Rechtsprechung
| EuGH, 20.05.1992 - C-190/90 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 189 Abs. 3; ; Richtlinie 82/501/EWG Art. 3; ; Richtlinie 82/501/EWG Art. 4; ; Richtlinie 82/501/EWG Art. 5 Abs. 1 Buchst. b; ; Richtlinie 82/501/EWG Art. 5 Abs. 1 ... Buchst. c; ; Richtlinie 82/501/EWG Art. 5 Abs. 3; ; Richtlinie 82/501/EWG Art. 8 Abs. 1
- EU-Kommission
Kommission / Niederlande
EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3
1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Rahmens, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet
- EU-Kommission
Kommission / Niederlande
- Wolters Kluwer
Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers; Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Rahmens zur Gewährleistung der vollständigen Anwendung einer Richtlinie; Maßnahmen zur Verhinderung von Industrieunfällen; Begrenzung der Folgen von Industrieunfällen; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Rahmens, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung - EWG-Richtlinie - Nicht konforme nationale Rechtsvorschriften.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1992 - C-190/90
- EuGH, 20.05.1992 - C-190/90
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 30.05.1991 - C-59/89
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 20.05.1992 - C-190/90
17 Nach ständiger Rechtsprechung (siehe insbesondere Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89, Kommission/Deutschland, Slg. I-2607, Randnr. 18) verlangt die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendigerweise, daß ihre Bestimmungen förmlich und wörtlich in einer ausdrücklichen besonderen Gesetzesvorschrift wiedergegeben werden; je nach dem Inhalt der Richtlinie kann ein allgemeiner rechtlicher Rahmen genügen, wenn er tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie in so klarer und bestimmter Weise gewährleistet, daß - soweit die Richtlinie Ansprüche des einzelnen begründen soll - die Begünstigten in der Lage sind, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen.
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 31.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
Ihr kann vielmehr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (…EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 31 und vom 20. Mai 1992 - C-190/90 - Slg. 1992, I-3265 Rn. 17). - Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2002 - C-322/00
Kommission / Niederlande
12: - Die niederländische Regierung beruft sich auf die Urteile vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607, Randnr. 18) und vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-190/90 (Kommission/Niederlande, Slg. 1992, I-3265, Randnr. 17).67 und 68), vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-307/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-3933, Randnr. 51), vom 19. März 2002 in der Rechtssache C-268/00 (Kommission/Niederlande, Slg. 2002, I-2995, Randnrn.
16: - Siehe u. a. Urteile vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-157/91 (Kommission/Niederlande, Slg. 1992, I-5899, Randnr. 17), vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-243/89 (Kommission/Dänemark, Slg. 1993, I-3353, Randnr. 13), vom 12. Januar 1994 in der Rechtssache C-292/92 (Kommission/Italien, Slg. 1994, I-12, Randnr. 11) und vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-11/95 (Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4115, Randnr. 73).
32: - Siehe u. a. Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81 (Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6), vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-157/94 (Kommission/Niederlande, Slg. 1997, I-5699, Randnr. 59) und vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-166/97 (Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-1719, Randnr. 40).
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 36.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
Ihr kann vielmehr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (…EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 31 und vom 20. Mai 1992 - C-190/90 - Slg. 1992, I-3265 Rn. 17).
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 32.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
Ihr kann vielmehr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (…EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 31 und vom 20. Mai 1992 - C-190/90 - Slg. 1992, I-3265 Rn. 17). - BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 37.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
Ihr kann vielmehr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (…EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 31 und vom 20. Mai 1992 - C-190/90 - Slg. 1992, I-3265 Rn. 17). - BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 33.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
Ihr kann vielmehr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (…EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 31 und vom 20. Mai 1992 - C-190/90 - Slg. 1992, I-3265 Rn. 17). - BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 34.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
Ihr kann vielmehr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (…EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 31 und vom 20. Mai 1992 - C-190/90 - Slg. 1992, I-3265 Rn. 17). - Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-674/18
TMD Friction - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …
{FN:53} Vgl. beispielsweise Urteil vom 20. Mai 1992, Kommission/Niederlande (C-190/90, EU:C:1992:225), in dem ein Vorschriftenkomplex, der zum Teil aus der Zeit vor dem Inkrafttreten einer Richtlinie stammte, deren wirksame Umsetzung gewährleistete. - BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 43.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
Ihr kann vielmehr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (…EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 31 und vom 20. Mai 1992 - C-190/90 - Slg. 1992, I-3265 Rn. 17). - BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 35.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
Ihr kann vielmehr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (…EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 31 und vom 20. Mai 1992 - C-190/90 - Slg. 1992, I-3265 Rn. 17). - BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 42.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 44.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 38.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 39.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 40.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 41.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-63/01
Evans
- VG Cottbus, 28.02.2013 - 5 K 914/11
Festsetzung der Arbeitszeit
- EuGH, 17.06.1999 - C-336/97
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-118/07
Kommission / Finnland - Bilaterale Investitionsabkommen - Art. 307 EG
- VG Potsdam, 11.09.2013 - 2 K 1956/12
Besoldung und Versorgung
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-478/99
Kommission / Schweden
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-336/97
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1992 - C-190/90 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.
Vertragsverletzung - EWG-Richtlinie - Nicht konforme nationale Rechtsvorschriften
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1992 - C-190/90
- EuGH, 20.05.1992 - C-190/90
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 01.10.1991 - C-13/90
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1992 - C-190/90
Vgl. auch das Urteil vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache C-13/90 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-4327, Randnr. 8), das auf andere Urteile verweist.(13) - Vgl. hierzu das letzte Urteil des Gerichtshofes vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache 13/90 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-4327, Randnrn.
- EuGH, 15.03.1990 - 339/87
Kommission / Niederlande
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1992 - C-190/90
(6) - Vgl. das Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache C-339/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1990, I-851), in dem in Randnummer 6 festgestellt wird, daß die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendigerweise eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in einer ausdrücklichen, besonderen Vorschrift erfordert, sondern daß ihr durch einen allgemein rechtlichen Kontext Genüge getan werden kann, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend und klar bestimmt gewährleistet . - EuGH, 01.03.1983 - 300/81
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1992 - C-190/90
(5) - Siehe u. a. das Urteil vom 1. März 1983 in der Rechtssache 300/81 (Kommission/Italien, Slg. 1983, 449), in dem in Randnummer 10 festgestellt wird: Denn jeder Mitgliedstaat muß die fragliche Richtlinie in einer Weise durchführen, die den Erfordernissen der Eindeutigkeit und Bestimmtheit des Rechtszustands voll gerecht wird, auf den die Richtlinie im Interesse der Institute abzielt, die von der darin vorgesehenen Zulassung profitieren sollen. - VG der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, 09.11.1990 - 13/90
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1992 - C-190/90
(13) - Vgl. hierzu das letzte Urteil des Gerichtshofes vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache 13/90 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-4327, Randnrn.
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