Rechtsprechung
| EuGH, 21.03.1991 - C-226/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
VO Nr. 2200/87 Art. 18 Abs. 2; ; VO Nr. 2200/87 Art. 22 Ziff. 2
- EU-Kommission
Haniel Spedition / Kommission
Verordnung Nr. 2200/87 der Kommission, Artikel 18 Absatz 2 und Artikel 22 Ziffer 2
Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Nahrungsmittelhilfe - Durchführung - Ausschreibungsverfahren - Lieferverzögerung - Sanktion - Abzug von der Liefergarantie bei ihrer Freigabe - Abzug von dem für die Lieferungen zu zahlenden Betrag - Rechtswidrigkeit - EU-Kommission
Haniel Spedition / Kommission
- Wolters Kluwer
Aufhebung einer Entscheidung
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VO Nr. 2200/87 Art. 18 Abs. 2
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verordnung (EWG) Nr. 2200/87 der Kommission - Abzug bei Zahlungen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1990 - C-226/89
- EuGH, 21.03.1991 - C-226/89
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 12.12.1990 - C-172/89
Vandemoortele / Kommission
Auszug aus EuGH, 21.03.1991 - C-226/89
Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-172/89, Vandemoortele/Kommission, Slg. 1990, I-4677), darf eine Sanktion, selbst wenn sie keinen strafrechtlichen Charakter hat, nur dann verhängt werden, wenn sie auf einer klaren und unzweideutigen Rechtsgrundlage beruht.
- EuGH, 11.02.1993 - C-142/91
Cebag / Kommission
16 Wie der Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache Vandemoortele/Kommission (…a. a. O.) und im Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-226/89 (Haniel Spedition/Kommission, Slg. 1991, I-1599) festgestellt hat, haben bei der Zahlung wegen verspäteter Lieferung vorgenommene Kürzungen keine Rechtsgrundlage. - EuG, 09.06.2005 - T-265/03
Helm Düngemittel / Kommission - Nahrungsmittelhilfe - Teilweise Einbehaltung der …
35 Sie macht insoweit geltend, dass der vertragliche Charakter der zwischen ihr und der Kommission bestehenden Beziehungen der Erhebung einer Nichtigkeitsklage nicht entgegenstehe (Urteile des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-172/89, Vandemoortele/Kommission, Slg. 1990, I-4677, und vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-226/89, Haniel Spedition/Kommission, Slg. 1991, I-1599). - Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1992 - C-142/91
Cebag BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verordnung (EWG) Nr. …
Im Urteil vom 12. Dezember 1990 zu der Rechtssache C-172/89 (Vandemoortele/Kommission, Slg. 1990, I-4677) und im Urteil vom 21. März 1991 zu der Rechtssache C-226/89 (Haniel Spedition/Kommission, Slg. 1991, I-1599) hat der Gerichtshof festgestellt, die Kommission habe nicht das Recht, bei der abschließenden, sich auf Zuschläge im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe gemäß der Verordnung Nr. 2200/87 beziehenden Zahlung Abzüge wegen verspäteter Lieferung vorzunehmen.
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| Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1990 - C-226/89 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Haniel Spedition GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Verordnung (EWG) Nr. 2200/87 der Kommission - Abzug bei Zahlungen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1990 - C-226/89
- EuGH, 21.03.1991 - C-226/89
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