Rechtsprechung
| BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 1896 Abs. 2
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufgabenkreis alle Angelegenheiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 2
Bestellung des Betreuers für alle Angelegenheiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Amberg - XVII 434/01
- LG Amberg - 33 T 945/01
- BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1225
- BtPrax 2002, 216
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96
Zur Frage 'Betreuung für alle Angelegenheiten'
Auszug aus BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
Die Bestellung eines Betreuers "zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen" ist vom Gesetz anerkannt (vgl. z.B. § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 691 Abs. 1 Satz 1 FGG), soll aber die Ausnahme bleiben (vgl. BayObLGZ 1996, 262/263 m. w. N.).Ob die Bereiche, für die ein Betreuer zu bestellen ist, alle Angelegenheiten des Betroffenen ausmachen, ist Frage des Einzelfalls und unter Zugrundelegung einer natürlichen Betrachtungsweise festzustellen BayObLGZ 1996, 262/263 f.).
- BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Bestellung eines Betreuers nur zulässig, wenn der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2001, 1244; OLG Hamm FamRZ 2000, 494/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908).Nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz (§ 1896 Abs. 2, § 1908d Abs. 3 BGB; vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 f.; BayObLG FamRZ 1995, 1085) kommt eine Betreuung des Betroffenen in allen seinen Angelegenheiten nur in Betracht, wenn er aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung keine seiner Angelegenheiten (mehr) selbst besorgen kann.
- BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97
Keine vollständige Betreuung bei Bewältigung von Teilbereichen - Andere Hilfe bei …
Auszug aus BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
Voraussetzung ist, dass der Betroffene nicht (mehr) imstande ist, den seiner konkreten Lebenssituation entsprechenden Alltag wenigstens teilweise zu beherrschen und zu gestalten (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 452/453 m. w. N.).Hinzukommen muss, dass bezüglich sämtlicher Bereiche, welche die konkrete Lebenssituation des Betroffenen ausmachen, auch Handlungsbedarf besteht (vgl. BayObLG BtPrax 1995, 64/65; NJW-RR 1997, 967).
- BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 250/94
Erforderlichkeitsgrundsatzes und Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im …
Auszug aus BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
Nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz (§ 1896 Abs. 2, § 1908d Abs. 3 BGB; vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 f.; BayObLG FamRZ 1995, 1085) kommt eine Betreuung des Betroffenen in allen seinen Angelegenheiten nur in Betracht, wenn er aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung keine seiner Angelegenheiten (mehr) selbst besorgen kann.Hinzukommen muss, dass bezüglich sämtlicher Bereiche, welche die konkrete Lebenssituation des Betroffenen ausmachen, auch Handlungsbedarf besteht (vgl. BayObLG BtPrax 1995, 64/65; NJW-RR 1997, 967).
- BayObLG, 14.02.2001 - 3Z BR 40/01
Befugnis des Betreuers zur Kontrolle von Post und Fernmeldeverkehr
Auszug aus BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
Sie darf dem Betreuer nur eingeräumt werden, wenn dieser ihm übertragene Aufgaben ansonsten nicht in der gebotenen Weise erfüllen könnte und hierdurch wesentliche Rechtsgüter des Betreuten erheblich gefährdet oder beeinträchtigt würden (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 871). - BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93
Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG FamRZ 1996, 1370/1371). - BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00
Zum zulässigen Umfang einer Betreuung
Auszug aus BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
Auch bei den danach in Betracht kommenden Personen muss jedoch gewährleistet sein, dass sie in den gerichtlich bestimmten Aufgabenkreisen die Angelegenheiten der Betreuten besorgen und sie hierbei im erforderlichen Umfang persönlich betreuen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250). - BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01
Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen
Auszug aus BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Bestellung eines Betreuers nur zulässig, wenn der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2001, 1244; OLG Hamm FamRZ 2000, 494/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908). - BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96
Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im …
Auszug aus BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
Soweit die Beteiligte ihre eigene Tatsachenwürdigung an die Stelle derjenigen des Landgerichts setzen will, kann sie damit auch hier keinen Erfolg haben, da die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts verfahrensfehlerfrei zustande gekommen sind und der Senat deshalb an sie gebunden ist (vgl. BayObLGZ 1997, 213/216). - OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99
Notwendigkeit der Betreuerbestellung
Auszug aus BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Bestellung eines Betreuers nur zulässig, wenn der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2001, 1244; OLG Hamm FamRZ 2000, 494/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908). - OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
- BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96
Bestellung eines Betreuers wegen schubförmig verlaufender Krankheit
- BayObLG, 03.12.1997 - 3Z BR 364/97
Tatrichterliche Prüfungspflicht bei Betreuung durch Angehörigen
- BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01
Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis …
- BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung
- OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06
Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines …
Deshalb muss, soll ein Betreuer bestellt werden, für diesen Handlungsbedarf bestehen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1612/1613 und BtPrax 2002, 216). - OLG München, 30.04.2009 - 33 Wx 81/09
Rechtliche Betreuung: Beschränkung einer Kontrollbetreuung bei erteilter …
Deshalb muss, soll ein Betreuer bestellt werden, für diesen ein Handlungsbedarf bestehen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1612/1613; BtPrax 2002, 216; BayObLG Beschluss vom 9.3.2005, 3Z BR 271/04, zitiert nach juris). - BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03
Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten - Anhörung des Betroffenen …
Sie darf dem Betreuer nur eingeräumt werden, wenn dieser ihm übertragene Aufgaben ansonsten nicht in der gebotenen Weise erfüllen könnte und hierdurch wesentliche Rechtsgüter des Betreuten erheblich gefährdet oder beeinträchtigt würden (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 871 und 2002, 1225/1226).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
- Bt-Recht
Stundensatz einer hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin
- rechtsportal.de
BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
Befähigung der Betreuerin - hauswirtschaftliche Betriebsleiterin - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - XVII 516/01
- LG Nürnberg-Fürth - 13 T 1676/02
- BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1657 (Ls.)
- BtPrax 2002, 216
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99
Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse
Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02
Besondere Kenntnisse sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand bzw. Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341 BtPrax 2000, 81).Dem Sinn und Zweck der mit § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG getroffenen Vergütungsregelung entspricht es ersichtlich nicht, einen erhöhten Stundensatz schon deshalb zu gewähren, weil die Ausbildung wegen der Komplexität der betreffenden Fachrichtung daneben auch die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse zum Inhalt hatte (vgl. BayObLGZ 1999, 339/342 = BtPrax 2000, 81/82).
- BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 271/99
Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz
Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02
Durch eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse grundsätzlich dann, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden, die Ausbildung staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG) und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, §§ 34, 36 BBiG; BayObLGZ 1999, 291/293 FamRZ 2000, 554; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64). - BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00
Die Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen vermittelt zur Führung von …
Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02
Hierzu bedarf es eines möglichst engen persönlichen Kontakts (vgl. BayObLGZ 2000, 291/293; OLG Dresden FamRZ 2000, 463) und des Bemühens um ein persönliches Vertrauensverhältnis, der Einbeziehung des Betreuten in anstehende Entscheidungen (vgl. § 1901 Abs. 3 Satz 3 BGB), der Erörterung, inwieweit Vorstellungen und Wünsche des Betreuten seinem Wohl zuwiderlaufen, sowie der Verdeutlichung des Zwecks und der Erforderlichkeit notwendiger, in die Lebensverhältnisse des Betreuten eingreifender Maßnahmen (…vgl. BayObLGZ aaO). - OLG Dresden, 06.03.2000 - 15 W 2382/99
Vergütung von Berufsvormündern
Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02
Die im Grundlagenbereich der Ausbildung erworbenen Kenntnisse in Betriebspsychologie, Berufs- und Arbeitspädagogik, Betriebswirtschaftslehre sowie Arbeits- und Sozialrecht befähigen die Betreuerin nicht nur zu einer effektiveren Betreuungsführung im Bereich der Vermögenssorge (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2000, 1309 für Fachprüfungen in den Fächern Volkswirtschaftslehre und landwirtschaftliche Betriebslehre), sondern verschaffen ihr auch diejenige Sozialkompetenz, welche ihr eine vertrauensvolle Leitung der Betreuung im Gespräch mit dem Betreuten auf dem Gebiet seiner persönlichen Verhältnisse besser ermöglichen (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 100 und OLG Hamm Rpfleger 2002, 314 für die Befähigung zum Lehramt an Grund- und Hauptschulen; OLG Dresden FamRZ 2000, 1310 für eine Diplomlehrerin für Mathematik und Chemie; OLG Hamm Rpfleger 2002, 313 für eine Lehrerin für Pflegeberufe und einen Krankenpflegehelfer; BayObLG FamRZ 2002, 303 für einen Beamten des mittleren nichttechnischen Dienstes). - OLG Zweibrücken, 29.09.1999 - 3 W 154/99
Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02
Durch eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse grundsätzlich dann, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden, die Ausbildung staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG) und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, §§ 34, 36 BBiG; BayObLGZ 1999, 291/293 FamRZ 2000, 554; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64).
- OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08
Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und …
Des Weiteren erreicht auch die Ausbildung an einer Fachakademie nach den Maßstäben der Rechtsprechung regelmäßig nicht das für eine Vergleichbarkeit mit einer Fachhochschulausbildung erforderliche Niveau (vgl. OLG Schleswig SchlHA 2005, 351; BayObLG FamRZ 2004, 1065 sowie BtPrax 2002, 216 und NJWE-FER 2000, 58). - BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03
Vergütung eines türkischen Berufsbetreuers mit abgeschlossenem Studium
So sind Kenntnisse als Human- oder Veterinärmediziner, Alten- oder Krankenpfleger, Finanzfach- oder Einzelhandelskauffrau oder als Diplomingenieur als nutzbar angesehen worden (…vgl. die Zusammenstellung bei Dodegge/Roth Betreuungsrecht Vergütung F Rn. 129), ebenso solche als Lehrer am Gymnasium (LG Saarbrücken BtPrax 2002, 272 [LS]; OLG Hamm BtPrax 2002, 43), als Hauswirtschaftsleiterin (BayObLG FamRZ 2002, 1657), als Heilpädagogin (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1657) und als Diplompädagoge (ThürOLG NJW 2002, 101). - OLG München, 24.10.2007 - 33 Wx 180/07
Erhöhter Stundensatz berufsmäßiger Betreuer nach Ausbildung durch das …
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