Rechtsprechung
| EuGH, 25.09.1997 - C-307/96 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Artikel 95a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Verordnung (EWG) Nr. 1248/92 - Übergangsmaßnahmen - Erneute Feststellung einer Leistung von Amts wegen - Ansprüche von Personen
- Judicialis
EWGV 1408/71 Art. 95a; ; EWGV 1248/92
- Europäischer Gerichtshof
Baldone
- EU-Kommission
Baldone / INAMI
Verordnungen Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 95a, und Nr. 1248/92 des Rates
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Invaliditätsversicherung - Leistungen - Änderung der Berechnungsvorschriften durch die Verordnung Nr. 1248/92 - Anwendung der neuen Berechnungsvorschriften auf eine vor dem Inkrafttreten der Verordnung ... - EU-Kommission
Baldone / INAMI
- Wolters Kluwer
Hinderung des Trägers eines Mitgliedstaats, die in der Änderungsverordnung 1248/92 enthaltenen Berechnungsvorschriften von Amts wegen zum Nachteil des Betroffenen anzuwenden; Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Artikel 95a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Verordnung (EWG) Nr. 1248/92 - Übergangsmaßnahmen - Erneute Feststellung einer Leistung von Amts wegen - Ansprüche von Personen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal du travail Brüssel - Auslegung von Artikel 95a (Übergangsbestimmungen) der Verordnung Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1997 - C-307/96
- EuGH, 25.09.1997 - C-307/96
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 18.02.1993 - C-193/92
Bogana / Union nationale des mutualités socialistes
Auszug aus EuGH, 25.09.1997 - C-307/96
Während dieses Verfahrens berief er sich auf den im Urteil des Gerichtshofes vom 18. Februar 1993 in der Rechtssache C-193/92 (Bogana, Slg. 1993, I-755) aufgestellten Grundsatz, daß die insbesondere auf den Schwankungen der durchschnittlichen Wechselkurse oder der allgemeinen Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der fraglichen Staaten beruhende Anpassung einer Leistung bei Invalidität nicht nach dem nationalen Recht, sondern gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 zu erfolgen hat. - EuGH, 13.10.1976 - 32/76
Saieva / Caisse allocations familiales
Auszug aus EuGH, 25.09.1997 - C-307/96
Dem zuständigen Träger kann daher nicht gestattet werden, sich an die Stelle des Betroffenen zu setzen, insbesondere dann nicht, wenn sich die von Amts wegen vorgenommene Neufeststellung zu seinem Nachteil auswirkt (in diesem Sinne Urteil vom 13. Oktober 1976 in der Rechtssache 32/76, Saieva, Slg. 1976, 1523, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2000 - C-52/99
Vignone
13: - Vgl. erster Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1248/92.14: - Vgl. Urteil vom 25. September 1997 in der Rechtssache C-307/96 (Slg. 1997, I-5123).18: - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-307/96 (zitiert in Fußnote 13, Randnr. 13).
24: - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-307/96 (zitiert in Fußnote 13, Randnr. 13).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2001 - C-118/00
Larsy
14: - Urteil vom 25. September 1997 in der Rechtssache C-307/96 (Baldone, Slg. 1997, I-5123, Randnrn.18: - Urteil Baldone, Randnr. 15.19: - Urteil vom 5. März 1996 in den Rechtssachen C-46/93 und C-48/93 (Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 51).
42: - Nr. 69.43: - Urteil Baldone und Urteil vom 22. Februar 2001 in den Rechtssachen C-52/59 und C-53/99 (Camarotto und Vignone, Slg. 2001, I-1395).
- EuGH, 28.06.2001 - C-118/00
Larsy - "Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 1248/92 - Altersrenten - …
Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, soll Artikel 95a Absatz 4 es dem Betroffenen ermöglichen, die Neufeststellung der unter der Geltung der nichtgeänderten Verordnung festgestellten Leistungen zu beantragen, wenn sich herausstellt, dass die Vorschriften der Verordnung Nr. 1248/92 für ihn günstiger sind, und weiterhin die nach den Bestimmungen der nicht geänderten Verordnung gewährten Leistungen zu erhalten, falls sie sich für ihn als vorteilhafter erweisen als die Leistungen nach der Verordnung Nr. 1248/92 (Urteil vom 25. September 1997 in der Rechtssache C-307/96, Baldone, Slg. 1997, I-5123, Randnr. 15). - EuGH, 22.02.2001 - C-52/99
Camarotto und Vignone - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates in der Fassung der …
Der Gerichtshof hat Artikel 95a bereits in seinem Urteil vom 25. September 1997 in der Rechtssache C-307/96 (Baldone, Slg. 1997, I-5123) ausgelegt.Nach Wortlaut und Zweck des Artikels 95a Absatz 4 hängt die Anwendung der Bestimmungen der Verordnung Nr. 1248/92 auf Rentenansprüche, die vor dem 1. Juni 1992 entstanden sind, von einem ausdrücklichen Antrag des Betroffenen ab (vgl. Urteil Baldone, Randnr. 16).
- EuGH, 12.02.1998 - C-366/96
Cordelle / Office national des pensions
Dagegen ist es nach dem Urteil vom 25. September 1997 in der Rechtssache C-307/96 (Baldone, Slg. 1997, I-5123) dem zuständigen Träger eines Mitgliedstaats durch diese Bestimmung verwehrt, die in der Änderungsverordnung Nr. 1248/92 enthaltenen Berechnungsvorschriften von Amts wegen zum Nachteil des Betroffenen anzuwenden, wenn dessen Rente vor dem Inkrafttreten der Änderungsverordnung am 1. Juni 1992 festgestellt worden ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1997 - C-307/96 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Salvatore Baldone gegen Institut national d'assurance maladie-invalidité (INAMI).
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1997 - C-307/96
- EuGH, 25.09.1997 - C-307/96
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 13.10.1976 - 32/76
Saieva / Caisse allocations familiales
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1997 - C-307/96
(5) - Rechtssache 32/76 (Saieva, Slg. 1976, 1523).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".