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Rechtsprechung
   EuGH, 15.05.2025 - C-100/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,10846
EuGH, 15.05.2025 - C-100/24 (https://dejure.org/2025,10846)
EuGH, Entscheidung vom 15.05.2025 - C-100/24 (https://dejure.org/2025,10846)
EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 2025 - C-100/24 (https://dejure.org/2025,10846)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bonprix

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronischer Geschäftsverkehr - Richtlinie 2000/31/EG - Kommerzielle Kommunikationen - Art. 6 Buchst. c - Begriff "Angebote zur Verkaufsförderung" - Online-Werbung mit einem Hinweis auf eine spezifische Zahlungsmodalität - Kauf auf ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronischer Geschäftsverkehr - Richtlinie 2000/31/EG - Kommerzielle Kommunikationen - Art. 6 Buchst. c - Begriff 'Angebote zur Verkaufsförderung' - Online-Werbung mit einem Hinweis auf eine spezifische Zahlungsmodalität - Kauf auf ...

  • Betriebs-Berater

    Werbeaussage mit Hinweis auf bestimmte Zahlungsmodalität als "Angebot zur Verkaufsförderung" (Bonprix)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronischer Geschäftsverkehr - Richtlinie 2000/31/EG - Kommerzielle Kommunikationen - Art. 6 Buchst. c - Begriff ,Angebote zur Verkaufsförderung' - Online-Werbung mit einem Hinweis auf eine spezifische Zahlungsmodalität - Kauf auf ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Verbraucherzentrale Hamburg/bonprix

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronischer Geschäftsverkehr - Richtlinie 2000/31/EG - Kommerzielle Kommunikationen - Art. 6 Buchst. c - Begriff "Angebote zur Verkaufsförderung" - Online-Werbung mit einem Hinweis auf eine spezifische Zahlungsmodalität - Kauf auf ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wirbt Online-Shop mit "Bequemer Kauf auf Rechnung" müssen etwaige einschränkende Voraussetzungen für diese Zahlungsmethode angegeben werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kauf auf Rechnung, bei dem die Zahlung des Kaufpreises aufgeschoben wird und die vorherige Prüfung der Kreditwürdigkeit

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    "Kauf auf Rechnung": Werbung muss Hinweis auf Bonitätsprüfung enthalten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit der Angabe "Bequemer Kauf auf Rechnung"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Shop, der mit Aussage "Bequemer Kauf auf Rechnung" wirbt, muss Einschränkungen transparent darstellen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Bonprix

  • EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 7. Februar 2024 - Verbraucherzentrale Hamburg e.V. gegen bonprix Handelsgesellschaft mbH

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Bonprix

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 2229
  • GRUR 2025, 915
  • EuZW 2025, 638
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.07.2022 - C-145/20

    Porsche Inter Auto und Volkswagen - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 15.05.2025 - C-100/24
    Rn. 23 Da die Richtlinie 2000/31 jedoch nicht genau definiert, was unter einem "Angebot zur Verkaufsförderung" im Sinne ihres Art. 6 Buchst. c zu verstehen ist, sind Bedeutung und Tragweite dieses autonomen Begriffs des Unionsrechts entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang er verwendet wird und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der er gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 2022, Porsche Inter Auto und Volkswagen, C-145/20, EU:C:2022:572, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 30. April 2024, Trade Express-L und DEVNIA TSIMENT, C-395/22 und C-428/22, EU:C:2024:374, Rn. 65).
  • EuGH, 16.10.2008 - C-298/07

    deutsche internet versicherung - Richtlinie 2000/31/EG - Art. 5 Abs. 1 Buchst. c …

    Auszug aus EuGH, 15.05.2025 - C-100/24
    Eine solche Auslegung steht im Übrigen im Einklang mit der Anforderung aus der Richtlinie 2000/31, den Schutz der Interessen der Verbraucher in jedem Stadium des Kontakts zwischen dem Diensteanbieter und den Nutzern des Dienstes sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Oktober 2008, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, C-298/07, EU:C:2008:572, Rn. 22).
  • EuGH, 30.04.2024 - C-395/22

    "Trade Express-L" - Vorlage zur Vorabentscheidung - Energie - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 15.05.2025 - C-100/24
    Rn. 23 Da die Richtlinie 2000/31 jedoch nicht genau definiert, was unter einem "Angebot zur Verkaufsförderung" im Sinne ihres Art. 6 Buchst. c zu verstehen ist, sind Bedeutung und Tragweite dieses autonomen Begriffs des Unionsrechts entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang er verwendet wird und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der er gehört (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 2022, Porsche Inter Auto und Volkswagen, C-145/20, EU:C:2022:572, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 30. April 2024, Trade Express-L und DEVNIA TSIMENT, C-395/22 und C-428/22, EU:C:2024:374, Rn. 65).
  • EuGH - C-428/22 (anhängig)

    DEVNIA TSIMENT

    Auszug aus EuGH, 15.05.2025 - C-100/24
    Rn. 23 Da die Richtlinie 2000/31 jedoch nicht genau definiert, was unter einem "Angebot zur Verkaufsförderung" im Sinne ihres Art. 6 Buchst. c zu verstehen ist, sind Bedeutung und Tragweite dieses autonomen Begriffs des Unionsrechts entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang er verwendet wird und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der er gehört (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 2022, Porsche Inter Auto und Volkswagen, C-145/20, EU:C:2022:572, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 30. April 2024, Trade Express-L und DEVNIA TSIMENT, C-395/22 und C-428/22, EU:C:2024:374, Rn. 65).
  • BGH, 11.09.2025 - I ZR 14/23

    Bequemer Kauf auf Rechnung II

    Die Bewerbung der Zahlungsmodalität "Bequemer Kauf auf Rechnung" auf der Internetseite eines Internet-Versandhandels kann ein Angebot zur Verkaufsförderung im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG und § 6 Abs. 1 Nr. 3 DDG darstellen (Anschluss an EuGH, Urteil vom 15. Mai 2025 - C-100/24, GRUR 2025, 915 = WRP 2025, 860 - Bonprix).

    Rn. 8 Hierauf hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 15. Mai 2025 (C-100/24, GRUR 2025, 915 = WRP 2025, 860 - Bonprix) geantwortet:.

    Rn. 37 Nach der auf Vorlage des Senats ergangenen Entscheidung des Gerichtshof der Europäischen Union ist Art. 6 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG dahin auszulegen, dass eine Werbeaussage auf der Website eines im Onlinehandel tätigen Unternehmens, mit der auf eine bestimmte Zahlungsmodalität hingewiesen wird, unter den Begriff "Angebot zur Verkaufsförderung" im Sinne dieser Bestimmung fällt, sofern diese Zahlungsmodalität dem Adressaten dieser Aussage einen objektiven und sicheren Vorteil verschafft, der sein Verhalten bei der Entscheidung für eine Ware oder Dienstleistung beeinflussen kann (EuGH, GRUR 2025, 915 [juris Rn. 46] - Bonprix).

    Der Gerichtshof hat unter dem Vorbehalt der Überprüfung durch den Senat weiter ausgeführt, dass solche für den Käufer vorteilhaften Umstände geeignet erscheinen, ihm einen Anreiz zu geben, sich an einen Verkäufer zu wenden, der einen Onlinekauf auf Rechnung anbietet, anstatt sich an einen anderen Verkäufer zu wenden, der die sofortige Bezahlung ab der Bestellung erwartet (EuGH, GRUR 2025, 915 [juris Rn. 43 bis 45] - Bonprix).

    Der Gerichtshof hat ferner ausgeführt, dass diese Auslegung des Art. 6 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG voll und ganz mit den in den Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU vorgesehenen Informationsanforderungen über Zahlungsbedingungen vereinbar ist (EuGH, GRUR 2025, 915 [juris Rn. 37 bis 41] - Bonprix).

    Die Angabe kann einen Anreiz vermitteln, sich an einen Verkäufer zu wenden, der einen Onlinekauf auf Rechnung anbietet, anstatt sich an einen anderen Verkäufer zu wenden, der die sofortige Bezahlung der Bestellung erwartet (vgl. EuGH, GRUR 2025, 915 [juris Rn. 45] - Bonprix).

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