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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.08.2015 - 22 CS 15.1683   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,25272
VGH Bayern, 25.08.2015 - 22 CS 15.1683 (https://dejure.org/2015,25272)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.08.2015 - 22 CS 15.1683 (https://dejure.org/2015,25272)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. August 2015 - 22 CS 15.1683 (https://dejure.org/2015,25272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Einvernehmensfiktion wegen unterbliebener Äußerung der Gemeinde; Ausschluss der Berechtigung zur Geltendmachung der bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit eines Vorhabens; Standortbezogene Vorprüfung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Einvernehmensfiktion wegen unterbliebener Äußerung der Gemeinde; Ausschluss der Berechtigung zur Geltendmachung der bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit eines Vorhabens; Standortbezogene Vorprüfung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 51968
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 8 B 1426/10

    Wahrung der zweimonatigen Frist zur Verhinderung der Fiktion einer Erteilung des …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2015 - 22 CS 15.1683
    Zwar muss ein Ersuchen im Sinn von § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB wegen der daran ggf. geknüpften Folge der Einvernehmensfiktion aus Gründen der Rechtssicherheit eindeutig als solches formuliert sein; die Gemeinde muss erkennen können, dass und in welcher Hinsicht die Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB ausgelöst wird (OVG RhPf, U.v. 16.3.2006 - 1 A 10884/05 - AS 33, 161/164; OVG NW, B.v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - BauR 2011, 1296).

    Ob dieses Erfordernis gewahrt ist, hängt maßgeblich davon ab, wie das Schreiben nach dem Empfängerhorizont der Gemeinde verstanden werden musste (OVG NW, B.v. 21.12.2010 a.a.O. S. 1297).

    Da bereits die in einer Zuleitung der Genehmigungsbehörde enthaltene Erwähnung der letztgenannten Vorschrift ausreichen kann, um der Gemeinde zu verdeutlichen, dass von ihr eine Erklärung über die Einvernehmenserteilung oder -versagung erwartet wird (OVG NW, B.v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - BauR 2011, 1296/1297), muss das erst recht gelten, wenn die Genehmigungsbehörde - wie im vierten Absatz des Schreibens vom 25. April 2015 geschehen - zusätzlich den gesetzlich vorgegebenen Terminus "Einvernehmen" verwendet.

    Rn. 28 Der Umstand, dass das Ersuchen um Stellungnahme mit einer Fristsetzung verbunden wurde, die kürzer ist als die Zweimonatsfrist nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB, ist ebenso wenig geeignet, diesen klaren Befund zu entkräften, wie das dann der Fall ist, wenn die Genehmigungsbehörde die an eine Gemeinde gerichtete Aufforderung, sich über die Erteilung oder Versagung des Einvernehmens zu erklären, mit der "Bitte um kurzfristige Stellungnahme" verbindet (vgl. auch dazu OVG NW, B.v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - BauR 2011, 1296/1297).

    Rn. 30 Tatsächlich hat der Beigeladene die doppelte Funktion des Schreibens vom 25. April 2014 - einschließlich der rechtlichen Bedeutung des letzten Absatzes dieser Zuleitung - auch klar erkannt (vgl. zum Indizcharakter der tatsächlichen Abläufe bei der Behandlung eines Eingangs für die Beantwortung der Frage, ob in ihm hinreichend deutlich zum Ausdruck kam, dass der Gemeinde Gelegenheit zur Erklärung über das Einvernehmen nach § 36 BauGB gegeben werden sollte, OVG NW, B.v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - BauR 2011, 1296/1297).

    Dieser Grundsatz gilt im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren in gleicher Weise, und zwar sogar dann, wenn - wovon vorliegend keine Rede sein kann - die Unvollständigkeit der der Gemeinde zur Verfügung gestellten Unterlagen zwischen den Beteiligten unstreitig ist (OVG NW, B.v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - BauR 2011, 1296/1298).

    Rn. 35 2. Auf sich beruhen kann, ob der mit dem Eintritt der Einvernehmensfiktion nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB einhergehende Ausschluss der Berechtigung, die bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit eines Vorhabens geltend zu machen (OVG NW, B.v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - BauR 2011, 1296/1298), auch den Verlust der Befugnis des Beigeladenen nach sich zieht, die fehlerhafte Durchführung einer erforderlichen Umweltverträglichkeitsvorprüfung bzw. das rechtswidrige Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung geltend zu machen.

  • VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.458

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2015 - 22 CS 15.1683
    Soweit darin über im Jahr 2015 getätigte Wahrnehmungen von Vögeln berichtet wird, die zu Arten gehören, die durch Windkraftanlagen gefährdet sein können (die Mehrzahl der geschilderten Beobachtungen fällt in diesen Zeitraum), ist dieses Vorbringen schon deshalb nicht ohne weiteres geeignet, die Fehlerhaftigkeit der im April 2014 abgeschlossenen Umweltverträglichkeitsvorprüfung (und der ihr zugrunde gelegten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung) darzutun, weil aus nachträglich gewonnenen Erkenntnissen nicht notwendig die Unvertretbarkeit einer früher vorgenommenen überschlägigen Prognose folgt, wie sie gemäß § 3c UVPG anzustellen ist (BayVGH, B.v. 19.8.2015 - 22 ZB 15.458 - Rn. 34 ff.).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 7.03

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens; Einvernehmensfrist; …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2015 - 22 CS 15.1683
    Kommt die Gemeinde dieser Mitwirkungslast nicht innerhalb von zwei Monaten ab dem gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB maßgeblichen Zeitpunkt nach, gilt ihr Einvernehmen als erteilt (BVerwG, U.v. 16.9.2004 - 4 C 7.03 - BVerwGE 122, 13/18).
  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2015 - 22 CS 15.1683
    Eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung hat nach ausdrücklicher gesetzlicher Festlegung (§ 3c Satz 1 UVPG) nur "überschlägigen" Charakter; die letztgenannte Vorschrift gilt gemäß § 3c Satz 2 UVPG bei einer standortbezogenen Vorprüfung in gleicher Weise (BVerwG, U.v. 25.6.2014 -9 A 1/13 - Rn. 18;… BayVGH, B.v. 27.5.2015 - 22 CS 15.485 - Rn. 10, 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 1 A 10884/05

    Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit einer Windkraftanlage wegen Gefährdung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2015 - 22 CS 15.1683
    Zwar muss ein Ersuchen im Sinn von § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB wegen der daran ggf. geknüpften Folge der Einvernehmensfiktion aus Gründen der Rechtssicherheit eindeutig als solches formuliert sein; die Gemeinde muss erkennen können, dass und in welcher Hinsicht die Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB ausgelöst wird (OVG RhPf, U.v. 16.3.2006 - 1 A 10884/05 - AS 33, 161/164; OVG NW, B.v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - BauR 2011, 1296).
  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450

    Aufschiebende Wirkung der Klagen gegen Nachtfahrverbot auf der B 25 angeordnet

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2015 - 22 CS 15.1683
    Derartige Verweisungen genügen dem sich aus § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO ergebenden Begründungs- und Darlegungserfordernis nur, wenn sie hinreichend konkret erfolgen (BayVGH, B.v. 7.12.2006 - 11 CS 06.2450 - BayVBl 2007, 241/242;… B.v. 27.3.2015 - 22 CS 15.481 - juris Rn. 13;… Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 146 Rn. 79).
  • VGH Bayern, 27.03.2015 - 22 CS 15.481

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2015 - 22 CS 15.1683
    Derartige Verweisungen genügen dem sich aus § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO ergebenden Begründungs- und Darlegungserfordernis nur, wenn sie hinreichend konkret erfolgen (BayVGH, B.v. 7.12.2006 - 11 CS 06.2450 - BayVBl 2007, 241/242; B.v. 27.3.2015 - 22 CS 15.481 - juris Rn. 13;… Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 146 Rn. 79).
  • VGH Bayern, 27.05.2015 - 22 CS 15.485

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von fünf Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2015 - 22 CS 15.1683
    Eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung hat nach ausdrücklicher gesetzlicher Festlegung (§ 3c Satz 1 UVPG) nur "überschlägigen" Charakter; die letztgenannte Vorschrift gilt gemäß § 3c Satz 2 UVPG bei einer standortbezogenen Vorprüfung in gleicher Weise (…BVerwG, U.v. 25.6.2014 -9 A 1/13 - Rn. 18; BayVGH, B.v. 27.5.2015 - 22 CS 15.485 - Rn. 10, 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2018 - 1 A 11903/17

    Versagung des Einvernehmens als empfangsbedürftige Willenserklärung; …

    Ob dieses Erfordernis gewahrt ist, hängt maßgeblich davon ab, wie das Schreiben nach dem Empfängerhorizont der Gemeinde verstanden werden musste (vgl. Urteil des Senats vom 16. März 2006 - 1 A 10884/05 -, juris; Rn 34; OVG Münster, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 8 B 1426/10 -, BauR 2011, 1296f.; BayVGH, Beschluss vom 25. August 2015 - 22 CS 15.1683 -, BeckRS 2015, 51968, beck-online).

    Da Ersuchen nach § 36 BauGB in der Verwaltungspraxis in großer Häufigkeit anfallen, ist es aber einer Verbandsgemeindeverwaltung zweifellos bekannt, dass die Rechtsordnung für die gemäß § 36 BauGB zu treffende Entscheidung eine zweimonatige Frist zur Verfügung stellt (vgl. auch: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. August 2015 - 22 CS 15.1683 -, Rn. 28, juris).

  • VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529

    Erfolglose Klage der Standortgemeinde gegen Windkraftanlagen - Fiktion des …

    Vielmehr hat sich das Verwaltungsgericht (UA, S. 11 oben) im Hinblick auf die genannte Obliegenheit der Gemeinde zutreffend nicht nur auf das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 16.9.2004 - 4 C 7.03 - BVerwGE 122, 13.18), sondern auch auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 25. August 2015 (22 CS 15.1683 - juris Rn. 33 m.w.N.) berufen (…im selben Sinn auch z.B. Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl. 2016, § 36 Rn. 22); von einer "überkommenen Rechtsprechung" kann also nicht die Rede sein.

    Das Verwaltungsgericht hat diesbezüglich zunächst - im Einklang mit der Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 25.8.2015 - 22 CS 15.1683 - juris) - ausgeführt, ein Ersuchen im Sinn von § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB müsse wegen der daran gegebenenfalls geknüpften Folge der Einvernehmensfiktion aus Gründen der Rechtssicherheit eindeutig als solches formuliert sein; die Gemeinde müsse erkennen können, dass und in welcher Hinsicht die Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB ausgelöst werde; ob dieses Erfordernis gewahrt sei, hänge maßgeblich davon ab, wie das Schreiben nach dem Empfängerhorizont der Gemeinde verstanden werden müsse (UA, S. 8 Abschnitt 2).

    Rn. 23 3. Im Ergebnis braucht sich der Verwaltungsgerichtshof auch nicht mit der Frage zu befassen, ob der mit dem Eintritt der Einvernehmensfiktion nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB einhergehende Ausschluss der Berechtigung, die bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit eines Vorhabens geltend zu machen, auch den Verlust der Befugnis der beteiligten Gemeinde zur Folge hat, die fehlerhafte Durchführung einer erforderlichen Umweltverträglichkeitsvorprüfung bzw. das rechtswidrige Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung geltend zu machen (offen gelassen hat der BayVGH diese Frage im B.v. 25.8.2015 - 22 CS 15.1683 - juris Rn. 35).

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2016 - 12 ME 162/15

    Auslegung; Einvernehmensfiktion; Zurückstellungsantrag

    Diese Erwägungen versteht der Senat dahin, dass das Verwaltungsgericht insgesamt den Zeitraum bis zum Ablauf der Einvernehmensfrist am 21. Juli 2014 und nicht - wie die Antragstellerin meint - nur die vom Antragsgegner bis zum 18. Juni 2014 gesetzte Frist in den Blick genommen hat (vgl. im Ergebnis auch Bay. VGH, Beschl. v. 25.8.2015 - 22 CS 15.1683 -, juris Rdn. 28).

    Mit Eintritt der Einvernehmensfiktion hat sie die Berechtigung verloren, die bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit aus Gründen geltend zu machen, die zu diesem Zeitpunkt die Verweigerung des Einvernehmens gerechtfertigt hätten (…OVG NRW, Beschl. v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 -, ZfBR 2011, 288, juris Rdn. 33; Bay. VGH, Beschl. v. 25.8.2015 - 22 CS 15.1683 -, juris Rdn. 35;… Nds. OVG, Urt. v. 18.3.1999 - 1 L 6696/96 -, ZfBR 1999, 285, juris Rdn. 9 ff., 14;… Rieger, in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl., § 36 Rdn. 25).

  • VG Regensburg, 12.01.2017 - RO 7 K 16.496

    Unbegründete Klage der Standortgemeinde gegen die immissionsrechtliche …

    Ob dieses Erfordernis gewahrt ist, hängt maßgeblich davon ab, wie das Schreiben nach dem Empfängerhorizont der Gemeinde verstanden werden musste (vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2015, Az. 22 CS 15.1683 - juris Rn. 25).

    Kommt die Gemeinde dieser Mitwirkungslast nicht innerhalb von zwei Monaten ab dem gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB maßgeblichen Zeitpunkt nach, gilt ihr Einvernehmen als erteilt (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.2004 - 4 C 7.03 - BVerwGE 122, 13/18; BayVGH v. 25.8.2015, a.a.O., OVG Lüneburg v. 1.3.2016 - a.a.O.).

  • VG Augsburg, 29.01.2025 - Au 4 S 24.3165

    Baurecht, Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende, Ein-Monatsfrist für …

    Die Gemeinde muss erkennen können, dass und in welcher Hinsicht die Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. des § 246 Abs. 15 BauGB ausgelöst wird (…vgl. OVG RhPf, U.v. 15.5.2018 - 1 A 11903/17 - juris Rn. 44; BayVGH, B.v. 25.8.2015 - 22 CS 15.1683 - juris Rn. 28;… OVG NW, B.v. 21.12.2010 - 8 B 1426/10 - juris Rn. 10 ff.;… VG Gelsenkirchen, U.v. 23.3.2022 - 8 K 1199/19 - juris Rn. 64;… VG Regensburg, U.v. 12.1.2017 - RO 7 K 16.496 - juris Rn. 22).

    Da die Antragstellerin, wie aus der Sitzungsvorlage vom 3. Dezember 2024 hervorgeht, über eine eigene Abteilung "Planen und Bauen" verfügt, ist eine Kenntnis über die jeweils maßgebliche Frist vorauszusetzen (ausführlich: BayVGH, B.v. 25.8.2015 - 22 CS 15.1683 - juris Rn. 28).

  • VG Gelsenkirchen, 23.03.2022 - 8 K 1199/19

    Windenergieanlage; Halde; Planungshoheit; Gemeinde; Einvernehmen; formelles …

    Rn. 61 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 8 B 1426/10 -, juris Rn. 7 ff.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 A 11903/17 -, juris Rn. 44, m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 25. August 2015 - 22 CS 15.1683 -, juris Rn. 25.
  • VGH Bayern, 09.01.2024 - 2 CS 23.2010

    Asylbewerberunterkunft im Gewerbegebiet

    Kommt die Gemeinde dieser Mitwirkungslast nicht innerhalb von einem Monat nach der Einreichung des Antrags bei ihr nach, gilt ihr Einvernehmen nach § 246 Abs. 15 BauGB als erteilt (…jeweils zur ZweiMonats-Frist nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB: BVerwG, U.v. 27.8.2020 4 C 1.19 - juris Rn. 16;… U.v. 16.9.2004 - 4 C 7.03 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 29.5.2017 - 22 ZB 17.529 - juris Rn. 14, B.v. 25.8.2015 - 22 CS 15.1683 - juris Rn. 33).
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