Rechtsprechung
| EuGH, 07.08.2018 - C-256/18 P |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Campailla/ Europäische Union
Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung der Europäischen Union - Schaden, der durch einen Beschluss des Gerichtshofs entstanden sein soll
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Campailla/ Europäische Union
Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung der Europäischen Union - Schaden, der durch einen Beschluss des Gerichtshofs entstanden sein soll
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 23.01.2018 - T-759/16
- EuGH, 07.08.2018 - C-256/18 P
Wird zitiert von ... (6)
- FG Düsseldorf, 05.02.2020 - 4 K 1099/14
Anspruch eines Schuhherstellers auf Erstattung des Antidumpingzolls für aus China …
Bedenken gegen die Wiederaufnahme der Verfahren bestehen ebenso wenig (EuGH-Urteil vom 15. März 2018, C-256/18, Rz. 75) wie gegen die Beachtung des Rückwirkungsverbots (EuGH-Urteil vom 15. März 2018, C-256/18, Rz. 79) und die Gültigkeit der DVO 2016/223 schlechthin (EuGH-Urteil vom 15.03.2018, C-256/16). - OLG Dresden, 28.04.2022 - 4 U 2762/21
Zum ewigen Widerrufsrecht bei geringfügig fehlerhafter Widerrufsbelehrung
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2019 - C-479/17
Guardian Europe/ Europäische Union - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - …
Der Gerichtshof hat nämlich im Beschluss vom 7. August 2018, Campailla/Europäische Union (C-256/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:655, Rn. 43, 46 und 47), die Unzulässigkeit der Schadensersatzklage bestätigt und darauf hingewiesen, dass es sich bei den fraglichen Urteilsgründen, die im Rechtsmittel beanstandet wurden, um nicht tragende Urteilsgründe handelte.
- EuGH, 02.10.2019 - C-152/18
Crédit mutuel Arkéa/ EZB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Art. …
Rn. 39 Vorab ist hinsichtlich der den Rechtsmitteln als Anlage beigefügten Stellungnahme eines Universitätsprofessors, mit der dieser im Auftrag des CMA die angefochtenen Urteile anhand des Bankenregulierungs- und -aufsichtsrechts geprüft hat und deren Zulässigkeit die Kommission bestreitet, darauf hinzuweisen, dass die reine Beweis- und Hilfsfunktion der Anlagen bedeutet, dass insoweit, als sie rechtliche Gesichtspunkte enthalten, auf die bestimmte in der Rechtsmittelschrift vorgebrachte Gründe gestützt sind, diese Gesichtspunkte unmittelbar in der Rechtsmittelschrift dargelegt oder darin zumindest hinreichend bezeichnet werden müssen (…vgl. Urteil vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 99 und 100, sowie Beschluss vom 7. August 2018, Campailla/Europäische Union, C-256/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:655, Rn. 34). - OLG Dresden, 11.04.2022 - 4 U 2762/21
Rückabwicklung eines kapitalbildenden Lebensversicherungsvertrages; Unwirksamkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2019 - C-152/18
Crédit mutuel Arkéa/ EZB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Art. …
Vgl. auch entsprechend Urteil vom 25. April 2013, Kommission/Slowakei (…C-331/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:271, Rn. 28), und Beschluss vom 7. August 2018, Campailla/Europäische Union (C-256/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:655, Rn. 34).
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