Rechtsprechung
| VG München, 05.06.2025 - M 17 S 25.2135 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5; JMStV § 20 Abs. 5 Satz 3
Sperrverfügung gegen ..., Telemedienangebot mit pornografischen Inhalten, Jugendschutz, Rechtsschutzbedürfnis (verneint)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bayern.de
(Pressemitteilung)
Zugang zu pornographischen Webseiten bleibt vorerst weiterhin gesperrt
- bayern.de
(Pressemitteilung)
Telemedienangebot mit pornografischen Inhalten; Jugendschutz; Rechtsschutzbedürfnis (verneint)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Zugriff auf deutschsprachige Internetseiten mit pornographischen Inhalten weiterhin gesperrt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zugang zu pornographischen Webseiten bleibt vorerst weiterhin gesperrt
Papierfundstellen
- DVBl 2026, 118
- BeckRS 2025, 12170
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (25)
- VG Neustadt, 28.04.2025 - 5 L 77/25
Antragsbefugnis eines Content-Providers im Verfahren gegen einen beigeladenen …
Auszug aus VG München, 05.06.2025 - M 17 S 25.2135
Die hier streitbefangene Sperrverfügung trifft die Antragstellerin nicht im Rahmen eines bloßen Reflexes, sondern ist im Kern gerade dazu bestimmt, das zu ihrer Erwerbstätigkeit gehörende Angebot unter … - welches zugleich eine Dienstleistung eines im EU-Ausland (Z.) ansässigen Unternehmens darstellt - in Deutschland unzugänglich zu machen (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 23; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 23;… VG Düsseldorf, B.v. 9.1.2024 - 27 L 3303/23 - juris Rn. 11;… VG Düsseldorf, U.v. 29.11.2011 - 27 K 3883/11 - juris Rn. 29 ff.).Das Gericht schließt sich insofern der überzeugenden Rechtsauffassung des Verwaltungsgericht Berlin (…B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 25 ff.;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 25 ff.) und des Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in den entsprechenden Parallelverfahren an (B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 23 ff.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 23 ff.).
Dieser potentielle Vorteil tatsächlicher Art ist allerdings nicht schützenswert und kann damit nicht das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis begründen (…vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 31 f.;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 31 f.; VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 28 ff.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 28 ff.).
Es geht der Antragstellerin erkennbar darum, die Sperrverfügung, die erst dazu geführt hat, dass das Angebot … der Antragstellerin nicht mehr abrufbar ist, zu beseitigen, um im Anschluss von den fehlenden Vollstreckungsmöglichkeiten deutscher Behörden zu profitieren und die sofort vollziehbare Grundverfügung vom 16. Juni 2020 weiterhin unbeachtet zu lassen (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 28; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 28;… VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 31 f.;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 31 f.).
Eine eigenständige Beschwer kann aus der Sperrverfügung nicht aufgrund dessen abgeleitet werden, dass die Sperrverfügung die Möglichkeit der Einrichtung einer geschlossenen Benutzergruppe nicht vorsieht (…vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 3;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 33; VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 26 f.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 26 f.).
Rn. 27 Das Rechtsschutzbedürfnis kann auch nicht daraus abgeleitet werden, dass die Antragstellerin vorträgt, der streitgegenständliche Bescheid sei nichtig (…vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 28;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 28; VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 30 ff.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 30 ff.).
Rn. 28 Ferner gebieten auch die europarechtlichen Gebote der Effektivität und der Äquivalenz hier nicht die Bejahung eines Rechtsschutzbedürfnisses (…vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 34;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 34; VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 24 f.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 24 f.).
Im Rahmen des Hauptsacheverfahrens wird voraussichtlich eine Vielzahl zum Teil schwieriger Rechtsfragen zu klären sein, die auch nicht im Wege einer summarischen Prüfung im Rahmen des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO geklärt werden können (so auch VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 35 f.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 35 f.).
Wenngleich teilweise noch umstritten ist, inwiefern die Wahrnehmung sexueller Darstellungen im Rahmen der digitalen Mediennutzung Kindern und Jugendlichen schadet, ist angesichts des in Rede stehenden bedeutsamen Schutzgutes nicht abzuwarten, bis nachweislich in erheblichem Umfang Schädigungen bei jungen Erwachsenen auf den Konsum unzulässiger Pornografie in ihrer Kindheit und Jugend wissenschaftlich zurückgeführt werden können (…überzeugend VG Düsseldorf, B.v. 30.11.2021 - 27 L 1415/20 - juris Rn. 195 ff.; so auch VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 39 f.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 39 f.).
Die Antragstellerin hat in keiner Weise substantiiert dargelegt, inwiefern ihre wirtschaftlichen Interessen durch die Sperrung der streitgegenständlichen Internetseite einen schweren und existenzbedrohenden Schaden erleiden würden (vgl. auch VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 41; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 41;… VG Düsseldorf, U.v. 4.4.2023 - 27 K 3905/20 - juris Rn. 262;… B.v. 9.1.2024 - 27 L 3303/23 - juris Rn. 24 ff.).
Daher ist ein Streitwert von 100.000 Euro anzusetzen, der sich auch an dem seitens der Antragstellerin im Parallelverfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße behaupteten wirtschaftlichen Interesse (B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 43; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 43), sowie Streitwertfestsetzungen in der Rechtsprechung bezüglich ähnlicher Sperrverfügungen orientiert (…vgl. auch BayVGH, B.v. 23.3.2023 - 23 CS 23.195 - juris Rn. 44 sowie VG Köln, B.v. 15.2.2023 - 24 L 1718/22 - juris Rn. 69, welche in Bezug auf vergleichbare glückspielrechtliche Sperrverfügungen ebenfalls von einem Streitwert in dieser Höhe ausgegangen sind).
- VG Berlin, 24.04.2025 - 32 L 25.25
Pornoseiten bleiben gesperrt
Auszug aus VG München, 05.06.2025 - M 17 S 25.2135
Das Gericht schließt sich insofern der überzeugenden Rechtsauffassung des Verwaltungsgericht Berlin (B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 25 ff.;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 25 ff.) und des Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in den entsprechenden Parallelverfahren an (B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 23 ff.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 23 ff.).Dieser potentielle Vorteil tatsächlicher Art ist allerdings nicht schützenswert und kann damit nicht das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis begründen (vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 31 f.;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 31 f.; VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 28 ff.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 28 ff.).
Es geht der Antragstellerin erkennbar darum, die Sperrverfügung, die erst dazu geführt hat, dass das Angebot … der Antragstellerin nicht mehr abrufbar ist, zu beseitigen, um im Anschluss von den fehlenden Vollstreckungsmöglichkeiten deutscher Behörden zu profitieren und die sofort vollziehbare Grundverfügung vom 16. Juni 2020 weiterhin unbeachtet zu lassen (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 28; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 28; VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 31 f.;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 31 f.).
Eine eigenständige Beschwer kann aus der Sperrverfügung nicht aufgrund dessen abgeleitet werden, dass die Sperrverfügung die Möglichkeit der Einrichtung einer geschlossenen Benutzergruppe nicht vorsieht (vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 3;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 33; VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 26 f.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 26 f.).
Rn. 26 Auch der Umstand, dass in dem Falle der Befolgung der Grundverfügung und der Einrichtung einer solchen Benutzergruppe eine zeitliche Verzögerung in Bezug auf die Wiederzugänglichmachung ihres Telemedienangebots dadurch entstehen würde, dass in dem Falle auch die Sperrverfügung aufgehoben werden müsste, kann hier kein tatsächlich schutzwürdiges Interesse der Antragstellerin begründen (vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 33;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 33).
Rn. 27 Das Rechtsschutzbedürfnis kann auch nicht daraus abgeleitet werden, dass die Antragstellerin vorträgt, der streitgegenständliche Bescheid sei nichtig (vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 28;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 28; VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 30 ff.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 30 ff.).
Rn. 28 Ferner gebieten auch die europarechtlichen Gebote der Effektivität und der Äquivalenz hier nicht die Bejahung eines Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 34;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 34; VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 24 f.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 24 f.).
Im Rahmen der Schätzung nach § 52 Abs. 1 GKG orientiert sich das Gericht an Ziffer 54.2.1 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, wonach die Gewerbeuntersagung in Bezug auf ein ausgeübtes Gewerbe mit dem Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mindestens 15.000 Euro, anzusetzen ist (…so auch VG Düsseldorf, B.v. 9.1.2024 - 27 L 3303/23 - juris Rn. 41; VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 37;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 37).
Im vorliegenden Fall kann, angesichts dessen, dass die Antragstellerin einen weltweiten Jahresumsatz von mehreren hundert Millionen US-Dollar erzielt (vgl. VG Berlin, B.v. 24. April 2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 38; B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 38), der Betrag von 15.000 Euro nicht als ausreichend angesehen werden.
- VG Berlin, 24.04.2025 - 32 L 26.25
Sperrung des Zugriffs auf zwei pornographische Internetangebote mit …
Auszug aus VG München, 05.06.2025 - M 17 S 25.2135
Das Gericht schließt sich insofern der überzeugenden Rechtsauffassung des Verwaltungsgericht Berlin (…B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 25 ff.; B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 25 ff.) und des Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in den entsprechenden Parallelverfahren an (B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 23 ff.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 23 ff.).Dieser potentielle Vorteil tatsächlicher Art ist allerdings nicht schützenswert und kann damit nicht das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis begründen (…vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 31 f.; B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 31 f.; VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 28 ff.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 28 ff.).
Es geht der Antragstellerin erkennbar darum, die Sperrverfügung, die erst dazu geführt hat, dass das Angebot … der Antragstellerin nicht mehr abrufbar ist, zu beseitigen, um im Anschluss von den fehlenden Vollstreckungsmöglichkeiten deutscher Behörden zu profitieren und die sofort vollziehbare Grundverfügung vom 16. Juni 2020 weiterhin unbeachtet zu lassen (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 28; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 28;… VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 31 f.; B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 31 f.).
Eine eigenständige Beschwer kann aus der Sperrverfügung nicht aufgrund dessen abgeleitet werden, dass die Sperrverfügung die Möglichkeit der Einrichtung einer geschlossenen Benutzergruppe nicht vorsieht (…vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 3; B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 33; VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 26 f.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 26 f.).
Rn. 26 Auch der Umstand, dass in dem Falle der Befolgung der Grundverfügung und der Einrichtung einer solchen Benutzergruppe eine zeitliche Verzögerung in Bezug auf die Wiederzugänglichmachung ihres Telemedienangebots dadurch entstehen würde, dass in dem Falle auch die Sperrverfügung aufgehoben werden müsste, kann hier kein tatsächlich schutzwürdiges Interesse der Antragstellerin begründen (…vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 33; B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 33).
Rn. 27 Das Rechtsschutzbedürfnis kann auch nicht daraus abgeleitet werden, dass die Antragstellerin vorträgt, der streitgegenständliche Bescheid sei nichtig (…vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 28; B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 28; VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 30 ff.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 30 ff.).
Rn. 28 Ferner gebieten auch die europarechtlichen Gebote der Effektivität und der Äquivalenz hier nicht die Bejahung eines Rechtsschutzbedürfnisses (…vgl. VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 34; B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 34; VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW - S. 24 f.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 24 f.).
Im Rahmen der Schätzung nach § 52 Abs. 1 GKG orientiert sich das Gericht an Ziffer 54.2.1 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, wonach die Gewerbeuntersagung in Bezug auf ein ausgeübtes Gewerbe mit dem Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mindestens 15.000 Euro, anzusetzen ist (…so auch VG Düsseldorf, B.v. 9.1.2024 - 27 L 3303/23 - juris Rn. 41;… VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 37; B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 37).
- VG Düsseldorf, 09.01.2024 - 27 L 3303/23
Auszug aus VG München, 05.06.2025 - M 17 S 25.2135
Einen Antrag der Antragstellerin, die LfM NRW im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, es in Bezug auf das Angebot … zu unterlassen, Maßnahmen gegen die betroffenen … zu richten, wurde durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf abgelehnt (B.v. 9.1.2024 - 27 L 3303/23).Die hier streitbefangene Sperrverfügung trifft die Antragstellerin nicht im Rahmen eines bloßen Reflexes, sondern ist im Kern gerade dazu bestimmt, das zu ihrer Erwerbstätigkeit gehörende Angebot unter … - welches zugleich eine Dienstleistung eines im EU-Ausland (Z.) ansässigen Unternehmens darstellt - in Deutschland unzugänglich zu machen (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 23; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 23; VG Düsseldorf, B.v. 9.1.2024 - 27 L 3303/23 - juris Rn. 11;… VG Düsseldorf, U.v. 29.11.2011 - 27 K 3883/11 - juris Rn. 29 ff.).
Die Antragstellerin hat in keiner Weise substantiiert dargelegt, inwiefern ihre wirtschaftlichen Interessen durch die Sperrung der streitgegenständlichen Internetseite einen schweren und existenzbedrohenden Schaden erleiden würden (vgl. auch VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 41; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 41;… VG Düsseldorf, U.v. 4.4.2023 - 27 K 3905/20 - juris Rn. 262; B.v. 9.1.2024 - 27 L 3303/23 - juris Rn. 24 ff.).
Im Rahmen der Schätzung nach § 52 Abs. 1 GKG orientiert sich das Gericht an Ziffer 54.2.1 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, wonach die Gewerbeuntersagung in Bezug auf ein ausgeübtes Gewerbe mit dem Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mindestens 15.000 Euro, anzusetzen ist (so auch VG Düsseldorf, B.v. 9.1.2024 - 27 L 3303/23 - juris Rn. 41;… VG Berlin, B.v. 24.4.2025 - 32 L 25/25 - juris Rn. 37;… B.v. 24.4.2025 - 32 L 26/25 - juris Rn. 37).
- VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1415/20
Auszug aus VG München, 05.06.2025 - M 17 S 25.2135
Rn. 3 Den hiergegen erhobenen Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf ab (B.v. 30.11.2021 - 27 L 1415/20).Auch auf europarechtlicher Ebene ist der Jugendschutz als Grundinteresse der Gesellschaft anerkannt (vgl. VG Düsseldorf, B.v. 30.11.2021 - 27 L 1415/20 - juris Rn. 168 m.w.N.).
Wenngleich teilweise noch umstritten ist, inwiefern die Wahrnehmung sexueller Darstellungen im Rahmen der digitalen Mediennutzung Kindern und Jugendlichen schadet, ist angesichts des in Rede stehenden bedeutsamen Schutzgutes nicht abzuwarten, bis nachweislich in erheblichem Umfang Schädigungen bei jungen Erwachsenen auf den Konsum unzulässiger Pornografie in ihrer Kindheit und Jugend wissenschaftlich zurückgeführt werden können (überzeugend VG Düsseldorf, B.v. 30.11.2021 - 27 L 1415/20 - juris Rn. 195 ff.; so auch VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 39 f.; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 39 f.).
- BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
Auszug aus VG München, 05.06.2025 - M 17 S 25.2135
Rn. 32 Der Erlass der Sperrverfügung dient dem Jugendschutz, einem Rechtsgut mit Verfassungsrang, dem nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine hohe Bedeutung zukommt und welches überdies ein wichtiges Gemeinschaftsanliegen darstellt (…vgl. BVerfG, B.v. 23.3.1971 - 1 BvL 25/61 - BVerfGE 30, 336-355, juris Rn. 35 f.; BVerfG, B.v. 27.11.1990 - 1 BvR 402/87 - NJW 1991, 1471 f.).Das sich aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG ergebende Recht von Kindern und Jugendlichen auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit berechtigt den Staat dazu, sie von Einflüssen fernzuhalten, die sich auf ihre Einstellung zum Geschlechtlichen und damit auf die Entwicklung ihrer Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft nachteilig auswirken können (BVerfG, B.v. 27.11.1990 - 1 BvR 402/87 - NJW 1991, 1472).
- VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3905/20
Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher …
Auszug aus VG München, 05.06.2025 - M 17 S 25.2135
Der durch die Antragstellerin gegen den Bescheid vom 16. Juni 2020 erhobenen Anfechtungsklage wurde durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf nur in dem Umfang stattgegeben soweit der Bescheid auf einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 und Abs. 4 JMStV sowie gegen § 7 Abs. 1 S. 2 JMStV gestützt wurde; im Übrigen wurde die Klage abgewiesen (U.v. 4.4.2023 - 27 K 3905/20).Die Antragstellerin hat in keiner Weise substantiiert dargelegt, inwiefern ihre wirtschaftlichen Interessen durch die Sperrung der streitgegenständlichen Internetseite einen schweren und existenzbedrohenden Schaden erleiden würden (vgl. auch VG Neustadt an der Weinstraße, B.v. 28.4.2025 - 5 L 76/25.NW, S. 41; B.v. 28.4.2025 - 5 L 77/25.NW - S. 41; VG Düsseldorf, U.v. 4.4.2023 - 27 K 3905/20 - juris Rn. 262;… B.v. 9.1.2024 - 27 L 3303/23 - juris Rn. 24 ff.).
- EuGH, 19.05.2009 - C-171/07
Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - …
Auszug aus VG München, 05.06.2025 - M 17 S 25.2135
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Mitgliedstaaten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ihrer Bevölkerung auch dann ergreifen können, wenn eine Ungewissheit hinsichtlich des Vorliegens oder der Bedeutung der Gefahren besteht und das tatsächliche Bestehen einer Gefahr noch nicht vollständig bewiesen ist (EuGH, U.v. 19. Mai 2009 - C-171/07 und C-172/07). - BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
Jugendgefährdende Schriften
Auszug aus VG München, 05.06.2025 - M 17 S 25.2135
Rn. 32 Der Erlass der Sperrverfügung dient dem Jugendschutz, einem Rechtsgut mit Verfassungsrang, dem nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine hohe Bedeutung zukommt und welches überdies ein wichtiges Gemeinschaftsanliegen darstellt (vgl. BVerfG, B.v. 23.3.1971 - 1 BvL 25/61 - BVerfGE 30, 336-355, juris Rn. 35 f.; BVerfG, B.v. 27.11.1990 - 1 BvR 402/87 - NJW 1991, 1471 f.). - BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10
Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen …
Auszug aus VG München, 05.06.2025 - M 17 S 25.2135
Ist - wegen der besonderen Dringlichkeit oder der Komplexität der Rechtsfragen - eine Abschätzung über die Erfolgsaussichten in der Hauptsache nicht möglich, sind allein die einander gegenüberstehenden Interessen unter Berücksichtigung der mit der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einerseits und deren Ablehnung andererseits verbundenen Folgen zu gewichten (stRspr; siehe nur BVerwG, B.v. 22.3.2010 - 7 VR 1/10 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 23.03.2023 - 23 CS 23.195
Sperrverfügung gegenüber Access-Provider - Verantwortlichkeit des …
- EuGH, 08.05.2024 - C-53/23
Rechtsstaatlichkeit: Das Unionsrecht gebietet es nicht, Berufsverbänden von …
- VG Köln, 15.02.2023 - 24 L 1718/22
- BVerwG, 15.12.2020 - 10 C 24.19
Anspruch auf Informationszugang trotz Vielzahl von Anträgen
- BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86
Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …
- BVerwG, 13.12.2018 - 4 CN 3.18
Antragsbefugnis; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Gesamträumliches …
- BVerwG, 10.10.2019 - 10 C 3.19
Zur Ausgleichspflicht bei nicht auskömmlichem Verbundtarif im ÖPNV
- BVerwG, 08.07.2009 - 8 C 4.09
Rechtsschutzinteresse; Komplementär-GmbH; Fehlen von Fortführungsaussichten; …
- BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 297/20
Ablehnung von Anträgen afghanischer Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz …
- BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1912/21
Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt
- VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 3883/11
Sperrungsanordnung gegen einzelne Internet-Zugangsanbieter zum unerlaubten …
- VGH Bayern, 10.02.2025 - 2 N 22.1743
Wegen Ermittlungs- und Bewertungsdefizit unwirksamer Bebauungsplan
- VG Düsseldorf, 19.11.2025 - 27 L 806/24
Access-Provider müssen pornografische Internetangebote vorerst nicht sperren
- VGH Bayern, 20.12.1988 - 20 A 88.40073
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2025 - 2 B 10575/25
Pornografische Internetseiten gesperrt
Rn. 2 I. Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Antragstellerin das für die Verfolgung ihres Begehrens erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. im Ergebnis ebenso VG Berlin, Beschluss vom 24. April 2025 - 32 L 26/25 -, juris; VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.2135 -, BeckRS 2025, 12170; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2025 - 11 S 22/25 -).Hierauf hat bereits das Verwaltungsgericht zutreffend abgestellt (vgl. Beschlussabdruck S. 27. f.; ebenso VG Berlin…, Beschluss vom 24. April 2025 - 32 L 26/25 -, juris Rn. 31 f.; VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.2135 -, BeckRS 2025, 12170 Rn. 23 f.).
Zum einen ist erneut zu betonen, dass die Antragstellerin insoweit nicht schutzwürdig ist, weil die Sperrverfügung nur deshalb erforderlich geworden ist, weil sich die Antragstellerin beharrlich weigerte und auch weiterhin weigert, der sofort vollziehbaren Grundverfügung Folge zu leisten (vgl. auch VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.2135 -, BeckRS 2025, 12170 Rn. 26).
Dass ihr infolge einer solchen Vorgehensweise - wie von ihr behauptet - eine Existenzgefährdung drohte, hat sie nicht weiter glaubhaft gemacht; dies erscheint auch sonst - gerade in Anbetracht der senatsbekannt regelmäßig sehr zeitnah entscheidenden Vorinstanz und der zusätzlichen Möglichkeit, einen sogenannten Hängebeschluss zu beantragen - fernliegend (vgl. im Übrigen auch die Ausführungen des VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.2135 -, BeckRS 2025, 12170 Rn. 34, das aufzeigt, dass die Antragstellerin ihr Internetangebot deutschen Nutzern weiterhin unverändert unter nur leicht abgewandelten Adressen zur Verfügung stellt, weshalb relevante Umsatzeinbußen wenig realistisch seien).
Allerdings existiert kein Rechtssatz, wonach für ein Vorgehen gegen einen potentiell nichtigen Verwaltungsakt stets ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist (vgl. VG Berlin…, Beschluss vom 24. April 2025 - 32 L 26/25 -, juris Rn. 28; VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.2135 -, BeckRS 2025, 12170 Rn. 27).
Rn. 22 4. Das (auch) in Art. 47 Charta der Grundrechte der Europäischen Union - GRCh - verankerte unionsrechtliche Effektivitätsgebot zwingt entgegen dem Beschwerdevorbringen (…vgl. Rn. 87-105 der Beschwerdebegründung) zu keiner anderen Beurteilung (vgl. auch VG Berlin…, Beschluss vom 24. April 2025 - 32 L 26/25 -, juris Rn. 34; VG München, Beschluss vom 5. Juni 2025 - M 17 S 25.2135 -, BeckRS 2025, 12170 Rn. 28).
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