Rechtsprechung
| EuGH, 17.06.2004 - C-255/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Qualitäts- und Ursprungszeichen - 'Wallonisches Qualitätszeichen'
- Judicialis
EG Art. 28
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Belgien
- Wolters Kluwer
Verstoß des Königreichs Belgien gegen Art. 28 Vertrag der Europäischen Gemeinschaft (EG); Verstoß durch Aufrechterhaltung einer Regelung hinsichtlich der Verleihung eines Wallonischen Qualitätszeichens; Auswirkungen der Aufrechterhaltung eines nationalen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kommission / Belgien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG - Regelung, wonach das "Wallonische Qualitätszeichen" nur für in Wallonien hergestellte oder verarbeitete Erzeugnisse bestimmter Qualität verliehen wird
Papierfundstellen
- GRUR Int. 2004, 849
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 16.01.2003 - C-122/02
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung …
Auszug aus EuGH, 17.06.2004 - C-255/03
12 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen kann der Gerichtshof nicht berücksichtigten (vgl. Urteil vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-122/02, Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-833, Randnr. 11).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-106/03
Vedial / HABM
Bei Vertragsverletzungs-, Nichtigkeits- oder Untätigkeitsklagen ist ein Anerkenntnis ebenfalls nicht möglich16 -Vgl. jedoch Urteile vom 23. Mai 2000 in der Rechtssache C-58/99 (Kommission/Italien, Slg. 2000, I-3811) und vom 17. Juni 2004 in der Rechtssache C-255/03 (Kommission/Belgien, Slg. 2004, I-0000), in denen der Gerichtshof anscheinend zu verstehen gibt, dass ein Mitgliedstaat der von der Kommission beantragten Feststellung einer Vertragsverletzung zustimmen kann.16 - Vgl. jedoch Urteile vom 23. Mai 2000 in der Rechtssache C-58/99 (Kommission/Italien, Slg. 2000, I-3811) und vom 17. Juni 2004 in der Rechtssache C-255/03 (Kommission/Belgien, Slg. 2004, I-0000), in denen der Gerichtshof anscheinend zu verstehen gibt, dass ein Mitgliedstaat der von der Kommission beantragten Feststellung einer Vertragsverletzung zustimmen kann.
- EuGH, 09.09.2004 - C-113/03
Kommission / Frankreich
13 À cet égard, il convient de rappeler que, selon une jurisprudence constante, l'existence d'un manquement doit être appréciée en fonction de la situation de l'État membre telle qu'elle se présentait au terme du délai fixé dans l'avis motivé et que les changements intervenus par la suite ne sauraient être pris en compte par la Cour (voir arrêts du 12 juin 2003, Commission/Espagne, C-446/01, Rec. p. I-6053, point 15, et du 17 juin 2004, Commission/Belgique, C-255/03, point 12, non encore publié au Recueil).
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