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Rechtsprechung
   EuGH, 04.07.1996 - C-296/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4343
EuGH, 04.07.1996 - C-296/94 (https://dejure.org/1996,4343)
EuGH, Entscheidung vom 04.07.1996 - C-296/94 (https://dejure.org/1996,4343)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - C-296/94 (https://dejure.org/1996,4343)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Pilzkonserven - Schutzmaßnahmen.

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung (EWG) Nr. 2163/92 vom 30.07.1992 Art. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 516/77 vom 14.03.1977 Art. 14; ; Verordnung (EWG) Nr. 426/86 vom 24.02.1986 Art. 18

  • EU-Kommission PDF

    Pietsch / Hauptzollamt Hamburg-Waltershof

    Verordnung Nr. 2163/92 der Kommission, Artikel 1
    Landwirtschaft; Gemeinsame Marktorganisation; Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse; Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Pilzkonserven; Erhebung eines Zusatzbetrags; Festsetzung in einer Höhe, die auf ein Einfuhrverbot hinausläuft; Unverhältnismässige finanzielle ...

  • EU-Kommission

    Pietsch / Hauptzollamt Hamburg-Waltershof

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Zuchtpilzkonserven; Voraussetzungen der gemeinsamen Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse ; Festsetzung des Einfuhrkontingents für Champignonkonserven aus Drittländern; Einführung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Pilzkonserven - Erhebung eines Zusatzbetrags - Festsetzung in einer Höhe, die auf ein Einfuhrverbot hinausläuft - Unverhältnismässige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1997, 120
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.10.1991 - C-24/90

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Werner Faust

    Auszug aus EuGH, 04.07.1996 - C-296/94
    6 Der Gerichtshof erklärte durch Urteile vom 16. Oktober 1991 in den Rechtssachen C-24/90 (Werner Faust, Slg. 1991, I-4905), C-25/90 (Wünsche, Slg. 1991, I-4939) und C-26/90 (Wünsche, Slg. 1991, I-4961) den jeweiligen Artikel 1 der Verordnungen Nr. 3429/80, Nr. 796/81 und Nr. 1755/81 hinsichtlich des festgesetzten Zusatzbetrags wegen Verletzung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes für ungültig.

    Aus den vom Gerichtshof im Urteil Werner Faust aufgestellten Grundsätzen ergebe sich, daß auch ein Zusatzbetrag in Höhe von 105 ECU je 100 kg netto, der unterschiedslos für alle Güteklassen erhoben werde, nicht sachgerecht, unangemessen und viel zu hoch sei.

    18 Aus der ersten und der zweiten Begründungserwägung der streitigen Verordnung geht hervor, daß diese aufgrund der genannten Urteile Werner Faust und Wünsche erlassen wurde, in denen der Gerichtshof die Verordnungen Nrn. 3429/80, 796/81 und 1755/81 mit der Begründung für ungültig erklärt hatte, daß die Höhe des Zusatzbetrags unterschiedslos für alle Zuchtpilzkonserven gleich welchen Ursprungs und gleich welcher Kategorie festgesetzt worden war, wodurch sich die Kosten der eingeführten Pilzkonserven insbesondere bei den niedrigeren Kategorien erhöhten, so daß die Einfuhren von Erzeugnissen minderer Qualität stark benachteiligt wurden.

  • EuGH, 11.07.1989 - 265/87

    Schräder / Hauptzollamt Gronau

    Auszug aus EuGH, 04.07.1996 - C-296/94
    Dabei ist, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen; ferner müssen die auferlegten Belastungen in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. namentlich Urteil vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 265/87 , Schräder, Slg. 1989, 2237, Randnr. 21).
  • EuGH, 16.10.1991 - C-26/90

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Wünsche

    Auszug aus EuGH, 04.07.1996 - C-296/94
    6 Der Gerichtshof erklärte durch Urteile vom 16. Oktober 1991 in den Rechtssachen C-24/90 (Werner Faust, Slg. 1991, I-4905), C-25/90 (Wünsche, Slg. 1991, I-4939) und C-26/90 (Wünsche, Slg. 1991, I-4961) den jeweiligen Artikel 1 der Verordnungen Nr. 3429/80, Nr. 796/81 und Nr. 1755/81 hinsichtlich des festgesetzten Zusatzbetrags wegen Verletzung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes für ungültig.
  • EuGH, 16.10.1991 - C-25/90

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Wünsche

    Auszug aus EuGH, 04.07.1996 - C-296/94
    6 Der Gerichtshof erklärte durch Urteile vom 16. Oktober 1991 in den Rechtssachen C-24/90 (Werner Faust, Slg. 1991, I-4905), C-25/90 (Wünsche, Slg. 1991, I-4939) und C-26/90 (Wünsche, Slg. 1991, I-4961) den jeweiligen Artikel 1 der Verordnungen Nr. 3429/80, Nr. 796/81 und Nr. 1755/81 hinsichtlich des festgesetzten Zusatzbetrags wegen Verletzung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes für ungültig.
  • EuGH, 25.11.2010 - C-213/09

    Chabo - Zollunion - Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 - Gemeinsamer Zolltarif - …

    Rn. 15 Unter Bezugnahme auf die Urteile vom 16. Oktober 1991, Wünsche (C-26/90, Slg. 1991, I-4961), und vom 4. Juli 1996, Pietsch (C-296/94, Slg. 1996, I-3409), in denen der Gerichtshof entschieden habe, dass die Höhe des gemäß der Regelung über die gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse auf die Einfuhr von Zuchtpilzkonserven und Champignonkonserven zum damaligen Zeitpunkt anzuwendenden Zusatzbetrags gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße, äußerte das Finanzgericht Hamburg sodann Zweifel an der Gültigkeit des Betrags von 222 Euro je 100 kg Abtropfgewicht, der für die Einfuhr von in die Unterposition 2003 10 30 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung Nr. 2658/87 eingereihten Waren außerhalb der Zollkontingente festgesetzt wurde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-183/95

    Affish BV gegen Rijksdienst voor de keuring van Vee en Vlees. - …

    (50) - Vgl. z. B. Urteile vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 265/87 (Schräder, Slg. 1989, 2237, Randnr. 21), vom 13. November 1990 (Fedesa, zitiert in Fußnote 45, Randnr. 12) sowie vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-295/94 (Hüpeden, Slg. 1996, I-3375, Randnr. 14) und in der Rechtssache C-296/94 (Pietsch, Slg. 1996, I-3409, Randnr. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-56/99

    Gascogne Limousin viandes SA gegen Office national interprofessionnel des viandes …

    (48) - Siehe etwa Urteile in der Rechtssache Crispoltoni u. a. (zitiert in Fußnote 31, Randnr. 41) und in der Rechtssache Schräder (zitiert in Fußnote 32, Randnr. 21) sowie Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88 (Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 12) und Urteile vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-295/94 (Hüpeden, Slg. 1996, I-3375, Randnr. 14) und in der Rechtssache C-296/94 (Pietsch, Slg. 1996, I-3409, Randnr. 15).
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