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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 23.07.2015 - 3 Ta 85/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,47383
LAG Düsseldorf, 23.07.2015 - 3 Ta 85/15 (https://dejure.org/2015,47383)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.07.2015 - 3 Ta 85/15 (https://dejure.org/2015,47383)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 3 Ta 85/15 (https://dejure.org/2015,47383)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 67323
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • LAG Düsseldorf, 06.01.2010 - 6 Ta 815/09

    Gegenstandswert für Mehrvergleich zur Rücknahme eines Widerspruchs gegenüber …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.07.2015 - 3 Ta 85/15
    (LAG Düsseldorf Beschlüsse vom 08.04.2014 - 17 Ta 172/14 - 15.03.2013 - 2 Ta 59/13 - 06.01.2010 - 6 Ta 815/09 -).
  • LAG Köln, 22.01.2014 - 5 Ta 369/13

    Mehrwert eines Vergleiches

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.07.2015 - 3 Ta 85/15
    Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG eine Ausnahmeregelung beinhaltet, kommt damit jedoch durch den Gesetzgeber eine Wertung zum Ausdruck, an der sich das Ermessen bei der Streitwertfestsetzung im Rahmen von § 48 Abs. 1 GKG iVm § 3 ZPO zu orientieren hat (…LAG Düsseldorf Beschluss vom 25.06.2013 - 2 Ta 291/13 - Tschöpe /Ziemann /Altenburg, Streitwert und Kosten im Arbeitsrecht, 2013 A Rdnr. 159 ff. und Rdnr. 190 mwN; s.a. LAG Köln 22.01.2014 - 5 Ta 369/13 - Freistellungsregelung ohne Wertansatz, juris).
  • LAG Hamm, 16.04.2007 - 6 Ta 49/07

    Gegenstandswert für Streit um Entfernung von Abmahnungen aus Personalakte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.07.2015 - 3 Ta 85/15
    Dafür ist weder eine Beschwerde noch eine Beschwer erforderlich (vgl. LAG Düsseldorf, Beschlüsse vom 05.12.2006 - 6 Ta 583/06 - ; 17.01.2005 - 17 Ta 659/04 - 04.04.2006 - 6 Ta 169/06 - LAG Hamm 16.04.2007 - 6 Ta 49/07 -Schneider-Herget, Streitwert-Kommentar für den Zivilprozess, 12.A., Rn. 4984;… ArbGG-Wenzel, § 12 Rn. 375 mwN.).
  • LAG Düsseldorf, 25.06.2013 - 2 Ta 291/13

    Gebührenstreitwert für Anspruch auf Weiterbeschäftigung und Zwischenzeugnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.07.2015 - 3 Ta 85/15
    Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG eine Ausnahmeregelung beinhaltet, kommt damit jedoch durch den Gesetzgeber eine Wertung zum Ausdruck, an der sich das Ermessen bei der Streitwertfestsetzung im Rahmen von § 48 Abs. 1 GKG iVm § 3 ZPO zu orientieren hat (LAG Düsseldorf Beschluss vom 25.06.2013 - 2 Ta 291/13 - Tschöpe /Ziemann /Altenburg, Streitwert und Kosten im Arbeitsrecht, 2013 A Rdnr. 159 ff. und Rdnr. 190 mwN; s.a. LAG Köln 22.01.2014 - 5 Ta 369/13 - Freistellungsregelung ohne Wertansatz, juris).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.2013 - 1 Ta 40/13

    Voraussetzung eines Vergleichsmehrwertes für eine Freistellungsregelung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.07.2015 - 3 Ta 85/15
    Der insoweit an sich zwar grundsätzlich immer noch in Betracht kommende Vergleichsmehrwert iHv 25 % der auf den Freistellungszeitraum entfallenden Vergütung ist nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer auf ein Bruttomonatsgehalt begrenzt (zuletzt LAG Düsseldorf Beschluss vom 06.03.2014 - 17 Ta 93/14 - mwN; s.a. LAG Köln Beschluss vom 12.06.2013 - 7 Ta 20/13 - LAG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 29.08.2013 - 1 Ta 40/13 - LAG Hessen Beschluss vom 31.07.2013 - 1 Ta 215/13 - alle in juris; Streitwertkatalog - Vergleichsmehrwert Nr. 25.2).
  • LAG Düsseldorf, 13.01.2009 - 6 Ta 14/09

    Streitwert Kündigungsschutzklage; Vierteljahresentgelt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.07.2015 - 3 Ta 85/15
    Zahlungen, die zumindest auch einem anderen Zweck dienen, etwa Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, fließen von daher nicht in die Berechnung ein (LAG Düsseldorf Beschluss 13.01.2009 - 6 Ta 14/09 - ; auch kein Aufwendungsersatz - LAG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2009 - 6 Ta 404/09 - ).
  • LAG Sachsen, 10.11.2014 - 4 Ta 222/14

    Gegenstandswert für Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.07.2015 - 3 Ta 85/15
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer (LAG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25.10.2011 - 2 Ta 522/11 - 03.05.2012 - 2 Ta 121/12-; 27.06.2012 - 2 Ta 280/12 - ; 08.01.15 - 3 Ta 12/15 - s.a. Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 10.11.14 - 4 Ta 222/14 (3) -, juris).
  • LAG Hessen, 31.07.2013 - 1 Ta 215/13

    Freistellung - Mehrvergleich - Streitwert; Freistellung - Mehrvergleich - …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.07.2015 - 3 Ta 85/15
    Der insoweit an sich zwar grundsätzlich immer noch in Betracht kommende Vergleichsmehrwert iHv 25 % der auf den Freistellungszeitraum entfallenden Vergütung ist nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer auf ein Bruttomonatsgehalt begrenzt (zuletzt LAG Düsseldorf Beschluss vom 06.03.2014 - 17 Ta 93/14 - mwN; s.a. LAG Köln Beschluss vom 12.06.2013 - 7 Ta 20/13 - LAG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 29.08.2013 - 1 Ta 40/13 - LAG Hessen Beschluss vom 31.07.2013 - 1 Ta 215/13 - alle in juris; Streitwertkatalog - Vergleichsmehrwert Nr. 25.2).
  • LAG Köln, 12.06.2013 - 7 Ta 20/13

    Zeugnisregelung im Vergleich ohne inhaltliche Vorgaben - Vergleichsmehrwert durch …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.07.2015 - 3 Ta 85/15
    Der insoweit an sich zwar grundsätzlich immer noch in Betracht kommende Vergleichsmehrwert iHv 25 % der auf den Freistellungszeitraum entfallenden Vergütung ist nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer auf ein Bruttomonatsgehalt begrenzt (zuletzt LAG Düsseldorf Beschluss vom 06.03.2014 - 17 Ta 93/14 - mwN; s.a. LAG Köln Beschluss vom 12.06.2013 - 7 Ta 20/13 - LAG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 29.08.2013 - 1 Ta 40/13 - LAG Hessen Beschluss vom 31.07.2013 - 1 Ta 215/13 - alle in juris; Streitwertkatalog - Vergleichsmehrwert Nr. 25.2).
  • LAG Düsseldorf, 05.12.2006 - 6 Ta 583/06
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.07.2015 - 3 Ta 85/15
    Dafür ist weder eine Beschwerde noch eine Beschwer erforderlich (vgl. LAG Düsseldorf, Beschlüsse vom 05.12.2006 - 6 Ta 583/06 - ;… 17.01.2005 - 17 Ta 659/04 - 04.04.2006 - 6 Ta 169/06 - LAG Hamm 16.04.2007 - 6 Ta 49/07 -Schneider-Herget, Streitwert-Kommentar für den Zivilprozess, 12.A., Rn. 4984;… ArbGG-Wenzel, § 12 Rn. 375 mwN.).
  • LAG Düsseldorf, 08.02.2005 - 17 Ta 48/05

    Streitwertbemessung bei einem Antrag auf Feststellung des Fortbestands des …

  • LAG Düsseldorf, 25.11.2016 - 4 Ta 634/16

    Gegenstandswert kumulativer Anträge im Beschlussverfahren betreffend eine …

    Rn. 30 Danach ist der Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zu einer beabsichtigten außerordentlichen Änderungskündigung in Anlehnung an § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG mit einem Vierteljahresgehalt zu bemessen, sofern der Arbeitnehmer das mit einer Änderungskündigung verbundene Änderungsangebot nicht unter Vorbehalt annimmt; bei Annahme unter Vorbehalt beträgt der Wert idR zwei Bruttomonatsgehälter (ständ. Rspr. der Beschwerdekammer des LAG Düsseldorf, vgl. zuletzt Beschluss v. 23.07.2015 - 3 Ta 85/15 mwN).
  • LG München I, 19.09.2022 - 36 T 6052/22

    Streitwert für die Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung

    Rn. 6 Das Beschwerdegericht kann anlässlich des Beschwerdeverfahrens eine Abänderung des Streitwerts nach § 63 Abs. 3 S. 1 GKG von Amts wegen vornehmen; ein Verböserungsverbot (Verbot der reformatio in peius) gilt wegen der Besonderheiten der Regelung des § 63 Abs. 3 S. 1 GKG, solange das Gericht den Streitwert von Amts wegen abändern kann, nicht (allgM, vgl. nur Hartmann/Toussaint/Toussaint Rn. 19 mwN; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, § 13 Rz. 85; OLG Stuttgart BeckRS 2019, 24599; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2016, 05479; NdsOVG BeckRS 2015, 43710; 2008, 33691; OVG NRW BeckRS 2014, 53353; 2011, 53090; OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 22355; 2009, 23458; OLG Rostock BeckRS 2008, 24032; BayVGH BeckRS 2008, 28035; LG Hamburg BeckRS 2012, 24857; BayLSG BeckRS 2016, 72222; 2015, 68588; LAG Nürnberg JurBüro 2009, 196; LAG Düsseldorf BeckRS 2016, 67323; aA ohne Begründung OLG München BeckRS 2016, 04754; vgl. ausf.
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