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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 22.09.2022 | Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024

Rechtsprechung
   EuGH, 04.10.2024 - C-237/22 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,26292
EuGH, 04.10.2024 - C-237/22 P (https://dejure.org/2024,26292)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.2024 - C-237/22 P (https://dejure.org/2024,26292)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2024 - C-237/22 P (https://dejure.org/2024,26292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Mylan IRE Healthcare/ Kommission

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 141/2000 - Arzneimittel für seltene Leiden - Art. 3 und 8 - Begriff "erheblicher Nutzen" - Begriff "klinische Überlegenheit" - Verordnung (EG) Nr. 847/2000 - Art. 3 - Genehmigung für das Inverkehrbringen des Humanarzneimittels ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Mylan IRE Healthcare/ Kommission

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 141/2000 - Arzneimittel für seltene Leiden - Art. 3 und 8 - Begriff ,erheblicher Nutzen' - Begriff 'klinische Überlegenheit' - Verordnung (EG) Nr. 847/2000 - Art. 3 - Genehmigung für das Inverkehrbringen des Humanarzneimittels ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.04.2014 - C-269/13

    Acino / Kommission - Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Aussetzung des …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-237/22
    Rn. 54 Was die von der Kommission erhobene Einrede der Unzulässigkeit betrifft, ist vorab darauf hinzuweisen, dass aus Art. 256 AEUV und Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie aus Art. 168 Abs. 1 Buchst. d und Art. 169 Abs. 2 der Verfahrensordnung folgt, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (Urteil vom 10. April 2014, Acino/Kommission, C-269/13 P, EU:C:2014:255, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht erhobenen Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt (Urteil vom 10. April 2014, Acino/Kommission, C-269/13 P, EU:C:2014:255, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (Urteil vom 10. April 2014, Acino/Kommission, C-269/13 P, EU:C:2014:255, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 18.12.2019 - T-303/16

    Mylan IRE Healthcare/ Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-237/22
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Mylan IRE Healthcare Ltd (im Folgenden: Mylan) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 26. Januar 2022, Mylan IRE Healthcare/Kommission (T-303/16, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2022:25), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses C(2016) 2083 final der Kommission vom 4. April 2016 über die Zulassungen für die Humanarzneimittel "Tobramycin VVB und zugehörige Bezeichnungen" mit dem Wirkstoff "Tobramycin" gemäß Art. 29 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden: streitiger Beschluss) - die ursprünglich von der Novartis Europharm Ltd erhoben worden ist, in deren Rechtsstellung als Klägerin Mylan eingetreten ist - abgewiesen hat.

    Rn. 20 Mit Beschluss vom 18. Dezember 2019, Novartis Europharm/Kommission (T-303/16, EU:T:2019:908), hat das Gericht Mylan gestattet, in die Rechtsstellung von Novartis Europharm als Klägerin in dieser Rechtssache einzutreten, und die Kostenentscheidung vorbehalten.

  • EuGH, 04.07.2024 - C-70/23

    Westfälische Drahtindustrie u. a./ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-237/22
    Rn. 84 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Begründungspflicht nach ständiger Rechtsprechung nicht verlangt, dass das Gericht bei seinen Ausführungen alle von den Parteien des Rechtsstreits vorgetragenen Argumente nacheinander erschöpfend behandelt; die Begründung des Gerichts kann daher implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erfahren, aus denen das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrollfunktion wahrnehmen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juli 2024, Westfälische Drahtindustrie und Pampus Industriebeteiligungen/Kommission, C-70/23 P, EU:C:2024:580, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.02.2022 - C-649/21

    Fastweb/ Iliad Italia - Rechtsmittel - Streithilfe - Wettbewerb - …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-237/22
    Somit ist die Würdigung der Beweise, sofern diese nicht verfälscht worden sind, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegt (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 22. Februar 2022, Fastweb/Kommission, C-649/21 P(I), EU:C:2022:171, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 26.01.2022 - T-303/16

    Mylan IRE Healthcare/ Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-237/22
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Mylan IRE Healthcare Ltd (im Folgenden: Mylan) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 26. Januar 2022, Mylan IRE Healthcare/Kommission (T-303/16, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2022:25), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses C(2016) 2083 final der Kommission vom 4. April 2016 über die Zulassungen für die Humanarzneimittel "Tobramycin VVB und zugehörige Bezeichnungen" mit dem Wirkstoff "Tobramycin" gemäß Art. 29 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden: streitiger Beschluss) - die ursprünglich von der Novartis Europharm Ltd erhoben worden ist, in deren Rechtsstellung als Klägerin Mylan eingetreten ist - abgewiesen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-572/23

    Generalanwalt Szpunar schlägt die Zurückweisung dreier Gründe des Rechtsmittels …

    {FN:55} Urteil vom 4. Oktober 2024, Mylan IRE Healthcare/Kommission (C-237/22 P, EU:C:2024:850, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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   EuGH, 22.09.2022 - C-237/22 P   

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https://dejure.org/2022,42146
EuGH, 22.09.2022 - C-237/22 P (https://dejure.org/2022,42146)
EuGH, Entscheidung vom 22.09.2022 - C-237/22 P (https://dejure.org/2022,42146)
EuGH, Entscheidung vom 22. September 2022 - C-237/22 P (https://dejure.org/2022,42146)
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Wird zitiert von ...

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-237/22

    Mylan IRE Healthcare/ Kommission - Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Verordnung …

    {FN:12} Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 22. September 2022, Mylan IRE Healthcare/Kommission (C-237/22 P, EU:C:2022:726).
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   Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-237/22 P   

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https://dejure.org/2024,16074
Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-237/22 P (https://dejure.org/2024,16074)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.07.2024 - C-237/22 P (https://dejure.org/2024,16074)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 2024 - C-237/22 P (https://dejure.org/2024,16074)
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  • Europäischer Gerichtshof

    Mylan IRE Healthcare/ Kommission

    Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Verordnung (EG) Nr. 141/2000 - Arzneimittel für seltene Leiden - Erheblicher Nutzen - Marktexklusivitätsrecht des Arzneimittels Tobi Podhaler mit dem Wirkstoff Tobramycin - Spätere Genehmigung für das Inverkehrbringen des Arzneimittels ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 10.04.2014 - C-269/13

    Acino / Kommission - Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Aussetzung des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-237/22
    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. April 2014, Acino/Kommission (C-269/13 P, EU:C:2014:255, Rn. 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.09.2010 - T-264/07

    CSL Behring / Kommission und EMA - Humanarzneimittel - Verfahren zur Ausweisung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-237/22
    Vgl. angefochtenes Urteil (…Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie Urteil vom 9. September 2010, CSL Behring/Kommission und EMA (T-264/07, EU:T:2010:371, Rn. 94).
  • EuG, 26.01.2022 - T-303/16

    Mylan IRE Healthcare/ Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-237/22
    {FN:4} Urteil vom 26. Januar 2022, Mylan IRE Healthcare/Kommission (T-303/16, EU:T:2022:25) (im Folgenden: angefochtenes Urteil).
  • EuGH, 22.09.2022 - C-237/22

    Mylan IRE Healthcare/ Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-237/22
    {FN:12} Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 22. September 2022, Mylan IRE Healthcare/Kommission (C-237/22 P, EU:C:2022:726).
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