Rechtsprechung
| OLG Jena, 11.12.2013 - 1 Ws 451/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 56f Abs 1 StGB, § 56g StGB
Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit zwischen dem Ende der ursprünglichen Bewährungszeit und dem Erlass eines die Bewährungszeit verlängernden Beschlusses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Meiningen, 15.10.2013 - 4 StVK 921/13
- OLG Jena, 11.12.2013 - 1 Ws 451/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 206
- BeckRS 2014, 9284
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (9)
- OLG Hamm, 20.10.2009 - 3 Ws 386/09
Widerruf; bewährungsfreie Zeit; Verlängerung der Bewährungszeit
Auszug aus OLG Jena, 11.12.2013 - 1 Ws 451/13
Eine nach Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit und vor Erlass eines Verlängerungsbeschlusses begangene, in die zwischenzeitlich verlängerte Bewährungszeit fallende Straftat kann jedenfalls dann zum Anlass für den Bewährungswiderruf genommen werden, wenn der Verurteilte aufgrund einer in der ursprünglichen Bewährungszeit begangenen Straftat (auch) mit der Verlängerung der Bewährungszeit rechnen musste und von dem mit der Bewährungsüberwachung befassten Gericht ausdrücklich auf die wegen des neuen Strafverfahrens bzw. der (mutmaßlichen) neuen Straftat erforderliche Zurückstellung der Entscheidung über den Straferlass hingewiesen wurde (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung und Anschluss an OLG Hamm, 20. Oktober 2009, 3 Ws 386/09, NStZ-RR 2010, 127).Rn. 6 Gegen diesen am 18.10.2013 zugestellten Beschluss hat die Staatsanwaltschaft Erfurt am 22.10.2013 sofortige Beschwerde eingelegt, mit der unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20.10.2009, Az. 3 Ws 386/09, die Auffassung vertreten wird, dass - entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Senats, deren Überprüfung angeregt werde - ein Widerruf der Strafaussetzung auch auf solche Straftaten gestützt werden könne, die nach Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit und vor Erlass eines diese Bewährungszeit verlängernden Beschlusses begangen wurden.
§ 56f StGB unterscheidet nicht danach, ob eine Tat nur "formal" in die Bewährungszeit fiel, bzw. nach dem Zeitpunkt, wann sich (hier durch den Verlängerungsbeschluss) ergab, dass eine Tat in die Bewährungszeit fiel (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 127).
- OLG Jena, 06.07.2009 - 1 Ws 251/09
Beginn der Bewährungszeit bei deren Verlängerung; Verfehlungen im Zeitraum …
Auszug aus OLG Jena, 11.12.2013 - 1 Ws 451/13
An der - in Rechtsprechung und Literatur bislang vorherrschenden (…Nachweise bei Fischer, StGB, 60. Aufl. § 56f Rdnr. 3a) und erkennbar auch der landgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden - gegenteiligen Auffassung, wonach der Widerruf grundsätzlich nicht auf solche Straftaten gestützt werden könne, die nach Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit und vor Erlass eines diese Bewährungszeit verlängernden Beschlusses begangen wurden (u. a. Senatsbeschlüsse vom 30.01.2007 in NStZ-RR 2007, 220 und vom 06.07.2009 in VRS 117, 344), hält der Senat nach nochmaliger Überprüfung nicht fest.Rn. 13 Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. u. a. Beschluss vom 06.07.2009, a. a. O.;… Fischer, a. a. O., § 56f Rdnr. 17c), schließt sich eine nach Verstreichen der ursprünglichen Bewährungszeit angeordnete Verlängerung rückwirkend unmittelbar an die zuvor abgelaufene Bewährungszeit an.
- OLG Jena, 30.01.2007 - 1 Ws 41/07
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
Auszug aus OLG Jena, 11.12.2013 - 1 Ws 451/13
An der - in Rechtsprechung und Literatur bislang vorherrschenden (…Nachweise bei Fischer, StGB, 60. Aufl. § 56f Rdnr. 3a) und erkennbar auch der landgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden - gegenteiligen Auffassung, wonach der Widerruf grundsätzlich nicht auf solche Straftaten gestützt werden könne, die nach Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit und vor Erlass eines diese Bewährungszeit verlängernden Beschlusses begangen wurden (u. a. Senatsbeschlüsse vom 30.01.2007 in NStZ-RR 2007, 220 und vom 06.07.2009 in VRS 117, 344), hält der Senat nach nochmaliger Überprüfung nicht fest.Rn. 14 b) Die vorrangig auf Vertrauensschutzgesichtspunkte gestützte, bislang herrschende gegenteilige Auffassung, wonach derartige Taten nur "formal" in die Bewährungszeit fielen und wegen des Rechtsstaatsgebotes bzw. des Rückwirkungsverbotes nicht als Widerrufsgrund herangezogen werden dürften (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 30.01.2007, NStZ-RR 2007, 220; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 221f), vermag demgegenüber nicht zu überzeugen und läuft auf eine nicht gerechtfertigte Begünstigung des wiederholt mit neuen Straftaten auffallenden Verurteilten hinaus, dem einerseits der fragliche Zeitraum zwischen (vorläufigem) Bewährungsende und Verlängerungsbeschluss voll auf die Bewährungszeit angerechnet wird, ohne dass er sich andererseits in diesem Zeitraum (durch das bloße Unterlassen von Straftaten!) bewähren müsste.
- OLG Dresden, 02.09.2010 - 2 Ws 197/10
Verlängerung der Bewährungszeit; Anschluss an die bisherige Verlängerung trotz …
Auszug aus OLG Jena, 11.12.2013 - 1 Ws 451/13
Rn. 22 c) Nach alledem ist im Anschluss an eine im Vordringen befindliche (strengere) Auffassung (…OLG Hamm a. a. O.; OLG Dresden, Beschluss vom 02.09.2010, 2 Ws 197/10 bei juris) und in Abweichung von der bisherigen Senatsrechtsprechung festzuhalten, dass eine nach Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit und vor Erlass eines Verlängerungsbeschlusses begangene, in die zwischenzeitlich verlängerte Bewährungszeit fallende Straftat jedenfalls dann zum Anlass für den Bewährungswiderruf genommen werden kann, wenn der Verurteilte aufgrund einer in der ursprünglichen Bewährungszeit begangenen Straftat (auch) mit der Verlängerung der Bewährungszeit rechnen musste und von dem mit der Bewährungsüberwachung befassten Gericht ausdrücklich auf die wegen des neuen Strafverfahrens bzw. der (mutmaßlichen) neuen Straftat erforderliche Zurückstellung der Entscheidung über den Straferlass hingewiesen wurde. - BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92
Möglichkeit der strafmildernden Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer - …
Auszug aus OLG Jena, 11.12.2013 - 1 Ws 451/13
Der Straferlass setzt nach übereinstimmender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Senatsbeschluss vom 29.12.2011, Az. 1 Ws 561/11; BGH NStZ 1993, 235; OLG Hamm NStZ 1998, 478f.; OLG Zweibrücken MDR 1989, 178;… Lackner/Kühl, StGB, 27. Auflage, § 56g Rdnr.1) voraus, dass sich das Gericht die Überzeugung verschafft hat, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf der Strafaussetzung endgültig fehlen. - OLG Hamm, 07.05.1998 - 2 Ws 167/98
Straferlass, Nichtvorliegen eines Widerrufsgrundes, Zurückstellung der …
Auszug aus OLG Jena, 11.12.2013 - 1 Ws 451/13
Der Straferlass setzt nach übereinstimmender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Senatsbeschluss vom 29.12.2011, Az. 1 Ws 561/11; BGH NStZ 1993, 235; OLG Hamm NStZ 1998, 478f.; OLG Zweibrücken MDR 1989, 178;… Lackner/Kühl, StGB, 27. Auflage, § 56g Rdnr.1) voraus, dass sich das Gericht die Überzeugung verschafft hat, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf der Strafaussetzung endgültig fehlen. - OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 3 Ws 331/08
Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit zwischen …
Auszug aus OLG Jena, 11.12.2013 - 1 Ws 451/13
Rn. 14 b) Die vorrangig auf Vertrauensschutzgesichtspunkte gestützte, bislang herrschende gegenteilige Auffassung, wonach derartige Taten nur "formal" in die Bewährungszeit fielen und wegen des Rechtsstaatsgebotes bzw. des Rückwirkungsverbotes nicht als Widerrufsgrund herangezogen werden dürften (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 30.01.2007, NStZ-RR 2007, 220; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 221f), vermag demgegenüber nicht zu überzeugen und läuft auf eine nicht gerechtfertigte Begünstigung des wiederholt mit neuen Straftaten auffallenden Verurteilten hinaus, dem einerseits der fragliche Zeitraum zwischen (vorläufigem) Bewährungsende und Verlängerungsbeschluss voll auf die Bewährungszeit angerechnet wird, ohne dass er sich andererseits in diesem Zeitraum (durch das bloße Unterlassen von Straftaten!) bewähren müsste. - OLG Düsseldorf, 19.04.1995 - 1 Ws 249/95
Auszug aus OLG Jena, 11.12.2013 - 1 Ws 451/13
Darin ist keine Frist für die Entscheidung über den Erlass der Strafe vorgesehen (vgl. OLG Düsseldorf VRS 89, 365f.). - OLG Zweibrücken, 02.05.1988 - 1 Ws 160/88
Verdacht; Ermittlungsverfahren; Strafverfahren; Bewährungszeit; Widerruf; …
Auszug aus OLG Jena, 11.12.2013 - 1 Ws 451/13
Der Straferlass setzt nach übereinstimmender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Senatsbeschluss vom 29.12.2011, Az. 1 Ws 561/11; BGH NStZ 1993, 235; OLG Hamm NStZ 1998, 478f.; OLG Zweibrücken MDR 1989, 178;… Lackner/Kühl, StGB, 27. Auflage, § 56g Rdnr.1) voraus, dass sich das Gericht die Überzeugung verschafft hat, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf der Strafaussetzung endgültig fehlen.
- OLG Saarbrücken, 22.03.2016 - 1 Ws 20/16
Widerruf der Strafaussetzung: Erneute Straftatbegehung zwischen Ablauf der …
Dabei schließt sich nach herrschender, vom Senat geteilter Auffassung in Rechtsprechung und Literatur auch eine solche nach Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit angeordnete Verlängerung - verfassungsrechtlich unbedenklich (…vgl. BVerfG NStZ 1995, 437 - juris Rn. 20) - rückwirkend an die abgelaufene Bewährungszeit unmittelbar an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 2001 - 1 Ws 147/01 - …und vom 1. September 2010 - 1 Ws 154/10 - OLG Hamm NStZ-RR 2010, 127 f. - juris Rn. 10;… OLG Hamm, Beschl. v. 29.01.2013 - III-3 Ws 19/13, juris Rn. 10;… OLG Dresden Rpfleger 2011, 114 ff. - juris Rn. 17;… OLG Rostock, Beschl. v. 07.12.2010 - I Ws 335/10, juris Rn. 11;… KG StV 2012, 484 - juris Rn. 7;… OLG Oldenburg, Beschl. v. 04.12.2013 - 1 Ws 635/13, 1 Ws 636/13, juris Rn. 3; Thüringer OLG, Beschl. v. 11.12.2013 - 1 Ws 451/13, juris Rn. 13;… OLG Bamberg, Beschl. v. 24.03.2015 - 22 Ws 19/15, juris Rn. 16;… Fischer, a. a. O., § 56f Rn. 17c;… LK-Hubrach, a. a. O., § 56f Rn. 42;… a. A.: Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, a. a. O., § 56f Rn. 19: Beginn der weiteren Bewährungszeit "ab dem Zeitpunkt des Verlängerungsbeschlusses").Vielmehr muss der Verurteilte dann zum Zeitpunkt der Begehung der neuen Tat damit rechnen, dass diese für das laufende Bewährungsverfahren trotz des Ablaufs der bislang geltenden Bewährungszeit noch Konsequenzen haben könnte (…vgl. BVerfG NStZ 1995, 437 - juris Rn. 21; Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 2001 - 1 Ws 147/01 - …und vom 1. September 2010 - 1 Ws 154/10 - OLG Hamm NStZ-RR 2010, 127 f. - juris Rn. 11, 14 f.;… OLG Hamm, Beschl. v. 29.01.2013 - III-3 Ws 19/13, juris Rn. 11 f.;… OLG Dresden Rpfleger 2011, 114 ff. - juris Rn. 19 ff.;… OLG Rostock, Beschl. v. 07.12.2010 - I Ws 335/10, juris Rn. 14 f.;… KG StV 2012, 484 - juris Rn. 7; Thüringer OLG, Beschl. v. 11.12.2013 - 1 Ws 451/13, juris Rn. 9, 14 f. unter Aufgabe seiner früheren, mit Beschluss vom 30.01.2007 - 1 Ws 41/07, NStZ-RR 2007, 220 f. vertretenen Rechtsauffassung;… Fischer, a. a. O., § 56f Rn. 3a;… LK-Hubrach, a. a. O., § 56f Rn. 44;… offen gelassen: OLG Bamberg, Beschl. v. 24.03.2015 - 22 Ws 19/15, juris Rn. 17;… a. A.: KG, Beschl. v. 12.05.2009 - 2 Ws 176/09, juris Rn. 16 ff.;… OLG Oldenburg, Beschl. v. 04.12.2013 - 1 Ws 635/13, 1 Ws 636/13, juris Rn. 4 ff.).
- OLG Celle, 15.12.2020 - 2 Ws 384/20
Voraussetzungen für einen Widerruf der Aussetzung der Rest-Strafe
Eine nach Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit und vor Erlass eines Verlängerungsbeschlusses begangene, in die zwischenzeitlich verlängerte Bewährungszeit fallende Straftat kann jedenfalls dann zum Anlass für den Bewährungswiderruf genommen werden, wenn der Verurteilte aufgrund einer in der ursprünglichen Bewährungszeit begangenen Straftat (auch) mit der Verlängerung der Bewährungszeit rechnen musste und von dem mit der Bewährungsüberwachung befassten Gericht ausdrücklich auf die wegen des neuen Strafverfahrens bzw. der (mutmaßlichen) neuen Straftat erforderliche Zurückstellung der Entscheidung über den Straferlass hingewiesen wurde (Anschluss Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 1 Ws 451/13 -, juris).b) Demgegenüber wird jedoch von mehreren Oberlandesgerichten vertreten, dass dies nicht gelte, wenn der Verurteilte auf die Möglichkeit einer Verlängerung der Bewährungszeit hingewiesen wurde und er wegen von ihm in der ursprünglichen Bewährungszeit begangener Straftaten ohnehin mit bewährungsrelevanten Maßnahmen (insbesondere Verlängerung und Widerruf) rechnen musste (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 1 Ws 451/13 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Januar 2013 - III-3 Ws 19/13 -, juris; KG Beschl. v. 26.5.2015 - 4 Ws 52/15, BeckRS 2015, 19897; OLG Dresden, 2 Ws 197/10, juris; OLG Hamm 3 Ws 438/09, juris; Brandenburgisches OLG, 1 Ws 29/04, StraFo 2004, 214 f).
- OLG Dresden, 20.01.2022 - 2 Ws 373/21
Widerruf einer Strafaussetzung nach § 56f StGB ; Widerruf und …
Der Senat teilt in Übereinstimmung mit der weitaus herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur nach wiederholter Prüfung auch weiterhin nicht die in jüngerer Zeit vom Oberlandesgericht München (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. Februar 2020 - Az.: 2 Ws 130/20 -, juris) erneut vertretene gegenteilige Ansicht, dass der Verlängerungszeitraum erst "ex nunc" mit dem Erlass der Verlängerungsentscheidung beginne, (wie hier: vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 12. August 2021 - Az.: 1 Ws 477/21 -, juris; HansOLG Bremen, Beschluss vom 20. September 2019 - Az.: 1 Ws 67 - 69/19 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 18. Juli 2018 - Az.: 5 Ws 78/18 -, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 22. März 2016 - Az.: 1 Ws 20/16 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - Az.: 1 Ws 451/13 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - Az.: 3 Ws 386/09 -, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 24. März 2015 - Az.: 22 Ws 19/15 -, juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Februar 1995 - 2 BvR 168/95 -, juris;… Hubrach in: LK-StGB, 12. Aufl., § 56f Rdnr. 42;… a.A. Kinzig in: Schönke/Schröder-StGB, 30. Aufl., § 56f Rdnr. 19 mit umfangreicher Fundstellenangabe zu beiden Auffassungen).
- OLG Bamberg, 12.08.2021 - 1 Ws 477/21
Bewährungswiderruf wegen neuer Straftat zwischen ursprünglichem …
Eine nach Verstreichen der ursprünglichen Bewährungszeit angeordnete Verlängerung schließt sich nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur rückwirkend zeitlich unmittelbar an die zuvor abgelaufene Bewährungszeit an (vgl. hierzu OLG Bamberg, Beschluss vom 27.08.2009 - 1 Ws 409/09 = OLGSt StGB § 56f Nr. 51 [in Abkehr von OLG Bamberg, Beschluss vom 17.05.2006 - 1 Ws 259/06]; OLG Bremen, Beschluss vom 20.09.2019 - 1 Ws 67/19 = OLGSt StGB § 57 Nr. 6; siehe auch KG, Beschluss vom 18.07.2018 - 5 Ws 78/18; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 Ws 20/16; OLG Bamberg, Beschluss vom 24.03.2015 - 22 Ws 19/15 u. OLG Jena, Beschluss vom 11.12.2013 - 1 Ws 451/13, sämtliche bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2009 - 3 Ws 386/09 = NStZ-RR 2010, 127;… Fischer StGB 68. Aufl. § 56f StGB Rn. 17c; a.A. OLG München, Beschluss vom 13.08.2018 - 3 Ws 742/18, [bei juris]). - OLG Karlsruhe, 06.03.2019 - 3 Ws 35/19
Bewährungswiderruf bei Straftat nach Ablauf ursprünglicher Bewährungszeit
Rn. 9 Ein anderes ergibt sich nach Auffassung des Senats auch nicht aus dem Umstand, dass der Verurteilte vor der Begehung der erneuten Straftat in einem gerichtlichen Hinweisschreiben nicht nur auf die Möglichkeit eines Widerrufs, sondern gerade auf diejenige einer Verlängerung hingewiesen worden war (wie hier: OLG Oldenburg, B. v. 4.12.2013 - 1 Ws 635/13 -, juris [entgegen B. v. 20.9.2007 - 1 Ws 513-514/07]; KG Berlin, B. v. 12.5.2009 - 2 Ws 176/09, BeckRS 2009, 19078; OLG Köln, StV 2008, 262; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 221; a.A. jeweils unter Hinweis auf eine nur knapp begründete und dem Sachverhalt nach nicht gänzlich nachvollziehbare Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.2.1995 - 2 BvR 168/19; OLG Jena, B. v. 11.12.2013 - 1 Ws 451/13 -, BeckRS 2014, 9284 [entgegen B. v. 6.7.2009, VRS 117, 344]; OLG Hamm, B. v. 29.1.2013 - 3 Ws 19/13, BeckRS 2013, 11474; OLG Rostock, B. v. 7.12.2010 - I Ws 335/10, juris; OLG Düsseldorf, B. v. 23.2.2005 - 3 Ws 50/05, juris). - OLG Brandenburg, 23.11.2020 - 1 Ws 137/20
Widerruf, Strafaussetzung, Kettenverlängerung, neue Straftaten
Rn. 17 b) Die Strafvollstreckungskammer konnte die Verlängerung der Bewährungszeit auch nicht auf die dem Strafbefehl vom 14. Januar 2020 zugrundeliegende Tat vom 15. Juli 2019 stützen, weil diese Tat zwischen dem Ablauf der ursprünglich bis zum 16. März 2019 festgesetzten Bewährungszeit und vor Erlass des Verlängerungsbeschlusses vom 26. Juli 2019 begangen worden ist und der Beschwerdeführer auch keine Kenntnis von einer (ersten) beabsichtigten Verlängerung der Bewährungszeit hatte (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2009 -2 Ws 176/09-, juris; KG Berlin, Beschluss vom 31. März 2011 -4 Ws 29/11- juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. April 2008 -3 Ws 331/08- juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 1 Ws 41/07 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 06. Juli 2009 -1 Ws 251/09-, juris Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2013 -1 Ws 451/13 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. März 2004 - 1 Ws 29/04 - juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 06. Oktober 2011 - 1 Ws 151/11 - OLG Bamberg, Beschluss vom 24. März 2015 -22 Ws 19/15-, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Januar 2013 -III-3 Ws 19/13- juris; OLG Rostock, Beschluss vom 07. Dezember 2010 -I Ws 335/10-, juris). - OLG Dresden, 12.10.2018 - 2 Ws 522/18
Voraussetzungen des Widerrufs eines Straferlasses
Ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass die Strafe demnächst erlassen würde, konnte sich danach nicht bilden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 Ws 386/09; OLG Dresden, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 Ws 297/10; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 1 Ws 451/13 -, jeweils juris). - OLG Karlsruhe, 14.03.2017 - 2 Ws 59/17
Beschwerde gegen den Widerruf der Strafaussetzung: Ordnungsgemäße …
Ob etwas anderes unter dem Gesichtspunkt des fehlenden Vertrauensschutzes ausnahmsweise dann gilt, wenn der Verurteilte (vor der neuen Straftatbegehung) in einem gerichtlichen Hinweisschreiben nicht nur auf die Möglichkeit eines Widerrufs, sondern gerade auf diejenige einer Verlängerung hingewiesen worden war und das zur Entscheidung über den Widerruf berufene Gericht auf Wunsch des Verurteilten selbst zunächst noch den Ausgang des weiteren Verfahrens abgewartet hat (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 127; OLG Jena NStZ-RR 2014, 206; kritische Anmerkung hierzu Groß, jurisPR-StrafR 12/2014 Anm.1), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung. - OLG Braunschweig, 29.03.2022 - 1 Ws 192/21
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer nach Ablauf der …
Vielmehr kann nach zutreffender Auffassung, der sich der Senat anschließt, eine in der bewährungsfreien Zeit begangene Straftat dann einen Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen, wenn die Tat nicht nur rückwirkend in die Bewährungszeit fällt, sondern der Verurteilte bei Begehung der Nachtat zudem trotz Ablaufs der Bewährungszeit mit einer bewährungsverlängernden Maßnahme rechnen musste (…OLG Bamberg, a.a.O., Rn. 11; KG Berlin…, Beschluss vom 18. Juli 2018, 5 Ws 78/18 - 121 AR 113/18, juris, Rn. 25; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2013, 1 Ws 451/13, juris, Rn. 22; OLG Rostock…, Beschluss vom 7. Dezember 2010, I Ws 335/10, juris, Rn. 14 f.; OLG Hamm…, Beschluss vom 29. Januar 2013, III-3 Ws 19/13, juris, Rn. 11 f.; jeweils m.w.N.). - KG, 13.08.2015 - 4 Ws 52/15
Jugendstrafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Bewährungswiderruf …
Nach anderer Auffassung soll dies grundsätzlich möglich sein, wenn dem Verurteilten zuvor ein geeigneter gerichtlicher Hinweis erteilt worden ist, aufgrund dessen er mit der Verlängerung rechnen musste (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 127; OLG Brandenburg StraFo 2014, 214; Thür. OLG, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 1 Ws 451/13 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 Ws 197/10 -, juris;… LK-Hubrach, StGB 12. Aufl., § 56f Rn. 44). - OLG Schleswig, 23.08.2019 - 1 Ws 143/19
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".