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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23576
BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15 (https://dejure.org/2020,23576)
BVerfG, Entscheidung vom 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15 (https://dejure.org/2020,23576)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1324/15 (https://dejure.org/2020,23576)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 2 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 263 StGB
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Ermittlungsverfahren wegen betrügerischer Inkassoforderungen; Wohnungsgrundrecht; Richtervorbehalt; Begrenzungsfunktion des Durchsuchungsbeschlusses; unzureichende Beschreibung von ...

  • Burhoff online

    Durchsuchungsanordnung, Inhalt, Anfangsverdacht, Beweismittel

  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchungsanordnung verstößt ua mangels zeitlicher Begrenzung des Tatzeitraums sowie aufgrund unzureichender Konkretisierung der vorgeworfenen Taten gegen Art 13 Abs 1 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 102 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchungsanordnung verstößt ua mangels zeitlicher Begrenzung des Tatzeitraums sowie aufgrund unzureichender Konkretisierung der vorgeworfenen Taten gegen Art 13 Abs 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchungsanordnung verstößt ua mangels zeitlicher Begrenzung des Tatzeitraums sowie aufgrund unzureichender Konkretisierung der vorgeworfenen Taten gegen Art. 13 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de

    Durchsuchung der Kanzleiräume eines Rechtsanwalts wegen des Verdachts des versuchten Betruges durch Geltendmachung unberechtigter Forderungen; Anforderungen an die Begrenzungsfunktion von Durchsuchungsanordnungen

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchungsanordnung verstößt ua mangels zeitlicher Begrenzung des Tatzeitraums sowie aufgrund unzureichender Konkretisierung der vorgeworfenen Taten gegen Art 13 Abs 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Duchsuchung: Anfangsverdacht bei der Durchsuchung - 5 Jahre?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2020, 1701
  • BeckRS 2020, 20135
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15
    a) Dem Gewicht des Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2 GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Diesen trifft als Kontrollorgan der Verfolgungsbehörden die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dazu muss der Beschluss insbesondere den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 -, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2008 - 2 BvR 1910/05 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12 -, Rn. 20).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15
    Diesen trifft als Kontrollorgan der Verfolgungsbehörden die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 -, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2008 - 2 BvR 1910/05 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12 -, Rn. 20).

    Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 42, 212 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15
    Der Richter muss die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ).
  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses; Erschöpfung des …

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15
    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 -, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2008 - 2 BvR 1910/05 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12 -, Rn. 20).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15
    Da der als unzulässig verworfene Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist, sind die notwendigen Auslagen in vollem Umfang zu erstatten (vgl. BVerfGE 86, 90 ).
  • BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14

    Durchsuchung der Geschäftsräume einer GmbH (Wohnungsgrundrecht; …

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15
    Die Entscheidung des Landgerichts war in diesem Umfang aufzuheben (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 BVerfGG), während von einer Aufhebung des angegriffenen Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts aufgrund des bereits erfolgten Vollzugs abzusehen war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2018 - 2 BvR 2993/14 -, Rn. 34).
  • BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12

    Durchsuchung bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft wegen des Verdachts der …

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15
    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 -, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2008 - 2 BvR 1910/05 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12 -, Rn. 20).
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 433/15

    Durchsuchung bei dem Betreiber eines Blogs wegen der Veröffentlichung von …

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15
    Die Entscheidung über eine Gegenvorstellung ist kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 433/15 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 21.04.2008 - 2 BvR 1910/05

    Verfassungsmäßigkeit einer Durchsuchung zur Aufklärung handwerksrechtlicher …

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15
    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 -, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2008 - 2 BvR 1910/05 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12 -, Rn. 20).
  • BGH, 13.03.2025 - 2 StR 232/24

    StPO: Zwangsweises Auflegen des Finger eines Beschuldigten auf Mobiltelefon …

    Diese Durchsuchungen unterliegen nach nationalem Recht dem Richtervorbehalt aus § 105 Abs. 1 StPO , wobei im Durchsuchungsbeschluss auch die zu suchenden Beweismittel möglichst konkret zu bezeichnen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1324/15 ,WM 2020, 1701, 1703Rn. 28;… KK-StPO/Henrichs/Weingast, 9. Aufl., § 105 Rn. 4).

    Diese Durchsuchungen unterliegen nach nationalem Recht dem Richtervorbehalt aus § 105 Abs. 1 StPO , wobei im Durchsuchungsbeschluss auch die zu suchenden Beweismittel möglichst konkret zu bezeichnen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1324/15 ,WM 2020, 1701, 1703Rn. 28;… KK-StPO/Henrichs/Weingast, 9. Aufl., § 105 Rn. 4).

    Diese Durchsuchungen unterliegen nach nationalem Recht dem Richtervorbehalt aus § 105 Abs. 1 StPO , wobei im Durchsuchungsbeschluss auch die zu suchenden Beweismittel möglichst konkret zu bezeichnen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1324/15 ,WM 2020, 1701, 1703Rn. 28;… KK-StPO/Henrichs/Weingast, 9. Aufl., § 105 Rn. 4).

  • BVerfG, 27.06.2024 - 1 BvR 1194/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung …

    Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Ermittlungspersonen überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 42, 212 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1324/15 -, Rn. 23 m.w.N.).

    Auch die fehlende Konkretisierung einzelner Taten bei mehreren Tatvorwürfen kann gegen eine hinreichende Umgrenzung sprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1324/15 -).

    Die Zurückweisung der Beschwerde verletzt daher den Beschwerdeführer ebenfalls in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG (vgl. auch Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1324/15 -, Rn. 30, …und vom 19. Juni 2018 - 2 BvR 1260/16 -, Rn. 25, 30).

  • VerfGH Saarland, 21.06.2024 - Lv 3/23

    Durchsuchung, Abgeordneter, Immunität, Unverletzlichkeit der Wohnung, Grundrecht …

    Das Gewicht des Eingriffs verlangt daher auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.03.2021 - 2 BvR 1746/18 - beck-online; Beschl. v. 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15 - beck-online; Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschl. v. 23.03.2022, Lv 18/21; Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.04.2019 - 1 VB 52/18 - beck-online).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient nämlich dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15 -, beck-online).

  • BVerwG, 09.02.2022 - 2 WDB 12.21

    Erfolglose Beschwerde gegen truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung

    Der Tatvorwurf ist im Durchsuchungsbeschluss hinreichend genau umschrieben worden, um den mit dem Vollzug der Durchsuchungsanordnung verbundenen Eingriff in Grundrechte messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1324/15 - WM 2020, 1701 Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.11.2024 - 1 BvR 1085/24

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchungsanordnungen wegen eines …

    Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Ermittlungspersonen überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 42, 212 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1324/15 -, juris, Rn. 23 m.w.N.;… zum Ganzen BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2024 - 1 BvR 1194/23 -, Rn. 16).
  • VerfG Brandenburg, 21.06.2024 - VfGBbg 35/21

    Verfassungsbeschwerde begründet; Stattgabe; Wohnungsdurchsuchung; Durchsuchung; …

    Dem Gewicht dieses Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es, dass Art. 15 Abs. 2 LV die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält (vgl. Beschluss vom 20. September 2013 - VfGBbg 75/12 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1324/15 -, Rn. 23 m. w. N., juris).

    Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (vgl. Beschlüsse vom 20. September 2013 - VfGBbg 75/12 -, und vom 17. September 1998 - VfGBbg 22/98 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1324/15 -, Rn. 23 m. w. N., juris).

  • BVerwG, 04.12.2024 - 2 WDB 7.24

    Teilweise erfolgreiche Beschwerde gegen richterliche Durchsuchung

    Der Tatvorwurf ist im Durchsuchungsbeschluss hinreichend genau umschrieben worden, um den mit dem Vollzug der Durchsuchungsanordnung verbundenen Eingriff in Grundrechte messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1324/15 - WM 2020, 1701 Rn. 23 m. w. N.).
  • VerfGH Saarland, 19.06.2025 - Lv 5/24

    Wohnungsgrundrecht, Durchsuchung, Verfahrenshindernis, Geldwäsche, SVerf Art. 1, …

    Das Gewicht des Eingriffs verlangt daher auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfG Beschl. v. 03.03.2021 - 2 BvR 1746/18 - juris; BVerfG Beschl. v. 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15 - juris; Verfassungsgerichtshof des Saarlandes Beschl. v. 23.03.2022 - Lv 18/21 - Verfassungsgerichtshof des Saarlandes Urteil v. 26.04.2024 - Lv 3/23 - Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg Beschl. v. 10.04.2019 - 1 VB 52/18 - juris).
  • BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22

    Teilweise begründete Beschwerde gegen truppendienstrichterliche …

    Der Tatvorwurf ist im Durchsuchungsbeschluss hinreichend genau umschrieben worden, um den mit dem Vollzug der Durchsuchungsanordnung verbundenen Eingriff in Grundrechte messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1324/15 - WM 2020, 1701 Rn. 23 m. w. N.).
  • VerfGH Saarland, 23.03.2022 - Lv 18/21

    Anforderungen an Begründung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses; …

    Das Gewicht des Eingriffs verlangt daher auf konkreten Tatsachen be- ruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermu- tungen hinausreichen (vgl. BVerfG Beschl. v. 03.03.2021 - 2 BvR 1746/18 - NZWiSt 2021, 319 m.w.N.; Beschl. v. 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15 BeckRS 2020, 20135; Beschl. v. 20.11.2019 - 2 BvR 31/19 und 886/19 NJW 2020, 384 m.w.N.; Beschl.v. 26.05.1976 2 BvR 294/76 NJW 1976, 1735; Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg Beschl.v. 10.04.2019 1 VB 52/18 BeckRS 2019, 6851).
  • BVerwG, 01.11.2024 - 2 WDB 10.24

    Durchsuchung elektronischer Kommunikationsmittel; Verfassungstreuepflicht

  • BVerwG, 27.01.2026 - 2 WDB 15.25

    Erfolgreiche Beschwerde gegen eine Durchsuchung

  • BVerwG, 13.12.2022 - 2 WDB 8.22

    Truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung; Diebstahl

  • LG Potsdam, 31.03.2025 - 23 Qs 57/24
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