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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.08.2013 - I-2 W 28/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,62799
OLG Düsseldorf, 29.08.2013 - I-2 W 28/13 (https://dejure.org/2013,62799)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.08.2013 - I-2 W 28/13 (https://dejure.org/2013,62799)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. August 2013 - I-2 W 28/13 (https://dejure.org/2013,62799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888
    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Zwangsgeldverfahrens wegen Verletzung eines Patents

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Zwangsgeldverfahrens wegen Verletzung eines Patents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 7643
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen Verletzung eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2013 - 2 W 28/13
    Rn. 16 Nur wenn mit den Erwägungen der Urteilsgründe im Erkenntnisverfahren feststeht, dass auch eine Abwandlung gegenüber der im Erkenntnisverfahren geprüften Verletzungsform als widerrechtliche Benutzung des Klagepatents anzusehen ist, besteht die titulierte Auskunftspflicht auch hinsichtlich der abgewandelten Ausführungsform (Senat, Beschluss vom 27.06.2012 - I-2 W 14/12), wobei insoweit prinzipiell von denselben Regeln auszugehen ist, die für ein Ordnungsmittelverfahren nach § 890 ZPO gelten (Senat, InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigevorrichtung).

    Demgegenüber ist hinsichtlich abgewandelter Ausführungsformen zu beachten, dass das Verbot neuer materiellrechtlicher Erwägungen im Vollstreckungsverfahren nicht etwa nur für die Haftung des Schuldners positiv begründende Überlegungen gilt, sondern in gleicher Weise auch für Einwendungen des Schuldners, die er seiner Haftung in Bezug auf die Abwandlung entgegen hält (Senat, Beschluss vom 27.06.2012 - I-2 W 14/12).

    Letzteres ist unter anderem dann nicht der Fall, wenn dies - wie hier - vollkommen neue sachlichrechtliche Erwägungen erfordert (Senat, Beschluss vom 27.06.2012 I-2 W 14/12).

    Eine Teilabweisung mit entsprechender Kostenfolge ist aber unter anderem dann angezeigt, wenn der Zwangsmittelantrag in Bezug auf die begehrte Höhe zwar unbestimmt formuliert ist, jedoch das Landgericht deshalb hinter dem Begehren des Gläubigers zurückbleibt, weil es verschiedene Beanstandungen des Gläubigers von Gewicht nicht teilt und deswegen zu dem festgesetzten geringeren Zwangsgeld kommt (Senat, Beschluss vom 27.06.2012, I-2 W 14/12).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2006 - 2 W 36/05

    Erfassung der durch die Gläubigerin zur Klagebegründung abgestellten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2013 - 2 W 28/13
    Rn. 16 Nur wenn mit den Erwägungen der Urteilsgründe im Erkenntnisverfahren feststeht, dass auch eine Abwandlung gegenüber der im Erkenntnisverfahren geprüften Verletzungsform als widerrechtliche Benutzung des Klagepatents anzusehen ist, besteht die titulierte Auskunftspflicht auch hinsichtlich der abgewandelten Ausführungsform (Senat, Beschluss vom 27.06.2012 - I-2 W 14/12), wobei insoweit prinzipiell von denselben Regeln auszugehen ist, die für ein Ordnungsmittelverfahren nach § 890 ZPO gelten (Senat, InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigevorrichtung).

    Auch insoweit ist nämlich von denselben Regeln auszugehen, die für ein Ordnungsmittelverfahren nach § 890 ZPO gelten (Senat, InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigevorrichtung), weshalb unter anderem der in Bezug auf eine abgewandelte Ausführungsform erhobene Erschöpfungseinwand nur dann Erfolg haben kann, wenn sich allein anhand der Begründungserwägungen des Vollstreckungstitels abschließend beurteilen lässt, ob Erschöpfung eingetreten ist.

  • BGH, 07.05.2007 - VI ZR 233/05

    Zum Unterlassensanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen - Stolpe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2013 - 2 W 28/13
    Rn. 5 Im Rahmen der nach § 91a ZPO zu treffenden Kostenentscheidung gibt im Allgemeinen der ohne die Erledigung zu erwartende Ausgang des Verfahrens den Ausschlag, wobei die näheren Umstände und Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärungen geführt haben, zu berücksichtigen sind (BGHZ 67, 345; BGH NJW 2007, 3429).
  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 110/03

    Kostentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2013 - 2 W 28/13
    Solches ist hier auch nicht etwa unter dem Aspekt zu bejahen, dass die Schuldnerin sich freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben habe (vgl. BGH, MDR 2004, 698).
  • OLG Jena, 03.07.2012 - 1 WF 306/12

    Zwangsgeld: Anforderungen an die geschuldete Auskunftserteilung und Belegpflicht …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2013 - 2 W 28/13
    Zu den Bemessungsfaktoren für das im Einzelfall zu verhängende Zwangsgeld gehören zwar unter anderem das objektive wirtschaftliche Interesse des Gläubigers an der Auskunft, daneben jedoch auch die Hartnäckigkeit, mit der der Schuldner die Erfüllung seiner Pflicht verweigert (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 2000, 229; vgl. Thüringer OLG, FamRZ 2013, 656), sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit des jeweiligen Schuldners.
  • OLG Stuttgart, 30.04.2010 - 3 W 22/10

    Zulässigkeit der Erledigungserklärung der Hauptsache im Vollstreckungsverfahren; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2013 - 2 W 28/13
    Rn. 2 Im Hinblick auf die jeweiligen übereinstimmenden Erledigungserklärungen war allein noch eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO, der auch im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO Anwendung findet (vgl. OLG Stuttgart, MDR 2010, 1078), zu treffen.
  • OLG Karlsruhe, 02.11.1999 - 14 W 61/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2013 - 2 W 28/13
    Zu den Bemessungsfaktoren für das im Einzelfall zu verhängende Zwangsgeld gehören zwar unter anderem das objektive wirtschaftliche Interesse des Gläubigers an der Auskunft, daneben jedoch auch die Hartnäckigkeit, mit der der Schuldner die Erfüllung seiner Pflicht verweigert (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 2000, 229; vgl. Thüringer OLG, FamRZ 2013, 656), sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit des jeweiligen Schuldners.
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - 2 W 14/04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.2013 - 2 W 28/13
    Rn. 23 Zwar führt es nicht zwangsläufig zu einer teilweisen Zurückweisung des Zwangsmittelantrages mit einer entsprechenden Kostenbelastung des Gläubigers, wenn sich lediglich einige, aber nicht alle Beanstandungen als durchgreifend erweisen (Senat, InstGE 5, 292 - Balkonbelag).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 2 U 3/18

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Vorschubeinrichtung …

    Materiell-rechtliche Erwägungen zur Auslegung des Patents und zur Bestimmung von dessen Schutzbereich, die über die im Erkenntnisverfahren bereits getroffenen Feststellungen hinausgehen, verbieten sich deshalb (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 249, 252 - Lichtemittierende Vorrichtung; Beschluss v. 27.06.2012, Az.: I-2 W 14/12, BeckRS 2014, 01175; Beschluss v. 29.08.2017, Az.: I-2 W 28/13, BeckRS 2015, 07643).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2017 - 2 W 2/17
    Zu berücksichtigen ist weiterhin die finanzielle Leistungsfähigkeit der Schuldnerin, die es ausschließt, dass die Schuldnerin schon mit einem vergleichsweise geringen Zwangsgeld in der gebotenen Weise motiviert werden kann (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 29.08.2013 - I-2 W 28/13;… Kühnen, a.a.O., Kap. H Rn. 183).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2018 - 2 W 13/18

    Vollstreckung eines Unterlassungstitels betr. ein Gebrauchsmuster für eine …

    Nur wenn mit den Erwägungen der Urteilsgründe im Erkenntnisverfahren feststeht, dass auch eine Abwandlung gegenüber der im Erkenntnisverfahren geprüften Verletzungsform(en) als widerrechtliche Benutzung des Klageschutzrechts anzusehen ist, besteht das titulierte Unterlassungsgebot auch hinsichtlich der abgewandelten Ausführungsform (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.06.2012, Az.: I-2 W 14/12, BeckRS 2014, 01175; Beschluss v. 29.08.2017, Az.: I-2 W 28/13, BeckRS 2015, 07643).
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