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   BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02   

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https://dejure.org/2003,406
BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02 (https://dejure.org/2003,406)
BAG, Entscheidung vom 18.02.2003 - 9 AZR 356/02 (https://dejure.org/2003,406)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 (https://dejure.org/2003,406)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Erörterung der Verringerung der Arbeitszeit als auch die Verteilung der Arbeitszeit mit dem Ziel, zu einer Vereinbarung zu gelangen; Folgen der Verletzung der obliegenden Verhandlungspflicht eines Arbeitgebers; Abstellungszeitpunkt der ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    TzBfG § 8; ; BGB § 150 Abs. 2; ; ZPO § 139 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verbindung des Wunsches nach Verringerung der Arbeitszeit mit dem Wunsch auf Verteilung der Arbeitszeit ? Pflicht des Arbeitgebers zur Verhandlung mit dem Arbeitnehmer hinsichtlich beider Wünsche ? Verstoß hiergegen führt nicht zur Fiktion der Zustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ablehnung eines Teilzeitwunsches ohne Verhandlung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Teilzeitwunsches ohne Verhandlung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Chef muss über gewünschte Arbeitszeitverkürzung verhandeln

Besprechungen u.ä.

  • baublatt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Teilzeitanspruch (RA Andreas Biedermann; Deutsches Baublatt 2/2004, S. 28)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 133
  • NJW 2003, 2771
  • MDR 2003, 1119
  • NZA 2003, 911
  • BB 2003, 1844
  • DB 2003, 1682
  • BuW 2003, 879
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.12.1991 - 9 AZR 319/90

    Lohnnachweiskarte im Baugewerbe; unzulässiger Feststellungsantrag

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02
    Sachdienlich sind solche Anträge, die eine Übereinstimmung zwischen dem prozessualen Antrag und dem materiellen Prozeßziel herstellen (Senat 10. Dezember 1991 - 9 AZR 319/90 - AP ZPO § 253 Nr. 20 = EzA ZPO § 253 Nr. 11).

    Erfolgt kein entsprechender Hinweis und wird dieser Verfahrensmangel ordnungsgemäß gerügt, hat das Revisionsgericht das Urteil des Berufungsgerichts aufzuheben und den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen (Senat 10. Dezember 1991 - 9 AZR 319/90 - aaO; vgl. auch BAG 20. Februar 2001 - 1 ABR 30/00 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 7).

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02
    Der Verlust eigener Rechte kommt nur in Betracht, sofern die gesetzliche Bestimmung keine ausreichende Sanktion anordnet und somit den anderen Vertragspartner rechtlos stellt (vgl. BAG 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 49).
  • BAG, 20.02.2001 - 1 ABR 30/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung von technischen

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02
    Erfolgt kein entsprechender Hinweis und wird dieser Verfahrensmangel ordnungsgemäß gerügt, hat das Revisionsgericht das Urteil des Berufungsgerichts aufzuheben und den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen (Senat 10. Dezember 1991 - 9 AZR 319/90 - aaO; vgl. auch BAG 20. Februar 2001 - 1 ABR 30/00 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 7).
  • LAG Düsseldorf, 02.05.2002 - 5 Sa 216/02

    Teilzeitanspruch, Ablehnung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. Mai 2002 - 5 Sa 216/02 - aufgehoben.
  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 917/98

    Vereinbarung über die Entgeltfortzahlung während einer Bildungsveranstaltung

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02
    Zwischen dem Zugang des Antrags bei Arbeitgeber und dem gewünschten Beginn müssen mithin volle drei Monate liegen (vgl. Senat 9. November 1999 - 9 AZR 917/98 - AP Bildungsurlaub NRW § 5 Nr. 4 = EzA AWbG NW § 5 Nr. 1).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Wünsche auf Verringerung der Arbeitszeit und deren Neuverteilung können zu einem einheitlichen Antrag auf Zustimmung zur Änderung des Arbeitsvertrags miteinander verbunden werden (vgl. Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - NZA 2003, 911, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Arbeitgeber kann nicht nur den Teil des Angebots annehmen, der sich auf die Verringerung der Arbeitszeit bezieht (Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - NZA 2003, 911, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    bb) Ein Arbeitszeitverlangen des Arbeitnehmers löst eine Verhandlungsobliegenheit des Arbeitgebers aus (§ 8 Abs. 3 TzBfG; Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 1 = EzA TzBfG § 8 Nr. 2; 19. August 2003 - 9 AZR 542/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 4 = EzA TzBfG § 8 Nr. 4).

    Der Tag der Geltendmachung ist bei der hier vorzunehmenden Rückwärtsberechnung der Frist nicht einzubeziehen (§ 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Halbsatz 2 BGB; vgl. Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 1 = EzA TzBfG § 8 Nr. 2).

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    a) Der Arbeitnehmer kann sein auf § 8 TzBfG gestütztes Verlangen nach Verringerung der Arbeitszeit in der Weise mit einem konkreten Verteilungswunsch verbinden, dass er sein Änderungsangebot von der gewünschten Arbeitszeitverteilung abhängig macht (zu dieser rechtlichen Verknüpfung Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 105, 107; 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - zu I 4 der Gründe, BAGE 105, 133).
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Rechtsprechung
   BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02   

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https://dejure.org/2003,2687
BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02 (https://dejure.org/2003,2687)
BAG, Entscheidung vom 22.07.2003 - 1 AZR 496/02 (https://dejure.org/2003,2687)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 1 AZR 496/02 (https://dejure.org/2003,2687)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sozialplanauslegung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 77 Abs. 4; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2 lit. a
    Betriebsverfassungsrecht; Auslegung eines Sozialplans

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 568 (Ls.)
  • BuW 2003, 879
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 155 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 2 mwN auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - BAGE 89, 119, 123; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 mwN).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 155 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 2 mwN auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - BAGE 89, 119, 123; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 mwN).
  • BAG, 30.10.2001 - 1 AZR 65/01

    Verjährung des Anspruchs auf eine Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02
    Gründe für eine derartige Überbewertung der Jahreszahlungen im Vergleich zu Monatszahlungen lassen sich weder der generellen Überbrückungsfunktion von Sozialplanabfindungen (dazu BAG 30. Oktober 2001 - 1 AZR 65/01 - BAGE 99, 266, 272) noch etwa Besonderheiten des vorliegenden Sozialplans entnehmen.
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 728/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall : 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 155 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 2 mwN auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - BAGE 89, 119, 123; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 28.06.2002 - 18 Sa 411/02

    Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Juni 2002 - 18 Sa 411/02 - wird zurückgewiesen.
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