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Rechtsprechung
   EuGH, 17.07.2008 - C-207/07   

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EuGH, 17.07.2008 - C-207/07 (https://dejure.org/2008,8814)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.2008 - C-207/07 (https://dejure.org/2008,8814)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - C-207/07 (https://dejure.org/2008,8814)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - SPANIEN HAT GEGEN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT VERSTOSSEN, INDEM ES DEN ERWERB VON BETEILIGUNGEN AN UNTERNEHMEN DES ENERGIESEKTORS UND VON BESTIMMTEN ANLAGEN DIESER UNTERNEHMEN VON EINER VORHERIGEN GENEHMIGUNG DURCH DIE STROM- UND ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH verurteilt Spanien: Spanisches Genehmigungserfordernis bei Erwerb von Unternehmen im Energiesektor gemeinschaftswidrig - Verstoß gegen Freiheit des Kapitalverkehrs und der Niederlassung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.7.2008)

    Spanien wegen Hürden für Übernahme von Endesa durch Eon verurteilt // Ungenaue Kriterien bargen Gefahr der Diskriminierung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 19. April 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Königreich Spanien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verletzung der Art. 43 und 56 EG - Nationale Rechtsvorschriften, die den Erwerb bestimmter Beteiligungen an Unternehmen, die der Regulierung unterliegenden Tätigkeiten im Energiesektor nachgehen, von der vorherigen Genehmigung durch ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • EuGH, 26.03.2009 - C-326/07

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und

    Wie nämlich aus Randnr. 32 dieses Urteils hervorgeht, betrifft es nur eine Situation, bei der eine Gesellschaft Beteiligungen hält, die ihr die Kontrolle über andere Gesellschaften einräumt (vgl. Urteil vom 17. Juli 2008, Kommission/Spanien, C-207/07, Randnr. 36).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs können solche Befugnisse dem durch Art. 56 EG gewährleisteten freien Kapitalverkehr zuwiderlaufen (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Mai 2003, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-98/01, Slg. 2003, I-4641, Randnr. 50, und Kommission/Spanien, Randnr. 58).

    Wie nämlich der Gerichtshof entschieden hat, kann der bloße Erwerb einer Beteiligung von 10 % des Stammkapitals einer Gesellschaft, die im Bereich der Energie tätig ist, oder jeder andere Erwerb, der einen erheblichen Einfluss auf eine solche Gesellschaft verschafft, grundsätzlich nicht ohne Weiteres als tatsächliche und hinreichend schwerwiegende Bedrohung der Versorgungssicherheit betrachtet werden (vgl. Urteil vom 17. Juli 2008, Kommission/Spanien, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat u. a. bei Unternehmen, die in den Bereichen Erdöl, Telekommunikation und Elektrizität tätig sind, anerkannt, dass das Ziel, im Krisenfall die Versorgung mit solchen Produkten oder die Erbringung solcher Dienstleistungen im Hoheitsgebiet des fraglichen Mitgliedstaats sicherzustellen, einen Grund der öffentlichen Sicherheit darstellen und somit gegebenenfalls eine Beeinträchtigung des freien Kapitalverkehrs rechtfertigen kann (vgl. Urteil vom 13. Mai 2003, Kommission/Spanien, Randnr. 71).

    So können die öffentliche Ordnung und Sicherheit nur geltend gemacht werden, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. insbesondere Urteile vom 9. März 2000, Kommission/Belgien, C-355/98, Slg. 2000, I-1221, Randnr. 28, vom 14. März 2000, Église de scientologie, C-54/99, Slg. 2000, I-1335, Randnr. 17, und vom 17. Juli 2008, Kommission/Spanien, Randnr. 47).

  • EuGH, 17.09.2009 - C-182/08

    Glaxo Wellcome - Niederlassungsfreiheit und freier Kapitalverkehr -

    Nach ständiger Rechtsprechung fallen in den sachlichen Geltungsbereich der Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit nationale Vorschriften, die anzuwenden sind, wenn ein Angehöriger eines Mitgliedstaats am Kapital einer Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat eine Beteiligung hält, die es ihm ermöglicht, einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen dieser Gesellschaft auszuüben und deren Tätigkeiten zu bestimmen (vgl. Urteile vom 13. April 2000, Baars, C-251/98, Slg. 2000, I-2787, Randnr. 22, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, Randnr. 31, vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Randnr. 27, und vom 17. Juli 2008, Kommission/Spanien, C-207/07, Randnr. 60).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-244/11

    Die griechische Regelung über die vorherige Genehmigung des Erwerbs von

    Hinsichtlich des in Rede stehenden Genehmigungserfordernisses weist die Kommission darauf hin, dass der Gerichtshof in Bezug auf eine Regelung, wonach der Erwerb von Beteiligungen oder Vermögenswerten einer vorherigen Genehmigung bedürfe, entschieden habe, dass eine solche Regelung nicht in allen Fällen sicherstellen könne, dass die Sicherheit der Energieversorgung gewährleistet sei, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Bedrohung für die Energieversorgung auftreten sollte, nachdem die Genehmigung für den betreffenden Erwerbsvorgang erteilt worden sei (Urteil vom 17. Juli 2008, Kommission/Spanien, C-207/07, Randnr. 52), und dass zudem die bloße Überwachung der öffentlichen Einrichtung in dem Zeitpunkt, in dem diese die Kontrolle eines Unternehmens erlange, nicht sicherstellen könne, dass die öffentliche Einrichtung die mit ihren Anteilen verbundenen Stimmrechte nach ihrer Zuerkennung in einer angemessenen Weise, die die Energieversorgungssicherheit gewährleiste, verwenden werde (Urteil vom 14. Februar 2008, Kommission/Spanien, Randnr. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-531/06

    GENERALANWALT BOT HÄLT ES FÜR ZULÄSSIG, DEN BESITZ UND DEN BETRIEB VON APOTHEKEN

    11 - Urteil vom 17. Juli 2008, Kommission/Spanien (C-207/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 35).

    30 - Vgl. entsprechend Urteil Kommission/Spanien (Randnrn. 36 und 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-47/12

    Kronos International - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

    17 - Dies ist insbesondere im Rahmen von Vertragsverletzungsklagen der Fall, aus Gründen, die mit dieser Klageart zusammenhängen; vgl. dazu Urteile vom 17. Juli 2008, Kommission/Spanien (C-207/07, Randnr. 37), Kommission/Griechenland (Randnr. 22), vom 10. November 2011, Kommission/Portugal (C-212/09, Slg. 2011, I-10889, Randnrn. 41 bis 45), und vom 25. Oktober 2012, Kommission/Belgien (C-387/11, Randnr. 35).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-226/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen von Erdgaslieferanten nicht verlangen, dass sie, um

    Der Gerichtshof hat weiter festgestellt, dass die Richtlinie den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Mittel zur Erreichung der mit ihr verfolgten Ziele einen weiten Spielraum beließ (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 2008, Kommission/Spanien, C-207/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:428, Rn. 43 und 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-81/09

    Idryma Typou - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG, 44 Abs. 2 Buchst. g EG und 48

    45 - Vgl. u. a. Urteile vom 13. April 2000, Baars (C-251/98, Slg. 2000, I-2787, Randnr. 22), vom 21. November 2002, X und Y (C-436/00, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 37), vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas (C-196/04, Slg. 2006, I-7995, Randnr. 31), vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation (C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Randnr. 27), vom 23. Oktober 2007, Kommission/Deutschland (C-112/05, Slg. 2007, I-8995, Randnr. 13), vom 6. Dezember 2007, Columbus Container Services (C-298/05, Slg. 2007, I-10451, Randnr. 29), vom 17. Juli 2008, Kommission/Spanien (C-207/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2009 - C-171/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 EG und

    36 - Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass ein System nachträglicher Anmeldungen generell eine Maßnahme ist, die den freien Kapitalverkehr weniger behindert, sofern es auf objektiven und nicht diskriminierenden Kriterien beruht, die den betroffenen Unternehmen im Voraus bekannt sind, und sofern jedem, der von einer derartigen einschränkenden Maßnahme betroffen ist, der Rechtsweg offensteht: vgl. Urteile Kommission/Portugal (Randnr. 50), vom 13. Mai 2003, Kommission/Spanien (Randnr. 69), und vom 17. Juli 2008, Kommission/Spanien (C-207/07, Randnr. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-326/07

    Kommission / Italien - Vertragsverletzungsverfahren - Art. 43 EG und 56 EG -

    33 - Zum Beispiel das Urteil vom 17. Juli 2008, Kommission/Spanien (C-207/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-18/14

    CO Sociedad de Gestión y Participación u.a. - Aufsichtsrechtliche Beurteilung des

    38 - Vgl. Urteile Église de scientologie (C-54/99, EU:C:2000:124, Rn. 21 und 22), Analir u. a. (C-205/99, EU:C:2001:107, Rn. 38), Kommission/Spanien (C-207/07, EU:C:2008:428, Rn. 48) sowie Carmen Media Group (C-46/08, EU:C:2010:505, Rn. 87).
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   EuGH, 10.01.2008 - C-207/07   

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https://dejure.org/2008,43412
EuGH, 10.01.2008 - C-207/07 (https://dejure.org/2008,43412)
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EuGH, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - C-207/07 (https://dejure.org/2008,43412)
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   EuGH, 27.09.2007 - C-207/07   

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EuGH, 27.09.2007 - C-207/07 (https://dejure.org/2007,43622)
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