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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25032
VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893 (https://dejure.org/2016,25032)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.08.2016 - 10 CS 16.893 (https://dejure.org/2016,25032)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. August 2016 - 10 CS 16.893 (https://dejure.org/2016,25032)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wette; Sportwetten; GlüStV; BayVwVfG; Fantasy; Glücksspielstaatsvertrag; Glücksspiel; AeUv; Kappe; Betriebskontrolle; Beschwerde der Antragstellerin; Rechtsquelle; ohne mündliche Verhandlung; Glücksspielangebot; Spieltrieb; Wettsucht; Untersagungsanordnung; ...

  • rechtsportal.de

    GlüStV § 21 Abs. 4 S. 2
    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Vermittlung von Sportwetten in bestimmten Räumlichkeiten aufgrund gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Vermittlung von Sportwetten in bestimmten Räumlichkeiten aufgrund gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 50102
 
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Wird zitiert von ... (67)Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893
    Das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-336/14 - Ince habe im vorliegenden Fall keinen Einfluss auf die Untersagungsanordnung.

    Auch die Ince-Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (U. v. 4.2.2016 - C-336/14) gebietet dies nicht.

    Rn. 29 Aus der Ince-Entscheidung (EuGH, U. v. 4.2.2016 - C-336/14) und dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nichts anderes.

  • BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12

    Dienstleistungsfreiheit; Eigenauftritt; Ermessensfehler; Gleichbehandlung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893
    Dasselbe gilt, wenn sie sich darauf beschränkt, einen Einzelfall herauszugreifen (BVerwG, U. v. 9.7.2014 - 8 C 36.12 - juris Rn. 25).

    Für solche Fälle einer Ungleichbehandlung von privaten Wettanbietern und staatlichen Anbietern hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Ausübung des Untersagungsermessens der "Vollzugsbehörden des Beklagten" mit der Dienstleistungsfreiheit des Unionsrechts unvereinbar ist (BVerwG, U. v. 9.7.2014, a. a. O., Rn. 31).

  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 CS 14.2669

    Es bestehen Zweifel daran, dass ein privater Vermittler von Sportwetten eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893
    Auch wenn möglicherweise einiges dafür spricht, dass Abschnitte von Sportereignissen nur zeitlich abgrenzbare Teile von Sportereignissen nach Maßgabe des für die jeweilige Sportart maßgeblichen Regelwerks sind, ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht ausgeschlossen, auch andere vom Regelwerk unabhängig gebildete Zeitabschnitte eines Sportwettkampfs als Abschnitt eines Sportereignisses zu bezeichnen (BayVGH, B. v. 6.5.2015 - 10 CS 14.2669 - juris Rn. 43).

    Mit einer Untersagungsverfügung sei sie gescheitert (Bescheid vom 6. Oktober 2014), sie habe den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens (BayVGH, B. v. 6.5.2015 - 10 CS 14.2669 - juris) abwarten wollen.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12

    Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893
    Rn. 20 Der Erlaubnisvorbehalt des § 4 Abs. 1 GlüStV unterliegt nach ständiger Rechtsprechung keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil er unabhängig von einem etwaigen unionsrechtswidrigen Glücksspielmonopol den verfassungs- und unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung im Wege einer präventiven Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen dient (vgl. BVerwG, U. v. 20.6.2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 50 m. w. N.;… BayVGH, U. v. 26.6.2012 - 10 BV 11.2285 - juris Rn. 39 ff. m. w. N.).

    Jedoch führt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Inkohärenz der Monopolregelung, wenn in anderen Glücksspielsektoren - auch wenn für sie andere Hoheitsträger desselben Mitgliedstaates zuständig sind - Umstände durch entsprechende Vorschriften herbeigeführt oder, wenn sie vorschriftswidrig bestehen, strukturell geduldet würden, die - sektorenübergreifend - zur Folge haben, dass die in Rede stehende Regelung zur Verwirklichung der mit ihr verfolgten Ziele tatsächlich nicht beitragen kann, so dass ihre Eignung zur Zielerreichung aufgehoben wird (BVerwG, U. v. 20.6.2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 66).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - 4 B 860/15

    Sportwetten; Wettvermittlung; Sportwettmonopol; Erlaubnisfähigkeit; strukturelles …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893
    Rn. 12 Im Beschwerdeverfahren legte die Antragstellerin mit Schriftsatz vom 14. Juni 2016 zwei Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 9. Juni 2016 in den Verfahren 4 B 860/15 und 4 B 1437/15 vor.

    Rn. 50 1.9.3 Die Antragstellerin hat im Beschwerdeverfahren zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 9. Juni 2016 (Az. 4 B 860/15 und 4 B 1437/159) zur Untersagung der Sportwettenvermittlung vorgelegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - 4 B 1437/15

    Untersagung der Sportwettvermittlung wegen strukturellen Vollzugsdefizits nicht …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893
    Rn. 12 Im Beschwerdeverfahren legte die Antragstellerin mit Schriftsatz vom 14. Juni 2016 zwei Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 9. Juni 2016 in den Verfahren 4 B 860/15 und 4 B 1437/15 vor.

    Im Verfahren 4 B 1437/15 hat das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage des Vermittlers gegen die Untersagung der Nullstandswette als Livewette angeordnet, weil die dortige Antragsgegnerin die (bundesweit) inkohärente Verwaltungspraxis beim Vollzug des § 21 GlüStV in ihrer Ermessensentscheidung nicht berücksichtigt habe.

  • VGH Bayern, 26.07.2016 - 10 S 16.1423

    Beiladung des Wettanbieters zu Untersagungsverfahren gegen Wettvermittler

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893
    Dieser Verfahrensteil wurde mit Beschluss des Senats vom 19. Juli 2016 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 10 S 16.1423 fortgeführt.

    Insoweit wird auf den Beschluss des Senats im Verfahren 10 S 16.1423 verwiesen.

  • VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14

    Land Hessen verpflichtet, einem nicht berücksichtigten Konkurrenten eine …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893
    Rn. 8 In der Zwischenzeit habe das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Urteil vom 15. April 2016 das für die Erteilung der Konzession in einem landeseinheitlichen Verfahren zuständige Land Hessen verpflichtet, der T. Co. Ltd., für die die Antragstellerin Wetten vermittle, eine Sportwettenkonzession zu erteilen (5 K 1431/14.WI).

    Auch wenn das Verwaltungsgericht Wiesbaden (U. v. 15.4.2016 - 5 K 1431/14.WI - juris) das Land Hessen inzwischen zur Erteilung einer Konzession nach § 4a Abs. 2 GlüStV an die Veranstalterin der Antragstellerin verpflichtet hat, heißt dies nicht, dass das von der Veranstalterin vorgehaltene Wettangebot den materiellen Bestimmungen in § 21 GlüStV entspricht, weil erst die in der Konzession festzulegenden Inhalts- und Nebenbestimmungen (§ 4c Abs. 2 GlüStV) Aufschluss darüber geben, ob das vom Veranstalter beabsichtigte Wettangebot den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages genügt.

  • VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14

    Das gesamte Auswahlverfahren für die Vergabe von 20 Sportwettenkonzessionen …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893
    Spätestens seit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 5. Mai 2015 (Az. 5 L 1453/14.WI) ist offensichtlich, dass sich eine unionsrechtskonforme Teilliberalisierung dieses Marktes mit Hilfe der Experimentierklausel nicht realisieren lassen würde.
  • VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1102

    Die Vermittlung von Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893
    Insofern lässt sich aus der sog. Wesentlichkeitstheorie kein Regelungsdefizit ableiten (BayVGH, B. v. 2.6.2008 - 10 CS 08.1102 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 10.11.2015 - 10 CS 15.1538

    Untersagungsverfügung, Sportwettannahmestelle, Gaststätte, Geldspielgerät, …

  • VGH Bayern, 11.06.2014 - 10 CS 14.505

    Annahmestelle für das Sportwettangebot der Staatlichen Lotterieverwaltung; …

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret; …

  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15

    Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol; …

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 6 S 1426/14

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen …

  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland …

  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 11.2285

    Vermittlung von Sportwetten; glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung; …

  • VG Augsburg, 10.03.2020 - Au 8 K 18.794

    Untersagung der Vermittlung einzelner Sportwetten

    Auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 37), komme extreme Unsicherheit hinsichtlich der Einordnung konkreter Wettarten auf, beispielsweise bei der Wette "Schießen beide Teams ein Tor?".

    Ein faktischer Nichtvollzug dieser gesetzlichen Regelungen zieht jedoch keine Verlagerung der vom Gesetzgeber eindeutig geregelten Zuständigkeit im Bereich der Glücksspielaufsicht nach sich (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 22, 23).

    Insbesondere der Ince-Entscheidung (EuGH, U.v. 4.2.2016 - C-336/14) lässt sich nicht entnehmen, dass das "Ahndungsverbot" wegen fehlender Erlaubnis (d.h. aus formalen Gründen) dazu führt, dass auch die materiell-rechtlichen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages für private Sportwettenvermittler wegen des faktischen Fortbestands des glücksspielrechtlichen Monopols nicht anwendbar sind (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20, 29;… OVG Lüneburg, B.v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 - juris Rn. 19).

    Darüber hinaus steht auch der Grundsatz der Begrenzung des Wettangebots in § 1 Nr. 2 GlüStV einer Erweiterung des Wettangebots durch eine entsprechende Auslegung des Begriffs "Ergebnis" entgegen (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 36;… OVG Lüneburg, B.v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 - juris Rn. 30;… OVG Sachsen, B.v. 23.7.2019 - 6 B 178/18 - juris Rn. 10 ff.).

    Hinreichend bestimmte materiell-rechtliche Regelungen, die nicht monopolabhängig sind und unabhängig von der Erteilung einer (fiktiven) Erlaubnis Anforderungen für das Veranstalten und Vermitteln von Glückspielen aufstellen, sind damit nicht gemeint (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 30).

    So ist beispielsweise das Erzielen eines Tores ein Vorgang während eines Sportereignisses (…BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 10 CS 14.2669 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 36).

    Da das Konzessionierungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit dieser Wetten nicht als Konzessionierungsbehörde getroffen, sondern als Staatsbehörde eines einzelnen Bundeslandes, die in anderen Bundesländern keine Bindungswirkung entfalten kann (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 50 f.;… OVG Lüneburg, B.v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 - juris Rn. 40;… OVG Sachsen, B.v. 23.7.2019 - 6 B 178/18 - juris Rn. 10 ff.).

    Dies gilt jedoch nur, solange sie nicht in Form von LiveWetten vermittelt werden (BayVGH, B.v 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 35;… OVG Lüneburg, B.v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 - juris Rn. 31).

    Eine konkrete Aussage, welche ergebnisbezogenen Sportwetten zulässig sind, lässt sich diesen Leitlinien aber gerade nicht entnehmen (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 49).

    Das Bestimmtheitsgebot erfordert insoweit lediglich, dass der Adressat der Untersagungsverfügung erkennen kann, welche Arten von Wetten er nicht vermitteln darf, ohne die Fälligstellung eines Zwangsgeldes wegen eines Verstoßes gegen die Untersagungsverfügung zu riskieren (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 26;… OVG Sachsen, B.v. 23.7.2019 - 6 B 178/18 - juris Rn. 5 ff.).

    Erst die in der Konzession festzulegenden Inhalts- und Nebenbestimmungen (§ 4c Abs. 2 GlüStV) würden Aufschluss darüber geben, ob das vom Veranstalter beabsichtigte Wettangebot den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages genügt (BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 10 CS 14.2669 - juris Rn. 4, BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 33.) Zurzeit ist die Veranstalterin lediglich geduldet, weil sie zumindest offensichtlich die Mindestanforderungen der Leitlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr vom 28. Januar 2016 erfüllt.

    Derart weitgehende Anforderungen an eine sachgerechte Ermessensausübung sind jedoch nicht geboten (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 51).

    Rn. 100 1.7 Soweit die Untersagungsanordnung auch Wetten umfasst, die die Klägerin nicht bzw. nicht mehr vermittelt, führt das nicht zur Rechtswidrigkeit der Untersagungsanordnung (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 45).

  • VG Augsburg, 29.01.2018 - Au 8 S 17.1663

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Ein faktischer Nichtvollzug dieser gesetzlichen Regelungen zieht jedoch keine Verlagerung der vom Gesetzgeber eindeutig geregelten Zuständigkeit im Bereich der Glücksspielaufsicht nach sich (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 23).

    Eine konkrete Aussage, welche ergebnisbezogenen Sportwetten zulässig sind, lässt sich diesen Leitlinien aber nicht entnehmen (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 49).

    Derart weitgehende Anforderungen an eine sachgerechte Ermessensausübung sind nicht geboten (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 51).

    Insbesondere der Ince-Entscheidung lässt sich nicht entnehmen, dass das "Ahndungsverbot" dazu führt, dass auch die materiell-rechtlichen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages für private Sportwettenvermittler wegen des faktischen Fortbestands des glücksspielrechtlichen Monopols nicht anwendbar sind (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 29).

    Hinreichend bestimmte materiell-rechtliche Regelungen, die nicht monopolabhängig sind und unabhängig von der Erteilung einer "fiktiven" Erlaubnis Anforderungen für das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen aufstellen, sind aber nicht Bestandteil des "Systems der Einführung einer vorherigen behördlichen Genehmigung" i.S.d. o.g. Entscheidung (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 30).

    Angesichts der Vielfalt der sich aus diesen Kriterien ergebenden Möglichkeiten über Art und Zuschnitt von Sportwetten sind eindeutigere normative Vorgaben als die in § 21 GlüStV enthaltenen praktisch kaum möglich und daher nach dem Bestimmtheitsgrundsatz nicht zwingend geboten (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 31).

    Rn. 74 - Ebenso ist die (Live-)Wette "nächstes Tor/erstes Tor" als Ereigniswette unzulässig, weil das Erzielen eines Tores einen Vorgang während eines Sportereignisses darstellt und keinen zeitlichen Abschnitt in einem Spiel (…vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 10 CS 14.2669 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 36).

    Darüber hinaus steht auch der Grundsatz der Begrenzung des Wettangebots in § 1 Nr. 2 GlüStV einer Erweiterung des Wettangebots durch eine entsprechende Auslegung des Begriffs "Ergebnis" entgegen (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 36).

    Dies gilt jedoch nur, solange sie nicht in Form von Livewetten vermittelt werden (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 35).

    Rn. 77 - (Live-)Wetten Goal/No Goal sind als Ereigniswetten unzulässig, weil das Erzielen eines Tores einen Vorgang während eines Sportereignisses darstellt und keinen zeitlichen Abschnitt in einem Spiel (…vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 10 CS 14.2669 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 36).

    Das Bestimmtheitsgebot erfordert insoweit lediglich, dass der Adressat der Untersagungsverfügung erkennen kann, welche Arten von Wetten er nicht vermitteln darf, ohne die Fälligstellung eines Zwangsgeldes wegen eines Verstoßes gegen die Untersagungsverfügung zu riskieren (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 26).

    Zwar spricht das Gesetz von einer Wette während des laufenden Sportereignisses, jedoch ist der Begriff Live-Wette in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 35).

    Rn. 86 2.6 Soweit die Untersagungsanordnung auch Wetten umfasst, die der Antragsteller nicht bzw. nicht mehr vermittelt, führt das nicht zur Rechtswidrigkeit der Untersagungsanordnung (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 45).

  • VG Augsburg, 08.05.2018 - Au 8 K 17.1666

    Untersagung für die Vermittlung von Sportwetten als Ereignis- und Live-Wetten

    Ein faktischer Nichtvollzug dieser gesetzlichen Regelungen zieht jedoch keine Verlagerung der vom Gesetzgeber eindeutig geregelten Zuständigkeit im Bereich der Glücksspielaufsicht nach sich (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 23).

    Eine konkrete Aussage, welche ergebnisbezogenen Sportwetten zulässig sind, lässt sich diesen Leitlinien aber nicht entnehmen (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 49).

    Derart weitgehende Anforderungen an eine sachgerechte Ermessensausübung sind jedoch nicht geboten (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 51).

    Insbesondere der Ince-Entscheidung lässt sich nicht entnehmen, dass das "Ahndungsverbot" dazu führt, dass auch die materiell-rechtlichen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages für private Sportwettenvermittler wegen des faktischen Fortbestands des glücksspielrechtlichen Monopols nicht anwendbar sind (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 29;… OVG Lüneburg, B.v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 - juris Rn. 19).

    Angesichts der Vielfalt der sich aus diesen Kriterien ergebenden Möglichkeiten über Art und Zuschnitt von Sportwetten sind eindeutigere normative Vorgaben als die in § 21 GlüStV enthaltenen praktisch kaum möglich und daher nach dem Bestimmtheitsgrundsatz nicht zwingend geboten (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 31).

    Rn. 83 - Ebenso ist die (Live-)Wette "nächstes Tor/erstes Tor" als Ereigniswette unzulässig, weil das Erzielen eines Tores einen Vorgang während eines Sportereignisses darstellt und keinen zeitlichen Abschnitt in einem Spiel (…BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 10 CS 14.2669 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 36).

    Darüber hinaus steht auch der Grundsatz der Begrenzung des Wettangebots in § 1 Nr. 2 GlüStV einer Erweiterung des Wettangebots durch eine entsprechende Auslegung des Begriffs "Ergebnis" entgegen (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 36;… OVG Lüneburg, B.v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 - juris Rn. 30).

    Dies gilt jedoch nur, solange sie nicht in Form von Livewetten vermittelt werden (BayVGH, B.v 1.08.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 35;… OVG Lüneburg, B.v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 - juris Rn. 31).

    Rn. 88 - (Live-)Wetten Goal/No Goal sind als Ereigniswetten unzulässig, weil das Erzielen eines Tores einen Vorgang während eines Sportereignisses darstellt und keinen zeitlichen Abschnitt in einem Spiel (…vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 10 CS 14.2669 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 36).

    Das Bestimmtheitsgebot erfordert insoweit lediglich, dass der Adressat der Untersagungsverfügung erkennen kann, welche Arten von Wetten er nicht vermitteln darf, ohne die Fälligstellung eines Zwangsgeldes wegen eines Verstoßes gegen die Untersagungsverfügung zu riskieren (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 26).

    Zwar spricht das Gesetz von einer Wette während des laufenden Sportereignisses, jedoch ist der Begriff Live-Wette in der Rechtsprechung anerkannt (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 35).

    Rn. 100 1.5 Soweit die Untersagungsanordnung auch Wetten umfasst, die der Kläger nicht bzw. nicht mehr vermittelt, führt das nicht zur Rechtswidrigkeit der Untersagungsanordnung (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 45).

  • VG Augsburg, 05.11.2019 - Au 8 K 18.897

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 1. August 2016 (10 CS 16.893), komme extreme Unsicherheit hinsichtlich der Einordnung konkreter Wettarten auf, beispielsweise bei der Wette "Schießen beide Teams ein Tor?".

    Insbesondere der Ince-Entscheidung (EuGH, U.v. 4.2.2016 - C-336/14) lässt sich nicht entnehmen, dass das "Ahndungsverbot" wegen fehlender Erlaubnis (d.h. aus formalen Gründen) dazu führt, dass auch die materiell-rechtlichen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages für private Sportwettenvermittler wegen des faktischen Fortbestands des glücksspielrechtlichen Monopols nicht anwendbar sind (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20, 29;… OVG Lüneburg, B.v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 - juris Rn. 19).

    Ein faktischer Nichtvollzug dieser gesetzlichen Regelungen zieht jedoch keine Verlagerung der vom Gesetzgeber eindeutig geregelten Zuständigkeit im Bereich der Glücksspielaufsicht nach sich (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 22, 23).

    Darüber hinaus steht auch der Grundsatz der Begrenzung des Wettangebots in § 1 Nr. 2 GlüStV einer Erweiterung des Wettangebots durch eine entsprechende Auslegung des Begriffs "Ergebnis" entgegen (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 36;… OVG Lüneburg, B.v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 - juris Rn. 30;… OVG Sachsen, B.v. 23.7.2019 - 6 B 178/18 - juris Rn. 10 ff.).

    So ist beispielsweise das Erzielen eines Tores ein Vorgang während eines Sportereignisses (…BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 10 CS 14.2669 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 36).

    Da das Konzessionierungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit dieser Wetten nicht als Konzessionierungsbehörde getroffen, sondern als Staatsbehörde eines einzelnen Bundeslandes, die in anderen Bundesländern keine Bindungswirkung entfalten kann (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 50 f.;… OVG Lüneburg, B.v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 - juris Rn. 40;… OVG Sachsen, B.v. 23.7.2019 - 6 B 178/18 - juris Rn. 10 ff.).

    Dies gilt jedoch nur, solange sie nicht in Form von Live-Wetten vermittelt werden (BayVGH, B.v 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 35;… OVG Lüneburg, B.v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 - juris Rn. 31).

    Eine konkrete Aussage, welche ergebnisbezogenen Sportwetten zulässig sind, lässt sich diesen Leitlinien aber gerade nicht entnehmen (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 49).

    Das Bestimmtheitsgebot erfordert insoweit lediglich, dass der Adressat der Untersagungsverfügung erkennen kann, welche Arten von Wetten er nicht vermitteln darf, ohne die Fälligstellung eines Zwangsgeldes wegen eines Verstoßes gegen die Untersagungsverfügung zu riskieren (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 26;… OVG Sachsen, B.v. 23.7.2019 - 6 B 178/18 - juris Rn. 5 ff.).

    Erst die in der Konzession festzulegenden Inhalts- und Nebenbestimmungen (§ 4c Abs. 2 GlüStV) würden Aufschluss darüber geben, ob das vom Veranstalter beabsichtigte Wettangebot den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages genügt (BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 10 CS 14.2669 - juris Rn. 4, BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 33.) Zurzeit ist die Veranstalterin lediglich geduldet, weil sie zumindest offensichtlich die Mindestanforderungen der Leitlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr vom 28. Januar 2016 erfüllt.

    Derart weitgehende Anforderungen an eine sachgerechte Ermessensausübung sind jedoch nicht geboten (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 51).

    1.6 Soweit die Untersagungsanordnung auch Wetten umfasst, die der Kläger nicht bzw. nicht mehr vermittelt, führt das nicht zur Rechtswidrigkeit der Untersagungsanordnung (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 45).

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2020 - 11 LA 479/18

    Ereigniswette; Live-Abschnittswetten; Live-Endergebniswette; Live-Wette; …

    Einer detaillierten textlichen Beschreibung der von der Verfügung im Einzelnen erfassten Glücksspiele bedarf es dagegen nicht (…vgl. auch Senatsurt. v. 28.2.2019 - 11 LB 497/18 -, juris, Rn. 27;… Senatsbeschl. v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 -, GewArch 2017, 385, juris, Rn. 31; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, ZfWG 2016, 443, juris, Rn. 26).

    Dass in Bezug auf den in § 4 Abs. 1 GlüStV geregelten Erlaubnisvorbehalt eine andere Beurteilung geboten ist, ist nicht ersichtlich (…Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, Rn. 25; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.2.2014 - 13 A 2018/11 -, juris, Rn. 186).

    Diese Entscheidung befasst sich somit mit der strafrechtlichen Ahndung einer ohne behördliche Erlaubnis aufgenommenen Vermittlung von Sportwetten beim Bestehen eines faktischen staatlichen Sportwettenmonopols und trifft keine allgemeinen Aussagen zur Vereinbarkeit von Bestimmungen zur präventiven Gefahrenabwehr mit Unionsrecht (…vgl. Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, Rn. 22 ff.;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.2.2017 - 6 S 916/16 -, juris, Rn. 6; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20;… OVG Saarland, Beschl. v. 12.5.2016 - 1 B 199/15 -, juris, Rn. 43).

    Insofern lässt sich aus der sog. Wesentlichkeitstheorie kein Regelungsdefizit ableiten (Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 31).

    Rn. 37 Entgegen der Auffassung der Klägerin handelt es sich bei Wetten auf das erste oder nächste Tor, auch wenn diese Wetten torbezogen sind, unzweifelhaft um Ereigniswetten, d.h. um Wetten auf einzelne Vorgänge während des Sportereignisses, die nicht zu den zulässigen Wettarten nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GlüStV gehören und somit unzulässig sind (…Senatsbeschl. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, a.a.O., juris, Rn. 30;… Senatsbeschl. v. 2.12.2016 - 11 ME 219/16 -, juris, Rn. 39;… vgl. auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 23.7.2019 - 6 B 178/18 -, juris, Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, a.a.O., juris, Rn. 38;… OVG Bremen, Beschl. v. 24.6.2015 - 2 B 12/15 -, juris, Rn. 27;… OVG Saarland, Beschl. v. 8.6.2015 - 1 B 14/15 -, juris, Rn. 17).

    Ebenso steht der Grundsatz der Begrenzung des Wettangebots in § 1 Nr. 2 GlüStV einer Erweiterung des Wettangebots durch eine entsprechende Auslegung des Begriffs "Ergebnis" entgegen (…Senatsbeschl. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, a.a.O., juris, Rn. 30; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, a.a.O., juris, Rn. 36).

    Diese Wette kann zudem nicht als eine als Live-Wette zulässige Endergebniswette angesehen werden, weil sich das Ergebnis der Restzeit nicht im Endergebnis niederschlagen muss (…Senatsbeschl. v. 14.3.2018 - 11 LA 128/17 -, juris, Rn. 33;… vgl. auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 23.7.2019 - 6 B 178/18 -, juris, Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 40).

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2018 - 11 LA 128/17

    Untersagung der Vermittlung nicht erlaubnisfähiger Sportwetten ; Bestimmtheit der …

    Denn ein faktischer Nichtvollzug dieser gesetzlichen Regelungen zieht keine Verlagerung der vom Gesetzgeber eindeutig geregelten Zuständigkeit im Bereich der Glücksspielaufsicht nach sich (so auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 23).

    Dass in Bezug auf den in § 4 Abs. 1 GlüStV geregelten Erlaubnisvorbehalt eine andere Beurteilung geboten ist, ist nicht ersichtlich (…Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, Rn. 25; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.2.2014 - 13 A 2018/11 -, juris, Rn. 186).

    Diese Entscheidung befasst sich somit mit der strafrechtlichen Ahndung einer ohne behördliche Erlaubnis aufgenommenen Vermittlung von Sportwetten beim Bestehen eines faktischen staatlichen Sportwettenmonopols und trifft keine allgemeinen Aussagen zur Vereinbarkeit von Bestimmungen zur präventiven Gefahrenabwehr mit Unionsrecht (…vgl. Senatsbeschl. v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 -, juris, Rn. 22 ff.;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.2.2017 - 6 S 916/16 -, juris, Rn. 6; Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 20;… OVG Saarland, Beschl. v. 12.5.2016 - 1 B 199/15 -, juris, Rn. 43).

    Insofern lässt sich aus der sog. Wesentlichkeitstheorie kein Regelungsdefizit ableiten (Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 31).

    Der Grundsatz der Begrenzung des Wettangebots in § 1 Nr. 2 GlüStV steht einer Erweiterung des Wettangebots durch entsprechende Auslegung des Begriffs "Ergebnis" ebenfalls entgegen (Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 36).

    Diese Wette kann nicht als eine als Live-Wette zulässige Endergebniswette angesehen werden, weil sich das Ergebnis der Restzeit nicht im Endergebnis niederschlagen muss (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 -, juris, Rn. 40).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2016 - 1 S 104.15

    Rechtmäßigkeit einer auf § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 GlüStV 2012 (juris: GlüStVtr BE 2012) …

    Rn. 26 Die Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass auch in anderen Bundesländern entsprechende Untersagungsverfügungen ergangen bzw. entsprechende Verbotsverfahren eingeleitet worden seien, wird auch durch jüngste Gerichtsentscheidungen bestätigt (…vgl. nur OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 17. August 2016 - 11 ME 61/16 u.a. - juris Rn. 30 ff.; sowie zur Rechtsnachfolge bei bestandskräftiger Untersagung von im Internet veranstaltetem öffentlichen Glücksspiel: VG Hannover, Urteil vom 15. August 2016 - 10 A 2173/16 - juris; vgl. zur Vermittlung von sog. Zweitlotterien sowie ausführlich zu den "Leitlinien zum Internetvollzug": OVG Saarlouis…, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 B 199/15 - juris Rn. 23 ff.; VG Hannover, Beschlüsse vom 5. Juli 2016 - 10 B 1065/16 - "Lottohelden", und vom 19. Juli 2016 - 10 B 2052/16 - "Lottoland", BA, S. 13 f.; zur Untersagung bestimmter Live-Wetten: VGH München, Beschluss vom 1. August 2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 51 ff.).

    Rn. 29 Selbst wenn die von der Beschwerde gerügte Vollzugspraxis in anderen Bundesländern als strukturell defizitär anzusehen wäre, würde dies nicht dazu führen, dass das Vorgehen des Antragsgegners als nicht kohärent oder willkürlich zu beanstanden und die in Berlin untersagten Glücksspielangebote der Antragstellerinnen einstweilen zu dulden wären, zumal das Kohärenzgebot weder eine Uniformität der Regelungen noch eine Optimierung der Zielverwirklichung verlangt (vgl. VGH München, Beschluss vom 1. August 2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 51 m.w.N.).

    Der Gerichtshof hat auch nicht festgestellt, dass das Verbot in § 4 Abs. 4GlüStV 2012 ordnungsrechtlich generell unanwendbar bleiben müsse bzw. der Erlaubnisvorbehalt in § 4 Abs. 1 GlüStV 2012 obsolet geworden sei (ebenso VGH München, Beschluss vom 1. August 2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20).

    Rn. 40 a. Die Teilnahme der Antragstellerin zu 2. am Konzessionsverfahren für Sportwetten führt nicht dazu, dass der Antragsgegner für den Erlass der angefochtenen Untersagungsverfügung nicht mehr zuständig wäre; denn die Zuständigkeit des Landes Hessen "für alle Länder" (§ 4a Abs. 2 Satz 1 GlüStV 2012) betrifft nur das Konzessionsverfahren für Sportwetten (vgl. § 4a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10a GlüStV 2012), ohne dass daraus eine Art glücksspielrechtliche Allzuständigkeit des Landes Hessen abgeleitet werden könnte, wie die Beschwerde wohl meint (in Bezug auf Sport-Live-Wetten ebenso: VGH München, Beschluss vom 1. August 2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 21 ff.); daher verbleibt es im Übrigen - außerhalb der in § 9 Abs. 1 Satz 4 GlüStV 2012 vorgesehenen, hier indes nicht vorliegenden Ermächtigung eines anderen Landes sowie der in § 9a geregelten Fallkonstellationen (Ländereinheitliches Verfahren) - bei dem Grundsatz des § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2012, wonach "öffentliche Glücksspiele … nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden" dürfen (vgl. auch § 9 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012).

    Die Angabe der konkreten Internet-Adresse (Domain) sowie der Bezug zu den zum Zeitpunkt des Verfügungserlasses unter den Oberbegriffen "Casino" und Poker" angebotenen "entgeltliche(n)" Glücksspielen (vgl. die Begr. zu I. im angefochtenen Bescheid) grenzen die Reichweite der Verbotsverfügung sowohl im Hinblick auf die Antragstellerinnen als in Anspruch genommene Störer als auch inhaltlich hinreichend bestimmt ein (vgl. auch OVG Lüneburg…, Beschluss vom 17. August 2016 - 11 ME 61/16 - juris Rn. 7 ff. m.w.N.; VGH München, Beschluss vom 1. August 2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 25 ff.).

  • VGH Bayern, 26.07.2016 - 10 S 16.1423

    Beiladung des Wettanbieters zu Untersagungsverfahren gegen Wettvermittler

    Der Antrag der Beiladungsinteressierten auf Beiladung zum Beschwerdeverfahren der Antragstellerin (10 CS 16.893) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 11. April 2016 wird abgelehnt.

    Rn. 1 I. Die Beiladungsinteressierte hat beantragt, zum Beschwerdeverfahren der Antragstellerin (10 CS 16.893) gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 11. April 2016 beigeladen zu werden.

    Rn. 8 Mit Schriftsatz vom 30. Juni 2016 stellte die Beiladungsinteressierte selbst den Antrag, sie zu dem unter dem Aktenzeichen 10 CS 16.893 geführten Rechtsstreit als notwendig im Sinn von § 65 Abs. 2 VwGO beizuladen.

    Rn. 12 Bezüglich der Einzelheiten wird auf die vorgelegten Behördenakten sowie die Gerichtsakten auch im Verfahren 10 CS 16.893 verwiesen.

    Rn. 13 II. Der Antrag der Beiladungsinteressierten auf Beiladung zum Beschwerdeverfahren der Antragstellerin (10 CS 16.893) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 11. April 2016 ist abzulehnen, weil die Voraussetzungen für eine Beiladung nach § 65 Abs. 1 oder Abs. 2 VwGO nicht vorliegen.

    Rn. 15 Durch die gerichtliche Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (10 CS 16.893) wird jedoch unmittelbar nur das Rechtsverhältnis zwischen der Antragstellerin und der Antragsgegnerin vorläufig gestaltet.

  • VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 15 S 16.00448

    Rechtmäßigkeit der Untersagung von Sportwetten im Internet

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterliegt der Erlaubnisvorbehalt - auch nach der Neukonzeption des Glücksspielstaatsvertrages 2012 - keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil er unabhängig von einem - von der Antragstellerin behaupteten - etwaigen unionrechtswidrigen Glücksspielmonopol den verfassungs- und unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung im Wege einer präventiven Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen dient (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20;… NdsOVG, B.v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 - juris Rn. 25).

    Wie der BayVGH zutreffend ausführt, lässt sich der Entscheidung hingegen gerade nicht entnehmen, dass der Erlaubnisvorbehalt auch ordnungsrechtlich unanwendbar sein soll, sondern allenfalls, dass allein wegen der fehlenden Erlaubnis - also aus rein formalen Gründen - derzeit keine ordnungsrechtlichen Sanktionen verhängt werden dürfen (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20).

    Vielmehr stellt es fest, dass alleine das Fehlen einer Erlaubnis eine Untersagung nicht begründen kann (BVerwG, U.v. 15.6.2016 - Pressemitteilung; BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20).

    Die Anwendbarkeit des Erlaubnisvorbehalts wird durch die Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Sebat Ince insofern nicht berührt (BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20;… OVG Saarl, B.v. 12.5.2016 - 1 B 199/15 - juris Rn. 46 ff.;… NdsOVG, B.v. 17.8.2016 - 11 ME 61/16 - juris Rn. 22 ff).

    Die Grenze der Zulässigkeit ist erst dann überschritten, wenn es nach der Art des Einschreitens an jedem System fehlt, für die Art des Vorgehens keinerlei einleuchtende Gründe sprechen und die Handhabung deshalb als willkürlich angesehen werden muss (stRspr;… vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2014 - 8 C 36.12 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 47).

  • OLG Stuttgart, 24.07.2026 - 5 U 17/24
    Die Zuständigkeit des Landes Hessen für alle Länder (§ 10a, § 9a Abs. 2, Abs. 3, § 4a Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GlüStV 2012) betraf nur das Konzessionsverfahren für das Veranstalten von Sportwetten und die entsprechende Glücksspielaufsicht; daher verblieb es im Übrigen bei dem Grundsatz des § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2012, wonach "öffentliche Glücksspiele … nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden" durften (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20.08.2019, OVG 1 N 46.18, BeckRS 2019, 19933 Rn. 6; VGH München, Beschluss vom 01.08.2016, 10 CS 16.893, BeckRS 2016, 50102 Rn. 21, 22).
  • VGH Bayern, 21.12.2021 - 23 ZB 17.2446

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen …

  • VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 15 S 16.448

    Rechtmäßigkeit der Untersagung von Sportwetten im Internet

  • OLG Stuttgart, 24.05.2024 - 5 U 74/23

    Rückforderung von Verlusten aus Online-Sportwetten

  • VG Hannover, 07.03.2017 - 10 B 3761/16

    Androhung; Cashpoint; Ereigniswette; Kohärenz; Live- und Ereigniswette; …

  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1467/14

    Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist …

  • OVG Hamburg, 09.03.2017 - 4 Bs 241/16

    Veranstaltung und Vermittlung von Zweitlotterien im Internet ohne Erlaubnis; …

  • VGH Bayern, 15.05.2019 - 3 CS 19.655

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung

  • VG Augsburg, 02.11.2016 - Au 5 E 16.1421

    Untersagung von Sportwetten in Form von Live-Wetten

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 11 LA 237/16

    Hinreichende Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung; …

  • VG Augsburg, 04.07.2018 - Au 8 S 18.795

    Untersagung der Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung unerlaubter …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2019 - 1 N 46.18

    Online-Casino- und Pokerspiel; Geolokalisationsverfahren; Internetverbot; …

  • VG Augsburg, 04.07.2018 - Au 8 S 18.898

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten als Ereignis- und Live-Wetten

  • BVerwG, 09.06.2020 - 7 B 16.19

    Beseitigung einer Aufschüttung im Überschwemmungsgebiet

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2019 - 3 L 79/16

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 B 15.990

    Konzession des Veranstalters von Glücksspielen - Neubescheinigungsanspruch

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16

    Bestimmtheitsgebot; Bietagent; Countdown Auktion; Dienstleistungsfreiheit; …

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LC 242/16

    Bestimmmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Internetverbot; Kohärenz; Online-Casinospiele; …

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18

    Bestimmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Online-Poker; Vollzugsdefizit; …

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2016 - 11 ME 157/16

    Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnisverfahren; Erlaubnisvorbehalt; …

  • VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 B 15.994

    Kein Anspruch auf Erteilung einer isolierten Erlaubnis zur Vermittlung von …

  • VGH Bayern, 02.03.2017 - 10 CS 16.2149

    Untersagung der Vermittlung von und Werbung für Zweitlotterien im Internet

  • VG Düsseldorf, 09.04.2020 - 3 L 2847/19

    Internetverbot für maltesische Glücksspielveranstalterin vorläufig bestätigt

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 11 LA 24/16

    Bestimmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Live-Abschnittswette; Live-Ereigniswette; …

  • VGH Bayern, 16.10.2020 - 23 CS 19.2009

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung

  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 10 CS 17.1147

    Untersagung der gleichzeitigen Vermittlung von Sportwetten und des Aufstellens …

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2018 - 11 LA 501/17

    Rechtsstreit um die Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von …

  • VGH Bayern, 13.07.2017 - 10 CS 17.10

    Untersagung der gleichzeitigen Vermittlung von Sportwetten und des Aufstellens …

  • OVG Saarland, 19.05.2017 - 1 B 164/17

    Vermittlung von Sportwetten; unionsrechtsgemäße Ausgestaltung oder Praktizierung …

  • VG Freiburg, 26.04.2018 - 9 K 4546/16

    Untersagung der Sportwettenvermittlung; Verstoß gegen Trennungsgebot; …

  • OVG Sachsen, 23.07.2019 - 6 B 178/18

    Untersagung der Sportwettenvermittlung; kein strukturelles Vollzugsdefizit; …

  • VG Saarlouis, 02.02.2017 - 6 K 1519/14

    Untersagung der Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von sog. …

  • OVG Saarland, 18.05.2017 - 1 B 165/17

    Betriebsstättenbezogene Untersagung von Sportwettenvermittlung an in …

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 11 ME 219/16

    Ereigniswette; Gebäudekomplex; Live-Wette; Spielhalle; Sportwette; …

  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1388/14

    Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist …

  • OVG Sachsen, 30.01.2018 - 3 B 233/17

    Auskunftspflicht; Aussageverweigerungsrecht; Trennungsgebot; Gaststätte; …

  • VGH Bayern, 29.06.2021 - 23 ZB 21.1482

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Hannover, 29.08.2016 - 10 A 2815/16

    Cent-Auktion; Entgeltlichkeit; Glücksspiel; Internet; Spiel; Zufall

  • VG Berlin, 06.06.2018 - 4 K 213.17

    Untersagung der Veranstaltung von Online-Casino- und Pokerspielen; Erlaubnis zur …

  • VG Saarlouis, 02.02.2017 - 6 K 2012/14

    Lotterie; Verbot einer sog. Zweitwette; Internetangebot; Verbotstatbestand - …

  • VG Regensburg, 10.11.2016 - RO 5 K 16.853

    Untersagung von Fernsehwerbung für Internet-Glücksspiele

  • OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 148/18

    Gewässeraufsicht; Aufschüttung; Ablagerung; Entschließungsermessen; Störer; …

  • OVG Sachsen, 14.09.2018 - 3 B 275/18

    Ladenöffnung; Stromtankstelle; Mischbetrieb; Bestimmtheit; Ermessen; …

  • VG München, 20.11.2024 - M 26b K 24.828

    Entscheidungserhebliche Tatsachen im Anhörungsverfahren, Informationskampagne als …

  • VG Saarlouis, 27.01.2017 - 6 L 988/16

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten bei Annahmestelle mit …

  • VG Augsburg, 07.06.2021 - Au 9 K 21.314

    Anordnung eines Untersuchungsprogramms für Detailuntersuchung einer Altablagerung …

  • VGH Bayern, 14.11.2017 - 9 B 17.271

    Bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung; Baugenehmigung für ein Wettbüro; …

  • VG Saarlouis, 25.01.2017 - 6 L 987/16

    Untersagung von Sportwettvermittlung aus betriebsstättenbezogenen Gründen

  • OVG Sachsen, 12.01.2017 - 3 B 135/16

    Glücksspiel, Sportwetten, Geldspielgeräte, Trennungsgebot, Neutonierung, …

  • VG Düsseldorf, 27.11.2019 - 3 L 1591/19
  • OVG Sachsen, 19.07.2019 - 6 B 172/18

    Untersagung der Vermittlung bestimmter Sportwetten; hier: Live-Restzeitwetten, …

  • VG Augsburg, 09.03.2018 - Au 8 S 17.1698

    Glücksspielrechtliche Untersagung

  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 B 186/18

    Ergebniswette; Ereigniswette; Dienstleistungsfreiheit; Kohärenz; Ermessen; …

  • VG Ansbach, 03.07.2019 - AN 9 K 17.01636

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung …

  • VG Saarlouis, 15.02.2017 - 6 L 2645/16

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten wegen Verstoßes gegen das …

  • VG München, 23.07.2025 - M 26b K 23.4942

    Klage gegen die Anforderung eines Masernschutznachweises, Kein Zweifel an der …

  • OVG Sachsen, 10.09.2018 - 3 B 173/18

    Ergebniswette; Ereigniswette; gesetzlicher Richter; Einzelrichter; Untersagung; …

  • OVG Sachsen, 10.09.2018 - 3 B 179/18

    Sportwette; Ereigniswette; Endergebniswette; Einstellung unzulässiger …

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