Rechtsprechung
| EuGH, 14.10.2021 - C-29/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Biofa
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Art. 3 Abs. 1 Buchst. a und c - Begriffe "Biozidprodukt" und "Wirkstoff" - Voraussetzungen - Andere Wirkungsweise als bloße physikalische oder mechanische Einwirkung - Art. 9 Abs. 1 Buchst. a - Genehmigung ...
- Europäischer Gerichtshof
Biofa
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Art. 3 Abs. 1 Buchst. a und c - Begriffe ,Biozidprodukt" und ,Wirkstoff" - Voraussetzungen - Andere Wirkungsweise als bloße physikalische oder mechanische Einwirkung - Art. 9 Abs. 1 Buchst. a - Genehmigung ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Verordnung (EU) Nr. 528/2012; Art. 3 Abs. 1 Buchst. a und c; Begriffe Biozidprodukt und Wirkstoff; Voraussetzungen; Andere Wirkungsweise als bloße physikalische oder mechanische Einwirkung; Art. 9 Abs. 1 Buchst. a; Genehmigung eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Art. 3 Abs. 1 Buchst. a und c - Begriffe "Biozidprodukt" und "Wirkstoff" - Voraussetzungen - Andere Wirkungsweise als bloße physikalische oder mechanische Einwirkung - Art. 9 Abs. 1 Buchst. a - Genehmigung ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Biofa/Sikma D.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Biofa
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Biofa
Verfahrensgang
- LG Köln, 19.03.2019 - 31 O 131/16
- OLG Köln, 10.01.2020 - 6 U 74/19
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-29/20
- EuGH, 14.10.2021 - C-29/20
Papierfundstellen
- GRUR 2022, 96
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 19.12.2019 - C-592/18
Darie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Art. 3 …
Auszug aus EuGH, 14.10.2021 - C-29/20
Rn. 27 Der Gerichtshof hat insoweit entschieden, dass ein Produkt, sofern seine Wirkung "auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung" im Sinne dieser Bestimmung eintritt und die übrigen darin vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, unbestreitbar in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fällt (Urteil vom 19. Dezember 2019, Darie, C-592/18, EU:C:2019:1140, Rn. 38).In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, das bloße Vorhandensein eines Wirkstoffs als solchem in einem Produkt eine Gefahr für die Umwelt darstellen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 2012, Söll, C-420/10, EU:C:2012:111, Rn. 27, und vom 19. Dezember 2019, Darie, C-592/18, EU:C:2019:1140, Rn. 44).
- EuGH, 01.03.2012 - C-420/10
Söll - Inverkehrbringen von Biozid-Produkten - Richtlinie 98/8/EG - Art. 2 Abs. 1 …
Auszug aus EuGH, 14.10.2021 - C-29/20
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, das bloße Vorhandensein eines Wirkstoffs als solchem in einem Produkt eine Gefahr für die Umwelt darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 2012, Söll, C-420/10, EU:C:2012:111, Rn. 27, …und vom 19. Dezember 2019, Darie, C-592/18, EU:C:2019:1140, Rn. 44).
- EuGH, 20.06.2024 - C-296/23
Werbung für Biozidprodukte: Das Unionsrecht verbietet die Verwendung der …
Rn. 40 Was das mit der Verordnung Nr. 528/2012 verfolgte Ziel betrifft, soll diese, wie sich aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit dem dritten Erwägungsgrund dieser Verordnung ergibt, das Funktionieren des Binnenmarkts durch die Harmonisierung der Vorschriften für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt verbessern, wobei die Bestimmungen dieser Verordnung auf dem Vorsorgeprinzip beruhen, mit dem der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt sichergestellt werden soll (Urteil vom 14. Oktober 2021, Biofa, C-29/20, EU:C:2021:843, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung). - OLG Köln, 17.11.2023 - 6 U 105/23
Einordnung des den Wirkstoff Kieselgur enthaltenen Produkts "Mikrogur Plus" als …
Diese Ausführungen des Generalanwalts hat der EuGH in seiner hierauf ergangenen Entscheidung vom 14.10.2021 ausdrücklich gebilligt (EuGH GRUR 2022, 96, 97 Rn. 30 - Biofa/Sikma).Rn. 37 b) Soweit der EuGH den Einwand, dass der in dem angegriffenen Produkt enthaltene Wirkstoff ausschließlich dazu diene, diesem Produkt Funktionsfähigkeit durch bloße physikalische oder mechanische Wirkung auf oder gegen Schadorganismen zu verleihen, nur dann für ausgeschlossen erachtet, wenn die Zusammensetzung des angegriffenen Produkts mit der des repräsentativen Biozidprodukts identisch ist (EuGH GRUR 2022, 96, 97 Rn. 36 - Biofa/Sikma), so ist diese Voraussetzung der Identität im Streitfall erfüllt.
Denn darin ist ausgeführt, dass die zwingende Annahme der Eigenschaft als Biozidprodukt bei identischer Zusammensetzung u.a. auf der Erwägung beruht, dass die BPR ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt zum Ziel hat und dieses Ziel bereits durch das bloße Vorhandensein eines Wirkstoffs als solchem in einem Produkt gefährdet werden kann (EuGH GRUR 2022, 96, 98 Rn. 35 - Biofa/Sikma unter Hinweis auf die Urteile vom 01.03.2012, Rs. C-420/10 - Söll/Tetra sowie vom 19.12.2019, Rs. C-592/18 - Darie).
- BGH, 10.11.2022 - I ZR 16/22
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines Vertriebs eines zulassungspflichtigen …
Es ist Sache des zuständigen nationalen Gerichts zu prüfen, ob das betreffende Produkt alle in dieser Vorschrift für eine Subsumtion unter diesen Begriff vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2021 - C-29/20, GRUR 2022, 96 Rn. 23 und 26 = WRP 2022, 38 - Biofa).Auf welche Weise ein (Wirk-)Stoff auf einen Schadorganismus einwirkt, ist eine tatsächliche Frage, die die nationalen Gerichte zu beurteilen haben (vgl. EuGH, GRUR 2022, 96 [juris Rn. 23 und 26] - Biofa).
- BGH, 27.06.2024 - I ZR 101/23
Vorlagefragen an den EuGH zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bewerbung …
Es ist Sache des nationalen Gerichts zu prüfen, ob das betreffende Produkt alle in dieser Vorschrift für eine Subsumtion unter diesen Begriff vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2021 - C-29/20, GRUR 2022, 96 [Rn. 23 und 26] = WRP 2022, 38 - Biofa AG; zur Vorgängerregelung in Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten vgl. EuGH…, Urteil vom 1. März 2012 - C-420/10, PharmR 2012, 208 [juris Rn. 24] - Söll).Dem entspricht es, dass der Gerichtshof der Europäischen Union darauf hingewiesen hat, dass das bloße Vorhandensein eines Wirkstoffs als solchem in einem Produkt eine Gefahr für die Umwelt darstellen kann (vgl. EuGH, GRUR 2022, 96 [juris Rn. 35] - Biofa AG, mwN).
- OLG Köln, 10.01.2020 - 6 U 74/19
Verkauf von Produkten mit dem Wirkstoff Kieselgur zur Bekämpfung von …
Rn. 58 Der EuGH hat mit Urteil vom 14.10.2021(Az. C-29/20, GRUR 2022, 96 - D) die Vorlagefrage wie folgt beantwortet:.Rn. 79 aa) Der EuGH hat in dem Urteil vom 14.10.2021 (GRUR 2022, 96 - D) folgendes zur Beantwortung der Vorlagefrage ausgeführt:.
- EuGH, 11.12.2025 - C-473/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Art. 3 Abs. 1 …
Drittens muss das Produkt "auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung" wirken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Oktober 2021, Biofa, C-29/20, EU:C:2021:843, Rn. 26 und 28). - LG Trier, 25.10.2024 - 7 HKO 44/24
Anspruch auf Unterlassung der Bereitstellung eines Biozid-Produkts sowie der …
Drittens muss das Produkt "auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung" wirken (EuGH, WRP 2022, 38, Seite 39).Der EuGH hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass das erkennende Gericht davon auszugehen hat, dass eine solche Wirkung besteht, wenn die Zusammensetzung dieses Produkts mit der Zusammensetzung des im Antrag auf Genehmigung dieses Wirkstoffs als repräsentativ angegebenen Biozidprodukts identisch (EuGH WRP 2022, 38, Seite 40).
Das streitgegenständliche Produkt wurde zur Bekämpfung von Geflügelmilben angeboten (EuGH, WRP 2022, 38, Seite 38).
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-473/24
Speyer & Grund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Chemikalien - Produkt, das zur …
{FN:14} Vgl. Urteil vom 14. Oktober 2021, Biofa (C-29/20, EU:C:2021:843, Rn. 26 und 28).Im Übrigen erscheint mir die Feststellung von Generalanwalt Rantos in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Biofa (C-29/20, EU:C:2021:411, Nr. 69) wichtig, dass ein Erzeugnis, das einen durch eine Durchführungsverordnung genehmigten Wirkstoff enthält, zwangsläufig als "Biozidprodukt" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Biozid-Verordnung wird eingestuft werden müssen, wenn es in seiner Zusammensetzung mit dem genehmigten Wirkstoff identisch ist.
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-147/21
CIHEF u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Angleichung der Rechtsvorschriften - …
{FN:12} Vgl. auch dritter Erwägungsgrund der Biozidprodukte-Verordnung und Urteil vom 14. Oktober 2021, Biofa (C-29/20, EU:C:2021:843, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 03.07.2024 - T-667/22
SBM Développement/ Kommission - Biozidprodukte - Zulassung mittels gegenseitiger …
Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann das bloße Vorhandensein eines Wirkstoffs als solchem in einem Produkt eine Gefahr für die Umwelt oder die Tiergesundheit darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Oktober 2021, Biofa, C-29/20, EU:C:2021:843, Rn. 35).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-29/20 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Biofa
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Art. 3 Abs. 1 Buchst. a und c - Begriff "Biozidprodukt" - Begriff "Wirkstoff" - Art. 9 Abs. 1 Buchst. a - Genehmigung eines Wirkstoffs - Durchführungsverordnung (EU) 2017/794 - "Kieselgur" oder ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 19.03.2019 - 31 O 131/16
- OLG Köln, 10.01.2020 - 6 U 74/19
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-29/20
- EuGH, 14.10.2021 - C-29/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- EuGH, 19.12.2019 - C-592/18
Darie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Art. 3 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-29/20
{FN:3} Urteil vom 19. Dezember 2019, Darie (C-592/18, im Folgenden: Urteil Darie, EU:C:2019:1140, Rn. 28 bis 53).{FN:5} Vgl. u. a. Urteil vom 1. März 2012, Söll (C-420/10, im Folgenden: Urteil Söll, EU:C:2012:111), und Urteil Darie (…Rn. 29).
{FN:24} Vgl. Urteil Darie (…Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:26} Vgl. in diesem Sinne Urteil Darie (…Rn. 49 und 52).
{FN:28} Urteil Darie (…Rn. 41), das sich auf das Urteil Söll (…Rn. 28) bezieht.
{FN:29} Urteil Darie (…Rn. 42 und 43).
{FN:30} Urteil Darie (…Rn. 35).
{FN:31} Urteil Darie (…Rn. 36 und 37).
Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Darie (C-592/18, EU:C:2019:880, Nr. 27).
{FN:32} Urteil Darie (…Rn. 38).
{FN:43} Urteil Darie (…Rn. 34).
{FN:47} Vgl. in diesem Sinne Urteil Darie (…Rn. 38).
Der Gerichtshof hat festgestellt, dass dann, wenn Bakterienarten, Enzyme oder andere Bestandteile eines Produkts die Entstehung bzw. die Aufrechterhaltung des Lebensumfelds der betreffenden Schadorganismen verhindern, indem sie ihnen den Nährboden entziehen, sie als Wirkstoff präventiv gegen diese Organismen wirken (vgl. Urteil Darie, Rn. 45).
{FN:52} Urteil Darie (…Rn. 42 und 43).
{FN:55} Urteil Darie (…Rn. 33 und 34).
- EuGH, 01.03.2012 - C-420/10
Söll - Inverkehrbringen von Biozid-Produkten - Richtlinie 98/8/EG - Art. 2 Abs. 1 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-29/20
{FN:5} Vgl. u. a. Urteil vom 1. März 2012, Söll (C-420/10, im Folgenden: Urteil Söll, EU:C:2012:111), und Urteil Darie (…Rn. 29).{FN:23} Vgl. Urteile Söll (…Rn. 24) und Darie (…Rn. 31 und 32).
{FN:28} Urteil Darie (…Rn. 41), das sich auf das Urteil Söll (…Rn. 28) bezieht.
Ebenso fällt ein Produkt, das die Algen nicht abtötet, das aber bei seiner Eingabe in Wasser durch die chemische Wirkung der Hydrolyse zu deren Agglutination führt, was die in der Gebrauchsanweisung des fraglichen Produkts vorgesehene mechanische Entfernung erleichtert, in Anbetracht des engen Zusammenhangs zwischen Hydrolyse und ihren Folgen, die in einer besseren Kontrolle der betreffenden Schadorganismen bestehen, unter den Begriff "Biozidprodukt" (vgl. Urteil Söll, Rn. 29 und 30).
{FN:53} Vgl. in diesem Sinne Urteile Söll (…Rn. 27) und Darie (…Rn. 44).
{FN:54} Urteile Söll (…Rn. 24, 31 und Tenor) sowie Darie (…Rn. 30).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2019 - C-592/18
Darie - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-29/20
Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Darie (C-592/18, EU:C:2019:880, Nr. 27).
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-473/24
Speyer & Grund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Chemikalien - Produkt, das zur …
Im Übrigen erscheint mir die Feststellung von Generalanwalt Rantos in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Biofa (C-29/20, EU:C:2021:411, Nr. 69) wichtig, dass ein Erzeugnis, das einen durch eine Durchführungsverordnung genehmigten Wirkstoff enthält, zwangsläufig als "Biozidprodukt" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Biozid-Verordnung wird eingestuft werden müssen, wenn es in seiner Zusammensetzung mit dem genehmigten Wirkstoff identisch ist.
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