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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 09.09.2021 - C-277/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,36554
EuGH, 09.09.2021 - C-277/20 (https://dejure.org/2021,36554)
EuGH, Entscheidung vom 09.09.2021 - C-277/20 (https://dejure.org/2021,36554)
EuGH, Entscheidung vom 09. September 2021 - C-277/20 (https://dejure.org/2021,36554)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    UM (Contrat translatif de propriété mortis causa)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Erbsachen - Verordnung (EU) Nr. 650/2012 - Art. 3 Abs. 1 Buchst. b - Begriff "Erbvertrag" - Anwendungsbereich - Vertrag zur Eigentumsübertragung von Todes wegen - Art. 83 Abs. 2 - Rechtswahl - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Erbsachen - Verordnung (EU) Nr. 650/2012 - Art. 3 Abs. 1 Buchst. b - Begriff "Erbvertrag" - Anwendungsbereich - Vertrag zur Eigentumsübertragung von Todes wegen - Art. 83 Abs. 2 - Rechtswahl - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2021, 219
  • FamRZ 2021, 1825
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 01.03.2018 - C-558/16

    Mahnkopf - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-277/20
    Rn. 29 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung nicht nur ihres Wortlauts, sondern auch des Kontexts der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (Urteil vom 1. März 2018, Mahnkopf, C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.06.2018 - C-20/17

    Oberle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-277/20
    Rn. 33 Diese Auslegung wird durch das mit dieser Verordnung verfolgte Ziel bestätigt, eine Nachlassspaltung gemäß dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Erbfolge zu verhindern und eine einheitliche Regelung zu schaffen, die auf alle zivilrechtlichen Aspekte einer Rechtsnachfolge von Todes wegen mit grenzüberschreitendem Bezug anwendbar ist, insbesondere auf "jede Form des Übergangs von Vermögenswerten ... von Todes wegen", wie sich aus dem neunten Erwägungsgrund dieser Verordnung ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 2018, Oberle, C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 55 und 56).
  • EuGH, 02.06.2022 - C-617/20

    T.N. und N.N. (Déclaration concernant la renonciation à la succession) - Vorlage …

    Rn. 35 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung nicht nur ihres Wortlauts, sondern auch des Kontexts der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (…Urteile vom 1. März 2018, Mahnkopf, C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 32, und vom 9. September 2021, UM [Vertrag zur Eigentumsübertragung von Todes wegen], C-277/20, EU:C:2021:708, Rn. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2026 - C-98/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …

    {FN:37} Entsprechend Urteil vom 9. September 2021, UM (Vertrag zur Eigentumsübertragung von Todes wegen) (C-277/20, EU:C:2021:708, Rn. 29).

    {FN:39} Vgl. zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 650/2012 das Urteil vom 9. September 2021, UM (Vertrag zur Eigentumsübertragung von Todes wegen) (C-277/20, EU:C:2021:708, Rn. 33): "Diese Auslegung wird durch das mit dieser Verordnung verfolgte Ziel bestätigt, eine Nachlassspaltung gemäß dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Erbfolge zu verhindern und eine einheitliche Regelung zu schaffen, die auf alle zivilrechtlichen Aspekte einer Rechtsnachfolge von Todes wegen mit grenzüberschreitendem Bezug anwendbar ist, insbesondere auf 'jede Form des Übergangs von Vermögenswerten … von Todes wegen', wie sich aus dem neunten Erwägungsgrund dieser Verordnung ergibt …".

    {FN:42} Urteil vom 9. September 2021, UM (Vertrag zur Eigentumsübertragung von Todes wegen) (C-277/20, EU:C:2021:708, Rn. 39).

  • EuGH, 26.03.2026 - C-618/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …

    Rn. 37 Diese Ausnahmen sind jedoch eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, UM [Vertrag zur Eigentumsübertragung von Todes wegen], C-277/20, EU:C:2021:708, Rn. 34).

    Rn. 38 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine in einer Vereinbarung über den Nachlass enthaltene Bestimmung, die ebenso wie eine "unentgeltliche Zuwendung" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. g der Verordnung Nr. 650/2012 in einer Schenkung besteht, aber erst mit dem Tod des Erblassers wirksam wird, nicht unter diese Ausnahme, sondern in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, UM [Vertrag zur Eigentumsübertragung von Todes wegen], C-277/20, EU:C:2021:708, Rn. 35).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-277/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,19319
Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-277/20 (https://dejure.org/2021,19319)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.07.2021 - C-277/20 (https://dejure.org/2021,19319)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - C-277/20 (https://dejure.org/2021,19319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    UM (Contrat translatif de propriété mortis causa)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 650/2012 - Anwendungsbereich - Verfügungen von Todes wegen - Begriff des "Erbvertrags" - Schenkung unter Lebenden - Wahl des auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Rechts - Übergangsbestimmungen - Art 83 ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 650/2012 - Anwendungsbereich - Verfügungen von Todes wegen - Begriff des "Erbvertrags" - Schenkung unter Lebenden - Wahl des auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Rechts - Übergangsbestimmungen - Art 83 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 16.07.2020 - C-80/19

    E. E. (Gerichtliche Zuständigkeit und auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-277/20
    {FN:9} Vgl. Urteil vom 16. Juli 2020, E. E. (Gerichtliche Zuständigkeit und auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendendes Recht) (C-80/19, EU:C:2020:569, Rn. 34 bis 36 sowie 42 und 43).

    {FN:34} Siehe Urteile vom 21. Juni 2018, Oberle (…C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 55), und vom 16. Juli 2020, E. E. (Gerichtliche Zuständigkeit und auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendendes Recht) (C-80/19, EU:C:2020:569, Rn. 41).

    {FN:35} Vgl. zu den Bestimmungen über die gerichtliche Zuständigkeit in Erbsachen Urteil vom 16. Juli 2020, E. E. (Gerichtliche Zuständigkeit und auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendendes Recht) (C-80/19, EU:C:2020:569, Rn. 69).

    {FN:43} Vgl. Urteil vom 16. Juli 2020, E. E. (Gerichtliche Zuständigkeit und auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendendes Recht) (C-80/19, EU:C:2020:569, Rn. 88 und 92).

    Vgl. zu den Zuständigkeitsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die Anerkennung nationaler Entscheidungen Urteile vom 21. Juni 2018, Oberle (…C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 37 und 53 bis 55), sowie vom 16. Juli 2020, E. E. (Gerichtliche Zuständigkeit und auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendendes Recht) (C-80/19, EU:C:2020:569, Rn. 61 und 62).

    {FN:46} Vgl. Urteil vom 16. Juli 2020, E. E. (Gerichtliche Zuständigkeit und auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendendes Recht) (C-80/19, EU:C:2020:569, Rn. 92 und 93).

  • EuGH, 21.06.2018 - C-20/17

    Oberle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-277/20
    Siehe hierzu die Urteile vom 1. März 2018, Mahnkopf (…C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 36 und 42 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 21. Juni 2018, Oberle (C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 45).

    Der Gerichtshof verwendet diesen Ausdruck in den Urteilen vom 1. März 2018, Mahnkopf (…C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 34), und vom 21. Juni 2018, Oberle (C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 30).

    {FN:32} Vgl. Urteile vom 12. Oktober 2017, Kubicka (…C-218/16, EU:C:2017:755, Rn. 56), und vom 21. Juni 2018, Oberle (C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 49).

    {FN:33} Vgl. 37. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 650/2012 sowie Urteile vom 12. Oktober 2017, Kubicka (…C-218/16, EU:C:2017:755, Rn. 44 und 57), sowie vom 21. Juni 2018, Oberle (C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 56).

    {FN:34} Siehe Urteile vom 21. Juni 2018, Oberle (C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 55), und vom 16. Juli 2020, E. E. (Gerichtliche Zuständigkeit und auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendendes Recht) (…C-80/19, EU:C:2020:569, Rn. 41).

    Vgl. zu den Zuständigkeitsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die Anerkennung nationaler Entscheidungen Urteile vom 21. Juni 2018, Oberle (C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 37 und 53 bis 55), sowie vom 16. Juli 2020, E. E. (Gerichtliche Zuständigkeit und auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendendes Recht) (…C-80/19, EU:C:2020:569, Rn. 61 und 62).

  • EuGH, 01.03.2018 - C-558/16

    Mahnkopf - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-277/20
    Siehe hierzu die Urteile vom 1. März 2018, Mahnkopf (C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 36 und 42 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 21. Juni 2018, Oberle (…C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 45).

    Der Gerichtshof verwendet diesen Ausdruck in den Urteilen vom 1. März 2018, Mahnkopf (C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 34), und vom 21. Juni 2018, Oberle (…C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 30).

    {FN:17} Zum Verweis auf den abschließenden Charakter der Ausnahmen in Art. 1 Abs. 2 der Verordnung, insbesondere in Bezug auf Fragen des ehelichen Güterrechts, vgl. Urteil vom 1. März 2018, Mahnkopf (C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 33).

    {FN:24} Vgl. sinngemäß Urteil vom 1. März 2018, Mahnkopf (C-558/16, EU:C:2018:138, Rn. 40).

  • EuGH, 12.10.2017 - C-218/16

    Kubicka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-277/20
    {FN:10} Vgl. 18. Erwägungsgrund und Art. 1 Abs. 2 Buchst. l der Verordnung Nr. 650/2012 sowie Urteil vom 12. Oktober 2017, Kubicka (C-218/16, EU:C:2017:755, Rn. 54).

    {FN:32} Vgl. Urteile vom 12. Oktober 2017, Kubicka (C-218/16, EU:C:2017:755, Rn. 56), und vom 21. Juni 2018, Oberle (…C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 49).

    {FN:33} Vgl. 37. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 650/2012 sowie Urteile vom 12. Oktober 2017, Kubicka (C-218/16, EU:C:2017:755, Rn. 44 und 57), sowie vom 21. Juni 2018, Oberle (…C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 56).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-80/19

    E. E. (Gerichtliche Zuständigkeit und auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-277/20
    {FN:45} Siehe zur Ausgestaltung der Übergangsbestimmungen und ihrem Verhältnis zur internationalen gerichtlichen Zuständigkeit Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache E. E. (Gerichtliche Zuständigkeit und auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendendes Recht) (C-80/19, EU:C:2020:230, Nrn. 101 bis 104 und 108 bis 112).
  • EuGH, 23.05.2019 - C-658/17

    Die Notare in Polen, die auf gemeinsamen Antrag aller Beteiligten des notariellen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-277/20
    {FN:12} Vgl. Urteil vom 23. Mai 2019, WB (C-658/17, EU:C:2019:444, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2026 - C-98/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …

    Auf die Unterschiede zwischen den Sprachfassungen der Verordnung Nr. 650/2012 an diesem Punkt, dahin gehend, dass nur einige klarstellen, dass es sich um die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen handelt, hat Generalanwalt Richard de la Tour in seinen Schlussanträgen in jener Rechtssache (C-277/20, EU:C:2021:531, Nr. 53 und Fn. 42) hingewiesen, und sie bestehen fort.
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