Rechtsprechung
| EuGH, 14.09.2023 - C-246/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Staatsanwaltschaft Köln und Bundesamt für Güterverkehr (Transport de conteneurs vides)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Kombinierter Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten - Richtlinie 92/106/EWG - Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern auf der Straße - Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 - Beförderung von Leercontainern vor der Beladung oder nach ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Kombinierter Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten - Richtlinie 92/106/EWG - Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern auf der Straße - Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 - Beförderung von Leercontainern vor der Beladung oder nach ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Staatsanwaltschaft Köln und Bundesamt für Güterverkehr
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Bundesrepublik Deutschland
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-246/22
- EuGH, 14.09.2023 - C-246/22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 12.04.2018 - C-541/16
Kommission/ Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EG) …
Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-246/22
Rn. 26 Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, die nationalen Märkte für gebietsfremde Kraftverkehrsunternehmer vollständig zu öffnen (Urteil vom 12. April 2018, Kommission/Dänemark, C-541/16, EU:C:2018:251, Rn. 52), d. h. für Verkehrsunternehmer, deren Niederlassung sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, da nach dem Wortlaut des fünften Erwägungsgrundes der Verordnung mit ihr eine Übergangsregelung für die Kabotage eingeführt werden soll.Rn. 29 Außerdem wird in den Erwägungsgründen 13 und 15 der Verordnung Nr. 1072/2009 die zeitweilige Natur der Kabotage betont und insbesondere ausgeführt, dass die Kabotagebeförderung nicht dergestalt durchgeführt werden sollte, dass dadurch eine dauerhafte oder ununterbrochene Tätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat entsteht (Urteil vom 12. April 2018, Kommission/Dänemark, C-541/16, EU:C:2018:251, Rn. 52;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 8. Juli 2021, Staatsanwaltschaft Köln und Bundesamt für Güterverkehr, C-937/19, EU:C:2021:555, Rn. 51).
- EuGH, 28.10.2022 - C-435/22
Die Behörden eines Mitgliedstaats dürfen einen Drittstaatsangehörigen nicht an …
Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-246/22
Rn. 36 Indes sind nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Bestimmung nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 28. Oktober 2022, Generalstaatsanwaltschaft München [Auslieferung und ne bis in idem], C-435/22 PPU, EU:C:2022:852, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 08.07.2021 - C-937/19
Staatsanwaltschaft Köln und Bundesamt für Güterverkehr - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-246/22
Rn. 29 Außerdem wird in den Erwägungsgründen 13 und 15 der Verordnung Nr. 1072/2009 die zeitweilige Natur der Kabotage betont und insbesondere ausgeführt, dass die Kabotagebeförderung nicht dergestalt durchgeführt werden sollte, dass dadurch eine dauerhafte oder ununterbrochene Tätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat entsteht (…Urteil vom 12. April 2018, Kommission/Dänemark, C-541/16, EU:C:2018:251, Rn. 52; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 8. Juli 2021, Staatsanwaltschaft Köln und Bundesamt für Güterverkehr, C-937/19, EU:C:2021:555, Rn. 51).
- EuGH, 04.10.2024 - C-541/20
Der Gerichtshof bestätigt weitgehend die Gültigkeit des Mobilitätspakets
Rn. 806 Was die Eignung von Art. 2 Nr. 4 Buchst. a der Verordnung 2020/1055 zur Erreichung des verfolgten Ziels betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass, wie u. a. aus der Definition der "Kabotage" in Art. 2 Nr. 6 der Verordnung Nr. 1072/2009 hervorgeht und wie in den Erwägungsgründen 20 und 22 der Verordnung 2020/1055 hervorgehoben wird, eine solche Beförderungstätigkeit eine "zeitweilige" Natur im Aufnahmemitgliedstaat haben muss (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. April 2018, Kommission/Dänemark, C-541/16, EU:C:2018:251, Rn. 53, sowie vom 14. September 2023, Staatsanwaltschaft Köln und Bundesamt für Güterverkehr [Beförderung von Leercontainern], C-246/22, EU:C:2023:673, Rn. 25 und 29). - Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20
Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail) - Nichtigkeitsklage - …
{FN:468} Vgl. Urteile vom 12. April 2018, Kommission/Dänemark (…C-541/16, EU:C:2018:251, Rn. 53), und vom 14. September 2023, Staatsanwaltschaft Köln und Bundesamt für Güterverkehr (Beförderung von Leercontainern) (C-246/22, EU:C:2023:673, Rn. 25, 28 und 29).
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- Europäischer Gerichtshof
Staatsanwaltschaft Köln und Bundesamt für Güterverkehr (Transport de conteneurs vides)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Kombinierter Güterverkehr - Richtlinie 92/106/EWG - Grenzüberschreitende Beförderungen auf der Straße - Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 - Beförderung von Leercontainern zur Beladung mit Gütern oder zur Entladung von Gütern als ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-246/22
- EuGH, 14.09.2023 - C-246/22
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