Rechtsprechung
| EuGH, 14.07.2011 - C-196/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 2203 und 2208 - 'Malt beer base' zur Herstellung eines Mischgetränks
- Europäischer Gerichtshof
Paderborner Brauerei Haus Cramer
Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 2203 und 2208 - "Malt beer base" zur Herstellung eines Mischgetränks
- EU-Kommission
Paderborner Brauerei Haus Cramer
Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 2203 und 2208 - "Malt beer base" zur Herstellung eines Mischgetränks
- EU-Kommission
Paderborner Brauerei Haus Cramer
Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 2203 und 2208 - ‚Malt beer base‘ zur Herstellung eines Mischgetränks“
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinsamer Zolltarif; Kombinierte Nomenklatur; Tarifierung von 'Malt beer base' zur Herstellung eines Mischgetränks [Positionen 2203 und 2208]; Paderborner Brauerei Haus Cramer KG gegen Hauptzollamt BielefeldDie Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 ...
- datenbank.nwb.de
Gemeinsamer Zolltarif : "Malt beer base" zur Herstellung eines Mischgetränks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zollrechtliche Tarifierung von 'Malt beer base' zur Herstellung eines Mischgetränks; Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Branntweinsteuer für ein als "malt beer base" bezeichnetes Erzeugnis; Zuweisung von "malt beer base" der KN-Position 2208
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 22. April 2010 - Paderborner Brauerei Haus Cramer KG gegen Hauptzollamt Bielefeld
- IWW (Verfahrensmitteilung)
KN Pos 2208, BranntwMonG § 130 Abs 2 Nr 1, KN Pos 2206, KN Pos 2203
Kombinierte Nomenklatur, malt beer base - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Finanzgericht Düsseldorf - Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2031/2001 der Kommission vom 6. August 2001 (ABl. L 279, S. 1) und in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1832/2002 der Kommission vom 1. ...
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 07.04.2010 - 4 K 2615/09
- EuGH, 14.07.2011 - C-196/10
- FG Düsseldorf, 17.10.2011 - 4 K 2615/09
- FG Düsseldorf, 21.06.2012 - 4 K 2615/09
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 20.05.2010 - C-370/08
Data I / O - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - …
Auszug aus EuGH, 14.07.2011 - C-196/10
Rn. 31 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der KN-Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 18. Juli 2007, Olicom, C-142/06, Slg. 2007, I-6675, Randnr. 16, und vom 20. Mai 2010, Data I/O, C-370/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29).Rn. 32 Die in Bezug auf die KN von der Kommission und in Bezug auf das HS von der WZO ausgearbeiteten Erläuterungen sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Ermittlung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (Urteile Olicom, Randnr. 17, und Data I/O, Randnr. 30).
- EuGH, 18.07.2007 - C-142/06
Olicom - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die Kombinierte …
Auszug aus EuGH, 14.07.2011 - C-196/10
Rn. 31 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der KN-Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 18. Juli 2007, Olicom, C-142/06, Slg. 2007, I-6675, Randnr. 16, und vom 20. Mai 2010, Data I/O, C-370/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29).Rn. 32 Die in Bezug auf die KN von der Kommission und in Bezug auf das HS von der WZO ausgearbeiteten Erläuterungen sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Ermittlung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (Urteile Olicom, Randnr. 17, und Data I/O, Randnr. 30).
- EuGH, 26.03.1981 - 114/80
Ritter / Oberfinanzdirektion Hamburg
Auszug aus EuGH, 14.07.2011 - C-196/10
Die Einstufung einer Ware als "Getränk" im Sinne der KN hängt von seiner flüssigen Beschaffenheit und seiner Bestimmung zum menschlichen Genuss ab (Urteil vom 26. März 1981, Ritter, 114/80, Slg. 1981, 895, Randnr. 9). - EuGH, 29.05.1974 - 185/73
Hauptzollamt Bielefeld / König
Auszug aus EuGH, 14.07.2011 - C-196/10
Genauer gesagt unterscheidet sich ihnen zufolge Ethylalkohol von Branntwein, Likören und allen anderen Spirituosen dadurch, dass Letztere Aroma gebende Bestandteile oder spezifische Geschmackseigenschaften aufweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Mai 1974, König, 185/73, Slg. 1974, 607, Randnr. 19).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-532/14
Toorank Productions - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen 2206 und …
{FN:10} - Paderborner Brauerei Haus Cramer (C-196/10, EU:C:2011:487), im Folgenden: Urteil Cramer.{FN:12} - Rechtssache 196/10, EU:C:2011:487.
{FN:20} - Urteil Cramer (C-196/10, EU:C:2011:487, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:26} - Urteil Cramer (C-196/10, EU:C:2011:487, Rn. 37).
- BFH, 16.08.2012 - VII R 8/11
Tarifierung einer in Tropfen einzunehmenden Flüssigkeit
Dazu gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen und Einreihungsavise (Tarifavise), die ebenso wie die Erläuterungen zur KN ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen sind (vgl. EuGH-Urteile vom 14. Juli 2011 C-196/10 --Paderborner Brauerei Haus Cramer-- Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2011, 242;… vom 27. November 2008 C-403/07 --Metherma--, Slg. 2008, I-8921, ZfZ 2009, 15, und Senatsurteil vom 17. November 1998 VII R 50/97, BFH/NV 1999, 688).Rn. 24 Der Senat teilt auch nicht die Auffassung der Klägerin, bei der gebotenen Anwendung des EuGH-Urteils in ZfZ 2011, 242 komme eine Einreihung des Erzeugnisses "A …" als Getränk in das Kap. 22 KN nicht in Betracht.
- EuGH, 12.05.2016 - C-532/14
Toorank Productions - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - …
Rn. 30 Andererseits hält das vorlegende Gericht fest, dass aus dem Urteil vom 14. Juli 2011, Paderborner Brauerei Haus Cramer (C-196/10, EU:C:2011:487), hervorgehe, dass aus Gärungsprozessen gewonnene Getränke, die danach einer Ultrafiltration unterzogen würden, in die Position 2208 der KN einzureihen sein könnten, sofern sie die Eigenschaften der zu dieser Position gehörenden Erzeugnisse besäßen.Rn. 39 Zum anderen ist festzuhalten, dass Erzeugnisse, die nicht ausschließlich durch Gärung gewonnen werden, sondern auch durch ein Reinigungsverfahren, in dessen Folge diese Erzeugnisse die Eigenschaften und Merkmale von gegorenen Getränken verlieren und die Eigenschaften und Merkmale von in die Position 2208 der KN eingereihtem Ethylalkohol erlangen, zu dieser letzteren Position gehören (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 2011, Paderborner Brauerei Haus Cramer, C-196/10, EU:C:2011:487, Rn. 37).
- BFH, 26.05.2020 - VII R 58/18
Entstehung der Biersteuer für ein Biermischgetränk
Davon ausgehend hielt der EuGH in seiner weiteren Begründung u.a. das Aussehen und den Geschmack der Ware für maßgeblich (EuGH-Urteil Paderborner Brauerei Haus Cramer, C-196/10, EU:C:2011:487, Rz 33 und Rz 37, ZfZ 2011, 242). - FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 303/14
Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach …
Dazu gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen und Einreihungsavise (Tarifavise), die ebenso wie die Erläuterungen zur KN ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen sind (vgl. EuGH-Urteile vom 14. Juli 2011 C-196/10 --Paderborner Brauerei Haus Cramer-- Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2011, 242;… vom 27. November 2008 C-403/07 --Metherma--, ZfZ 2009, 15 und BFH-Urteil vom 17. November 1998 VII R 50/97, BFH/NV 1999, 688). - EuGH, 13.03.2019 - C-195/18
B.S. (Malz in der Zusammensetzung von Bier) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 30 Gemäß Art. 26 der Richtlinie 92/83 ist die auf das Ausgangsverfahren anzuwendende Fassung der KN die zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Richtlinie geltende Fassung, d. h. die, die sich aus der Verordnung Nr. 2587/91 ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 2011, Paderborner Brauerei Haus Cramer, C-196/10, EU:C:2011:487, Rn. 28). - FG München, 18.05.2017 - 14 K 979/14
Aperol Spritz; Alkopopsteuer
§ 130 Abs. 5 BranntwMonG enthält damit eine statische Verweisung auf die KN/Stand Oktober 1992 (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - vom 14. Juli 2011 C-196/10, Paderborner Brauerei Haus Cramer, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ - 2011, 242). - FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15
Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach …
Dazu gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen und Einreihungsavise (Tarifavise), die ebenso wie die Erläuterungen zur KN ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen sind (vgl. EuGH-Urteile vom 14. Juli 2011 C-196/10 --Paderborner Brauerei Haus Cramer-- Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2011, 242;… vom 27. November 2008 C-403/07 --Metherma--, ZfZ 2009, 15 und BFH-Urteil vom 17. November 1998 VII R 50/97, BFH/NV 1999, 688). - EuGH, 27.10.2011 - C-559/10
Deli Ostrich - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - …
Rn. 22 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der KN-Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. Urteil vom 14. Juli 2011, Paderborner Brauerei Haus Cramer, C-196/10, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 06.09.2012 - C-524/11
Lowlands Design Holding - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - …
Rn. 23 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der KN-Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 19. Oktober 2000, Peacock, C-339/98, Slg. 2000, I-8947, Randnr. 9, und vom 14. Juli 2011, Paderborner Brauerei Haus Cramer, C-196/10, Slg. 2011, I-6201, Randnr. 31).
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