Telemediengesetz
| Abschnitt 2 - Zulassungsfreiheit, Informationspflichten (§§ 4 - 6) |
(1) Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind, mindestens die folgenden Voraussetzungen zu beachten:
(2) 1Werden kommerzielle Kommunikationen per elektronischer Post versandt, darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. 2Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt dann vor, wenn die Kopf- und Betreffzeile absichtlich so gestaltet sind, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält.
(3) Videosharingplattform-Anbieter müssen eine Funktion bereitstellen, mit der Nutzer, die nutzergenerierte Videos hochladen, erklären können, ob diese Videos audiovisuelle kommerzielle Kommunikation enthalten.
(4) Videosharingplattform-Anbieter sind verpflichtet, audiovisuelle kommerzielle Kommunikation, die Nutzer auf den Videosharingplattform-Dienst hochgeladen haben, als solche zu kennzeichnen, soweit sie nach Absatz 3 oder anderweitig Kenntnis von dieser erlangt haben.
(5) Die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bleiben unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze vom 19.11.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 27.11.2020 | Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze | 19.11.2020 |
pflichten § 6Besondere Pflichten bei kommerziellen Kommunikationen
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Rechtsprechung zu § 6 TMG
107 Entscheidungen zu § 6 TMG in unserer Datenbank:
- BGH, 11.09.2025 - I ZR 14/23
Bequemer Kauf auf Rechnung II
Zum selben Verfahren:
- BGH, 21.12.2023 - I ZR 14/23
Vorlagefrage an EuGH zur Zulässigkeit der Bewerbung einer Zahlungsmodalität als ...
- EuGH, 15.05.2025 - C-100/24
bonprix - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronischer Geschäftsverkehr - ...
- LG Hamburg, 21.07.2022 - 403 HKO 37/22
Lauterkeitsrecht: Zulässigkeit der Angabe "Bequemer Kauf auf Rechnung" in einem ...
- BGH, 21.12.2023 - I ZR 14/23
- BGH, 09.09.2021 - I ZR 125/20
Influencer II - Wettbewerbsverstoß durch Schleichwerbung in den sozialen Medien: ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 28.03.2019 - 403 HKO 127/18
Schleichwerbung in Sozialen Medien - Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch ...
- OLG Hamburg, 02.07.2020 - 15 U 142/19
Influencer Postings: Keine Kennzeichnungspflicht bei offensichtlicher Werbung
- LG Hamburg, 28.03.2019 - 403 HKO 127/18
- BGH, 13.01.2022 - I ZR 9/21
Wettbewerbsverstoß im Internet: Unterlassungsanspruch bei Influencer-Marketing ...
- BGH, 09.09.2021 - I ZR 126/20
Vorstellen von kommerziellen Inhalten unter Abbildung einer Person als sog. ...
Zum selben Verfahren:
- LG München I, 29.04.2019 - 4 HKO 14312/18
Cathy Hummels im Streit mit Wettbewerbsverband: Influencer-Marketing ist legal
- LG München I, 29.04.2019 - 4 HKO 14312/18
Querverweise
Auf § 6 TMG verweisen folgende Vorschriften:
- Telemediengesetz (TMG)
- Bußgeldvorschriften
- § 11 (Bußgeldvorschriften)