Rechtsprechung
| EuGH, 20.01.2005 - C-296/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Richtlinie 89/105/EWG - Arzneimittel für den menschlichen Gebrauch - Antrag auf Aufnahme in eine Positivliste - Natur der Frist für die Beantwortung - Zwingender Charakter - Folgen einer Überschreitung der Frist im Fall der Nichtigerklärung einer ablehnenden Entscheidung
- Judicialis
Richtlinie 89/105/EWG des Rates v. 21.12.1988 Art. 6 Nr. 1 Unterabs. 1
- Europäischer Gerichtshof
GlaxoSmithKline
- EU-Kommission
Glaxosmithkline SA gegen Belgischer Staat.
Richtlinie 89/105/EWG - Arzneimittel für den menschlichen Gebrauch - Antrag auf Aufnahme in eine Positivliste - Natur der Frist für die Beantwortung - Zwingender Charakter - Folgen einer Überschreitung der Frist im Fall der Nichtigerklärung einer ablehnenden Entscheidung
- EU-Kommission
Glaxosmithkline SA gegen Belgischer Staat
Angleichung der Rechtsvorschriften
- Wolters Kluwer
Frist des Art. 6 Nr. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 89/105/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 als Ausschlussfrist; Zulässigkeit der Überschreitung von Ausschlussfristen durch die Mitgliedstaaten; Zulässigkeit der förmlichen Entscheidung durch die zuständigen Behörden bei ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
GlaxoSmithKline
Richtlinie 89/105/EWG - Arzneimittel für den menschlichen Gebrauch - Antrag auf Aufnahme in eine Positivliste - Natur der Frist für die Beantwortung - Zwingender Charakter - Folgen einer Überschreitung der Frist im Fall der Nichtigerklärung einer ablehnenden Entscheidung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Urteil des Conseil d'État (Belgien) vom 27. Juni 2003 in dem Rechtsstreit GlaxoSmithKline SA gegen Belgischer Staat
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Conseil d'Etat, Verwaltungsabteilung - Auslegung von Artikel 6 Nr. 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 89/105/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-296/03
- EuGH, 20.01.2005 - C-296/03
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 13.03.2001 - C-379/98
PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …
Auszug aus EuGH, 20.01.2005 - C-296/03
22 Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof in den Fällen nicht für die Beantwortung einer von einem nationalen Gericht vorgelegten Frage zuständig, in denen offensichtlich ist, dass die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Frage erforderlich sind (vgl. Urteile vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 39, und vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 19). - EuGH, 22.01.2002 - C-390/99
Canal Satélite Digital - "Artikel 30 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt …
Auszug aus EuGH, 20.01.2005 - C-296/03
22 Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof in den Fällen nicht für die Beantwortung einer von einem nationalen Gericht vorgelegten Frage zuständig, in denen offensichtlich ist, dass die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Frage erforderlich sind (vgl. Urteile vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 39, und vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 19). - EuGH, 09.12.2003 - C-129/00
Kommission / Italien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Auszug aus EuGH, 20.01.2005 - C-296/03
38 Ohne eine solche Beschränkung würde die Ausübung des dem Antragsteller zustehenden Rechts, innerhalb einer Ausschlussfrist von 90 Tagen, die um weitere 90 Tage verlängert werden kann, eine mit Gründen versehene Entscheidung zu erhalten, übermäßig erschwert (vgl. Urteile vom 24. September 2002 in der Rechtssache C-255/00, Grundig Italiana, Slg. 2002, I-8003, Randnr. 33, und vom 9. Dezember 2003 in der Rechtssache C-129/00, Kommission/Italien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25). - EuGH, 24.09.2002 - C-255/00
Grundig Italiana - "Dem Gemeinschaftsrecht zuwiderlaufende nationale Abgaben - …
Auszug aus EuGH, 20.01.2005 - C-296/03
38 Ohne eine solche Beschränkung würde die Ausübung des dem Antragsteller zustehenden Rechts, innerhalb einer Ausschlussfrist von 90 Tagen, die um weitere 90 Tage verlängert werden kann, eine mit Gründen versehene Entscheidung zu erhalten, übermäßig erschwert (vgl. Urteile vom 24. September 2002 in der Rechtssache C-255/00, Grundig Italiana, Slg. 2002, I-8003, Randnr. 33, und vom 9. Dezember 2003 in der Rechtssache C-129/00, Kommission/Italien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25). - EuGH, 12.06.2003 - C-229/00
Kommission / Finnland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 20.01.2005 - C-296/03
29 Diese Auslegung von Artikel 6 Nummer 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie wird durch deren Zweck bestätigt, der - wie sich aus ihrer sechsten Begründungserwägung ergibt - darin besteht, den Betroffenen die Möglichkeit zu bieten, sich zu vergewissern, dass die Aufnahme von Arzneimitteln durch die Behörden nach objektiven Kriterien erfolgt und inländische Arzneimittel und solche aus anderen Mitgliedstaaten nicht unterschiedlich behandelt werden (vgl. Urteil vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-229/00, Kommission/Finnland, Slg. 2003, I-5727, Randnr. 39).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2018 - C-246/17
Diallo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechte der Unionsbürger, sich im …
{FN:20} In einem anderen Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass es zum einen Sache der Mitgliedstaaten ist, festzustellen, ob die Überschreitung einer in einer Richtlinie festgesetzten Frist es den zuständigen Behörden verwehrt, eine neue Entscheidung zu erlassen, wenn die vorangehende Entscheidung gerichtlich für nichtig erklärt worden ist, und dass zum anderen von dieser Möglichkeit nur innerhalb eines angemessenen Zeitraums Gebrauch gemacht werden kann, der die in diesem Artikel vorgesehene Frist nicht überschreiten darf, vgl. Urteil vom 20. Januar 2005, Glaxosmithkline (C-296/03, EU:C:2005:42, Rn. 39).{FN:21} Vgl. Urteil vom 20. Januar 2005, Glaxosmithkline (C-296/03, EU:C:2005:42 Rn. 35).
{FN:22} Vgl. Urteil vom 20. Januar 2005, Glaxosmithkline (C-296/03, EU:C:2005:42 Rn. 37).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2008 - C-352/07
A. Menarini u.a. - Richtlinie 89/105/EWG - Arzneimittel für den menschlichen …
{FN:51} - Vgl. Urteile vom 12. Juni 2003, Kommission/Finnland (C-229/00, Slg. 2003, I-5727, Randnr. 39), Merck, Sharp & Dohme (oben in Fn. 36 angeführt, Randnr. 23), vom 20. Januar 2005, Glaxosmithkline (C-296/03, Slg. 2005, I-669, Randnr. 29), und Pohl-Boskamp (oben in Fn. 50 angeführt, Randnr. 26).{FN:64} - Urteil Glaxosmithkline (oben in Fn. 51 angeführt, Randnrn. 35 und 37).
- EuGH, 17.07.2008 - C-311/07
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Rn. 33 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die in Art. 6 Nr. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 89/105 festgesetzte Frist eine Ausschlussfrist ist, die von den Mitgliedstaaten nicht überschritten werden darf (vgl. Urteile vom 20. Januar 2005, Merck, Sharp & Dohme, C-245/03, Slg. 2005, I-637, Randnr. 24, und Glaxosmithkline, C-296/03, Slg. 2005, I-669, Randnr. 30). - Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-186/04
Housieaux
{FN:7} - Mit ähnlichen Erwägungen wird in den beiden Urteilen vom 20. Januar 2005 in den Rechtssachen C-245/03 (Merck, Sharp & Dome, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 20 bis 24) und C-296/03 (Glaxosmithkline, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 26 bis 30) der zwingende Charakter der Frist gemäß Artikel 6 Nr. 1 der Richtlinie 89/105/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Arzneimitteln für den menschlichen Gebrauch und ihre Einbeziehung in die staatlichen Krankenversicherungssysteme (…ABl. L 40, S. 8; im Folgenden: Richtlinie 89/105) bejaht; vgl. dazu auch die Schlussanträge von Generalanwalt Tizzano vom 30. September 2004 in den Rechtssachen C-245/03 und C-296/03 (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 35 ff.).
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