Rechtsprechung
| EuGH, 12.01.2006 - C-118/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Portugal
- EU-Kommission
Kommission / Portugal
Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebende Lage - Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 7)
- EU-Kommission
Kommission / Portugal
Umwelt
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Portugiesische Republik, eingereicht am 10. März 2005
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, die erforderlichen Vorschriften zu erlassen, um der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich ...
Wird zitiert von ... (3)
- EuGH, 30.11.2006 - C-32/05
Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - …
Später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 14. September 2004 in der Rechtssache C-168/03, Kommission/Spanien, Slg. 2004, I-8227, Randnr. 24, und vom 12. Januar 2006 in der Rechtssache C-118/05, Kommission/Portugal, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 7). - EuGH, 26.10.2006 - C-102/06
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
8 Es ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen ist, in der sich der betreffende Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteile vom 14. September 2004 in der Rechtssache C-168/03, Kommission/Spanien, Slg. 2004, I-8227, Randnr. 24, und vom 12. Januar 2006 in der Rechtssache C-118/05, Kommission/Portugal, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 7). - EuGH, 24.05.2007 - C-359/06
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
10 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 14. September 2004, Kommission/Spanien, C-168/03, Slg. 2004, I-8227, Randnr. 24, und vom 12. Januar 2006, Kommission/Portugal, C-118/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 7).
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