Rechtsprechung
| EuGH, 05.05.1993 - C-246/91 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 169; ; Richtlinie 76/768/EWG Art. 7 Abs. 3; ; Richtlinie 76/768/EWG Art. 6 Abs. 1
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
Richtlinie 76/768 des Rates, Artikel 7 Absatz 3
Rechtsangleichung; Kosmetische Mittel; Verpackung und Etikettierung; Richtlinie 76/768; Abschließende Harmonisierung; Nationale Regelung, die in der Richtlinie nicht vorgesehene Verpflichtungen aufstellt; Unzulässigkeit
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
- Wolters Kluwer
Umsetzung der Richtlinie zum Inverkehrbringen kosmetischer Mittel; Inverkehrbringen kosmetischer Mittel ausschließlich in Verbindung mit einer Akte mit Angaben über die Art des Mittels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsangleichung - Kosmetische Mittel - Verpackung und Etikettierung - Richtlinie 76/768 - Abschließende Harmonisierung - Nationale Regelung, die in der Richtlinie nicht vorgesehene Verpflichtungen aufstellt - Unzulässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften über kosmetische Mittel.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1993 - C-246/91
- EuGH, 05.05.1993 - C-246/91
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 18.03.1992 - C-29/90
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 05.05.1993 - C-246/91
8 In dem Urteil vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-29/90 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, 1971, Randnr. 13) hat der Gerichtshof weiterhin entschieden, daß es nicht mit der Richtlinie vereinbar ist, das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel von der Führung einer Akte abhängig zu machen, die über die nach der Richtlinie erforderlichen Angaben hinaus weitere Angaben enthält.12 Die französische Regierung hat die Vertragsverletzung im übrigen eingeräumt, da sie mit Schreiben vom 30. November 1992, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 1. Dezember 1992, erklärt hat, daß sie von der Auslegung der Richtlinie, die der Gerichtshof in dem genannten Urteil in der Rechtssache C-29/90 vorgenommen habe, Kenntnis genommen habe und daß sie im Hinblick auf ihre innerstaatlichen Rechtsvorschriften die sich aus dieser Auslegung ergebenden Konsequenzen ziehen werde.
- EuGH, 23.11.1989 - 150/88
Parfümerie-Fabrik 4711 / Provide
Auszug aus EuGH, 05.05.1993 - C-246/91
7 Wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-150/88 (Provide, Slg. 1989, 3891, Randnr. 28) festgestellt hat, hat die Richtlinie eine abschließende Harmonisierung der nationalen Bestimmungen über die Verpackung und Etikettierung kosmetischer Mittel herbeigeführt, so daß ein Mitgliedstaat den Vertrieb kosmetischer Mittel nicht von anderen als den in der Richtlinie festgelegten Voraussetzungen abhängig machen darf.
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1998 - C-77/97
Österreichische Unilever GmbH gegen Smithkline Beecham Markenartikel GmbH. - …
(39) - Diese Feststellung ergibt sich im Umkehrschluß aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-150/88 (Parfümeriefabrik 4711, Slg. 1989, 3891, Randnr. 29), vom 5. Mai 1993 in der Rechtssache C-246/91 (Kommission/Frankreich, Slg. 1993, I-2289, Randnr. 7) und Verband Sozialer Wettbewerb (angeführt in Fußnote 12, Randnr. 11).(43) - Urteil Kommission/Frankreich (angeführt in Fußnote 39, Randnr. 7).
- EuGH, 12.04.2018 - C-13/17
Fédération des entreprises de la beauté - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Daher darf ein Mitgliedstaat den Vertrieb kosmetischer Mittel nicht von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 1993, Kommission/Frankreich, C-246/91, EU:C:1993:174, Rn. 7). - Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-86/22
Papier Mettler Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/34/EG - …
{FN:38} Urteile vom 5. Mai 1993, Kommission/Frankreich (C-246/91, EU:C:1993:174, Rn. 7), vom 8. Mai 2003, ATRAL (…C-14/02, EU:C:2003:265, Rn. 44), und vom 12. April 2018, Fédération des entreprises de la beauté (…C-13/17, EU:C:2018:246, Rn. 23).
- EuGH, 24.01.2008 - C-257/06
Roby Profumi - Art. 28 EG - Richtlinie 76/768/EWG - Schutz der Gesundheit - …
Rn. 19 Ferner kann ein Mitgliedstaat nach Art. 7 Abs. 3 dieser Richtlinie verlangen, dass der zuständigen Behörde im Interesse einer schnellen und wirksamen ärztlichen Behandlung bei Gesundheitsstörungen angemessene und ausreichende Angaben über die in kosmetischen Mitteln enthaltenen Stoffe zur Verfügung gestellt werden (vgl. Urteil vom 5. Mai 1993, Kommission/Frankreich, C-246/91, Slg. 1993, I-2289, Randnr. 9). - Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2001 - C-365/00
Kommission / Italien
5: - Urteile vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-29/90 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-1971, Randnr. 7) und vom 5. Mai 1993 in der Rechtssache C-246/91 (Kommission/Frankreich, Slg. 1993, I-2289, Randnr. 7). - Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2000 - C-331/99
Kommission / Frankreich
p. I-1971) et du 5 mai 1993, Commission/France (C-246/91, Rec.
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1993 - C-246/91 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften über kosmetische Mittel
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1993 - C-246/91
- EuGH, 05.05.1993 - C-246/91
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 04.12.1986 - 205/84
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1993 - C-246/91
(3) ° Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 7). - EuGH, 23.11.1989 - 150/88
Parfümerie-Fabrik 4711 / Provide
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1993 - C-246/91
(4) ° Urteil vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-150/88 (Slg. 1989, 3891). - EuGH, 18.03.1992 - C-29/90
Kommission / Griechenland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1993 - C-246/91
(5) ° Urteil vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-29/90 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-1981, Randnr. 13).
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