49, 50 - Geschäftsführer-Erfindung).
Im Allgemeinen ist insoweit davon auszugehen, dass der Geschäftsführer nicht selbst verpflichtet ist, sich um die Entwicklung technischer Neuerungen zu bemühen (Senat, GRUR 2000, 49, 50 - Geschäftsführer-Erfindung).
Eigene Erfindungen liegen mit Rücksicht darauf in der Regel außerhalb des Bereichs der Geschäftsführerpflichten und stellen dementsprechend vergütungspflichtige Sonderleistungen dar (Senat, GRUR 2000, 49, 50 - Geschäftsführer-Erfindung; Urteil vom 08.06.2006 - I-2 U 28/05, NJOZ 2007, 1583, 1586; LG Düsseldorf, Entscheidungen 1, 3, 7 f. - Ozonerzeuger;… Urteil v. 10.02.2005 - 4a 150/04, juris Rz. 33).
Sind allerdings dem Geschäftsführer kraft Anstellungsvertrages z.B. eigene Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zugewiesen, so ist die Erfindung keine überobligationsmäßige Sonderleistung, sondern das Resultat der vertraglich geschuldete Dienstleistung und folglich bereits durch die vereinbarten Geschäftsführerbezüge honoriert (Senat, GRUR 2000, 49, 50 f. - Geschäftsführer-Erfindung; Bartenbach/Fock, GRUR 2005, 384, 386 f.).
Eine Plicht, die Erfindung der Gesellschaft unentgeltlich anzubieten und zu überlassen, besteht demgemäß regelmäßig dann, wenn dem Geschäftsführer nach dem Anstellungsvertrages Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zugewiesen sind (Senat, GRUR 2000, 49, 50 f. - Geschäftsführer-Erfindung).
- BGH, 16.11.1954 - I ZR 40/53
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 39/12
Fehlt es an einer ausdrücklichen Regelung, bieten vor allem der Sinn des betreffenden Dienstverhältnisses oder der Zweck der den Geschäftsführer anstellenden Gesellschaft, die vom Geschäftsführer in der Gesellschaft im Einzelnen übernommenen Funktionen, seine Treuepflicht der Gesellschaft gegenüber sowie die rechtliche Behandlung früherer Erfindungen taugliche Anhaltspunkte für das mit der Anstellung tatsächlich als gewollt Erklärte (vgl. BGH, GRUR 2000, 788, 790 - Gleichstromsteuerschaltung; GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; GRUR 1965, 302, 304 - Schellenreibungskupplung; Jestaedt, FS für Rudolf Nirk, 1992, 493, 500 f.).Ebenso kann der Sinn und Zweck der Gesellschaft für eine dahingehende Verpflichtung sprechen (vgl. BGH, GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; GRUR 2000, 788, 790 - Gleichstromsteuerschaltung; GRUR 1991, 127, 129 - Objektträger;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 1 Rdnr. 74 m. w. Nachw.;… vgl. a. Benkard/Melullis, a.a.O., § 6 PatG Rdnr. 27e;… Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 6 PatG Rdnr. 30).
Auch kann sich - je nach den Umständen des Einzelfalles - aus der Treuepflicht mitunter eine Pflicht des Gesellschafters zur Übertragung bzw. Rechtseinräumung ergeben (BGH, GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; GRUR 2000, 788, 790 - Gleichstromsteuerschaltung;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 1 Rdnr. 74 m. w. Nachw.), insbesondere wenn die Erfindung überwiegend auf Mitteln, Erfahrungen und Vorarbeiten des Unternehmens beruht (…Bartenbach/Volz, a.a.O., § 1 Rdnr. 74 m. w. Nachw.;… vgl. a. Benkard/Melullis, a.a.O., § 6 PatG Rdnr. 27e).
Selbst der persönlich haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber nicht ausnahmslos verpflichtet, über die Erfindung zugunsten der Gesellschaft zu verfügen (vgl. BGH, GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; GRUR 1991, 127, 129 - Objektträger).
- BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97
Gleichstromsteuerschaltung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 39/12
Fehlt es an einer ausdrücklichen Regelung, bieten vor allem der Sinn des betreffenden Dienstverhältnisses oder der Zweck der den Geschäftsführer anstellenden Gesellschaft, die vom Geschäftsführer in der Gesellschaft im Einzelnen übernommenen Funktionen, seine Treuepflicht der Gesellschaft gegenüber sowie die rechtliche Behandlung früherer Erfindungen taugliche Anhaltspunkte für das mit der Anstellung tatsächlich als gewollt Erklärte (vgl. BGH, GRUR 2000, 788, 790 - Gleichstromsteuerschaltung; GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; GRUR 1965, 302, 304 - Schellenreibungskupplung; Jestaedt, FS für Rudolf Nirk, 1992, 493, 500 f.).Ebenso kann der Sinn und Zweck der Gesellschaft für eine dahingehende Verpflichtung sprechen (vgl. BGH, GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; GRUR 2000, 788, 790 - Gleichstromsteuerschaltung; GRUR 1991, 127, 129 - Objektträger;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 1 Rdnr. 74 m. w. Nachw.;… vgl. a. Benkard/Melullis, a.a.O., § 6 PatG Rdnr. 27e;… Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 6 PatG Rdnr. 30).
Auch kann sich - je nach den Umständen des Einzelfalles - aus der Treuepflicht mitunter eine Pflicht des Gesellschafters zur Übertragung bzw. Rechtseinräumung ergeben (BGH, GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; GRUR 2000, 788, 790 - Gleichstromsteuerschaltung;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 1 Rdnr. 74 m. w. Nachw.), insbesondere wenn die Erfindung überwiegend auf Mitteln, Erfahrungen und Vorarbeiten des Unternehmens beruht (…Bartenbach/Volz, a.a.O., § 1 Rdnr. 74 m. w. Nachw.;… vgl. a. Benkard/Melullis, a.a.O., § 6 PatG Rdnr. 27e).
- BGH, 30.10.1990 - X ZR 16/90
Zulässigkeit von Einwendungen gegenüber dem auf Übertragung bzw. Abtretung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 39/12
Ebenso kann der Sinn und Zweck der Gesellschaft für eine dahingehende Verpflichtung sprechen (vgl. BGH, GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; GRUR 2000, 788, 790 - Gleichstromsteuerschaltung; GRUR 1991, 127, 129 - Objektträger;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 1 Rdnr. 74 m. w. Nachw.;… vgl. a. Benkard/Melullis, a.a.O., § 6 PatG Rdnr. 27e;… Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 6 PatG Rdnr. 30).Selbst der persönlich haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber nicht ausnahmslos verpflichtet, über die Erfindung zugunsten der Gesellschaft zu verfügen (vgl. BGH, GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; GRUR 1991, 127, 129 - Objektträger).
- OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 2 U 28/05
Vergütungsanspruch des GmbH-Geschäftsführers für Erfindungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 39/12
Eigene Erfindungen liegen mit Rücksicht darauf in der Regel außerhalb des Bereichs der Geschäftsführerpflichten und stellen dementsprechend vergütungspflichtige Sonderleistungen dar (Senat, GRUR 2000, 49, 50 - Geschäftsführer-Erfindung; Urteil vom 08.06.2006 - I-2 U 28/05, NJOZ 2007, 1583, 1586; LG Düsseldorf, Entscheidungen 1, 3, 7 f. - Ozonerzeuger;… Urteil v. 10.02.2005 - 4a 150/04, juris Rz. 33). - BGH, 22.10.1964 - Ia ZR 8/64
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 39/12
Fehlt es an einer ausdrücklichen Regelung, bieten vor allem der Sinn des betreffenden Dienstverhältnisses oder der Zweck der den Geschäftsführer anstellenden Gesellschaft, die vom Geschäftsführer in der Gesellschaft im Einzelnen übernommenen Funktionen, seine Treuepflicht der Gesellschaft gegenüber sowie die rechtliche Behandlung früherer Erfindungen taugliche Anhaltspunkte für das mit der Anstellung tatsächlich als gewollt Erklärte (vgl. BGH, GRUR 2000, 788, 790 - Gleichstromsteuerschaltung; GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; GRUR 1965, 302, 304 - Schellenreibungskupplung; Jestaedt, FS für Rudolf Nirk, 1992, 493, 500 f.). - LG Münster, 12.04.2011 - 25 O 143/10
Anerkenntnis von Rechnungspositionen durch einen abberufenen Geschäftsführer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 39/12
Durch - nicht rechtskräftiges - Urteil des Landgerichts Münster (25 O 143/10) wurde die Klägerin insoweit zur Zahlung von 99.560,37 EUR an die E verurteilt. - LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 4b O 4/11
Gesellschafterversammlungsbeschlüsse
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 39/12
Einer Nichtigkeitsklage des Beklagten gegen in einer weiteren Gesellschafterversammlung am 15.10.2010 gefasste Beschlüsse gab das Landgericht Düsseldorf durch rechtskräftiges Urteil vom 22.03.2011 (4b O 4/11) teilweise statt; abgewiesen hat es die Nichtigkeitsklage, soweit sich diese auch gegen in dieser Gesellschafterversammlung gefasste Beschlüsse über die Abberufung des Beklagten als Geschäftsführer und über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Beklagten gerichtet hat.
- OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 6 U 69/16
Andienungspflicht des Gesellschafters hinsichtlich einer von ihm gemachten …
Diese Grundsätze sind auch auf die Erfindungen von Gesellschaftern übertragbar, wenn diese in ähnlicher Weise wie ein Geschäftsführer oder Vorstand in die Leitung des Unternehmens eingebunden sind (OLG Düsseldorf vom 28.02.2014, Az.: I-2 U 39/12 = Mitt. 2014, 337). - OLG Düsseldorf, 09.01.2025 - 2 U 1/24
Schutzfähigkeit des Streitpatents "Schweißvorrichtung zum Aufschweißen von Bolzen …
Insbesondere bestand kein Erfindervertrag bzw. Forschungs- und Entwicklungsvertrag und es lässt sich dem Vertrag auch nicht entnehmen, dass es seinerzeit erklärtes Ziel der Vertragsparteien war, technische Neuerungen hervorzubringen, was im Einzelfall für eine Anbietungs- und Übertragungspflicht sprechen kann, vor allem wenn die Erfindung überwiegend auf Mitteln, Erfahrungen und Vorarbeiten des Unternehmens beruht (Senat, GRUR 2000, 49 - Geschäftsführer-Erfindung; Urt. v. 28.02.2014 - I-2 U 39/12, BeckRS 2014, 5731;… vgl. auch OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 03.03.2016 - 6 U 29/15, BeckRS 2016, 6091 Rn. 11).
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