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Rechtsprechung
   OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,196
OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17 (https://dejure.org/2018,196)
OLG München, Entscheidung vom 12.01.2018 - 34 AR 110/17 (https://dejure.org/2018,196)
OLG München, Entscheidung vom 12. Januar 2018 - 34 AR 110/17 (https://dejure.org/2018,196)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Garantenstellung, Haftung für Organisationsverschulden/ Garantenstellung, Prospekthaftung im engeren Sinn, Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinn, Prospekthaftung im weiteren Sinn, Unrichtige Prospektdarstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche wegen einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche wegen einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage; Bindungswirkung einer Verweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2018, 30
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (31)

  • BGH, 01.12.2016 - X ARZ 180/16

    Örtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung von Ansprüchen aus Prospekthaftung im …

    Auszug aus OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1.12.2016 (X ARZ 180/16) führte sie aus, dass eine Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht in Betracht komme.

    Unter § 32 [gemeint § 32b] Abs. 1 Nr. 2 ZPO fallen dabei neben Klagen gegen Berater und Vermittler unter Verwendung des Prospektes auch Klagen aufgrund von Prospekthaftung im weiteren Sinne, d. h. insbesondere gegen die unmittelbaren Vertragspartner des Anlegers, also beispielsweise gegen den Treuhandkommanditisten oder Mittelverwendungskontrolleur (BGH Beschluss vom 01.12.2016, X ARZ 180/16).

    Rn. 14 Mit Verfügung vom 13.6.2017 hat das Landgericht Hamburg den Parteien unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 1.12.2016 (Az.: X ARZ 180/16) seine Auffassung mitgeteilt, dass eine ausschließliche Zuständigkeit nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO beim Landgericht Hamburg nicht bestehe und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

    Rn. 26 (1) Der Gerichtsstand nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist gegeben, wenn zumindest einer der Beklagten und bei nur einem einzigen Beklagten eben dieser wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen als Prospektverantwortlicher aufgrund typisierten Vertrauens in Anspruch genommen wird (…BGH vom 30.7.2013, X ARZ 320/13, NJW-RR 2013, 1302 Rn. 8 und 28; vom 1.12.2016, X ARZ 180/16, NJW-RR 2017, 693 Leitsatz sowie Rn. 11).

    Zwar bezeichnet es der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 1.12.2016 (X ARZ 180/16, NJW-RR 2017, 693) betreffend die Gerichtsstandsbestimmung für eine Klage gegen eine Treuhandkommanditistin als Voraussetzung für § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO, dass der Beklagte zu diesem Personenkreis zählt (…Rn. 12).

  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 103/10

    Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als …

    Auszug aus OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17
    Ausreichend sind vielmehr auch körperlich von dem eigentlichen Emissionsprospekt getrennte Schriftstücke, die zusammen mit diesem vertrieben werden (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2011, III ZR 103/10).

    Ob die rechtliche Würdigung, die nach den Grundsätzen der Entscheidung vom 17.11.2011 (BGHZ 191, 310 - "Rupert Scholz") eine Gesamtbetrachtung aller Umstände voraussetzt, diese Wertung tragen wird, ist eine Frage der Begründetheit und nicht bereits im Rahmen der Gerichtsstandsbestimmung zu entscheiden.

    Nicht hingegen erwähnt er in diesem Zusammenhang auch die sogenannten Garanten, denen auf Grund ihrer beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder auf Grund ihrer Fachkunde typisiertes Vertrauen entgegen gebracht wird und die deshalb für von ihnen verantwortete fehlerhafte Prospektteile nach - nicht mehr unumstrittener - Rechtsprechung wegen Prospekthaftung im engeren Sinne in Anspruch genommen werden können, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen besonderen, zusätzlichen Vertrauenstatbestand geschaffen und Erklärungen abgeben haben (so BGHZ 111, 314/319; BGH NJW 2004, 3420; NJW-RR 2006, 611;… NJW-RR 2007, 1479 Rn. 15;… NJW-RR 2008, 1365 Rn. 18; NJW 2012, 758 Rn. 19 - "Rupert Scholz";… zuletzt offengelassen in der Entscheidung vom 21.2.2013, III ZR 139/12, NJW 2013, 1877 Rn. 12 f. mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstreit; kritisch auch Schmitt DStR 2013, 1688 ff).

  • BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13

    Gemeinsamer Gerichtsstand bei irreführenden Kapitalmarktinformationen

    Auszug aus OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17
    Es führte unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.7.2013 (X ARZ 320/13) aus, gemäß § 32b ZPO sei das Gericht am Sitz der Anbieterin ausschließlich zuständig, ohne dass es darauf ankomme, ob die Anbieterin mitverklagt sei.

    Nach der Auslegung, die der BGH der Neufassung des Gesetzes gegeben hat, ist für eine Klage, die zumindest gegen einen Beklagten auf eine der in § 32 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO aufgeführten Handlungen gestützt wird, unabhängig davon begründet, ob zu den Beklagten auch der Emittent, der Anbieter oder die Zielgesellschaft gehören (BGH, Beschluss vom 30.07.2013, X ARZ 320/13).

    Rn. 26 (1) Der Gerichtsstand nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist gegeben, wenn zumindest einer der Beklagten und bei nur einem einzigen Beklagten eben dieser wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen als Prospektverantwortlicher aufgrund typisierten Vertrauens in Anspruch genommen wird (BGH vom 30.7.2013, X ARZ 320/13, NJW-RR 2013, 1302 Rn. 8 und 28;… vom 1.12.2016, X ARZ 180/16, NJW-RR 2017, 693 Leitsatz sowie Rn. 11).

  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02

    Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17
    Nicht hingegen erwähnt er in diesem Zusammenhang auch die sogenannten Garanten, denen auf Grund ihrer beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder auf Grund ihrer Fachkunde typisiertes Vertrauen entgegen gebracht wird und die deshalb für von ihnen verantwortete fehlerhafte Prospektteile nach - nicht mehr unumstrittener - Rechtsprechung wegen Prospekthaftung im engeren Sinne in Anspruch genommen werden können, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen besonderen, zusätzlichen Vertrauenstatbestand geschaffen und Erklärungen abgeben haben (so BGHZ 111, 314/319; BGH NJW 2004, 3420; NJW-RR 2006, 611;… NJW-RR 2007, 1479 Rn. 15;… NJW-RR 2008, 1365 Rn. 18;… NJW 2012, 758 Rn. 19 - "Rupert Scholz";… zuletzt offengelassen in der Entscheidung vom 21.2.2013, III ZR 139/12, NJW 2013, 1877 Rn. 12 f. mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstreit; kritisch auch Schmitt DStR 2013, 1688 ff).

    Rn. 32 Ob die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere ob die Beklagte als Garantin ihren guten Namen für die Empfehlung einer Vermögensanlage vorsätzlich und in sittenwidriger Weise hergegeben hat (BGH NJW 2004, 3420;… MüKo/Wagner BGB 7. Aufl. § 826 Rn. 103) und ob sie in strafrechtlich relevanter Weise gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte und für die Anlageentscheidung erhebliche Angaben in Prospekten etc. gemacht hat (vgl. BVerfG NJW 2008, 1726), ist eine Frage, die im Rahmen der Begründetheitsprüfung zu klären ist.

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 185/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17
    Rn. 28 Dass die Beklagte weder den Anlageprospekt herausgegeben hat noch zu den Gründern, Initiatoren oder Gestaltern der Gesellschaft noch zu den sogenannten "Hintermännern" gehört, die auf das Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Anlagemodells besonderen Einfluss ausüben (zu deren Prospektverantwortlichkeit vgl. etwa BGH NJW-RR 2007, 1479 Rn. 11;… NJW-RR 2010, 1187 Rn. 21), hindert die Anwendung von § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht zwingend.

    Nicht hingegen erwähnt er in diesem Zusammenhang auch die sogenannten Garanten, denen auf Grund ihrer beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder auf Grund ihrer Fachkunde typisiertes Vertrauen entgegen gebracht wird und die deshalb für von ihnen verantwortete fehlerhafte Prospektteile nach - nicht mehr unumstrittener - Rechtsprechung wegen Prospekthaftung im engeren Sinne in Anspruch genommen werden können, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen besonderen, zusätzlichen Vertrauenstatbestand geschaffen und Erklärungen abgeben haben (so BGHZ 111, 314/319; BGH NJW 2004, 3420; NJW-RR 2006, 611; NJW-RR 2007, 1479 Rn. 15;… NJW-RR 2008, 1365 Rn. 18;… NJW 2012, 758 Rn. 19 - "Rupert Scholz";… zuletzt offengelassen in der Entscheidung vom 21.2.2013, III ZR 139/12, NJW 2013, 1877 Rn. 12 f. mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstreit; kritisch auch Schmitt DStR 2013, 1688 ff).

  • BGH, 22.10.2015 - III ZR 264/14

    Prospekthaftung bei treuhandvermitteltem Beitritt zu einer Filmfondsgesellschaft: …

    Auszug aus OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17
    Soweit er in der Entscheidung vom 1.12.2016 die Sachwalter ausdrücklich anspricht (…Rn. 13), ergibt sich aus dem Verweis auf die Entscheidung vom 22.10.2015, III ZR 164/14 Rn. 15 (NJW-RR 2016, 169), dass (nur) die neben und unabhängig von einer etwaigen Haftung wegen (beschränkter) Prospektverantwortlichkeit in Betracht kommende Prospekthaftung im weiteren Sinne wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens thematisiert ist.

    Ausnahmsweise kann nämlich aus Prospekthaftung im weiteren Sinne neben dem Vertragspartner des Anlegers der für den Vertragspartner auftretende Vertreter, Vermittler oder Sachwalter haften, wenn er in besonderem Maße persönliches Vertrauen für sich in Anspruch genommen, das heißt eine über das normale Verhandlungsvertrauen hinausgehende persönliche Gewähr für die Seriosität und ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags übernommen hat oder wenn er ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Abschluss des Geschäfts hat (NJW-RR 2016, 169).

  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 156/13

    Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Kapitalanleger: Vertrag mit …

    Auszug aus OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17
    Dass die Klägerin den - nach Ergänzung ihres diesbezüglichen Klagevorbringens - schlüssig vorgetragenen Anspruch aus Prospekthaftung im engeren Sinne daneben (unter anderem) auch auf Prospekthaftung im weiteren Sinne wegen Verletzung eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (vgl. BGH NJW 2014, 2345) stützt, ist deshalb für die Bestimmung des zuständigen Gerichts nicht mehr ausschlaggebend.
  • BGH, 05.12.2012 - XII ZB 652/11

    Sonstige Familiensache: Streitigkeiten aus unter den Eheleuten geschlossenen …

    Auszug aus OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17
    Natürlich bedeutet dies nicht, dass das Gericht den dazu gebrachten Sachvortrag der Beklagten nicht zur Kenntnis zu nehmen hätte (BGH NJW 2013, 616; Senat vom 4.2.2016, 34 AR 8/16 nicht veröffentlicht).
  • BGH, 29.06.2010 - VI ZR 122/09

    Prüfung der internationalen Zuständigkeit bei deliktischen Ansprüchen; …

    Auszug aus OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17
    Ob sich die Tatsachenbehauptung nach einer Würdigung aller Umstände als richtig erweist, ist eine Frage der Begründetheit (BGH NJW-RR 2010, 1554; BGH NJW 2010, 616;… Roth in Stein/Jonas, ZPO 23. Aufl. § 1 Rn. 24;… BeckOK Vorwerk/Wolf § 32b Rn. 20).
  • BGH, 21.02.2013 - III ZR 139/12

    Haftung des Wirtschaftsprüfers bei Kapitalanlageverlusten: Vertrauen des Anlegers …

    Auszug aus OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17
    Nicht hingegen erwähnt er in diesem Zusammenhang auch die sogenannten Garanten, denen auf Grund ihrer beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder auf Grund ihrer Fachkunde typisiertes Vertrauen entgegen gebracht wird und die deshalb für von ihnen verantwortete fehlerhafte Prospektteile nach - nicht mehr unumstrittener - Rechtsprechung wegen Prospekthaftung im engeren Sinne in Anspruch genommen werden können, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen besonderen, zusätzlichen Vertrauenstatbestand geschaffen und Erklärungen abgeben haben (so BGHZ 111, 314/319; BGH NJW 2004, 3420; NJW-RR 2006, 611;… NJW-RR 2007, 1479 Rn. 15;… NJW-RR 2008, 1365 Rn. 18;… NJW 2012, 758 Rn. 19 - "Rupert Scholz"; zuletzt offengelassen in der Entscheidung vom 21.2.2013, III ZR 139/12, NJW 2013, 1877 Rn. 12 f. mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstreit; kritisch auch Schmitt DStR 2013, 1688 ff).
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen …

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

  • BGH, 15.12.2005 - III ZR 424/04

    Ansprüche der Genussrechtserwerber gegen den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft …

  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 64/07

    FIFA-WM-Gewinnspiel

  • BVerfG, 29.02.2008 - 1 BvR 371/07

    Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs (Begriff des Verschweigens …

  • BGH, 11.04.2013 - III ZR 79/12

    Haftung bei Kapitalanlagen: Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen …

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

  • BGH, 16.07.2015 - III ZR 164/14

    Anforderungen an die Individualisierung eines geltend gemachten prozessualen …

  • BGH, 19.09.2013 - III ZR 46/13

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch einen Testamentsvollstrecker i. …

  • BGH, 28.03.1995 - X ARZ 1088/94

    Bindungswirkung einer Verweisung

  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht: …

  • OLG Hamm, 14.08.2015 - 32 Sa 37/15

    Zulässigkeit der Verweisung von einem funktionell unzuständigen an das zuständige …

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …

  • OLG Frankfurt, 08.01.2013 - 11 AR 232/12

    Zuständigkeit für die Rückforderung geleisteter Mietzinszahlungen wegen …

  • OLG Naumburg, 25.10.2006 - 1 AR 35/06

    Zur Bindungswirkung eines wegen Willkürlichkeit unwirksamen …

  • BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

  • OLG Celle, 28.11.2019 - 2 AR 15/19

    Erlass eines Sicherungshaftbefehls; Offensichtlich unzulässiger oder …

  • OLG Naumburg, 25.02.2008 - 1 AR 2/08

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Konflikt zwischen Zivilkammer und …

  • OLG München, 21.01.2016 - 34 AR 257/15

    Prospekthaftung - Kapitalanlage

  • OLG Hamm, 11.04.2014 - 32 Sa 26/14

    Begriff der Urheberrechtsstreitigkeit

  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 6/21

    Fehlgeschlagene Kapitalanlage: Ausschließlicher Gerichtsstand bei Inanspruchnahme …

    Es genügt, dass ein Kläger - wie hier - einen deliktischen Schadensersatzanspruch wegen einer falschen, irreführenden oder unterlassenen Kapitalmarktinformation (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 263, 264a StGB oder § 826 BGB) schlüssig vorgetragen hat (OLG München, Beschluss vom 12.01.2018 - 34 AR 110/17 Rn. 31, juris;… Radtke-Rieger in Vorwerk/Wolf, KapMuG, 2. Auflage, § 1 KapMuG Rn. 21).
  • OLG Nürnberg, 24.11.2020 - 15 U 3220/20

    Schadensersatz, Kapitalanlage, Insolvenzverfahren, Prospekt, Gerichtsstand, …

    Derartige Schadensersatzansprüche, egal, auf welche Anspruchsgrundlage sie gestützt werden (OLG München, Beschluss vom 12.01.2018, 34 AR 110/17), fallen ausschließlich unter § 32 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO.

    Rn. 23 Für die Anwendung des § 32 b ZPO kommt es nicht darauf an, ob die Informationen, auf die die Haftung gestützt wird, in einem Prospekt im engeren Sinne enthalten sind (OLG München, Beschluss vom 12.01.2018, 34 AR 110/17).

  • BPatG, 04.08.2025 - 30 W (pat) 801/23
    Liegen solche besonderen Umstände jedoch nicht vor, ist die Eigenart nach übereinstimmender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig zu verneinen, wenn sich ein Design mit prägenden Formmerkmalen von einem vorbekannten Muster - wie hier - nur in der Farbgebung unterscheidet (vgl. etwa EuGT 651/17, BeckRS 2018, 30 208 Rn. 47 - Farbspritzpistole; EuG GRUR-RS 2020, 3767 - Lebensmittelverpackungen [farbiger Deckel];… HABM [EUIPO] BK BeckRS 2009, 138845 Rn. 28 - Kinderwagen;… HABM [EUIPO] BK BeckRS 2016, 127452 Rn. 43 - Inhalers;… EUIPO BK BeckRS 2016, 127411 Rn. 31 - suitcases; EUIPO NA 9656 - Küchenmaschine;… LG Frankfurt a. M. BeckRS 2018, 20 847 Rn. 23 - rote Bratpfanne;… vgl. auch Jestaedt, in Jestaedt/Fink/Meiser, a. a. O., § 2 DesigG Rn. 75 und Art. 6 GGV Rn. 32;… Ruhl/Tolkmitt, a. a. O., Art. 6 Rn. 136 mwN).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 11/21

    Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem …

    Es genügt, dass ein Kläger - wie hier - einen deliktischen Schadensersatzanspruch wegen einer falschen, irreführenden oder unterlassenen Kapitalmarktinformation (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 263, 264a StGB oder § 826 BGB) schlüssig vorgetragen hat (OLG München, Beschluss vom 12.01.2018 - 34 AR 110/17 Rn. 31, juris;… Radtke-Rieger in Vorwerk/Wolf, KapMuG, 2. Auflage, § 1 KapMuG Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 17/21

    Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem …

    Es genügt, dass ein Kläger - wie hier - einen deliktischen Schadensersatzanspruch wegen einer falschen, irreführenden oder unterlassenen Kapitalmarktinformation (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 263, 264a StGB oder § 826 BGB) schlüssig vorgetragen hat (OLG München, Beschluss vom 12.01.2018 - 34 AR 110/17 Rn. 31, juris;… Radtke-Rieger in Vorwerk/Wolf, KapMuG, 2. Auflage, § 1 KapMuG Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 15/21

    Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem …

    Es genügt, dass ein Kläger - wie hier - einen deliktischen Schadensersatzanspruch wegen einer falschen, irreführenden oder unterlassenen Kapitalmarktinformation (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 263, 264a StGB oder § 826 BGB) schlüssig vorgetragen hat (OLG München, Beschluss vom 12.01.2018 - 34 AR 110/17 Rn. 31, juris;… Radtke-Rieger in Vorwerk/Wolf, KapMuG, 2. Auflage, § 1 KapMuG Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 7/21

    Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem …

    Es genügt, dass ein Kläger - wie hier - einen deliktischen Schadensersatzanspruch wegen einer falschen, irreführenden oder unterlassenen Kapitalmarktinformation (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 263, 264a StGB oder § 826 BGB) schlüssig vorgetragen hat (OLG München, Beschluss vom 12.01.2018 - 34 AR 110/17 Rn. 31, juris;… Radtke-Rieger in Vorwerk/Wolf, KapMuG, 2. Auflage, § 1 KapMuG Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 8/21

    Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem …

    Es genügt, dass ein Kläger - wie hier - einen deliktischen Schadensersatzanspruch wegen einer falschen, irreführenden oder unterlassenen Kapitalmarktinformation (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 263, 264a StGB oder § 826 BGB) schlüssig vorgetragen hat (OLG München, Beschluss vom 12.01.2018 - 34 AR 110/17 Rn. 31, juris;… Radtke-Rieger in Vorwerk/Wolf, KapMuG, 2. Auflage, § 1 KapMuG Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 16/21

    Fehlgeschlagene Kapitalanlage: Ausschließlicher Gerichtsstand bei Inanspruchnahme …

    Es genügt, dass ein Kläger - wie hier - einen deliktischen Schadensersatzanspruch wegen einer falschen, irreführenden oder unterlassenen Kapitalmarktinformation (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 263, 264a StGB oder § 826 BGB) schlüssig vorgetragen hat (OLG München, Beschluss vom 12.01.2018 - 34 AR 110/17 Rn. 31, juris;… Radtke-Rieger in Vorwerk/Wolf, KapMuG, 2. Auflage, § 1 KapMuG Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 12/21

    Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem …

    Es genügt, dass ein Kläger - wie hier - einen deliktischen Schadensersatzanspruch wegen einer falschen, irreführenden oder unterlassenen Kapitalmarktinformation (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 263, 264a StGB oder § 826 BGB) schlüssig vorgetragen hat (OLG München, Beschluss vom 12.01.2018 - 34 AR 110/17 Rn. 31, juris;… Radtke-Rieger in Vorwerk/Wolf, KapMuG, 2. Auflage, § 1 KapMuG Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 9/21

    Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem …

  • OLG Stuttgart, 29.06.2021 - 12 AR 10/21

    Abschlussprüfung einer Aktiengesellschaft: Zuständiges Gericht bei einem …

  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 16/21

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von …

  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 17/21

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von …

  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 12/21

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von …

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